Geschrieben von Jadannebenneuernick am 13.06.2015, 13:30 Uhr |
Bildungs- und Teilhabe Paket
Hallo,
ich habe für meine beiden Mäuse einen Antrag aus dem Bildungs-und Teilhabepaket gestellt bezüglich der Kostenübernahme Sportverein.
Leider wurde dieser nun abgelehnt. Hintergrund, ich beziehe ergänzend Hartz 4, aber nur für mich. Die Kinder bekommen Unterhalt vom Vater (jeweils 250 Euro) und Kindergeld, damit ist deren Bedarf abgedeckt. Was über dem Hartz 4 Bedarf (zzgl. Freibetrag wg. Berufstätigkeit) wird mir aber vom Bedarf abgezogen, da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft sind.
Also habe ich im Endeffekt auch nicht mehr Geld für die Kinder zur Verfügung, wie wenn sie keinen Unterhalt bekämen und sie in Hartz 4 fallen würden. aber dann hätten sie Anrecht auf Bildung und Teilhabe.
Das kann doch nicht richtig sein, oder?
Re: Bildungs- und Teilhabe Paket
Antwort von sterntaler82 am 13.06.2015, 13:54 Uhr
Nein, das ist nicht richtig. Geh dagegen an, bei mir war es lange Zeit genauso wie bei dir und meine Kinder haben die teilhabe bekommen.
Re: Bildungs- und Teilhabe Paket
Antwort von susafi am 14.06.2015, 10:32 Uhr
Ähm nein, das kann auch nicht richtig sein... denn das was das Kind ja zuviel an "Einkommen" hat, müssen sie immerhin als Mietanteil zahlen... im Endeffekt seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft... auf jedenfall Widerspruch einlegen
Re: Bildungs- und Teilhabe Paket
Antwort von mf4 am 14.06.2015, 11:10 Uhr
Mit Unterhalt und Kindergeld sind die Kinder über dem H4-Regelsatz. Wenn das was drüber ist ihren Teil für Miete deckt (kann schon sein bei geringer Miete) dann sind sie doch komplett raus... oder irre ich da?
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