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Geschrieben von Henriette am 03.12.2014, 19:32 Uhr

Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Hab das bei Frau Bader gepostet, vielleicht kann mir hier auch jmd weiterhelfen?


Hallo Frau Bader,

gibt es eine allgemeingültige Regelung, wie getrennt lebende Eltern sich die Betreuung der Kinder in den Schulferien aufteilen oder wird dieses immer in Abhängigkeit von der beruflichen Situation entschieden?

Ich habe drei Kinder (7, 10, 14), die bei mir leben und alle zwei Wochenende von Freitagmittag bis Montagmorgen bei ihrem Vater sind. Er ist bisher nur bereit, 3 Ferienwochen im Jahr, dh insgesamt 15 Werktage zu übernehmen, alle übrigen Ferienwoche (10 von 13) verbringen die Kinder bei mir.

Ich bin als Lehrerein zwar grundsätzlich bzw. überwiegend in den Ferien zuhause, muss aber vor allem in den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien arbeiten, da ich am Gymnasium und mit Abitur im Langfach auch die unterrichtsfreie Zeit nutzen muss, da ich sonst meine Korrekturen nicht schaffen kann.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass wir uns eigentlich die Ferienzeiten aufteilen müssten, da vor allem die beiden kleineren Kinder einen Hortplatz haben, den er nutzen könnte, wenn er (Unternehmensberater) nicht zeitgleich Urlaub nehmen kann.

Wie ist die rechtliche Situation?

Gruß und danke,
Henriette

 
46 Antworten:

Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von shinead am 03.12.2014, 21:35 Uhr

Was willst Du machen, wenn er die Kinder nicht mehr nehmen will? Ihn zwingen? Das wird nicht funktionieren.

Sprich mit ihm ab, dass er die Kinder je eine Woche in Herbst-, Winter- und Osterferien nimmt.
Selbst wenn er das nicht machen sollte, mit 7, 10 und 14 muss man ja auch nicht mehr den großen Entertainer geben.

Verpflichten wirst Du ihn nicht können und zwingen erst recht nicht.

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von mf4 am 03.12.2014, 21:53 Uhr

Mein Ex hat die Kinder in den Sommerferien 2 Wochen und vielleicht noch 1 Woche in den Winterferien. Mehr Ferienbetreuung von seiner Seite gabs noch nicht in fast 8 Jahren und da ich ihn weder zwingen kann noch die Kinder unbedingt loswerden muss sehe ich das nicht so eng.
2 Kinder haben einen Hortplatz und 1 braucht als Teenie sicher auch wenig Mama-Betreuung. Verstehe dein Problem also nicht.

Meine beiden Kurzen sind nun 10 und 11 und jedes 2.WE von Freitag Abend bis Sonntag Abend beim Vater.
Der Vater meiner großen Kinder hatte sie sehr selten überhaupt mal in den Ferien und das auch nur so lange, bis er den Umgang dann fast auf Null kürzte.
Umgang ist ein Recht... dazu verpflichten kann man niemanden und wenn nicht mehr Interesse da ist sollten die Kinder auch nicht hin müssen.

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von LaLeMe am 03.12.2014, 23:23 Uhr

Er hat keine Pflicht die Kinder zu nehmen. Meine sind 365 tage bei mir und wenn ich lese, was hier immer für Probleme gibt, bin ich froh

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von KKM am 04.12.2014, 5:59 Uhr

Ganz einfach gesagt:

Er hat das RECHT auf die Hälfte der Schulferien. Eine PFLICHT hat er überhaupt nicht!

Ich bin keine Lehrerin, habe also nur 6 Wochen Urlaub in Jahr, Ferienbetreuung gibt es nicht und mein Ex hat in 12 Jahren noch nicht 1 Tag in den Ferien mit seinen Kindern verbracht.

Es war oft mehr als xchwierig, ich habe immer meine Ma einspannen müssen.

Mein Tipp: plane und organisiere ohne ihn!

