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von jamelek  am 24.11.2014, 13:36 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Hier eskaliert gerade etwas der Umgang.
Generell bin ich immer bemüht im Sinne des KIndes für ausreichenden Umgang zu sorgen. Es handelt sich hier um ein Kleinkind von 20 Monaten, was der Vater bisher jedes Wochenende beide Tage für mehrere Stunden hatte und unter der Woche war der KV fast jeden Abend für mehrere Stunden noch hier in meiner Wohnung, bis der Kleine ins Bett ging.

Finde dementsprechend nicht, dass er sich diesbezüglich beklagen konnte.

Nun ist der KV seit neuestem arbeitslos und hat viel Zeit. Und ist nun der Meinung, er könne sein Kind täglich haben. Am Besten von morgens (natürlich nicht vor 10 Uhr, der Herr muss ja ausschlafen und dann bis abends). Er beruft sich hierbei auf das geteilte Sorgerecht und meinte somit wäre es sein Recht, dass Kind die halbe Zeit (also täglich 12 Stunden) zu haben.

Mir ist schon klar, dass das Sorgerecht nicht in Verbindung mit der Umgangsdauer steht, ihm aber halt nicht.

Mal kurz die Fakten. Gemeinsames Sorgerecht, vor 7 Monaten zog ich mit dem Kind 500 m weiter in eine eigene Wohnung.

Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? ich oder wir beide? Ist es sinnvoll bei diesen Problemen, es zu beantragen, wenn ich es noch nicht habe?

Kind geht gerne zum Vater, aber ich bin die erste Bezugsperson. Man merkt dem Kind deutlich an, wenn er zu lange von mir getrennt war, klebt dann nur an mir, schläft abends nicht ein, bzw. wacht sofort auf, wenn ich nicht neben ihm liege.
Nachts wird er auch noch gestillt, daher steht eine Übernachtung noch nicht zur Diskussion. Allerdings fordert mittlerweile nach zu langem Vateraufenthalt der Zwerg auch wieder ständiges Dauerstillen ein.

Ich wäre durchaus für 5x wöchentlich 3-4 Stunden zu haben, aber das reicht dem Vater nicht. Er diskutiert jeden Tag aufs neue, ruft hier 25x an. Wenn ich nicht ans Telefon gehe, ruft er auf dem Handy vom Großen an und lässt sich mit mir verbinden. Ist echt nervig, belastend und ich bekomme hier auch irgendwie kein geregeltes Familienleben hin, wenn ständig der KV wieder vor der Tür steht. (beispielsweise war der Zwerg heute Vormittag für 4 Stunden bei ihm und jetzt schickt er SMS, dass er ihn aber auf jeden Fall heute Abend nochmal sehen will).
Ich wird hier kirre!

Er geht noch nicht in den Kiga, ich bin noch in Elternzeit mit ihm zu Hause.

 
17 Antworten:

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Antwort von Pamo am 24.11.2014, 13:52 Uhr

Das Kind wohnt bei dir, damit bestimmst du die täglichen Angelegenheiten, u.a. die Termine des Kindes - sofern es da keine andere Regelung gibt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hinsichtlich des Umgangs müsst ihr euch einigen, wenn ihr das nicht könnt, dann solltet ihr euch dafür Hilfe holen, bspw. durch das Jugendamt in einem moderierten Gespräch.

Diese Anrufe würde ich mir sofort verbitten und wenn er dem nicht nachkommt, erst mal die Nummer blockieren. Wenn er perfide über das Handy des Großen anruft, den Anruf vom Großen entgegen nehmen, wortlos in ein anderes Zimmer gehen und auflegen. Schicke ihm bspw. eine E-Mail oder SMS mit der Info, dass du den Umgang zu eurer beidseitigen Zufriedenheit formal regeln möchtest. Mach ihm einen Vorschlag und erwarte seine Antwort. Mach einfach schon mal einen Termin mit dem Jugendamt für euch beide aus, denn ich sehe kommen dass er sich nicht an Regeln halten wollen wird.

