Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von plymouth am 17.02.2015, 11:29 Uhr

bitte Daumen drücken - heute Termin Jugendamt

Liebe "mitimbootsitzer",

bitte drückt mir doch für heute die Daumen! Ich hatte am 08.02. den Post zum Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung und Wechselmodell gemacht, und heute ist nun Termin mit dem Vater beim Jugendamt.

Derzeitiger Stand: vorletzten Sonntag haben wir noch versucht, zu reden. Er eröffnete das "klärende Gespräch" mit den Worten: "Du, Deine Mails hab ich alle nicht gelesen, ich hab die in einen Ordner `die Mutter ist unzufrieden`verschoben". Das war eine hervorragende Eröffnung, um sachlich zu sprechen. Ich hatte den Impuls, ihn aus meiner Wohnung zu werfen, und hätte das auch tun sollen, denn leider können wir beide nicht mehr miteinander.

Er besteht nach wie vor auf 50 % Sorgerecht, dann soll ich schnellstmöglich abstillen, damit das Wechselmodell eine Woche hier eine Woche in der anderen Stadt beim Vater losgehen kann, dann stellt er in Frage, ob er überhaupt für das Kind und mich unterhaltspflichtig ist (er verlangt von mir nun die Offenlegung meines Vermögens) und erst, wenn diese drei Punkte geklärt wären, würde er über die Vaterschaftsanerkennung reden wollen.

Letztlich hab ich ihn nun soweit, daß er bereit war, einen Mediator mit in Boot zu holen und uns offiizell vom Amt beraten zu lassen.

Puh, mir geht jetzt ganz schön die Pumpe. Hab grad nochmal gelesen, daß "Sorgerecht" auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit beinhaltet...

Liebe Grüße!

 
21 Antworten:

Re: bitte Daumen drücken - heute Termin Jugendamt

Antwort von sonnen-blume23 am 17.02.2015, 11:38 Uhr

Ich drücke dir ganz fest die Daumen . ich habe dir eine Nachricht geschickt, es wird alles gut gehen

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Re: bitte Daumen drücken - heute Termin Jugendamt

Antwort von sara31 am 17.02.2015, 11:54 Uhr

Nicht umbedingt, da ihr nicht verheiratet ward, kann er zwar das GS beantragen, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch nur bei Dir liegen - musst du dann beim Gericht beantragen...

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Re: bitte Daumen drücken - heute Termin Jugendamt

Antwort von Pamo am 17.02.2015, 11:55 Uhr

Daumen gedrückt.

Dein lieber Ex wird heute mit hoher Wahrscheinlichkeit sein Waterloo erleben.

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Re: bitte Daumen drücken - heute Termin Jugendamt

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.02.2015, 12:02 Uhr

Hat er einen Anwalt? Wahrscheinlich nicht, denn der hätte ihn sicher auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, was seine Rechte (und - ganz lustig - die Reihenfolge) angeht.

Solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, gibt es weder GSR noch Wechselmodell noch sonstwas, denn so lange ist er quasi ein wildfremder Mann von der Straße - warum sollte der irgendwelche Rechte haben? Erst, wenn er auch rechtlich der Vater des Kindes ist, hat er überhaupt irgendwas zu wollen.

Aber, sieh es positiv: Wenn er sich auch beim Mediationstermin so aufführt, dann hat er ganz schnell auf allen Ebenen verschixxen. Solche Väter schießen sich gerne selber ins Aus. Im Grunde kannst Du Dir nur wünschen, daß er so weitermacht, dann kann er sich nämlich alle seine Vorstellungen ganz schnell von der Backe putzen.

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Re: bitte Daumen drücken - heute Termin Jugendamt

Antwort von sterntaler82 am 17.02.2015, 12:35 Uhr

Ich drück dir auch beide Daumen, hatte früher auch so einen Idioten als ex hat sich ganz schnell aus dem Staub gemacht als er gemerkt hat das es nicht nach seiner Nase läuft.
Habe mit meinen drei Kindern einen neuen Partner gefunden der alles für uns macht, haben jetzt vier Kinder und sind sehr glücklich.
Schreib uns was es gegeben hat.

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Re: bitte Daumen drücken - heute Termin Jugendamt

Antwort von shinead am 17.02.2015, 13:41 Uhr

Daumen sind gedrückt - der ist ja spaßig.

Ich glaube, ich hätte mich da gar nicht auf eine Mediation eingelassen, sondern schlichtweg die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt veranlasst.

