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Geschrieben von Sandr@1974 am 08.03.2016, 11:39 Uhr

Beistandschaft, Unterhalt

Hallo,

ich habe da mal wieder eine Frage. Ihr habt mir ja schon bei der anderen Frage geholfen. Vielleicht wisst Ihr hier auch Bescheid.

Es geht um den Unterhalt für meine Tochter (7 Jahre). Der KV und ich sind noch verheiratet, leben seit über 4 Jahren getrennt. Ich werde nächste Woche die Scheidung einreichen und möchte in dem Zuge auch die Beistandschaft beantragen um dem Ärger mit dem KV aus dem Weg zu gehen, wenn er mehr Unterhalt zahlen muss. Ich gehe auch davon aus, dass er mehr verdient als vor 4 Jahren als wir beim Jugendamt ausgerechnet bekamen, wieviel Unterhalt er zahlen muss.

Nun meine Frage, soll ich die Beistandschaft beim Jugendamt beantragen oder wird das alles im Zuge der Scheidung (und Bestimmung ABR) gemacht?

LG Sandra

 
5 Antworten:

Re: Beistandschaft, Unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 08.03.2016, 17:14 Uhr

Er muss doch jetzt schon mehr zahlen ab dem 6. Lebensjahr.
Mit der Scheidung hat das eigentlich nix zu tun. Vor allem kostet es Dich mehr dann.
Das Jugendamt macht das umsonst.
Mach die Beistandschaft, dann fordern sie aktuelle Lohnzettel und rechnen es aus.
Umsonst.
Das kannst Du dann alle zwei Jahre anfordern eine Neuberechnung.

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Re: Beistandschaft, Unterhalt

Antwort von Sandr@1974 am 08.03.2016, 17:16 Uhr

Okay danke. Dann werd ich das machen und beim Jugendamt beantragen.
Er ist halt der Meinung, er hat ja nicht mehr Geld, dann kann ich auch nicht mehr verlangen... Vor allem ich... Als ob das Geld für mich ist...

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Re: Beistandschaft, Unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 08.03.2016, 17:44 Uhr

Das kann er denen ja dann belegen.
Würde auch so argumentieren dass Du das machst um Stress zu vermeiden.
Er muss Dir nix belegen, und Du möchtest ihn ja selbstverständlich nicht arm machen.
Da Du kein Ahnung hast machen das nun die vom Amt, dann weiss er auch dass es richtig ausgerechnet ist.

Nett von Dir ;-)

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Re: Beistandschaft, Unterhalt

Antwort von Sandr@1974 am 09.03.2016, 12:27 Uhr

Naja mit nett hat das nicht so viel zu tun.
Es ist Geld, was meiner Tochter zusteht, wenn er denn mehr zahlen muss. Und warum sollte ich ihm das schenken? Seh ich gar nicht ein.
Er hat uns bei seinem Auszug sogar die Auslegware aus der Wohnung genommen, weil er die irgendwann mal bezahlt hatte...Die Kleiderschränke der Kinder wollte er auch haben, die hat er aber nicht bekommen...

Also die Zeiten, wo ich nett war, die sind schon lange vorbei.

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Re: Beistandschaft, Unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 09.03.2016, 19:17 Uhr

Lies meine Antwort mit ein wenig Ironie und Sarkasmus bitte.
Es war eine Idee ihm das zu verkaufen so dass er merkt dass er sich mit seinen doofen Aussagen ein hübsches Eigentor geschossen hat.

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