Geschrieben von dosenkeks am 22.12.2015, 17:06 Uhr |
bitte antwortet
bitte helft mir ganz schnell...
der vater meiner tochter schrieb ja ständig abartige dinge per whatsapp.
vom ja sollte ich die alle speichern. habe ich auch gemacht. nun ist mein smartfone komplett abgestürzt. habe sofort ein back up gemacht, dass genau aus einer nachricht bestand. nicht wieder herstellbar. nun habe ich regelmässig meiner bekannten gesendet was er so krasses schreibt. könnte ich die dinge die von ihm kamen auch einfach in einer art gesprächsprotokoll schreiben? bzw aufschreiben was war ? habe es dann in chronologischer reihenfolge, allerdings ohne datum und uhrzeit. wuerde das auch gehen? habe whatsapp schon eine mail gesendet habe aber wenig hoffnung das da noch was positives kommt. kann ich dass alles denn so notieren ohne datum und uhrzeit?
ganz alte sms habe ich noch ca 4 krasse auf dem alten handy.
sollte vom ja dem kv ohnehin einen brief schreiben dass er sie nicht sieht ohne mal ein bild zu senden oder ähnliches, halt das er sich erst bemühen soll etc. soll ich dann den brief fotokopieren??? damit sie mir das auch vor gericht etc glauben?
frohe weihnachten
Re: bitte antwortet
Antwort von twilight am 22.12.2015, 18:13 Uhr
Hallo ich glaube alles hängt sehr stark vom Richter ab. Ich hatte ALLES gesammelt und dokumentiert, gespeichert, ausgedruckt, es war ein ganzer Ordner voll und auch richtig krasse Sachen. Drohungen und so weiter ganz beängstigende Sachen. Letztendlich hat sich der Richter dafür Null interessiert er hat es noch nichtmal sehen wollen. Die ganze Arbeit hätte ich mir sparen können.
Re: bitte antwortet
Antwort von Sternenschnuppe am 22.12.2015, 19:26 Uhr
Bei meinem jetzigen Mann hat das auch nie jemanden nteressierte.
Der hatte sogar Videos wie die Ex austickte und Strafanzeigen von ihr gegen ihn wegen schwerer Körperverletzung zu Zeiten wo er hunderte Kilometer weg eine Schulung hielt vor 200 Leuten.
Das Gericht interessiert ausschließlich die Zukunft und das Kindeswohl.
Was wer wann geschrieben hat ist egal.
Bestehe auf Erziehungsberatung und begleiteten Umgang zu Anfang, dann muss er erst einmal Zuverlässigkeit beweisen.
Re: bitte antwortet
Antwort von Julie am 22.12.2015, 19:45 Uhr
Wenn du es deiner bekannten per whatsapp geschickt hast, kann sie den Chat kopieren und wieder zu dir schicken. Ganz einfach. .
Re: bitte antwortet
Antwort von Terkey235 am 22.12.2015, 21:01 Uhr
Julie, klar kann sie das. Aber dann sieht man doch nur, wann sie selbst die Nachrichten weitergeleitet hat und nicht, wann der Ex es ihr geschickt hat, oder?
Oder, liebe AP, hast du deiner Freundin Screenshots geschickt?
Dass sich dein Ex sich mies verhält und sich im Zweifelsfall strafbar macht (Bedrohung, Nötigung, Beleidigung, § 185, § 240, § 241 StGB) ist keine Frage. Ich weise aber darauf hin, dass du dich unter Umständen ebenfalls strafbar machst, wenn du diese Nachrichten an deine Freundin weiterleitest. Du verstößt damit gegen bestimmte Persönlichkeitsrechte, z.B. gegen die Vertraulichkeit des gesprochenen oder geschriebenen Wortes und auch gegen das Post- und Telekommunikationsgesetz (Artikel 10 im GG). Ich sage das nur, weil er damit etwas gegen dich in der Hand hätte, wenn es vor Gericht gehen sollte. Darum würde ich in Zukunft keine Nachrichten mehr an deine Freundin weiterleiten und zusehen, dass er davon nichts spitz kriegt.
Alles Gute, terkey
Re: bitte antwortet
Antwort von Julie am 23.12.2015, 0:28 Uhr
Wenn man komplette Chats kopiert und weiterleitet, stehen da die jeweiligen Namen sowie Datum und Uhrzeit der Nachrichten. Abgesehen davon wäre so ein kopierter Chat immer noch mehr / sicherer als ein reines Gedächtnisprotokoll.
Re: bitte antwortet
Antwort von Terkey235 am 23.12.2015, 10:37 Uhr
Genau. Und darum eben strafbar.
terkey
Re: bitte antwortet
Antwort von TeesMama am 28.12.2015, 9:47 Uhr
War bei uns genauso. Konnte nachweisen, dass er JA, Verfahrensbeistand und Richter angelogen hat bis zum geht nicht mehr und dass seine Vorwürfe gegen mich von wegen Umgangsverweigerung hanebüchener Unsinn waren, sowie Drohungen und Beleidigungen - wollte keiner sehen. Sowas hat meist den simplen Grund, dass Umgangsausschluss im Zuge der ersten Umgangsklage (da geht es ja typischerweise darum, ob Umgang begleitet stattfinden soll oder nicht) nur bei direkter Gewalt (auch sexueller) gegen das Kind durchsetzbar ist und dann auch oft nur schwer nachweisbar ist.
D.h. wenn ohnehin allen Beteiligten klar ist, dass unbegleiteter Umgang nicht in Frage kommt, gewinnt das betreuende Elternteil durch zusätzliches Material nichts, daher kann man sich das dann auch gleich sparen.
Erst wenn es beim BU Probleme gibt, wird das dann alles differenzierter betrachtet - nach meinem Wissensstand. Also wenn z.B. das betreffende Elternteil ständig absagt oder aggressiv gegen die Betreuung wird.
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