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Geschrieben von Karlotta@ am 01.05.2015, 9:15 Uhr

Bin verzweifelt

Ich habe mich die Nacht von meinem Mann getrennt und weiss jetzt nicht was ich alles regeln muss.

 
7 Antworten:

Re: Bin verzweifelt

Antwort von mf4 am 01.05.2015, 9:21 Uhr

Du solltest mal mit Fakten kommen.
Wohnung ist deine, er ist gegangen... das Thema ist durch.
Wie alt ist das Kind? Beim wem wird es leben? Kann der andere Unterhalt zahlen? Wollt ihr eine Scheidung?

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Re: Bin verzweifelt

Antwort von Susanne.75 am 01.05.2015, 9:22 Uhr

Okay, das Ergebnis von der Geschichte aus dem Hauptforum.

Ist er da oder erstmal raus aus der Wohnung?

Bei deiner Geschichte würde ich sagen: Sparbücher und ec-Karten sichern! Ggfls Türschloß austauschen. Wer sein Kind beklaut, beklaut auch seine Ex.

Dann ab zu einem erfahrenen Anwalt, damit du weißt, was wie alles geregelt werden kann. Der kann dir Dinge abnehmen und vor allem wichtigen Rat geben, um so wenig Chaos wie möglich aufkommen zu lassen.

Ansonsten erstmal durchatmen und Gedanken und Gefühle sortieren. Und hab keine Angst, es ist alles zu schaffen.

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Re: Bin verzweifelt

Antwort von Karlotta@ am 01.05.2015, 9:42 Uhr

Ja es ist meine Wohnung und er hat seine Sachen gepackt die Nacht .
Wir haben nicht viel geredet er ist einfach gegangen als ich ihn darum gebeten habe.
Er hat nicht nur das Kind beklaut sondern auch mich wie ich feststellen musste.
Er soll gehen für immer und braucht nicht wieder kommen.
Werde mir am Montag einmal Rat bei der Familienhilfe holen und eventuell einen Anwalt aufsuchen.
Ich überlege zur Polizei zu gehen um Anzeige zu erstatten.

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Re: Bin verzweifelt

Antwort von Sternenschnuppe am 01.05.2015, 11:21 Uhr

Habt ihr eine Familienhilfe ?
Würde das Schloss auswechseln, Termin beim Jugendamt machen wegen Umgangsplan und Unterhalt.
Da kann er gleich einen Titel unterschreiben, notfalls richtest Du eine Beistandschaft ein für die Finanzen des Kindes.

Wie alt ist das Kind ? Eventuell muss er Dir auch Betreuungsunterhalt zahlen. Was verdient er netto ?

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Re: Bin verzweifelt

Antwort von mf4 am 01.05.2015, 11:22 Uhr

Kind ist 8, Betreuungs-UH fällt also flach aber Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt ist ja schon was zu ihrem TZ-Gehalt.

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Bevor Ihr Euch hier ins Zeug legt ...

Antwort von Nikas am 01.05.2015, 12:38 Uhr

.... der Nick muss erst mal andere Fragen klären:

http://www.rund-ums-baby.de/forum/Hexennacht_4913954.htm

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Re: Bevor Ihr Euch hier ins Zeug legt ...

Antwort von Karlotta@ am 01.05.2015, 16:41 Uhr

Was soll ich denn erklären.
Ich möchte mich ablenken ist das verboten?
Darf ich keine anderen Themen haben?
Verstehe nicht war ich hier so von der Seite angemacht werde

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