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von jamelek  am 03.09.2015, 21:01 Uhr

Beistandschaft, nicht angegebene Gehaltserhöhung

Ich hatte beim KV von Kind Groß ja bereits lange den Verdacht, dass er mehr verdient wie angegeben.

Zur Erläuterung, er hat einen Titel vor 13 Jahren unterzeichnet, aber da steht nur drauf nach der entsprechenden Stufe ( unterste) gemäß DD Tabelle zu zahlen.

Was er auch regelmäßig die letzten 13 Jahre tat.

Nun war ich im Juli im Jugendamt und nahm Akteneinsicht. Eine einzige Gehaltsbescheinigung, die ein Einkommen von knapp 1,400 Euro hergab. Er arbeitet auf Provision, da wird der Herr schön die Bescheinigung aus seinem Urlaubsmonat eingereicht haben.

Nachdem ich der SB erläuterte, dass ich weiß, dass der Herr mehr verdient, außerdem keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat, so dass er sowieso schon 2 Stufen höher rutschen müsste auf der Tabelle forderte sie vom Finanzamt seine Unterlagen ab. Interessant, was so alles möglich ist, wnn man da nach 13 Jahren mal deutlicher wird.

So, die Unterlagen hat sie nun und heute bekam ich Post, dass der KV zukünftig knapp 130 Euro monatlich mehr zahlen muss. Also rückwirkend ab Juli 2015, wo er angeschrieben wurde, also dürfte die gesetzliche Erhöhung der Tabelle auch gleich mit eingerechnet sein.

Nun meine Frage, ist der KV nicht eigentlich generell verpflichtet Gehaltserhöhungen zu melden? warum kommt der damit jetzt einfach so durch, wo er garantiert seit Jahren 100 Euro zu wenig zahlt.

Ja ich weiß, wenn ich hier lese, sollte ich durchatmen und froh sein, dass er zahlt.

Weiteres, kann mir jemand eine Seite benennen, wo ich mich bezüglich der Nebenleistungen belesen kann. Ich habe ihn damit bisher nie belästigt, nur als das Kind die Zahnspange brauchte mit ihm besprochen, dass er die Hälfte übernimmt. Nun war wieder eine Rechnung offen, die ich ihm im August mitgab, woraufhin er meinte kann er nicht zahlen, sein Urlaub war zu teuer. Nun würde ich ihn gerne darauf hinweisen, dass sein Zahnspangenzuschuss keine milde Gabe an mich ist, sondern dass er froh sein kann, dass ich alle Klassenfahrten und co bisher alleine trug.

 
4 Antworten:

Re: Beistandschaft, nicht angegebene Gehaltserhöhung

Antwort von desireekk am 03.09.2015, 21:53 Uhr

Hallo,

also: er muss da gar nix melden.
Du oder auch er hat das Recht alle 2 Jahre eine Überprüfung der Einkommenssituation durchführen zu lassen.
Bei begründetem Verdacht, dass ein angepasster Unterhalt mehr als 10% ausmachen wird auch in kürzeren Abständen.
Meine Frage also: warum hast Du da 13 Jahre nichts gemacht?
Das war quasi Dein fehler, dass er die Füsse still hält, verstehe ich :-)

Was und zum nächsten Punkt führt:
Er verdient ja nicht nur mehr, das Kind ist auch mindestens 2 Alters-Stufen nach oben gerutscht. War das denn im bisherigen Titel berücksichtigt?
Damals wurden die meistens noch sehr statisch ausgestellt.
Ich finde 130 EUR zwar schonmal recht "nett" aber nicht wirklich die Welt nach 13 Jahren.

Nächster Punkt: die Tabelle hat sich zum 1.8. erhöht. Wenn also zum Juli gerechnet wurde, dann muss sich das ja zum 1.8. wieder leicht erhöhen.
Was zu meiner letzten Anmerlung führt:
Der neue Titel sollte nicht nur dynamsich sein (dann passt er sich automatisch an wenn die DT sich erhöht und ER muss es automatisch anpassen) er sollte auch unbedingt über den 18. Geburtstag HINAUS gültig sein... sonst muss das Kind mit 18 Jharen und OHNE Hilfe des JA sich mit dem papa streiten.
DAS mache bitte der Tante vom JA klar.
Mein JA war total nett, aber ICH musste sagen wie es laufen muss...


