Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Tessy77 am 13.06.2017, 18:38 Uhr

Erweiterter Umgang

Hat jemand Vorschläge wie man den Umgang erweitern kann ohne das man eine komplette bzw. 5 Tage am Stück wechselt. Will meinem Ex den Umgang nicht verwehren, nur eben nicht so lange. Suche ein 60/40 Modell oder so ......

 
19 Antworten:

Besteht er denn auf einem Wechselmodell? Also, Hälfte/Hälfte

Antwort von Marianna81 am 13.06.2017, 19:01 Uhr

mit welcher Begründung will er denn den Umgang erweitern?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besteht er denn auf einem Wechselmodell? Also, Hälfte/Hälfte

Antwort von Tessy77 am 13.06.2017, 20:06 Uhr

Ja absolut !!!!
und er ist jemand der sofort zum Anwalt rennt. Wir haben versuchsweise probiert, aber es geht nicht mehr ,bzw steh ich vom Bauchgefuehl nicht dazu. Do Ost neuer Beratung beim JA

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

na, dann sind seine Absichten klar.

Antwort von Marianna81 am 13.06.2017, 20:54 Uhr

er würde dann ja kein Unterhalt zahlen wollen. Ab zum Anwalt, würde ich sagen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Besteht er denn auf einem Wechselmodell? Also, Hälfte/Hälfte

Antwort von Möhrchen am 13.06.2017, 21:01 Uhr

Wer war denn bisher die Hauptbezugsperson? Du hast weiter unten geschrieben, dass Du 3 Jahre zuhause warst - wie war da die Bindung zum Vater?

Ich persönlich denke, der 1."Fehler" war es, dem Versuch zuzustimmen - so richtig überzeugt scheinst du nicht zu sein...da jetzt wieder rauszukommen könnte schwierig werden...wenn der andere dann auch schon den Anwalt im Anschlag hat, kann das doch nur doof werden.

Vielleicht wäre es besser, das nicht Wochenweise zu machen, sondern eher auf bestimmte Wochentage - z.B. Mo, Mi, Fr ist der Papa dran oder so...ihr wohnt doch vermutlich sehr nahe beieinander, sonst wird das doch eh schwierig mit Kiga und Schule usw.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von Mella1307 am 13.06.2017, 21:19 Uhr

Also ich hab mich so geeinigt, dass er sein Kind täglich oder alle 2 Tage stundenweise sehen kann aber die Kleine generell bei mir ist. Das passt ihm gut; übernacht mag er sie nicht und auch so nicht allein aber meine ist auch erst 8,5 Monate alt. Wir haben das bisher ohne JA oder Gericht geklärt aber ein Wechselmodell käme auch für mich nicht in Frage. Wie schon gesagt, dass Kind braucht einen Hauptwohnsitz und viele Psychlogen schlagen auch Alarm wegen dem Modell. Viele Richter sind auch kein Fan von....
Biete ihm doch alle 2 Tage an aber ohne Übernachtung aber Übernachtung dann alle 2 Wochen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von Tessy77 am 13.06.2017, 21:51 Uhr

Ja wir wohnen nahe beieinander und ich war die Hauptbezugsperson , er hat auch gute Bindung. Das mit stundenweise find ich gut , mal sehen ob er das so akzeptiert. Ich finde auch das Kind braucht einen Mittelpunkt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von kriku am 13.06.2017, 22:17 Uhr

Hallo,

ich kenne dich und deinen Expartner nicht. Aber vielleicht geht es deinem Ex ja genauso wie dir? Vielleicht vermisst er sein Kind. Wenn ich das richtig verstanden habe, arbeitet er momentan auch nicht.
Mit welchem Grund, willst du das 50/50 Modell denn nicht mehr? Weil du es ohne Kind nicht aushälst?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: na, dann sind seine Absichten klar.

Antwort von Einstein-Mama am 13.06.2017, 22:20 Uhr

Naja, das ist so nicht richtig. Wenn er mehr verdient als sie, dann wird er anteilig Unterhalt bezahlen müssen. Zudem teilen sich die Kosten dann ja ohnehin beide Elternteile. Von daher ist das immer so ne Milchmädchenrechnung der KVs.