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von sibs1 am 04.12.2014, 5:59 Uhr

Hallo,

mein Kind ist seit 12 Jahren in den Ferien bei mir ohne väterliche Betreuung. Er kommt ab und zu mal vorbei. Seit letzten Freitag hat er uns schon 3x ohne Absage und Grund versetzt. Damit war er dann 13 Wochen nicht da. Aufregen bringt da nichts mehr. Mir tut nur mein Kind leid.

LG Sibs

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.12.2014, 7:48 Uhr

Als "Faustregel" gilt tatsächlich, daß jeder die halben Ferien hat - aber ein Gesetz ist das nicht. Letztendlich wird das, wenn die Eltern sich nicht einigen können und ein Richter entscheiden muß, immer eine individuelle Regeling sein, die unter anderem die berufliche Situation mit einbezieht. Und letztendlich wird man die Kinder keinem aufs Auge drücken, der sie partout nicht haben will.

Darf ich Dich darauf aufmerksam machen, daß Deine Argumentation unlogisch ist? Wenn das "Ich muß aber arbeiten"-Argument für den KV nicht gilt, da die Kinder im Hort betreut sind - warum führst Du es dann für Dich selber an?

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von Nurit am 04.12.2014, 9:23 Uhr

Zur gesetzlichen Regelung haben meine Vorschreiberinnen ja schon alles gesagt.
Vielleicht kannst Du Dich mit ihm einigen, dass er für die Zeit, die weder er noch Du für die Kinder da sein können, einen finanziellen Zusschuss zu einer
angemessenen Betreuung für die Kinder zahlt?
Eine andere Möglichkeit fällt mir spontan auch nicht ein.

LG,
nurit

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Aber warum?

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.12.2014, 9:45 Uhr

Ich las das AP so, daß die Kinder in den Hort gehen können, wenn sie arbeitsbedingt zu Hause nicht betreut werden können - zumindest die beiden jüngeren. Das große Kind kann sich auch selber beschäftigen in den Ferien, zumal wenn die Mutter zu Hause Klausuren korrigiert.

Eine Kostenbeteiligung am Hort sähe ich ein. Aber wenn die Ferienbetreuung durch den Hort abgedeckt werden kann - wozu dann noch etwas anderes?

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von Hase67 am 04.12.2014, 10:15 Uhr

Unabhängig von den bisher genannten Argumentationen muss ich sagen, dass ich deinen Ex-Mann verstehen kann - als Unternehmensberater (selbständig?) dürften ihm zum einen die Hortstunden nicht ausreichen und zum anderen ist sein Arbeitsplatz (oder seine Auftraggeber, wenn er selbstständig ist) nicht so sicher wie deiner, wenn du verbeamtete Lehrerin bist. Verdienst- und Arbeitsausfälle fallen also ganz anders ins Gewicht als bei dir, zumal es ja die Möglichkeit der Hortunterbringung gibt. Falls die Hortbetreuung in den Ferien zusätzliche Kosten verursacht, kannst du ja versuchen, auf dem Weg eine Einigung mit ihm zu erzielen.

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Re: stimmt..

Antwort von Nurit am 04.12.2014, 10:24 Uhr

...Hortbetreuung wäre ja gegeben.

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Re: Aber warum?

Antwort von Sodapop am 04.12.2014, 13:47 Uhr

Ich gehe davon aus, dass die TE einfach die Nase voll hat und sich Entlastung wünsche.

Der Vater hat die Kinder gerade mal alle 2 Wochen über das Wochenende und 3 ganze Wochen im Jahr.
Den Rest der Zeit muss ständig die Mutter übernehmen. Und das, trotz "geteiltem Sorgerecht".

Es mag ja auch sein, dass durch den Hort die Ferienbetreuung der Jüngeren auch so gewährleistet sein mag, aber ab dem späten Nachmittag ist es einfach vorbei. Dann sind alle Kinder wieder da, der Haushalt muss gemacht werden, es muss gekocht werden und die älteren Kinder hüpfen - da es ja Ferien sind - bis spät in der Nacht in der Wohnung rum.
Und in der Früh müssen die Jüngeren wieder zum Hort gebracht werden. Die Ältere wird ja wahrscheinlich nicht in den Hort gehen, aber auch einfach Unruhe ins Haus bringen. Will mittags ein Essen, will in den Ferien etwas unternehmen, nöhlt eventuell rum weil ihr Langweilig ist.

