Geschrieben von kravallie am 28.10.2014, 12:49 Uhr |
elternunterhalt
beschäftigt mich seit längerem immer mal wieder.
wie ist es denn, wenn ein kv ohne nennenswerten kontakt zum einzigen Kind bedürftig würde, sprich: zum Pflegefall wird?
ich weiß, der Selbstbehalt ist hoch, aber was heißt hoch?
hat schon jemand Erfahrung?
Re: elternunterhalt
Antwort von Pamo am 28.10.2014, 12:56 Uhr
Ich habe gelesen, dass es in 2013 1.600 Euro war. Und selbst wenn man zur Zahlung heran gezogen wird, ist das nicht sofort und automatisch ein Riesenbetrag.
Hier gibt es einen Rechner:
http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt-rechner.php
PS: Manch ein Elter ist unterhaltsunwürdig, bspw. wenn er nie Kindesunterhalt gezahlt hat.
Re: elternunterhalt
Antwort von shortie am 28.10.2014, 12:56 Uhr
Endlich mal was, wo ich ein wenig beitragen kann ... ;)
M.W. (Stand 2011) sind es 1500 Euro Selbstbehalt.
Kontakt ist egal, es wird schwer zu belegen, wie alles wirklich war.
LG!
Edit: Pamo schneller und korrekter, vermutlich
Antwort von shortie am 28.10.2014, 12:57 Uhr
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Re: elternunterhalt
Antwort von kravallie am 28.10.2014, 13:09 Uhr
hoffte auf höheren Selbstbehalt....
nicht-kontakt ist durchaus belegbar, unterhalt hat er gezahlt.
Re: elternunterhalt
Antwort von Pamo am 28.10.2014, 13:13 Uhr
Kontakt ist m.E. irrelevant - nur die Kohle zählt! (oder sex. Missbrauch oder Mordversuch, doch darum gehts hier wohl kaum)
Du musst den Rechner benutzen, ich glaube die 1600 gelten nur wenn sonst keine Kosten anfallen, man also bereits in einem Schloss wohnt einschl bezahlter Nebenkosten, der Rolls Royce ist abbezahlt, das Pferd und die Pferdepfleger sind wartungsfrei...
Re: elternunterhalt
Antwort von shinead am 28.10.2014, 13:27 Uhr
Hier das m.E. aktuellste Urteil zu dem Thema: http://www.tagesschau.de/inland/bgh228.html
Der Selbstbehalt ist 2013 auf 1.600 Euro angehoben worden. Besondere Belastungen (u.U. auch eine Warmmiete von mehr als 450 Euro, Ratenkredite, Werbungskosten, priv. Rentenversicherung etc.) können gesondert angemeldet werden und mindern so das relevante Einkommen.
Das Vermögen ist auch ein Thema. Selbst das selbst genutzte Eigenheim kann in die Berechnung mit einfließen.
Re: elternunterhalt
Antwort von Strudelteigteilchen am 28.10.2014, 13:29 Uhr
Der Kontakt ist egal. Ebenfalls, zu meinen größten Bedauern, ob der Kerl gezahlt hat.
Ich habe ähnliche Bauchschmerzen. Was, ironischerweise, hilft: Auf großem Fuß leben. Zum Beispiel wird scheinbar keiner gezwungen, wegen Elternunterhalt das Eigenheim zu verkaufen oder eine günstigere Mietwohnung zu beziehen, die Kosten werden angerechnet. Heißt also: Wenn Du bei einem Einkommen von 2.500 Euro Wohnungskosten von 1.500 Euro hast, bist Du aus dem Schneider.
(Ich rate den Kindern, in München zu bleiben, da sind Wohnungskosten von 30 bis 40% des Einkommens realistisch. Wie praktisch *seufz*.)
Re: elternunterhalt
Antwort von Pamo am 28.10.2014, 13:38 Uhr
Du hast recht, kein Unterhalt genügt nicht, es müssen schwere Verfehlungen gegenüber dem Unterhaltsschuldiger dazu kommen bzw. sich erkennbar aus dem Solidarverhältnis lösen, das normalerweise zwischen Eltern und Kindern besteht.
Bei dem mir persönlich bekannten Fall war es so, dass der unwürdige Vater sein Kind noch nicht mal im Gerichtssaal anguckte, das er dort zum ersten Mal persönlich traf bzw. jeden Umgang verweigerte.
http://www.streifler.de/elternunterhalt-3a-haften-kinder-fuer-ihre-eltern-3f--_9376.html
Re: elternunterhalt
Antwort von HeikeB1969 am 28.10.2014, 13:52 Uhr
Hallo
mein Anwalt hat mir gesagt, dass
- wenn kein Unterhalt geflossen ist (Kv ist sehr vermögend)
- das Kindschaftsverhältnis sehr bald beendet oder gar nicht stattgefunden hat
- bzw. so wie bei uns - der monatlichen Pfändung des Unterhalts regelmässig belegbar widersprochen wird (trotz Titel)
dann wär das Kind aus der Unterhaltspflicht raus.
Ich hoffe einfach mal, dass das so stimmt und dokumentiere alles akribisch.