50/50 funktioniert nur dann, wenn man halbwegs vernünftig und sachlich kommunizieren kann, also so gut wie nie!
Sonst wäre man ja nicht getrennt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von Tessy77 am 14.06.2017, 5:25 Uhr

Weil der Kleine mich häufig fragt wo warst du so lange und ich nicht hinter diesem Modell stehe. Ich führe auch Gespräche mit einem erfahrenen Familien Therapeut um die Trennung zu verarbeiten, er hält von diesem langen Hin und Her nichts

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von Möhrchen am 14.06.2017, 5:34 Uhr

Im März und auch jetzt schreibst du, dass du nichts von dem Modell hälst, es für dich nicht in Frage kommt. Trotzdem versucht ihr es. Was hat dich bewogen, dem Versuch trotzdem zuzustimmen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von nils am 14.06.2017, 11:04 Uhr

Ich würde einem Wechselmodell nie zustimmen. Nicht nur, weil es sehr schwierig für jede Mutter ist (vor allem, wenn sie das Kind jetzt immer bei sich hatte), wenn sie ihr Kind mehrere Tage nicht sieht, sondern auch, weil sich die Kinder nicht mehr auskennen.

Das ständige Hin- und Hergezerre - mal da und mal dort übernachten. Immer überall die Sachen (Schultasche,...) mitschleppen, ja nichts vergessen,... ist für ein Kind sehr anstrengend.
Kinder brauchen Gewohnheiten, einen Ort wo sie wissen, dass sie hier zuhause sind.

Klar haben Väter auch das Recht ihre Kinder zu sehen, aber ich finde eine Regelung mit ein paar Tage bei Mama und dann ein paar Tage bei Papa nicht gut.
Wir handhaben es so, dass der Papa sein Kind immer sehen kann. Übernachten tut er allerdings nur in den Ferien mal eine Woche bei ihm.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von kriku am 14.06.2017, 14:45 Uhr

Hallo,

ich verstehe dich durchaus und dein Kind und deinen Ex auch.

Du vermisst dein Kind, was ich absolut nachvollziehen kann. Dein Ex vermisst sein Kind was auch nachvollziehbar ist (sonst hätte er die 6 Wochen so nicht gemacht) und natürlich vermisst euer Kind euch jeweils in der Zeit, wo es beim anderen Partner ist.
Meine Kinder haben ihren Vater schon wahnsinnig vermisst, wenn er mal für eine Woche auf Geschäftsreise ist. Ja, aber die Entscheidung haben wir getroffen und dahinter müssen wir stehen.
Wenn ihr euch trennt und der Vater eine Beziehung zu dem Kind hat (was er zu haben scheint, sonst würde so das Wechselmodel nicht klappen) ist es nur Fair, wenn er dieses auch wahrnimmt. Auch wenn du verschlagen solltest, er kann ja jeden Nachmittag vorbei kommen und das Kind besuchen, ist es ein Besuchen.
Warum soll ausgerechnet der Vater denn das Kind weniger sehen? Er scheint momentan keine Arbeit zu haben und ist zu Hause. Prima, das Kind könnte auch noch mehr zu ihm, wenn es dadrunter leidet von einem zum anderen zu müssen.

Ich verstehe immer nicht unter welcher Begründung das Kind zur Mutter gehört. Das Kind ist von euch beiden 50/50. Es ist blöd genug, dass ihr nicht mehr zusammen als Paar in einer Wohnung euch um das Kind kümmert (was ja durchaus auch eine Möglichkeit ist, dass man eine große gemeinsame Wohnung hat und zusammen als WG lebt), aber dem Kind den Papa weiter wegnehmen, weil man selbst das Kind vermisst und das Kind dich und das Kind auch Papa finde ich nicht okay!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von Bookworm am 14.06.2017, 19:26 Uhr

Freunde von uns hatten das, so ähnlich wie bei Dir, auf Wunsch des Vaters, der sogar extra im Job noch Stunden reduziert hat, zwecks Vermeidung von Unterhaltzahlungen.

Das KInd war 4 oder 5 und kannte sich innerhalb kürzester Zeit nicht mehr aus.