Und unter diesen Bedingungen soll die Mutter von daheim aus arbeiten, während sich der Vater seine 4-6 Wochen Jahresurlaub nimmt, und davon gerade mal 3 Wochen für seine Kinder erübrigt.

Also gerecht ist das nicht. Und ich empfinde es als legitim, wenn man als Frau auch mehr will.

Allerdings sollte man das dann auch ganz klar formulieren.

Grüße
Sodapop

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von Sodapop am 04.12.2014, 13:52 Uhr

Und damit sich der Vater nicht all zu sehr um seinen Beruf sorgen muss, soll also mal wieder die Mutter die Hauptlast auf sich nehmen?



Soll doch der Herr Unternehmensberater sich halt eine Nanny einstellen, damit die Mutter sich auch mal nur auf nur eine Sache konzentrieren kann...

Grüße
Sodapop

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von mf4 am 04.12.2014, 13:58 Uhr

Ich persönlich verzichte gern auf die Ansage 3 Monate vor x, der Vater würde die Kinder in den Ferien von x bis y nehmen, den er kann auch 1 Woche vor x absagen oder umplanen wie er lustig ist und dann haben sich die Kinder gefreut und ich mich nach seiner Ansage gerichtet...
und sehe alt aus.

Ich habe eines verstanden... Väter haben Rechte aber selbst um die eine Pflicht Unterhalt zu zahlen kommen sie herum. Mich würde der Schlag treffen, wenn es 1 mal dazu kommen würde, dass die Kinder pünktlich, in voller Höhe und ohne Gerichtsverfahren und Pfändung Unterhalt bekommen würden...
aber kann ja noch kommen... aus so ein Ereignis warte ich ja erst ca. 20 Jahr.

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Re: Aber warum?

Antwort von mf4 am 04.12.2014, 14:39 Uhr

Den Rest der Zeit muss ständig die Mutter übernehmen. Und das, trotz "geteiltem Sorgerecht".

SorgeRECHT
... sagt doch alles. Er kann es ausüben, wenn er das Recht wahrnehmen möchte. Müssen muss er gar nüscht!

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von Pamo am 04.12.2014, 15:48 Uhr

Vielleicht damit sie einfach mal 3 kinderfreie Wochen im Jahr hat. Könnte ich gut nachvollziehen.

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.12.2014, 16:02 Uhr

Ich kann das auch nachvollziehen. Aber Lücken in der Argumentationslogik sind nicht hilfreich, wenn man einen Ex-Mann und/oder einen Richter überzeugen will.

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Re: stimmt..

Antwort von Henriette am 04.12.2014, 18:17 Uhr

Hortbetreuung ist gegeben, richtig, gilt auch für mich. Aber ich finde es einfach mehr als unfair, dass er von 13 Wochen Ferien gerade mal 3 Wochen bereit ist, abzudecken. Ich kann deutlich effektiver arbeiten, wenn ich nicht nur von 9-16 Uhr Zeit habe und da ich Vollzeit mit drei Kindern während der Schulzeit nicht im Ansatz meine Korrekturen schaffe, muss ich in den Ferien erledigen, was maximal geht. Zudem fällt die Hortbetreuung für den Mittleren ab Sommer ewig und dann kann ich nicht mehr so viele Stunden in den Ferien arbeiten.

Henriette

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@sodapop

Antwort von Henriette am 04.12.2014, 18:21 Uhr

Du hast es genauso erfasst, wie ich es sehe und ich habe es mehrfach ßehr direkt genauso auf den Punkt gebracht. Leider ohne Erfolg. Aber sein Job war in seiner Wahrnehmung immer schon wichtiger als meiner. Es gibt kaum einen Schultermin, Arzt-, Therapeuten-, Sporttermin etc., den er übernimmt. Ich mache das alles zu 95% wenn nicht mehr, alleine und wenn seine Ferienwoche in "mein" Wochenende übergeht, muss das zurück getauscht werden. Ich bin einfach völlig erschöpft und ernüchtert. Verstehe aber, dass wenn er von seinem Recht nicht Gebrauch macht, ich mich damit wohl abfinden muss.

