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Geschrieben von Marianna81 am 16.11.2016, 14:30 Uhr

Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr

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18 Antworten:

Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr

Antwort von mf4 am 16.11.2016, 16:43 Uhr

Ist das nun fest? Bisher hörte sich das nicht so sicher an.

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Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr

Antwort von OliviaÖl am 16.11.2016, 18:04 Uhr

Es ist wohl sicher, dass es im Dezember beschlossen wird, allerdings sagen die Kommunen schon, dass es nicht möglich ist, es direkt ab Januar auch umzusetzen.
Ich versuche mal den Link zu kopieren

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Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr

Antwort von OliviaÖl am 16.11.2016, 18:06 Uhr

https://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-16-unterhaltsvor schuss.html

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Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr

Antwort von OliviaÖl am 16.11.2016, 18:08 Uhr

http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/kommunen-kritik-ausweitung-unterhaltsvorschuss-100.html

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Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr

Antwort von mf4 am 16.11.2016, 19:40 Uhr

Eines ist sicher... sehr sehr viele Neuanträge werden gestellt und sehr viele werden gestellt werden müssen schon allein auf Aufforderung des Jobcenters. Ich bin gespannt, ob die Bearbeitungszeit dann Jahre dauert.

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Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr

Antwort von kevome* am 16.11.2016, 20:15 Uhr

Mir ist es lieber, dass die Bearbeitung lange dauert, als dass der Vorschlag der Gemeinden, das mindestens um 6 Monate zu schieben, umgesetzt wird. So gibt es dann irgendwann eine größere Nachzahlung.

Ich fand die Intervention der Städte und Gemeinden an dieser Stelle schon fast unverschämt. Nur weil diese das nicht auf die Reihe kriegen, sollen Alleinerziehende auf 4 stellige Beträge verzichten. Sie können ja bei Antragsstellung darauf hinweisen, dass es länger dauert.

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weiß jemand wie das finanziert werden soll und kennt man genaue Zahlen

Antwort von Milia80 am 16.11.2016, 21:42 Uhr

was da auf sie zukommt?

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Re: weiß jemand wie das finanziert werden soll und kennt man genaue Zahlen

Antwort von Susanne.75 am 16.11.2016, 22:02 Uhr

Ich weiß nicht, ob die irgendwas mit Sozialleistungen verrechnen, wenn das alleinerziehende Elternteil nicht arbeitet.

Ich muss für alles ohne Amt aufkommen und habe mich sehr gefreut, als ich das erfahren habe. Seit diesem Monat ist nämlich Ende mit Unterhaltsvorschuss. Ich muss aber weiter den Kita-Beitrag von fast 300,-Euro zahlen. Schule geht erst nächstes Jahr los.

Ich weiß ja nicht, wie es Standard ist, aber mir wurde damals nicht erzählt, dass der Unterhalt ab 6 Jahren höher ist und ich vielleicht lieber die erste Zeit, in der noch kein Kindergarten war, ohne Unterhalt hätte überbrücken sollen und dafür dann nun das letzte Kindergartenjahr noch sogar den höheren Satz für ab 6 Jahren nutzen könnte.

Ich bin gespannt, wie das laufen wird. Bin aber sehr froh. Mal eben mit 145,- weniger im Monat auskommen, ist echt nicht so ohne.

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Ich meinte nicht für die ALG Bezieher sondern generell

Antwort von Milia80 am 16.11.2016, 22:08 Uhr

ob es finanziell umsetzbar ist für die Masse an Menschen, woher soll das Geld kommen?

Nicht falsch verstehen, ich finde das gut, die Änderung war überfällig, ich frage mich nur von welchem Topf das jetzt plötzlich bezahlt werden soll.

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ja, es wird angerechnet falls die Eltern nicht arbeiten

Antwort von Marianna81 am 17.11.2016, 7:06 Uhr

...

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Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr

Antwort von Helena83 am 17.11.2016, 7:34 Uhr

wird dann trotzdem die 6 Jahre Regelung beibehalten? Bei mir wäre nächstes Jahr auch Ende. Würde dann weiter gezahlt bis die Kinder 18 sind? Das wäre natürlich klasse

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Helena83: ich meine gelesen zu haben, ja. Mann muss dann evtl. einen neuen

Antwort von Marianna81 am 17.11.2016, 8:38 Uhr

Antrag stellen.

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@Helena

Antwort von shinead am 17.11.2016, 11:18 Uhr

Es wird keine zeitliche Begrenzung des Bezugs mehr geben. Die Kinder bekommen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres UVG wenn es sein muss.

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Re: @Helena

Antwort von Helena83 am 17.11.2016, 12:42 Uhr

Das wäre ja der Wahnsinn. Das freut mich wirklich.

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dann rechtszeitig stellen...am besten noch im dezember für januar?!

Antwort von 32+4 am 17.11.2016, 12:51 Uhr

die rechnen das ja taggenau

jedenfalls bekam ich für meine keinen vollen anfangs-und endmonat

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kannst du machen. Wobei die Kommunen sich jetzt schon wehren und meinen

Antwort von Marianna81 am 17.11.2016, 13:55 Uhr

es nicht zum 01.01. schaffen zu können. Daher bitten diese um eine Verschiebung von 6 Monaten. Hoffentlich kommen sie damit nicht durch.

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Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr

Antwort von trauriger-engel am 17.11.2016, 17:43 Uhr

Bei uns werden erst Anträge angenommen wenn das beschlossen ist. Vorher wird alles abgewehrt.

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Re: kannst du machen. Wobei die Kommunen sich jetzt schon wehren und meinen

Antwort von 32+4 am 17.11.2016, 21:58 Uhr

in unserer tageszeitung stand hier, dass man 2017 "normale" AEs bevorzugen wird.

alle anderen erhalten ja schließlich ihre sicheren Sozialleistungen vom jobcenter und könnten warten.


wenn das so kommt, kontrolliert hoffentlich jeder seinen erstattungsbescheid!

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