Die Mutter ist dann zum Jugendamt und das Kind wurde gefragt, ob es wisse wo es morgen schlafe, was es verneinte.
Daraufhin kam das Kind zur Mutter, Vater konnte sehen so oft er wollte (gleiche Stadt).
Er hatte dann bald eine Neue und das Interesse am Kind ließ schnell nach.
Mit 12 fuhr das Mädel den Kontakt zum Vater auf eigenen Wunsch dann stark zurück.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von mutti6 am 14.06.2017, 19:57 Uhr

Meiner wollte auch unbedingt mehr Umgang haben, war auch beim Anwalt, ich habe dem mit einem müden Lächeln zugestimmt, und als wir dann zusammen beim Jugendamt saßen, da meinte er nur, soviel Umgang wollte er auch nicht und mit Übernachtung schon gar nicht.
Daraufhin meinte selbst die Dame vom Jugendamt, er habe das doch alles im Brief über den Anwalt so haben wollen, wieso denn jetzt nicht?!
Abwarten und Tee trinken, ist sehr schwierig, weiß ich, aber bei uns war das gefühlt nur, um mir eines reinzuwürgen und er hatte gehofft, dass ich gleich dagegen bin und hatte halt nicht damit gerechnet, dass ich zustimme. Da war es ihm zuviel und alle Beteiligten haben nur den Kopf geschüttelt, das hätte er sich eher überlegen müssen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von Gucci75 am 15.06.2017, 9:38 Uhr

Also das ein Kind grundsätzlich verwirrt wird durch ein Wechselmodell und sich nicht mehr auskennt und auch nur einen Mittelpunkt haben muss, kann ich nicht bestätigen.
Sowohl eine Freundin von mir als auch meine Schwester praktizieren mit dem jeweiligen KV das Wechselmodell.
Das Kind meiner Freundin war damals 3 Jahre alt, die Kinder meiner Schwester 7 und 11.
Meine Freundin vermisst ihr Kind ebenfalls in der Zeit, wo es nicht da ist. Aber: Dem KV ergeht es nicht anders. Es ist ebenso sein Kind wie ihres.
Und auf der Grundlage arbeiten beide auch miteinander und stellen ihre eigenen Befindlichkeiten und “Besitzansprüche“ am Kind hinten an.
Harte Arbeit, gibt sie auch zu. Aber sie lohnt sich; dem Kind, mittlerweile 8, geht es gut

Und diese Fern-Erfahrung nutze ich wiederum in meinem Job und bekräftige Väter für den Wunsch nach dem Wechselmodell einzusetzen und nicht den bereits geschrieben mütterlichen Argumenten beizugeben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von pauline-maus am 16.06.2017, 12:49 Uhr

komischerweise, geht es immer bevorzugt um die befindlichkeiten der eltern, die kinder spielen immer 2. geige und "gewöhnen sich bald daran"
sollte dass nicht gerade andersherum sein?
ich tät mich als erwachsener schon schwer , 2 hauptstützpunkte zu haben ....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von Gucci75 am 16.06.2017, 14:23 Uhr

Es geht nicht um die Befindlichkeiten der Eltern. Kinder können Mama und Papa gleichermaßen vermissen und möchten diese nicht 90/10, 70/30 oder 60/40 ums sich haben, sondern je öfter umso besser. Und da sollte angesetzt werden, dass Kinder ihre Eltern auch gleichermaßen sehen können.
Kinder wünschen sich intakte Familien, wenn das für die Eltern nicht möglich ist, braucht es Kompromisse. Und da ist das Wechselmodell kein schlechtes.
Wenn ich lese, dass die KM sich das ja gar nicht vorstellen kann oder man mutmaßt, dass der KV das nur machen möchte, um keinen UH zahlen zu müssen und /oder eh bald die Lust am 50/50-Modell verliert, klingt das schon nach Befindlichkeiten einer Mutter und nicht nach Bedürfnissen des Kindes.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von la-floe am 17.06.2017, 13:27 Uhr

@Gucci,

das kannst du nicht verallgemeinern.
Meine Nachbarin überlegt, die Kinder aus dem WM heraus zum Vater zu geben (KV dann BET) weil sie sekbst mit ihrem Partner im WM lebt (sie und ihr Partner betreuen die kids im WM, deswegen lebt der Partner 1 Woche bei ihr, sie 1 Woche beim Partner...)
Sie ist davon sooo genervt, dass sie sich trennen will und das den Kindern auch nicht weiter zumuten will.
Und ehrlich:
ICH wollte das auch nicht leben müssen.