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von Sabri am 04.12.2014, 18:56 Uhr

Hallo!
Wie sieht denn die Sache aus, wenn beide Eltern den selben Beruf haben und zum Beispiel beide die ganzen Sommerferien theoretisch frei haben?
Wenn jetzt ein Elternteil (hier der Umgangsvater) nicht die Hälfte der Ferien möchte (maximal ein Drittel bis ein Viertel), aber sich schon grundsätzlich um sein Kind kümmert und auch ein gutes Verhältnis zu seinem Kind hat, sich aber einfach durch die lange Betreuung am Stück überfordert fühlt.
Wie sehen die Chancen aus, ihm durch ein richterliches Urteil die Hälfte der Ferien aufzuzwingen?
Gruß, Sabri

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von mf4 am 04.12.2014, 19:24 Uhr

Wie sehen die Chancen aus, ihm durch ein richterliches Urteil die Hälfte der Ferien aufzuzwingen?

Ich glaube nicht, dass man jemanden zu einer bestimmten Form der Urlaubsgestaltung und -planung klagen kann. Wenn beide frei haben zur gleichen Zeit (wie in deinem theoretischen Fall) schon dreimal nicht.

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von KKM am 04.12.2014, 19:24 Uhr

Es gibt Urteile, dass es den Kindern nicht zugemutet werden kann, Zeit bei einem Elternteil zu verbringen, der die Kinder nicht betreuen will.

Ich kann den Frust soooooooo gut verstehen, mir steht das Ganze bis "Oberkante Unterlippe"! Es nützt aber nichts.
Mein Ex hat mir gesagt, er brauche den Urlaub, um sich zu erholen, er arbeite schließlich (ich nur 85 %, das ist neben 2 Kindern quasi Dauerurlaub).

Frau steht in diesem Fall hilflos und machtlos vor dem Willen des Vaters und muss sich einfach umorganisieren.

Meine Kinder sind 19 Tage im Jahr, also alle paar Wochen mal einen Tag, beim Vater, immer von 10.00 Uhr (früher geht nicht, er muss ausschlafen und sich von der Woche erholen) bis 18.00 Uhr, länger geht nicht, er muss sich erholen...).

Ich krieche auf dem Zahnfleisch, die 12 Jahre haben Spuren hinterlassen. Viel zu viele Spuren für mein Gefühl.

Irgendwie ging es, noch ca. 6 Jahre, dann ist der Kleine volljährig.

Ich warte auf meinen Zusammenbruch, der dann sicher kommt, wenn ich zur Ruhe komme....

Ich habe mir (den aus diesem Forum geklauten) Spruch zum Lebensmotto gemacht:
Man kann sich darüber ärgern, ist dazu aber nicht verpflichtet!

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Und wenn die Mutter dann auch nicht mehr will?

Antwort von Sodapop am 04.12.2014, 21:47 Uhr

Aber Sie hat doch die gleichen Rechte und Pflichten wie er? Oder etwa nicht?

Warum darf der Vater sich schonen, während die Mutter am Rande der Erschöpfung steht?

Grüße
Sodapop

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Was würde eigentlich passieren...

Antwort von Sodapop am 04.12.2014, 21:51 Uhr

...wenn Du die Kinder einfach vor die Haustür des Exmannes stellst und für eine Woche in den Urlaub fliegst? Natürlich mit rechtzeitigem vorwarnen, so dass er nicht vollkommen überrascht ist?

Was wäre also, wenn Du ihn einfach zwingst, seiner Vaterrolle nach zu kommen?

Grüße
Sodapop

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Re: Und wenn die Mutter dann auch nicht mehr will?

Antwort von mf4 am 04.12.2014, 22:00 Uhr

DANN kann er sie verklagen, weil er sein UmgangsRECHT möchte... nun sei mal nicht so.

