von zwergdackel89 am 23.02.2014, 8:45 Uhr |
Ex-Mann in Haft und Umgang somit gestrichen... wie erkläre ich das jetzt meinem.
4-Jährigen?
Mein ex musste für 80 Tage ins Gefängnis. Jetzt findet logischerweise kein Umgang statt. Sohnemann bekommt allerdings immer mit, wenn die Nachbarin zum Umgang geht und versteht so gar nicht, das sein Papa ihn nicht abholen kommt -.-
Könnt ihr mir sagen, wie ich ihm das am besten erklären soll?
Die Ausrede "der Papa ist arbeiten!" zieht langsam nicht mehr.
Re: Ex-Mann in Haft und Umgang somit gestrichen... wie erkläre ich das jetzt meinem.
Antwort von Sternenschnuppe am 23.02.2014, 8:53 Uhr
Wenn die beiden sich sonst regelmäßig sehen kannst Du den Ex besuchen gehen mit ihm.
Kläre das doch mal ab.
Ich würde ihn auf keinen Fall anlügen und kindgerecht erklären.
ich weiß nicht, WO er sitzt -.-
Antwort von zwergdackel89 am 23.02.2014, 9:01 Uhr
unser Gefängnis wurde umgebaut, dort sitzen nur noch Häftlinge, die auf Abschiebung warten. Ich müsste erstmal wissen, wo, alle anderen Gefängnisse sind nämlich dann schon wieder ziemlich weit :(
Re: Ex-Mann in Haft und Umgang somit gestrichen... wie erkläre ich das jetzt meinem.
Antwort von yartina am 23.02.2014, 9:02 Uhr
ich denke ich wäre da ehrlich.
verstehen wird er es mit seinen 4 jahren bestimmt noch nicht.
aber den papa besuchen gehen, sofern das geht, würde ich machen.
und dann halt erklären, dass der papa gerade nicht kommen kann und wir ihn dann halt selber besuchen
Re: Ex-Mann in Haft und Umgang somit gestrichen... wie erkläre ich das jetzt meinem.
Antwort von yartina am 23.02.2014, 9:03 Uhr
oh, ich glaube unsere antwort war zeitgleich. ;-)
Re: Ex-Mann in Haft und Umgang somit gestrichen... wie erkläre ich das jetzt meinem.
Antwort von Sternenschnuppe am 23.02.2014, 9:27 Uhr
Das lässt sich doch aber rausbekommen oder ?
Und dann schaust Du weiter.
Entweder geht ein Besuch oder Du erklärst dem Kleinen anschaulich wie lange der Papa nicht kommen kann.
Abreißkalender zum Beispiel, das geht bei meinen Kleinen immer gut.
Oder ihr schreibt dem Vater zusammen was und wenn Du dann weißt wo er ist versuche dem KV mitteilen zu lassen dass er dem Kind bitte schreibt.
80 Tage sind für ein Kind sehr lang, aber es ist dennoch relativ überschaubar.
Re: Ex-Mann in Haft und Umgang somit gestrichen... wie erkläre ich das jetzt meinem.
Antwort von mf4 am 23.02.2014, 11:34 Uhr
Ich weiß ja nicht, was Papa ausgefressen hat aber vielleicht ist es notwendig zu sagen, was ist und so Papa wirklich ist. Immer noch besser, als wenn das Kind mal von anderen erfährt, dass Papa im Knast ist.
Wenn das Kind es weiß dann kannst du mit ihm auch den Papa besuchen.
Wenn das nicht machbar ist wäre ich auch für Erklärung und per Kalender festhalten, wann er zurück ist.
Re: Ex-Mann in Haft und Umgang somit gestrichen... wie erkläre ich das jetzt meinem.
Antwort von Bookworm am 23.02.2014, 11:49 Uhr
Hm, ehrlich sein, schön und gut. Aber versteht ein 4jähriger, dass sein Vater im Gefängnis sitzt. Ich denke für Kinder in dem Alter sitzen nur die "Bösen" im Gefängnis.
Was ist , wenn er im KiGa etc. erzählt, er war Papa im Knast besuchen?
Ich wäre da auch unsicher, wie man es erklärt....
Man muss ihm ja nur sagen dass der Papa da grad nicht weg kann.
Antwort von Sternenschnuppe am 23.02.2014, 11:55 Uhr
Eben kindgerecht erklären dass der Papa bis .... nicht zu ihm kommen kann, weil er bis dahin in der und der Stadt sein muss.
Er ihm aber schreiben kann und der Papa dann auch zurückschreiben kann.
Oder eben " den Papa da besuchen gehen "
Sicherheitsvorkehrungen etc. gibt es auch bei einigen Jobs. Da kann man sagen dass die eben ganz doll aufpassen müssen damit da alles sicher ist.
Knast, Böse etc. muss man in dem Alter nicht erwähnen.
Re: Ex-Mann in Haft und Umgang somit gestrichen... wie erkläre ich das jetzt meinem.
Antwort von susafi am 23.02.2014, 13:02 Uhr
Also ganz ehrlich... ich würde meinem 4 jährigen Kind ganz bestimmt nicht erklären das Papa im Gefängnis sitzt... auch nicht kindgerecht... 80 Tage ist ja nun nicht ewig... ich würde dem Kind sagen das Papa jetzt eine ganze Weile nicht da sein wird... wegen mir ist er im Urlaub oder im Ausland arbeiten... aber ganz sicher nicht im Gefängnis...
Re: Ex-Mann in Haft und Umgang somit gestrichen... wie erkläre ich das jetzt meinem.