Sein Verhalten ist extrem übergriffig, wie schaut es denn mit der psychischen Gesundheit des KV aus?

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Antwort von Boots2012 am 24.11.2014, 13:56 Uhr

Hallo Jamelek,
mensch, sowas hört man auch nicht oft.

Also zunächst ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ein Bestandteil des Sorgerechts (SR) und wird nur auf Antrag ausgekoppelt.
Von einem entspr. Antrag ist dir aber in diesem Fall abzuraten, da, aus Kindes sicht, ein sehr engagierter Vater vorhanden ist, der wohl keine Kindeswohlgefährdung darstellt.
Soviel zum rechtlichen.

Wie ist denn dein Verhältnis prinzipiell mt dem Ex, könnt Ihr sprechen und beleidigt Ihr euch nicht? Hast du das Gefühl, Ihr könnt für das Kind an einem gemeinsamen Strang ziehen und euer Verhältnis wird über die nächsten Jahre in entspanntere Gefielde laufen? Ihr lebt echt nur 500m auseinander und seid beide im Moment Zuhause? Hast du schon konkrete Pläne für deinen Wiedereinstieg in den Job und die Betreuung des Kindes?

Wenn Du alle Fragen mit einem Ja beantworten kannst habt Ihr gute Vorraussetzungen für das Wechselmodell. Ich finde es in eurem Fall, zumal das Kind noch so klein ist und sich gut daran gewöhnen kann, geradezu ideal. Man muss halt bedenken, dass Ihr beide euch in allen Dingen das Kind betreffend gemeinsam einigen müsst und die Elternschaft aktiv leben müsst. Und man muss als Mutter zum Wohle des Kindes und der Vater-Kind-Beziehung loslassen und sich selbst nicht so wichtig nehmen.
Das können nicht alle....
Wegen dem Stillen: Das wird ja sicher innerhalb der nächsten Monate aufhören und bis dahin könnt Ihr diesen Alltag doch proben und Übernachtungen anschließend einführen.

Wenn du deinen Ex hasst und ihr euch nicht ab könnt müsste ich nochmal überlegen....

GLG Boots

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Antwort von Holzkohle am 24.11.2014, 13:58 Uhr

Huhu :(

wahrscheinlich ist es egal, was die "Gesetze" hier sagen (gefunden habe ich das hier: Das Besuchsrecht des Vaters wird bei kleinen Kindern meist auf einen stundenweisen Kontakt einmal in der Woche beschränkt.) - der KV wird sich daran schwer halten. Können. Wollen. Er hat aktuell viiiiel Zeit und wahrscheinlich steckt auch ein wenig verletzter Stolz neben der Liebe zum Kind mit drin, warum er sich ständig meldet. Ich persönlich finde aber, man muss sich nicht alles "bieten" lassen. Es muss halt auch irgendwann mal Schluss sein. Ich finde es schon sehr großzügig, dass er JEEEEDEN ABEND bei Euch daheim hockt und das Kind praktisch mit ins Bett bringt. Ich finde es auch recht großzügig, dass er das Kind tagsüber jeden Tag hat. UND auch noch am Wochenende... Verstünde man sich jetzt auch noch gut, könnte man seine Arbeitslosigkeit und Deine Elternzeit ja wunderbar miteinander verbinden und gemeinsam für das Kind da sein - aber ich gehe von dem, wie Du schreibst, davon aus, dass das ausfällt?

Er kann sein "Recht" ja einklagen...
Grundsätzlich find ich das ja toll, wenn Väter so engagiert sind, aber auch das findet man im Internet: Es gibt Zeiten, die man ausmacht und an die sich der Umgangsberechtigte penibel zu halten hat. Und 25 x anrufen grenzt für mich schon an Stalking. Bei aller Liebe und allem Wunsch nach Umgang kann und darf er Dein Recht auf Privatsphäre n icht verletzten - vielleicht kannst Du mit ihm einen deal machen: Bis 19 Uhr kann er gern anrufen, danach ist Dunkeltuten. Und da wirst Du auch künftig nimmer ans Telefon gehen - ich finde auch für ein Kind in dem Alter ist das eine Zeit, die durchaus ok ist.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Antwort von fsw am 24.11.2014, 14:00 Uhr