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von Sabri am 04.12.2014, 23:09 Uhr

Hallo!
Ich verstehe dich sehr gut und ich finde, du solltest viel selbstverständlicher einfordern. Ich mache das immer so: lange vorher (ein halbes Jahr oder länger) frage ich ihn, welche Wochen der Sommerferien er gerne hätte, die ersten drei oder die letzten drei. Mit Hinweis, innerhalb der nächsten zwei Wochen zu antworten, sonst würde ich es mit aussuchen, weil ich Flüge buchen will. Dann kommt keine Antwort und ich teile ihm mit, wann die Kinder bei ihm sind. Wenn er dann keine Zeit hat, stelle ich ihm die Kinder vor die Tür (haben mittlerweile aber auch einen Schlüssel von seiner Wohnung) und hinterlasse ihm eine Nachricht auf dem Handy. Danach bin ich für ihn nicht mehr erreichbar. Wenn er mal versucht, kürzer zu treten, gehe ich nicht darauf ein. Ich sag ihm dann nur, es ist seine Zeit und er muss eine Lösung suchen. Das ziehe ich ohne Ausnahme durch. Aktuell versucht er ständig, kürzer zu treten, da braucht man gute Nerven. Wenn es mich nervt, lasse ich schon mal im Nebensatz einfließen, dass die Kinder ja auch mal ein Jahr bei ihm wohnen könnten. Davor hat er Angst.
Ich finde, du hast genauso wie er ein Recht darauf, einer Arbeit nachzugehen und Freizeit brauchst du auch. Vielleicht diskutierst du mal mit ihm das Wechselmodell.
Gruß, Sabri

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Re: Was würde eigentlich passieren...

Antwort von Leena am 04.12.2014, 23:19 Uhr

Für die Kinder würde sich das sicherlich ganz toll anfühlen...

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Re: Aufteilung der Betreuung in den Ferien

Antwort von mf4 am 04.12.2014, 23:44 Uhr

Wenn man damit leben kann, dass die Kinder dann 1 Jahr weg sind... klasse Lösung. Ich würde den Satz "dann leben die Kinder eben bei dir" nicht einmal über die Lippen bringen. Ich möchte nicht derjenige sein, der popelige 4 Tage im Monat hat, denn mir würden diese 4 Tage nicht reichen.

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ich klaue jetzt mal...

Antwort von Jeckyll am 05.12.2014, 6:02 Uhr

Jemand (weiß nicht mehr wer) hat vor einiger zeit hier gefragt

WOLLT IHR TAUSCHEN?

Wäre es euch lieber sich aussuchen zu können ob ihr eure Kinder sehen wollt oder nicht und dafür in kauf nehmen dass die Kinder nicht bei euch sind?
Ich finde das allgemein doch eher magere Interesse vieler Väter auch daneben, aber ich bin sehr froh dass die Kinder bei mir sind und ich am leben meiner Kinder teilnehmen und es genießen kann. Ich möchte also nicht mit dem Vater tauschen.

Im übrige haben natürlich auch Mütter eine Wahl ob sie ihr Kind bei sich haben möchten oder nicht. Keiner kann gezwungen werden sich um die eigenen Kinder zu kümmern. Auch Mütter nicht. Nur die Konsequenzen sind hart.

Jeckyll

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Sodapop

Antwort von LaLeMe am 05.12.2014, 7:13 Uhr

also bitte, wer schiebt schon seine kinder ab um allein in den urlaub zu fliegen???

und einen vater kann man nicht zwingen, er ist nicht dazu verpflichtet, er hat nur das recht

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So ist es

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.12.2014, 7:38 Uhr

Wenn der KV panische Angst davor hat, die Kinder nehmen zu müssen, dann kann man prima solche (letzendlich leeren) Drohungen aussprechen. Blöd wird es nur, wenn der KV das Spiel durchschaut und sagt: "Ja, klar, komm morgen vorbei, dann regeln wir das mit der Ummeldung und dem Unterhalt!"

Vielleicht habe ich deswegen nur begrenztes Verständnis für das Gejammere, weil ich die Option habe, denn mein Ex würde die Kinder mit Handkuß und Begeisterung dauerhaft nehmen. Nur: Ich will das nicht! Auch wenn die Kinder mir gerne mal auf den Geist gehen - loswerden will ich sie nicht wirklich. Ich habe verdammt viel Geld und Nerven gelassen beim Kampf, diese Kinder auf Dauer bei mir haben zu dürfen. Also drehe ich meinem Ex eine lange Nase: Ich hab' sie und Du nicht *ällebätsch*!

