Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Curly-Cat am 11.12.2015, 8:49 Uhr

Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende

Wegen Zeitmangel nur ein Link, wollte es aber gerne weitergeben:

http://www.finanztip.de/alleinerziehende-entlastungsbetrag

 
4 Antworten:

Re: Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende

Antwort von Birgit22 am 12.12.2015, 5:01 Uhr

Ich bekomme ja mein Gehalt immer am 15. eines Monats. Die Gehaltsabrechnung kam aber gestern schon. Und ich war mehr als platt !!!!!!
Endlich mal was positives.

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Re: Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende

Antwort von sara31 am 12.12.2015, 10:27 Uhr

Ich habe es noch nicht ganz verstanden:
bin Steuerklasse 2, heißt es nun, dass ich jetzt mit der Dez Abrechnung mehr Netto ausgezahlt bekommen?

Und dass ich aber um 2016/2017 mehr Netto monatlich zu haben, einen Antrag beim Finanzamt stellen muss?

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Re: Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende

Antwort von bienchen222 am 12.12.2015, 13:56 Uhr

Hab es auch noch nicht ganz geschnallt. Wenn man Steuerklasse 2 und 2 Kinder hat, muss man das selber beantragen und bei nur 1 Kind geht's automatisch? Helft mir auch mal bitte!

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das habe ich im netz gefunden

Antwort von sara31 am 12.12.2015, 14:52 Uhr

http://www.sz-online.de/nachrichten/wie-alleinerziehende-kuenftig-steuern-sparen-3084601.html

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/09/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-steuerliche-entlastungen-lohnsteuerabzugsverfahren-2015.html?view=renderPrint

Das habe ich inzwischen gefunden.

Fürs erste Kind wird es automatisch in der Dez. Abrechnung angerechnet. Um auch die folgenden Kinder in der Dez. Abrechnung mit zu berücksichtigen, hätte ein Antrag bis Ende Oktober gestellt werden müssen. D.h. jetzt geht es nur über die Steuererklärung. Für 2016/17 kann jetzt schon der Antrag gestellt werden. Erklärt wurde es mit, dass das Computerprogramm es nicht erfassen kann.

Beim TVÖD kann man im Interent seinen Auszahlungsbetrag für Dez ausrechnen lassen.

Aber ob man mit einem Kind fürs nächste Jahr auch einen Antrag stellen muss, weiß ich auch noch nicht.

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