Ich glaube,ihm geht es nicht um das KInd,sondern um dich.DICH will er fertig machen.Jedes WE? Könnt ihr euch auf jedes 2. WE einigen.Stelle klare Regeln auf.Die braucht er.Lass dich in Zukunft-ab HEUTE-auf keine Diskussionen mehr ein.Du musst deinen Ex nicht rund um die Uhr um dich haben.Gehe evtl. zum Jugendamt,stellt einen Plan auf!Du hast doch kein eigenes Leben,weenn er ständig um dich herum ist.Du bist ein eigenständiger Mensch.Lass dir NICHTS!!! mehr gefallen! So lange du auf seine Spielchen eingehst,macht er dich fertig.Das muss du ganz schnell lernen!Arbeite bitte an dir und deinem Ego!Es ist dein Leben,Awhrscheinlich wohnst du für den Typen noch zu nah.Es ist nicht böse gemeint.Nur wen du lernst und umsetzt,STOP,bis hierher und nicht weiter,wird es für dich ruhiger.Lass ihn auch nicht ständig in deine Wohnung! Du musst ihn überhaupt nicht hereinlassen! Es ist deine Wohnung.Du/er brauch(s)t klar Linien und Grenzen.Wehre dich! Er erdrückt dich ja mit seiner Nähe.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Antwort von Boots2012 am 24.11.2014, 14:05 Uhr

Ok....Nachdem ich Antworten der Anderen gelesen habe bin ich etwas verunsichert.

Ich hatte keine Vorstellung wie euer Verhältnis grundsätzlich im Moment ist und wie es evtl. mal werden kann...Ich weiß ja auch nicht wie der KV so drauf ist, also ob er jetzt echt stalkt und nerven will (das ließe sich ja relativ leicht abstellen) oder wirklich am Kind interesse hat.....Vielleicht magst du dazu nochmal was schreiben?

GLG Boots

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Antwort von fsw am 24.11.2014, 14:06 Uhr

Genau,das ständige telefonieren und diese Kontrolle klingt für mich auch schon nach Stalking.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Antwort von Pamo am 24.11.2014, 14:10 Uhr

25 mal anrufen und nerven sodass die KM verzweifelt im RUB postet klingt für mich nicht so wie die anderen das sehen, liebe Boots.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Antwort von Boots2012 am 24.11.2014, 14:11 Uhr

Du bist hier halt der Profi...Still learning :)

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Antwort von Pamo am 24.11.2014, 14:12 Uhr

iiiiich?

ist nur meine Meinung!

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Klare Grenzen ziehen

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 14:28 Uhr

Du solltest mMn jetzt alles daran setzen, eine ganz klar definierte Umgangsregelung zu finden, die auch nicht das allerkleinste Fitzelchen von "schaun wir mal, dann sehn wir schon" beinhaltet. Sprich: Tage, Uhrzeiten (also nicht "drei Mal die Woche abends", sondern "Montags, Mittwochs und Freitags von 18 Uhr bis 20 Uhr" - oder so). Und diese Zeiten ziehst Du dann durch - auch, wenn es weh tut (bzw. wenn der Kerl im Sekundentakt anruft - notfalls Telefon ausschalten, Türe nicht öffnen, bei Dauerklingeln Polizei rufen).

Du bist, mit Verlaub, zu nett. Ich hätte es schon längst unterbunden, daß der Kerl jeden Abend bei Dir zu Hause hockt - dann hättest Du ja gar nicht ausziehen brauchen. Das Problem mit diesen Kerlen (ich habe nach deinen früheren Postings da durchaus ein Bild vor Augen) ist, daß sie nicht nur die Hand sondern gleich den ganzen Arm greifen, wenn Du den kleinen Finger reichst.

