Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mickymouse am 07.09.2014, 0:34 Uhr

Blöde Frage

Hallo.
Das ist jetzt irgendwie eine blöde Frage:
Aber wenn mein Mann und ich uns trennen bzw. ich mich von ihm. Dann ist doch rechtlich und geldlich gesehen erst mal alles wie gehabt. Oder? Erst wenn man sich Scheiden lässt kommen solche Sachen wie Unterhalt, Sorgerecht etc. ins Spiel?
Irgendwie stell ich mich da gerade blöd an.
Aber vielleicht erbarmt sich ja jemand meiner!
Danke

 
5 Antworten:

Re: Blöde Frage

Antwort von Susanne.75 am 07.09.2014, 9:29 Uhr

Wenn du dich trennst und ihr weiter gemeinsam wohnt und euch versteht, dann müßte sich nicht so viel ändern.
Aber wie soll finanziell alles gleich bleiben, wenn von dem selben Gehalt plötzlich 2 Haushalte bezahlt werden sollen?

Wenn du selbst voll arbeitest usw, dann müßtet ihr sicher hauptsächlich den Unterhalt für die Kinder regeln. Den gibt es aber auch schon im Trennungsjahr. Wie sollte es denn sonst funktionieren? Auch dir würde, wenn du zB wegen der Kinderbetreuung noch nicht wieder arbeiten kannst, Trennungsunterhalt zustehen.

Also, um es grob zu sagen: Doch, es ändert sich alles und es bleibt fast nichts "wie gehabt". Das Sorgerecht bleibt, wenn nichts dagegen spricht, ohnehin auch nach der Scheidung bei beiden.

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Re: Blöde Frage

Antwort von Lady42 am 07.09.2014, 9:47 Uhr

Hi


um sich scheiden zu lassen muss man doch erstmal 1 Jahr von Bett und Tisch getrennt leben ? oder hat sich das geändert ? (bin schon ewig geschieden ...weiss das nicht mehr so genau )

Du solltest dich erstmal bei einem Anwalt beraten lassen ....! der kann dir dann auch genau sagen was dir zusteht und wie es weiter geht.

lg yvonne

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Re: Blöde Frage

Antwort von Limayaya am 07.09.2014, 11:22 Uhr

Also: Sorgerecht muss weder vor noch nach einer Scheidung ins Spiel kommen. Primär hat man geteiltes Sorgerecht und in der Regel bleibt das auch so, es sei denn, es sprächen schwerwiegende Gründe gegen einen der Elternteile.

alles finanazielle: ein Großteil KANN sich ändern und normalerweise ist das auch so. Ich schreib deshalb "kann", weil ich auch Paare kenne, die sich vor Jahren getrennt haben, nie wirklich den Schritt zur Scheidung gemacht haben und immer noch in der alten Steuerklassenaufteilung sind.
In der Regel ist es aber schon so, dass man sich ja trennt, um sich nach dem Trennungsjahr dann auch scheiden zu lassen, und schon während des Trennungsjahres müssen natürlich schon solche Dinge wie Kindesunterhalt ect. geregelt werden.
Einziger Unterschied ist hier: während des Trennungsjahres hat man für den anderen noch eine gewisse Fürsorgepflicht. Gängistes Beispiel ist, dass einer nicht berufstätigen Mutter oft noch ein Unterhalt für sie selbst im Trennungsjahr zu zahlen ist. Aber auch für Dinge wie Zugewinn-Ausgleich, Rentenpunkte ist das interessant.
Ich hatte den kuriosen Fall, dass mein Ex während der Trennung ALG 1 bezog und im Trennungsjahr dann in ALG 2 rutschte. Und tatsächlich trat da Sozialamt an mich heran, und prüfte meine Einkommensverhältnisse. Hätte ich genügend verdient, hätte ich -obwohl die Kinder bei mir leben und der Herr Kindsvater noch nie einen Cent Unterhalt für die zwei bezahlt hat- vermutlich für ihn Unterhalt bezahlen müssen.

Ob ihr nun solche Sachen wie Unterhalt, Trennungsunterhalt ect.ect. über Anwalt/Gericht regeln lasst oder ohne hängt davon ab, wie gut ihr euch versteht, und wie schnell ihr von der "Paarebene" (auf der nach einer Trennung gerne die Fetzen fliegen) auf die "Elternebene" (wir sind beide Eltern dieses/r Kind/er und müssen gemeinsam schauen, dass es ihn/en gut geht) wechseln könnt.

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Re: Blöde Frage

Antwort von Mickymouse am 07.09.2014, 15:33 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten.
Irgendwie alles schwer vorstellbar für mich und natürlich nie so gedacht gewesen. Aber leider doch so gekommen.
Ich werde mich wohl doch mal rechtlich informieren.
LG

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Re: Blöde Frage

Antwort von Pamo am 08.09.2014, 9:23 Uhr

Das Datum der Trennung hat schon finanzielle Konsequenzen. Deswegen solltest du die Trennung nachweisbar ankündigen und vollziehen. (Bspw. ein Anwaltsschreiben und bei gemeinsamer Wohnung dann getrennter Haushalt)

Lass dich aber auf jeden Fall kompetent beraten und nimm dazu Einkommensnachweise mit.

Tut mir leid, dass es bei euch jetzt doch auf Trennung hinaus läuft.

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