Geschrieben von Marianna81 am 16.11.2016, 14:30 Uhr |
Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr
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Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr
Antwort von mf4 am 16.11.2016, 16:43 Uhr
Ist das nun fest? Bisher hörte sich das nicht so sicher an.
Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr
Antwort von OliviaÖl am 16.11.2016, 18:04 Uhr
Es ist wohl sicher, dass es im Dezember beschlossen wird, allerdings sagen die Kommunen schon, dass es nicht möglich ist, es direkt ab Januar auch umzusetzen.
Ich versuche mal den Link zu kopieren
Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr
Antwort von OliviaÖl am 16.11.2016, 18:06 Uhr
https://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-16-unterhaltsvor schuss.html
Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr
Antwort von OliviaÖl am 16.11.2016, 18:08 Uhr
http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/kommunen-kritik-ausweitung-unterhaltsvorschuss-100.html
Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr
Antwort von mf4 am 16.11.2016, 19:40 Uhr
Eines ist sicher... sehr sehr viele Neuanträge werden gestellt und sehr viele werden gestellt werden müssen schon allein auf Aufforderung des Jobcenters. Ich bin gespannt, ob die Bearbeitungszeit dann Jahre dauert.
Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr
Antwort von kevome* am 16.11.2016, 20:15 Uhr
Mir ist es lieber, dass die Bearbeitung lange dauert, als dass der Vorschlag der Gemeinden, das mindestens um 6 Monate zu schieben, umgesetzt wird. So gibt es dann irgendwann eine größere Nachzahlung.
Ich fand die Intervention der Städte und Gemeinden an dieser Stelle schon fast unverschämt. Nur weil diese das nicht auf die Reihe kriegen, sollen Alleinerziehende auf 4 stellige Beträge verzichten. Sie können ja bei Antragsstellung darauf hinweisen, dass es länger dauert.
weiß jemand wie das finanziert werden soll und kennt man genaue Zahlen
Antwort von Milia80 am 16.11.2016, 21:42 Uhr
was da auf sie zukommt?
Re: weiß jemand wie das finanziert werden soll und kennt man genaue Zahlen
Antwort von Susanne.75 am 16.11.2016, 22:02 Uhr
Ich weiß nicht, ob die irgendwas mit Sozialleistungen verrechnen, wenn das alleinerziehende Elternteil nicht arbeitet.
Ich muss für alles ohne Amt aufkommen und habe mich sehr gefreut, als ich das erfahren habe. Seit diesem Monat ist nämlich Ende mit Unterhaltsvorschuss. Ich muss aber weiter den Kita-Beitrag von fast 300,-Euro zahlen. Schule geht erst nächstes Jahr los.
Ich weiß ja nicht, wie es Standard ist, aber mir wurde damals nicht erzählt, dass der Unterhalt ab 6 Jahren höher ist und ich vielleicht lieber die erste Zeit, in der noch kein Kindergarten war, ohne Unterhalt hätte überbrücken sollen und dafür dann nun das letzte Kindergartenjahr noch sogar den höheren Satz für ab 6 Jahren nutzen könnte.
Ich bin gespannt, wie das laufen wird. Bin aber sehr froh. Mal eben mit 145,- weniger im Monat auskommen, ist echt nicht so ohne.
Ich meinte nicht für die ALG Bezieher sondern generell
Antwort von Milia80 am 16.11.2016, 22:08 Uhr
ob es finanziell umsetzbar ist für die Masse an Menschen, woher soll das Geld kommen?
Nicht falsch verstehen, ich finde das gut, die Änderung war überfällig, ich frage mich nur von welchem Topf das jetzt plötzlich bezahlt werden soll.
ja, es wird angerechnet falls die Eltern nicht arbeiten
Antwort von Marianna81 am 17.11.2016, 7:06 Uhr
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Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr
Antwort von Helena83 am 17.11.2016, 7:34 Uhr
wird dann trotzdem die 6 Jahre Regelung beibehalten? Bei mir wäre nächstes Jahr auch Ende. Würde dann weiter gezahlt bis die Kinder 18 sind? Das wäre natürlich klasse
Helena83: ich meine gelesen zu haben, ja. Mann muss dann evtl. einen neuen
Antwort von Marianna81 am 17.11.2016, 8:38 Uhr
Antrag stellen.
@Helena
Antwort von shinead am 17.11.2016, 11:18 Uhr
Es wird keine zeitliche Begrenzung des Bezugs mehr geben. Die Kinder bekommen bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres UVG wenn es sein muss.
Re: @Helena
Antwort von Helena83 am 17.11.2016, 12:42 Uhr
Das wäre ja der Wahnsinn. Das freut mich wirklich.
dann rechtszeitig stellen...am besten noch im dezember für januar?!
Antwort von 32+4 am 17.11.2016, 12:51 Uhr
die rechnen das ja taggenau
jedenfalls bekam ich für meine keinen vollen anfangs-und endmonat
kannst du machen. Wobei die Kommunen sich jetzt schon wehren und meinen
Antwort von Marianna81 am 17.11.2016, 13:55 Uhr
es nicht zum 01.01. schaffen zu können. Daher bitten diese um eine Verschiebung von 6 Monaten. Hoffentlich kommen sie damit nicht durch.
Re: Bundeskabinett beschliesst die Erweiterung des UV bis zum 18 Lebensjahr
Antwort von trauriger-engel am 17.11.2016, 17:43 Uhr
Bei uns werden erst Anträge angenommen wenn das beschlossen ist. Vorher wird alles abgewehrt.
Re: kannst du machen. Wobei die Kommunen sich jetzt schon wehren und meinen
Antwort von 32+4 am 17.11.2016, 21:58 Uhr
in unserer tageszeitung stand hier, dass man 2017 "normale" AEs bevorzugen wird.
alle anderen erhalten ja schließlich ihre sicheren Sozialleistungen vom jobcenter und könnten warten.
wenn das so kommt, kontrolliert hoffentlich jeder seinen erstattungsbescheid!
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