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Re: bitte Daumen drücken - heute Termin Jugendamt

Antwort von Limayaya am 17.02.2015, 14:24 Uhr

Ach, hast du da ein Herzchen....
er will dir Vaterschaftsanerkennung nicht unterzeichnen, weil DU dein Vermögen nicht offenlegst.....aber träumt vom Wechselmodell bei einem Säugling????

Übrigends: das gemeinsame Aufenthaltbestimmungsrecht besagt ja nur, dass nicht einer alleine über den Wohnort des Kindes entscheiden kann....also: keine Angst...

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was ich ja am lustigsten finde...

Antwort von Limayaya am 17.02.2015, 14:25 Uhr

er bedrängt dich, dass er anteilig Sorgerecht bekommen will, aber hat die Vaterschaftsanerkennung noch nicht unterschrieben? Wirklich...das ist mal ein Herzchen...

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Re: was ich ja am lustigsten finde...

Antwort von Sascha1811 am 17.02.2015, 16:09 Uhr

Erstmal schauen was die Gute so hat, ob ich zahlen muss......wenn nicht kann ich die Vaterschaftsanerkennung ja unterschreiben....lach....des is gut.....ich glaub nicht das dir irgendwelche Sorgen machen musst!!!!

Da muss man erstmal drauf kommen

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Bin doch mal gespannt.......

Antwort von Sascha1811 am 17.02.2015, 19:26 Uhr

.....wie das gelaufen ist!!!!

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Wie lief's?

Antwort von Kümmelchen am 17.02.2015, 19:44 Uhr

S.o.

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...tja... nu bin ich schlauer und alles ist wie vorher...

Antwort von plymouth am 17.02.2015, 21:15 Uhr

Tja...was soll ich sagen...
Danke fürs Daumen drücken und nachfragen.
Das war alles ganz schön viel. Zuerst wurde aus 13 Uhr am Ende 15.45 h, vorher hat ers nicht geschafft (die Mail mit der Info, daß es später wird, hab ich heute nicht mehr erhalten). Egal.
Die Dame vom Amt nahm sich viel Zeit, und wir versuchten, über alle seine Punkte zu sprechen.
Wechselmodell ist erstmal vom Tisch, da ich definitives Veto gegeben hab. Gab etwas Diskussion, da wir da wirklich unterschiedllcher Meinung sind, was da gut fürs Kind ist. Sorgerecht bleibt ungeklärt, er besteht auf die Hälfte, ich auf das komplette. Alle Argumente, daß ich gern 14 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen will und muß (KiTa wird schwierig, da die Nachfrage nicht gedeckt werden kann), dann evtl. Bevorzugung beim KiTa-Platz wegen alleinerziehend und arbeiten wollend, etc. sind ihm nicht ausreichend genug. Vaterschaft hat er dort nicht anerkannt, für ihn ist das Ganze ein Gesamtpaket (Vaterschaft, Sorgerecht, Wechselmodell). Nun gibt es eine Frist zur Anerkennng bis Mitte März, sonst geht das Jugendamt gerichtlich vor. Was er nun vorhat, ist nicht rausgekommen. Unterhalt ist für Januar+Februar bezahlt.

Tja, so ist der Stand. Danach waren wir noch im Cafe, damit er das Baby nochmal auf den Arm nehmen konnte, da haben wir versucht, noch einmal einige Dinge anzusprechen. Schwierig. Wir sind wirklich komplett unterschiedlicher Meinung, was das Thema Kommunikation und auch Kindeswohl angeht. Und auch was Empathie und Anteilnahme bedeutet... Leider.

Also: Nix geklärt, es bleibt spannend. Und ich bin gehörig fertig für heute..

Liebe Grüße!

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Re: ...tja... nu bin ich schlauer und alles ist wie vorher...

Antwort von Sascha1811 am 17.02.2015, 21:21 Uhr

Ich glaub nicht, das der Mann wirklich ne Ahnung hat, wie sowas abläuft und ich denke, er überschätzt seine Rechte. Vermutlich wird er sich jetzt doch nen anwalt nehmen, der ihm das dann auch etwas erklären wird. So wie er sich das vorstellt läuft das auf jeden Fall nicht!

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Re: ...tja... nu bin ich schlauer und alles ist wie vorher...