Lg
Heike
Re: elternunterhalt
Antwort von shinead am 28.10.2014, 14:03 Uhr
>>Zum Beispiel wird scheinbar keiner gezwungen, wegen Elternunterhalt das Eigenheim zu verkaufen oder eine günstigere Mietwohnung zu beziehen, die Kosten werden angerechnet. Heißt also: Wenn Du bei einem Einkommen von 2.500 Euro Wohnungskosten von 1.500 Euro hast, bist Du aus dem Schneider.
Stimmt so nicht. Wenn die Wohnung (das Wohneigentum) unverhältnismäßig groß/pompös/edel ist, kann zum Verkauf gezwungen werden um den Elternunterhalt zu zahlen.
Man könnte sich nur dann "rauswinden", wenn man dem Richter erläutern kann, dass diese Immobilie schon sehr lange bewohnt wird und die Identität damit bestärkt wird (z.B. Familienbesitz, Elternhaus, etc.)
Re: elternunterhalt
Antwort von Terkey235 am 28.10.2014, 14:23 Uhr
Bei uns auch ein ganz großes Thema, an mehreren Fronten.
Selbstbehalt von 1600,- kommt hin. Im Zweifelsfall können übrigens sogar die Enkel belangt werden.
Beim Vermögen gibt es einen Schonbetrag und ein Notfallbudget, das man behalten darf. Aus einem einfachen Haus oder einer Wohnung wird man nicht rausgeworfen. Die Villa Protz oder Zweitimmobilie darf hingegen einkassiert werden.
Ob Kontakt bestand oder nicht ist zweitranging. Dazu gibt es ein neues Urteil aus diesem Jahr. Selbst wenn die Eltern den Kontakt zu den Kindern abgesprochen haben, müssen die Kinder zahlen. Wir freuen uns schon...
terkey
Re: elternunterhalt
Antwort von kravallie am 28.10.2014, 14:37 Uhr
dann wünsch ich ihm eine reiche frau, die ihn versorgt....
Re: elternunterhalt
Antwort von Julie am 28.10.2014, 14:53 Uhr
Der (theoretische) Elterunterhalt ist immer sehr individuell zu betrachten. Der geltende Grundfreibetrag ist nur ein (kleiner) Aspekt. Eigene Kinder und der Ehegatte sind z. B. vorrangig unterhaltsberechtigt.
Auch Versicherungen und Kreditbelastungen sowie eigenes Vermögen und eigene Altervorsorge werden berücksichtigt.
Im Zweifel hilft da nur anwaltliche Beratung im Einzelfall.
BGH Urteil
Antwort von Curly-Cat am 28.10.2014, 15:36 Uhr
http://www.mdr.de/nachrichten/elternunterhalt102.html#mobilredirect
Re: BGH Urteil
Antwort von Pamo am 28.10.2014, 15:40 Uhr
genau. wenn der Vater seiner "Pflicht" nachgekommen ist, dann muss auch das Kind die Pflicht erfüllen.
Re: BGH Urteil
Antwort von Curly-Cat am 28.10.2014, 15:47 Uhr
Wahrscheinlich kommt es einfach auf den konkreten Fall an. Und man sollte wirklich alles sammeln, was man an Gegenbeweisen finden kann, um nicht später das böse Erwachen zu haben. Genau aus diesem Grund habe ich immer, auch wenn es jahrelang aussichtslos schien, den nichtkümmernden und nichtzahlenden Vater wg. Unterhaltspflichtverletzung angezeigt und auch immer wieder nachweisbare Versuche bei öffentlichen Stellen unternommen, ihn zum Umgang zu bewegen. Wer weiß, wofür es irgendwann mal gut ist!?
Re: BGH Urteil
Antwort von Pamo am 28.10.2014, 15:48 Uhr
Hast du super gemacht, Respekt.
Re: BGH Urteil
Antwort von Curly-Cat am 28.10.2014, 15:52 Uhr
Und ja auch, zumindest teilweise, Erfolg damit gehabt!
Re: BGH Urteil
Antwort von kravallie am 28.10.2014, 19:11 Uhr
hab auch alles gesammelt, ist zwar nicht ganz soviel wie bei cat, aber bis dahin ist eins meiner kinder rottweileranwältin und dann gnade ihm gott.
Re: elternunterhalt
Antwort von kirshinka am 30.10.2014, 5:24 Uhr
2.600€ netto bei Ehepaar ohne Kind. Es kommen dann noch Kinderfreibeträge und Darlehensverpflichtungen dazu, die den Selbstbehalt erhöhen.
Habe das gerade durch für meinen Vater.
Und die enge der Beziehung spielt keine rolle. Ein Freund meines Bruders müsste für seinen alkoholkranken Erzeuger bezahlen, obwohl er ihn nie gesehen hatte im Leben. Dagegen könnte er allerdings erfolgreich klagen.
????
Antwort von Strudelteigteilchen am 30.10.2014, 8:31 Uhr
Aber wenn er erfolgreich klagen könnte, dann spielt es doch eine Rolle? Wobei "erfolgreich klagen" mit dem Konjunktiv etwas schräg ist, denn Gerichtsverfahren entziehen sich gerne definitiven Prognosen.
Genau das finde ich übrigens so unbefriedigend. Man kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen, daß die Kinder nicht werden zahlen müssen, aber ausschließen kann man es leider nicht. Unerfreulich, das......