floe

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erweiterter Umgang

Antwort von Gucci75 am 18.06.2017, 11:23 Uhr

Ich verallgemeiner doch nicht. Ich beschrieb an zwei Beispielen, dass es klappen kann und das Kinder beide Elternteile gleichermaßen vermissen können und das hieraus der Kompromiss resultieren sollte.
In deinem Beispiel ist die Befindlichkeit der KM im Vordergrund, denn sie ist genervt von der WM-Situation mit dem neuen Partner.
Meine Freundin ist mittlerweile wieder verheiratet. Der Partner hat das WM mitgetragen und trägt es weiterhin. Und sie streitet ja nicht ab, dass es hart ist. Aber das Kind liebt nun mal beide Elternteile.
Ich mag halt die eingangs beschriebenen Aussagen nicht; diese sind so “MEIN Kind bleibt bei mir“ - lastig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

es gibt keine umgangspflicht und das ist auch gut so

ich würde meine kinder nicht irgendwo haben wollen, wo sie nicht erwünscht sind never ever meine sind auch 365 tage bei mir, ich verdiene unser geld, ich kümmer mich um die kids und unterhalt kommt die hälfte, aber ich bin froh, das ich für meine kinder da ...

von LaLeMe 27.04.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgang

Umgang endlich geregelt :-)

Hallo zusammen, der/die eine oder andere hier, kann sich bestimmt an meinen nicht ganz so einfachen Fall erinnern. Es ist endlich vollbracht, es gibt nach einer sehr sehr anstrengenden Zeit nun eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung mit der Mutter meiner Tochter. Ich ...

von p...082016 24.04.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgang

Umgangspflicht

In einer Umgangsregelung heißt es grundsätzlich : "Der Vater/Die Mutter hat das Recht und die PFLICHT das Kind an den jeweils ... Wochenenden im Monat abzuholen..." usw.. Das Recht des (meistens) Vaters steht dabei aber irgendwie immer im Vordergrund. Wenn er keinen Umgang ...

von Jessi757 16.03.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgang

Umgangsrecht, KV lässt Kinder nachts alleine, was tun?

Trennung erfolgte vor 8 Monaten. Das Umgangsrecht ist geregelt. Die Kinder (10 und 6 Jahre alt) sind jedes zweite Wochenende bei ihrem Vater. Bisher haben sie an diesen Wochenenden -mit ihrem Vater- bei den Großeltern (seinen Eltern) übernachtet. Seit dem 01.02. hat der ...

von 9-7 13.03.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgang

Umgangsrecht

Hallo zusammen &522;, Ich weiß nicht mehr an wen ich mich wenden soll und möchte deswegen hier mein Anliegen äußern und wäre dankbar für Meinungen. Ich bin geschieden seit April 2015, um unsere beiden Kinder , 8 und 6 Jagre habe ich mich ...

von Aurora2008 28.02.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgang

Umgang bei 5 Monate altem Baby..

Habe ja unten schon von meiner Wohnungssuche geschrieben. War wg Unterhalt auch schon beim Jugendamt, weil Kv angündigte, sich quer zu stellen - trotz angeblicher anwaltlicher Beratung und Mindestunterhalt von 246 Euro. Habe jetzt dann wg Umgang auch einen Termin zur Beratung ...

von Mella1307 27.02.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgang

Umgangsregelungen

Hallo alle zusammen, Nach viel hin und her hat sich der Vater meiner Tochter dazu entschieden, dass ich mich melden soll, wenn ich abgestillt habe , damit er sie dann ganz alleine sehen kann . Die Abmachung mit Jugendamt war zunächst , dass er sie erstmal in meinem Beisein ...

von Akavauka 21.02.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgang

Pünktlichkeit beim Umgang

Wie sieht es bei euch mit dem pünktlichen abholen/zurück Bringen eurer Kinder aus, wenn der umgangsberechtigte sie holt/bringt? Kriege ganz unterschiedliche Infos, was ich bei Verspätungen tun soll. Der Anwalt sagt, nach 15 Minuten Polizei rufen, das JA sagt, er wird dem Kind ...

von plymouth 15.02.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgang

Änderung Umgangsregelung

Hallo ! Hat jemand von Euch schon einmal eine Änderung der Umgangsregelung beim FamG angestoßen ? Geht das ohne Rechtsanwalt ? Und muß man zunächst einmal nur "beantragen" und die Gründe dann später "erklären", oder muß man den Antrag quasi schon begründen ? Danke und ...

von Keldana 02.02.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgang

Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang

Hallo! Vielleicht kann mir jemand helfen? Ich geh grad emotional baden. Hatte hier schon öfter geschrieben, evtl erinnert sich jemand daran. Kurzvariante: Der Vater hat sich weder in der Schwangerschaft, noch in den ersten zwei Jahren um sein Kind gekümmert. Laut seiner ...

von plymouth 16.01.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgang

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.