Antwort von Terkey235 am 18.02.2015, 5:04 Uhr

Ich weiß wirklich nicht, darum du dich von dem so unter Druck setzen lässt. Seine Ideen sind unsinnig. Das liegt auf der Hand.
Wissen ist Macht. Informiere dich so umfassend wie möglich. Dann kannst du beruhigt schlafen, weil du merkst, dass all seine Ansätze Quatsch sind.

Viel Glück, terkey

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Re: ...tja... nu bin ich schlauer und alles ist wie vorher...

Antwort von Pamo am 18.02.2015, 8:42 Uhr

Lehn dich zurück und lass das Jugendamt die Vaterschaft gerichtlich feststellen. Sein Gequatsche ist irrelevant.

Und unterschreib kein Einverständnis für das gemeinsame Sorgerecht, wenn du es nicht wirklich willst.

Was das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft: Der Status Quo ist, dass das Kind bei dir lebt. Wenn der Status Quo verändert werden soll, braucht es beim gemeinsamen SR beide Zustimmungen. Ergo: Falls er will, dass das Kind zu ihm kommt, und sei es auch nur im Wechselmodell, so braucht es beim gemeinsamen SR deine Zustimmung und seine Zustimmung. Von daher: organisiere jetzt alles so wie es länger bleiben kann. Falls du nochmal umziehen wolltest, tu es jetzt - bevor du seine Zustimmung brauchst!

Und ja, geh und informiere dich gründich über deine Rechte und Pflichten. Wissen ist wirklich Macht. Und du schläfst dann viel besser.

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noch eine Anmerkung

Antwort von Hannah80 am 18.02.2015, 10:42 Uhr

wegen dem bonus der alleinerziehenden. du bist alleinerziehend wenn du alleine in der wohnung mit deinem kind gemeldet bist, das gilt für die kita genauso wie fürs finanzamt wegen steuerklasse 2. da interessiert keinen ob du das alleinige sorgerecht hast oder nicht. und auch elterngeld für 14 monate dürfte kein problem sein. (wir hatten da eher das problem das ich explizit zustimmen musste das er die partnermonate bekommt auch wenn wir nicht zusammen leben und ich musste bestätigen das das kind in den 2 monaten hauptsächlich von ihm betreut wird)

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Re: noch eine Anmerkung

Antwort von plymouth am 18.02.2015, 12:30 Uhr

Danke für eure Tips! Ja, hab mich jetzt umfassend informiert. Fühle mich halt sehr unter Druck gesetzt und hab das Gefühl, mir wird gedroht (Beispiel: Jugendamt sagte, daß kein Gericht ein Wechselmodell gegen den Willen einer Partei anerkennt. Daraufhin der Kommentar: "Bis jetzt"...)

Zum Thema "Definition alleinerziehend": Sowohl Amt, als auch schon eine KiTa, als auch Krankenkasse geht bei gemeinsamem Sorgerecht NICHT von alleinerziehend aus. Daher wären die 14 Monate Elternzeit verwirkt, die "Bevorzugung" für KiTA auch.
Das kann doch nicht von Stadt zu Stadt verschieden sein?

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Re: noch eine Anmerkung

Antwort von Pamo am 18.02.2015, 12:38 Uhr

Trotzdem kannst du per Definition des Finanzamtes AE sein und deswegen die STK 2 bekommen. Egal was andere Behörden sagen.

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Das kann eigentlich nicht sein.

Antwort von Petra28 am 18.02.2015, 12:55 Uhr

Dann gäbe es ja per Definition nur Alleinerziehende mit unehelichen Kindern...

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Doch...

Antwort von Petra28 am 18.02.2015, 13:11 Uhr

ist wohl so. Zumindest beim Elterngeld. Man muss dann wohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht zumindest für diese Zeit beantragen.

Aber trotzdem: Ruhig Blut. Wenn das Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung einklagen muss, dann sieht es für ihn nicht so rosig aus bei einer Sorgerechtsklage. Auch wenn er die Hälfte bekommt, stehen dann entsprechende Bedenken im Urteil. Und Wechselmodell - glaube ich im Leben nicht, bei zwei verschiedenen Wohnorten...

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Re: noch eine Anmerkung

Antwort von Hannah80 am 18.02.2015, 16:01 Uhr

Kita kann vielleicht von wohnort zu wohnort verschieden sein aber hier muss ich bestätigen das ich alleine mit dem kind in der wohnung gemeldet bin. habe mit dem vater auch das gemeinsame sorgerecht, trotzdem musste ICH bestätigen das ER das kind abholen darf! weil das kind eben bei mir lebt.

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