Entlastung können übrigens nicht nur KVs geben. Wenn ich eine Kinder-Pause brauche, dann finde ich eine Lösung - ganz ohne Hilfe des KV. Niemals werde ich mir die Blöße geben und den KV vorjammern, daß er die Kinder nehmen muß, weil ich nicht mehr kann - da ist er schneller mit einer Klage auf das ABR vor Gericht, als ich gucken kann.

Hmm, wenn ich so nachdenke.... Eigentlich ist das doch toll für die Kinder: Sie wissen, daß sowohl Mama als auch Papa sie am liebsten dauerhaft bei sich haben würden, sie sind von beiden gewollt. Jederzeit!

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Re: Sodapop

Antwort von Tinchenbinchen am 05.12.2014, 7:50 Uhr

Kürzlich erst im Bekanntenkreis erlebt: Kinder standen auf einmal mit Sack und Pack vor Papas Tür, Mama will nicht mehr und ist auf und davon.
Zum Glück wollte der Papa aber und dessen neue Freundin auch.

Trotzdem können die Kinder einem schrecklich leid tun :(

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@Jeckyll

Antwort von Henriette am 05.12.2014, 8:34 Uhr

Die Diskussion geht an dieser Stelle in eine Richtung, die ich nicht beabsichtigt habe. Ich bin sehr froh, dass ich die Kinder bei mir habe, dass ich aktiv an ihrem Leben teilnehme, sie begleite und mich nicht auf wenige Wochenenden und Wochen reduzieren muss. Ganz sicher hat jeder die freie Wahl, auf wieviel Zeit mit seinen Kindern er/sie sich einlassen kann und will. Für mich wäre es nur schwer erträglich, wenn ich meine Kinder nur alle 2 Wochen sehen könnte. Umso trauriger macht es mich, dass sie ihren Vater nur so wenig haben, denke aber auch, dass jedes "Verordnen" keinen Sinn macht. Natürlich würde ich sie niemals einfach so bei ihm abstellen, auf die Idee käme ich nie, ABER bei all den Belastungen, die ich allein im letzten Jahr alleine getragen habe, ohne Unterstützung und Entlastung, gibt es Momente, in denen ich mich wirklich gerne einfach mal für eine Woche aus dem Staub machen würde. Damit es mal nur um mich geht, damit ich mal zur Ruhe komme, mich mal erholen kann um wieder voll und ganz für die Kinder da sein zu können. Wunschtraum. Leider und ich weiß, dass es Einigen hier noch schlechter geht.

Henriette

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@Strudelteigteilchen

Antwort von Henriette am 05.12.2014, 8:44 Uhr

Ich jammere ihm ganz sicher nichts vor, so sehr werde ich mich nicht erniedrigen. Ich habe alternative Möglichkeiten, die ich schon während der Woche ausschöpfe, wenn es dienstlich bei mir länger dauert oder ich mich einfach nicht vierteilen kann. Ich habe ein gutes Netzwerk, auf das ich mich auch verlassen kann. Es ist nicht so, dass er sie mit Begeisterung und Handkuss dauerhaft nehmen würde. Es ist manchmal schon schwer, die normalen Wochenenden so durchzuziehen, wie es eigentlich gedacht ist. Die Kinder wissen, dass sie sicher und verlässlich bei mir aufgehoben sind. Ob sie genauso sicher davon ausgehen, dass sie jederzeit genauso bei ihrem Papa sein könnten, wage ich zu bezweifeln.

Es ist irrational, das weiß ich auch. Ich kann ihn nicht zwingen, wenn er sein Recht nicht wahrnehmen will, ist das bedauerlich und traurig. Manchmal bin ich einfach so sauer, enttäuscht, erschöpft, ernüchtert, wütend... Er hat 49 Wochen, in denen er völlig frei seinen Urlaub planen kann, während ich knappe 3 Wochen planen kann, um mal etwas Luft zu holen (um dann von ihm auf einen Zeitraum festgenagelt zu werden, der mir nicht weiterhilft. Ohne Diskussion.).