Und dann: gib mal bei Google ein: "mehrbdarf oder sonderbedarf" da findest Du viele Seiten zu Deiner letzten Frage.

Gruss

Désirée

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Re: Beistandschaft, nicht angegebene Gehaltserhöhung

Antwort von jamelek am 03.09.2015, 23:15 Uhr

Also bezüglich der Überprüfung der Einkommenssituation, genau dafür habe ich damals die Beistandschaft vereinbart. Das hat die ersten Jahre auch geklappt, bis ich in ein anderes Bundesland zog und die Zugehörigkeit wechselte.

Aber meines Wissens nach ist genau dafür die Beistandschaft vorgesehen. Wofür ist die Beistandschaft, wenn ich selber alle 2 Jahre per RA Einsicht in die Unterlagen einfordern muss. Wer soll das finanzieren können?

Und Peanuts finde ich 130 Euro monatlich nicht, wenn er das seit mindestens 5 Jahren monatlich eingespart hat. Vielleicht sind es auch 10 Jahre. Da kommen locker 7.000,- -15.000 Euro zusammen, die sich der KV schön eingespart hat, bzw. um die er sein einziges Kind beschissen hat.


Die Erhöhung der Altersklasse wurde immer berücksichtigt, anfangs schrieb das Jugendamt ihn an, beim 12. Geburtstag machte ich den KV darauf aufmerksam und er zahlte freiwillig den höheren Satz. Ebenso bei gesetzlichen Erhöhungen der Tabelle. Nur in seine Einkommenssituation ließ er sich von mir nicht einblicken, verweigerte auch die Einsicht diesbezüglich in Unterlagen.

Die jetzige Erhöhung der Tabelle ist mit eingerechnet. Für Juli 2015 muss er noch geringfügig weniger bezahlen.

Danke für den Tipp mit der Titeländerung bezüglich des 18. Geburtstages, da rufe ich morgen gleich nochmal an. Ist ja gar nicht mehr so lange hin.

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Re: Beistandschaft, nicht angegebene Gehaltserhöhung

Antwort von Hannah80 am 04.09.2015, 15:05 Uhr

die beistandschaft fordert die gehaltsunterlagen ein. aber die machen das auch nur im auftrag der mama.

ich habe letztens erst ein schreiben bekommen das ich das alle 2 jahre machen darf und das die sachbearbeiterin auf meinen "auftrag" wartet und dann macht sie das. und meines wissens musste damals der kv die gehaltsunterlagen des gesamten letzten jahres einreichen und nicht nur eine....

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Re: Beistandschaft, nicht angegebene Gehaltserhöhung

Antwort von desireekk am 04.09.2015, 16:58 Uhr

Ich sag ja nicht dass 130 EUr Peanuts sind. Ganz im Gegenteil. Gerade deshalb finde ich ja, dass 13 Jahre eine lange Zeit sind die Füsse stillzuhalten...

Nicht nur für Dich auch an alle anderen:
Eine Beistandschaft des JA ersetzt zwar erst mal den Anwalt und seine Kosten, aber ersetzt NICHT dass man da genauso dahinter her sein muss wie bei einem Anwalt.
ICH habe dem JA gesagt wie der Titel aussehen soll.
Wenn man sich nicht dahinterklemmt, macht ein JA (logischerweise) nur Standard F und ist daran interessiert, denn Fall schnellstmöglich vom Schreibtisch zu bekommen.
Natürlich gibt es bei den JÄ "sone und sone" wie bei Anwälten eben auch...
Mein Sachbearbeiter war super, aber auch nicht intrinsisch getrieben, das musste schon ICH machen.

Und ICH musste auch schauen, dass es nach der jeweils genannten Fristsetzung immer wieder weiterging. ICH habe wieder 3 tage nach Fristablauf im JA angerufen und nachgefragt ob die Unterlage eingegangen waren. Wenn nein, dann musste ich eben um umgehendes Schreiben an den KV bitten, auch den Inhalt hab ich kurz mit abgesprochen damit da nicht wischi-waschi passiert.

....Dafür nnimm ich "Managerin" ich kann und darf das :-)

Gruss

Désirée

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