Geschrieben von Soulreaverin am 09.08.2015, 13:12 Uhr |
Bräuchte auch mal Hilfe !
Mein Mann möchte sich nun nach fast 13 Jahren erstmal räumlich von mir und unseren 3 Kindern (2,6,8 j) trennen...er ist bereit Unterhalt zuzahlen und die Kinder abzuholen. So für mich heißt es nun Hartz 4 erstmal zu beantragen. Aber was muss ich jetzt noch alles machen ? Hartz Antrag hab ich hier liegen, Termin zum geregelten Umgang ist gemacht! Aber wer legt den Unterhalt jetzt fest ? Habe mal beim Jugendamt nachgefragt die meinten dadurch das ich jetzt hartz 4 bekomme macht es das jobcenter.... aber in meinem Antrag wird gefragt ob es schon geregelt wurde z.b durch Jugendamt ??? Bin verwirrt
Re: Bräuchte auch mal Hilfe !
Antwort von mf4 am 09.08.2015, 14:02 Uhr
Das Jobcenter berechnet den Unterhalt? Davon habe ich nie etwas gehört.
Da es um Trennungsunterhalt für dich geht und um Kindesunterhalt würde ich das von einem Anwalt machen lassen.
Re: Bräuchte auch mal Hilfe !
Antwort von desireekk am 09.08.2015, 14:12 Uhr
Hallo,
Er schuldet ja nicht nur den Kindern Unterhslt, sondern ggf. auch Dir wenn er genug (nach Abzug des Kindesunterhalts) verdient.
Zur ersten Orientierung suchst Du mal im Internet die Düsseldorfer Tabelle ab 1.8.2015 und dann rechnet Ihr den Kindesunterhalt aus, Dazu kommt dann noch der Trennungsunterhalt für Dich.
Parallel kannst Du zum Jobcenter gehen und die offenen Punkte vor Ort klären.
Gruss
Désirée
Re: Bräuchte auch mal Hilfe !
Antwort von mf4 am 09.08.2015, 14:28 Uhr
Ich frage mich gerade, wie H4 berechnet werden soll, wenn da noch keine Zahlen vorliegen, wie viel Einkommen (Unterhalt für sie und für die Kinder) vorhanden ist.
Re: Bräuchte auch mal Hilfe !
Antwort von Strudelteigteilchen am 09.08.2015, 14:49 Uhr
Trotzdem sollte sie zum JC gehen, notfalls gibt es eine vorläufige Berechnung oder zumindest die Auskunft, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen (und wo man die herbekommt).
Abwarten ist blöd, weil Ansprüche rückwirkend nicht geltend gemacht werden können.
Re: Bräuchte auch mal Hilfe !
Antwort von Sternenschnuppe am 09.08.2015, 15:09 Uhr
Eine Bekannte mit drei Kindern trennte sich vor einem Jahr etwa.
Sie hat erst volle Unterstützung vom Jobcenter bekommen, was dann einging wurde wieder verrechnet.
Beistandschaft beim Jugendamt war Pflicht, da der Ex sich drücken wollte.
Was hat Deiner denn Netto ? Dann kann man das anhand der Düsseldorfer Tabelle ja grob ausrechnen und das Jugendamt macht den Feinschliff.
Was ist der Ex denn bereit freiwillig zu zahlen ? Das kann er bestätigen und das Amt kann das schon einmal anrechnen.
Re: teil 2
Antwort von Soulreaverin am 09.08.2015, 16:24 Uhr
Also netto liegt er bei 1850 Euro da wird kein Unterhalt für mich übrig bleiben. Er ist bereit das zu zahlen was er soll ich denke so um die 650 Euro für alle aufgrund seines Einkommens . Aber das muss man doch irgendwo schriftlich fest legen lassen ? Hab auch gehört das gemeinsame Schulden angerechnet werden ? Das ist im Moment echt etwas überfordern für mich
Re: teil 2
Antwort von mf4 am 09.08.2015, 17:24 Uhr
Bei ihm können gewisse Schulden angerechnet werden, dass er weniger UH zahlen muss. Mehr H4 gibt es bei Schulden nicht.
"Er ist bereit..." glaube solche Sprüche erst, wenn ein Dauerauftrag besteht.
Re: teil 2
Antwort von Helena83 am 10.08.2015, 7:38 Uhr
ja natürlich kann das schriftlich festgehalten werden. Durch einen Unterhaltstitel, den du beim Jugendamt bekommen kannst
Welche Unterlagen benötigt der KV bei einer Reise mit dem Kind?
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