Kleiner Erfolg immerhin: er hat zähneknirschend 5 Tage im Herbst eingeplant, muss die Zeit aber natürlich an anderere Stelle kürzen.

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Re: @Strudelteigteilchen

Antwort von Pamo am 05.12.2014, 8:51 Uhr

Henriette, wenn du den Umgang gerichtlich festlegen lässt und darin dann auch die Ferienregelung (bspw. Mutter: erste Hälfte aller Schulferien, Vater: zweite Hälfte aller Schulferien) inkl. der Zwangsmaßnahmen wie Höhe der Geldstrafe bei Verstoß gegen die Regelung in das Urteil reingeschrieben wird, dann hast du Handhabe zur Durchsetzung der väterlichen Verantwortung.

Ansonsten ist es wirklich wie mf4 sagt: theoretisch bist du im Recht, kannst es aber nicht durchsetzen.

Ich kenne deinen KV nicht, halte es aber bei einem ordentlichen KV-Kindsverhältnis nicht für grundsätzlich kindsschädigend wenn die Kinder auch mal bei einem muffeligen KV sind. Und in den 3 Wochen der Sommerferien kann ja auch ein Verhältnis wachsen und gedeihen wie es eben nicht an zweiwöchigen Spaßwochenenden möglich ist. Mütter sind ja auch manchmal muffelig und trotzdem mutet man sie den Kindern zu.

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Re: Sodapop

Antwort von Pamo am 05.12.2014, 8:52 Uhr

Wer das tut? Legionen von getrennt lebenden Vätern tun das. Oder wer verurteilt einen Vater, der mit Freunden einen kinderlosen Urlaub macht?

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Re: Sodapop

Antwort von mf4 am 05.12.2014, 9:47 Uhr

Keiner! Väter haben Rechte, Mütter Pflichten!

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Re: Sodapop

Antwort von Pamo am 05.12.2014, 10:15 Uhr

Nö, das akzeptiere ich nicht.

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Re: Sodapop

Antwort von Sodapop am 05.12.2014, 11:22 Uhr

So ist es!

Und es ist ja nicht so, dass die Kinder zu einem wildfremden Menschen gesteckt werden und deshalb traumatisiert sind.

Sie gehen zu ihrem Vater, der sich seit Jahren liebevoll jedes 2. Wochenende und ganze 3 Wochen in den Ferien um sie kümmert.

Natürlich warnt man den Vater rechtzeitig vor, stellt ihn aber dann auch vor vollendete Tatsachen.
Warum soll man das nicht dürfen?

Grüße
Sodapop

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Aber was will der Vater dagegen tun?

Antwort von Sodapop am 05.12.2014, 11:26 Uhr

Das würde mich mal interessieren!

Natürlich ist das für die Kinder eine dämliche Situation, aber genauso doof ist es doch für die Kinder, wenn der Vater sie nur 3 Wochen im Jahr sehen will.

Die Kinder sind doch schon älter, so dass man Ihnen schon erklären kann, warum sie jetzt zum Vater gehen müssen. Wenn die Mutter im Krankenhaus liegt oder zur Kur müsste, wäre es doch genau das Gleiche.

Grüße
Sodapop

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Das ist doch mal ein brauchbarer Vorschlag :)

Antwort von Sodapop am 05.12.2014, 11:31 Uhr

Grüße
Sodapop

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Falsch, Pamo

Antwort von Morla72 am 05.12.2014, 11:40 Uhr

Mütter sind IMMER gut gelaunt, pädagogisch wertvoll agierend, liebevoll behütend und nachsichtig mit den kleinen Rackern! Dabei natürlich perfekt gestylt, modisch gekleidet, die Wohnung tip-top in Ordnung und die Karriere als Herzchirurgin nicht vernachlässigend!

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Re: @Jeckyll

Antwort von Jeckyll am 05.12.2014, 11:51 Uhr

Ich wollte dir nicht unterstellen deine Kinder grundsätzlich nicht "haben" zu wollen. Dein Wunsch nach mehr Ruhe beim arbeiten in den Ferien kann ich gut verstehen.

