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Geschrieben von munzette am 17.05.2016, 16:08 Uhr

Auslandsaufenthalt. Kann Richter anstelle von Vater unterschreiben?

Hallo,

hatte neulich schon mal hier gepostet zum Thema Auslandsaufenthalt meines Sohnes.

Es ist jetzt tatsächlich so, daß der Vater nicht die Anträge unterschreiben will...

Das ganze Auslandsjahr, das sich mein Sohn so sehr wünscht, scheitert nun daran...alles nur eine Art der Machtdemonstration, aber egal...Er will nicht unterschreiben, und alleine kann ich es nicht, beide Unterschriften sind nötig.

Zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht: Es ist wohl so, daß auch ein Richter anstelle des Vaters dies unterschreiben kann, vorher gibt es eine Anhörung, wo auch der 15 jährige angehört wird und (hoffentlich ) erkannt wird, daß er alt genug ist, selbst zu entscheiden was er will und die Mutter zum Wohle des kindes handelt.

Der Wille des Vaters wird dann praktisch überstimmt.

Kennt diesen vorgang jemand und wie stehen die Aussichten für mich und meinen Sohn? Und : Was kostet so ein Verfahren??? Wer trägt die Gerichtskosten? Beide anteilig? Anwaltskosten in etwa???

Kosten für das Auslandsjahr wären 10000...die werde ich so oder so alleine tragen müssen...da würde er sich eh nicht beteiligen...

vielen Dank für jede Hilfe,

Christiane

 
2 Antworten:

Re: Auslandsaufenthalt. Kann Richter anstelle von Vater unterschreiben?

Antwort von Sternenschnuppe am 17.05.2016, 16:29 Uhr

Da brauchst Du keinen Anwalt.
Gehst zum Rechtspfleger im Gericht und beantragst im Eilverfahren die Ersetzung der Unterschrift ( genau Bezeichnung weiss der Rechtspfleger )
Kosten sind nicht so hoch.

Das Gericht erlaubt Dir dann in dieser Angelegenheit alleine zu entscheiden.
Muss es das mehrmals machen, dann kann er das Sorgerecht auch ganz verlieren.

Die Frage wird sein was der Vater für Gründe dagegen hat und ob das Gericht die Notwendigkeit für diesen Aufenthalt sieht.

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Re: Auslandsaufenthalt. Kann Richter anstelle von Vater unterschreiben?

Antwort von 123imsauseschritt am 22.05.2016, 8:26 Uhr

Hallo,

ja, man kann die Unterschrift ersetzen lassen.

Bei Auslandsaufenthalten vonb 1 Jahr sind die Chancen hierfür aber sehr schlecht.

Die meisten Richter lehnen das ab, da der Umgang des Vater zu sehr beeinträchtigt werden würde.

Daher kann es gut sein, dass Dein Sohn warten muss, bis er 18 Jahre alt ist.

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