Antwort von mf4 am 23.02.2014, 13:33 Uhr
Wenn der Umgang alle 2 Monate war kann man das locker verschweigen.
Meine Kinder sehen ihren Vater oft. Ich könnte wohl nicht sagen er chillt 80 Tage in der Karibik.
Bei 80 Tagen wird er keinen Mord begangen haben.
Antwort von Sternenschnuppe am 23.02.2014, 13:49 Uhr
Ich finde man muss ein Gefängnis auch nicht dramatischer machen als es ist.
Und auch einem Vierjährigen bringt man Konsequenzen schon bei.
Ich rate mal eine Geldstrafe die er nicht bezahlt hat und nun absitzt ?
" Papa hat eine wichtige Rechnung leider ganz lange nicht bezahlt, jetzt muss er 80x hier schlafen. So wie Du kein Fernsehen gucken darfst wenn Du Deinen Teller mit Essen aus Wut auf den Boden wirfst " Oder so ähnlich.
Für das Kind wird das mit Sicherheit völlig ausreichen als Erklärung, aber er wird nie das Gefühl Haben belogen worden zu sein.
Der Vater muss dazu stehen was er verbockt hat.
Re: Bei 80 Tagen wird er keinen Mord begangen haben.
Antwort von susafi am 23.02.2014, 13:57 Uhr
das kannst du handhaben wie du möchtest... ich würde es meiner aktuell 5 jährigen Tochter nicht erzählen... und das Gefühl belogen wurden zu sein ist ja wohl mal maßlos übetrieben... ein Kind muss nun weiß Gott nicht alles über seine Eltern wissen, es muss sich auf sie verlassen können und von ihnen beschützt werden... die 3 Monate würde ich zur Seite schieben... somal er vielleicht nach der Hälte schon wieder Hafterleichterung, Freigang oder ähnliches bekommt...
Kindgerecht erklären? Seid ihr bescheuert?
Antwort von bobfahrer am 23.02.2014, 14:45 Uhr
Der Bub ist 4 Jahre! Dann ist er eben weiter weg beim arbeiten!
Himmel......
Re: Bei 80 Tagen wird er keinen Mord begangen haben.
Antwort von nane973 am 23.02.2014, 17:05 Uhr
Besuch muss angemeldet und genehmigt werden. Die Sicherheitsdurchläufe mit einem " wie bei einem super wichtigen Job" zu vergleichen, finde ich befremdlich.
Wenn möglich werden Hausdurchsuchungen (z.b. Steuerfahndung) so koordiniert, das Kinder nicht anwesend sind. Warum muss man einem Kleinkind dann einen Besuch im Gefängnis zumuten?
Ein Vater, eine Mutter, ein Vollzugsbeamter, steriler Raum, begrenzte Zeit...
Ganz zu schweigen davon, das es auch den inhaftierten Vater verändert. Das könnte auch nach hinten los gehen.
Zum Glück denken Kinder nicht in der Dramatik
Antwort von Sternenschnuppe am 23.02.2014, 17:35 Uhr
Wobei ich mich gerade frage, ob es hier nur so dramatisch ist weil es der Ex ist.
Würde man den Kindern einen Besuch auch nicht zumuten wenn man noch zusammen wäre und Mutter schleicht sich alle 2 Wochen heimlich hin und erzählt den Kindern was von "Papa muss viel arbeiten " ?
Frage ist ernst gemeint.
Und 80 Tage wie gesagt, das liest sich mehr nach nicht gezahlter Geldstrafe als nach schwerkriminell.
Re: Zum Glück denken Kinder nicht in der Dramatik
Antwort von nane973 am 23.02.2014, 18:04 Uhr
Einen Unterschied zur Behandlung eines Schwerverbrecher gibt es aber auch nicht.
Da magst du recht haben, das ein Kind nicht dieselbe Dramatik wie ein Erwachsener verspürt. Aber doof sind sie deshalb auch noch lange nicht.
Bei mir war die Situation eine andere, ich bin nicht mal annähernd auf die Idee gekommen, mit Kind (auch nicht ohne) in die JVA zu fahren.
Der Vater hätte dies allerdings auch nicht genehmigt. Der hatte damit zu tun den Verlust von Würde, Stolz zu verkraften, nachdem er jegliche Rechte verlor.
Bei ihm waren es 60 Tage wenn ich mich richtig erinnere...
Re: Zum Glück denken Kinder nicht in der Dramatik
Antwort von mf4 am 23.02.2014, 18:16 Uhr
Wäre hier auch so... der Vater würde das nicht wollen, weil er sich vor den Kindern schämen würde.
Selbst wenn er da mal einfahren müsste, weil er sein Geld für sich behält anstatt Unterhalt zu zahlen wäre meine Aufgebe zu erzählen, dass der Papa viel arbeitet oder chic Urlaub macht.
Re: Zum Glück denken Kinder nicht in der Dramatik
Antwort von susafi am 24.02.2014, 9:39 Uhr
Wenn es mein Partner wäre, wurde ich auch nicht mit Kind dort hin fahren um ihn zu besuchen... die Besuche meinerseits würde ich auf die Woche legen, wo das Kind im Kindergarten ist... das hat nichts mit "heimlich schleichen zu tun" ich erledige auch so Wege wo das Kind nicht dabei ist... alles nicht heimlich sondern meine Sache... wo wir wieder beim Thema wären... ein Kind muss nicht alles wissen und wird dabei nicht bösartig belogen... deine Denkweise ist mir wirklich schleierhaft...
andererseits würde ich es wohl nie bei meinem Partner soweit kommen lassen, wegen einer Geldstraf oder ähnlich sinnlosen im Gefängnis zu landen...
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