Ich wollte damit nur sagen dass man manchmal seinen Blickwinkel auf eine Situation verändern muss um zu sehen dass man es unterm Strich doch richtig gut hat.

Jeckyll

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Re: Falsch, Pamo

Antwort von Sodapop am 05.12.2014, 11:56 Uhr

Du hast die ausgewogene Ernährung vergessen

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Re: Falsch, Pamo

Antwort von Morla72 am 05.12.2014, 12:21 Uhr

Oh, man steche mir zur Strafe Dinkelstangen in die Augen!
Welch ein Faux Pas!!

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Will? Na, ja....

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.12.2014, 13:42 Uhr

Gemeinhin "will" der KV die Kinder natürlich viiiieeeel öfter sehen - es sind die bösen Umstände, die ihn daran hindern (allen voran die böse Ex-Frau, die so geldgierig ist und ihn zwingt, sich Tag und Nacht den Buckel krumm zu schuften). Und die Kinder glauben das gerne, weil die Realität - nämlich die, in der er es könnte, wenn er wirklich wöllte - eben weh tut.

Der KV könnte der KM durchaus einen Strick daraus drehen, wenn sie die Kinder "einfach so" vor seiner Haustür abstellt. Deswegen würde ich die Entscheidung, ob man sowas wirklich durchzieht oder nicht, wirklich von einigen Faktoren abhängig machen. Das kann nach hinten losgehen, wenn der KV entsprechend disponiert ist.

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Das sehe ich ähnlich

Antwort von Schräubchen am 05.12.2014, 17:05 Uhr

Ich bin ja auch Lehrerin, meine Kinder sind 9 und halb zwölf, also ähnlich wie bei dir. Aufsätze korrigieren ist auch nur in den Ferien drin, im normalen Betrieb schaffe ich das nicht.

Der KV nimmt die Kinder immer von Freitag auf Samstag, so kann ich immerhin ohne schlechtes Gewissen meinem Hobby nachgehen. Aber mehr ist meistens nicht drin. Auch in den Ferien hat er sie in den letzten beiden Jahren nicht länger genommen. 3 Tage in diesen Sommerferien am Stück, das war's.

Aber so ist es halt. Ich kann ihn fragen, wenn ich auf Klassenfahrt fahre oder mal auf einen Kurztrip (besagte 3 Tage), dann macht er das auch möglich. So weiß ich immerhin, dass ich keine Krise bekommen muss, wenn wirklich Not am Mann ist, das ist ja schon was...

Korrigieren muss ich dann halt, wenn die Kinder da sind. Jetzt finde ich das nicht mehr sooo dramatisch, weil ich da schon durchsetzen kann, dass ich meine Ruhe brauche. Noch vor ein, zwei Jahren ging das gar nicht.

LG Schräubchen

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Hallo, ich bekomme für meinen Sohn (7) jetzt seit 1 Jahr UHV... nun habe ich ein Formular zugeschickt bekommen, welches ich ausfüllen muß, damit das JA sieht, ob mir der UHV in Höhe von 180 Euro denn überhaupt noch zusteht. Angeben muß ich da auch die Betreuungszeiten, ...

von LittleRoo 31.03.2014

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Stichwort: Betreuung

habt ihr das betreuungsgeld für euch selbst angenommen ?!

so ich mal wieder :-D hatte nu mit meinem ex einen Termin beim Jugendamt bezüglich des gemeinsamen sorgerrechts ...wir haben das nu schon vor der Geburt unserer Zwillinge unterschrieben ...soviel dazu die gute Dame hat dann gleich das unterhalt für die beiden angesprochen ...

von bijou 16.01.2014

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Stichwort: Betreuung

Gibt es Betreuung auf Abruf?

Hallo Ihr.... Ich habe mal eine Frage, vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit. Ich bin von anfangan alleinerziehend ( 25 Monate ). Ich möchte gerne im Juni wieder arbeiten gehen. Mein Krümmel ist aber häufig krank und muss desöftern auch aus der Kita geholt werden..... ...

von Stella_1975 13.01.2014

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Stichwort: Betreuung

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