Mein Vorschlag: Schreibe ihm eine Mail mit einem GENAUEN Vorschlag zum Umgang (Tage, Uhrzeiten - siehe oben). Gestalte das Ganze eher restriktiv, damit Du Verhandlungsspielraum hast. Dann soll er sich entweder daran halten (unwahrscheinlich, aber die Chance solltest Du ihm "öffentlichkeitswirksam" geben) oder einer Mediation durch das Jugendamt zustimmen. Und bis das Ganze dann rund läuft, gibt es KEINE Ausnahmen, denn jede Ausnahme führt zu der o.g. Finger-Hand-Arm-Geschichte. Ach: Und schau, daß der Umgang nicht mehr bei Dir zu Hause stattfindet.

Und, bitte: Alles schriftlich.

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Re: Klare Grenzen ziehen

Antwort von Boots2012 am 24.11.2014, 14:32 Uhr

Als Alternative meines "Wechselmodel-Vorschlag", also im Falle von zerütteten Verhältnis zwischen euch Eltern schließe ich mich vollumfänglich SST an.

P.S. Wenn der KV so blöd ist, wieso bist du dann nicht etwas weiter von ihm weggezogen? Also so weit, dass halt ein "ganz normaler" Umgang stattfinden kann, ihr ihm aber nicht täglich so präsent sein könnt.

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Re: Klare Grenzen ziehen

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 14:39 Uhr

Da hat bei GSR der KV ja auch noch ein Wörtchen mitzureden.....

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Re: Klare Grenzen ziehen

Antwort von Boots2012 am 24.11.2014, 14:43 Uhr

Ja klar, aber innerhalb eines bestimmten Radius (der mMn bei mehr als 500m liegt) geht das schon. Also solange sie in der Gemeinde bleibt zB....

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Re: Klare Grenzen ziehen

Antwort von Holzkohle am 24.11.2014, 15:02 Uhr

ich vermute, dass die aktuellen Lebensumstände und auch der Punkt, dass jamelek ja kein Unmensch und eine "an alle denkende" Mutter ist, dafür gesorgt haben, dass sie nur 500 m weiter weg weg wohnt.

Und eben auch die von mir angedeuteten und von STT aufgeschriebenen "(Maß)regeln" werden ihn nicht davon abhalten ständig anzurufen... Ich hatte ja hier mal von einem Ex meiner Freundin berichtet, der jeeeeden Tag auf ihrem Handy, dem Handy der Tochter, aufm Festnetz anrief und wenn sich da nichts mehr tat, dann vor der Türe stand und klingelte. Das Gesetz und Recht VERBAT ihm das, genützt hat ihr das gar nichts, der hat immer weiter gemacht....

Das tut mir alles echt leid :(

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Re: Klare Grenzen ziehen

Antwort von Boots2012 am 24.11.2014, 15:09 Uhr

Mir tut es auch leid sowas zu lesen. Da will man (als Mutter) nur das beste für sein Kind bezgl. Umgang und Distanz und so wird es "gedankt"

Ich hatte die naive Vorstellung, dass es sich evtl. um einen halbwegs normalen KV handelt, den man noch auf die Schiene "Wir sind Eltern, mehr nicht" bringen kann..... Aber vielleicht erfordert das noch mehr Zeit und Abstand.

Bleibt nur dir, liebe Jamilek viel Kraft zu wünschen das Ganze noch etwas durchzustehen und die erforderlichen Schritte bis zur allerletzten Konsequenz zu gehen.

P.S. Bin immernoch der Meinung, dass die Vorraussetzungen unter andern Verhältnissen ideal für das Wechselmodell wären. Aber ich glaube der Ex verspielt sich hier diese tolle Chance gerade vollends......

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Antwort von jamelek am 24.11.2014, 22:00 Uhr

Vielen Dank erstmal für die geballte Resonanz. Also Wechselmodell kommt definitiv gar nicht in Frage. Halte ich zum einen für die Kinder für nicht gut, wäre mit diesem Mensch aber auch schlicht nicht machbar. Zuviel Streit, Diskussionssucht von seiner Seite aus.

Da war die Frage nach seiner psychischen Gesundheit nicht unberechtigt. Besonders ausgeprägt ist die nicht.
Hier die Antworten zeigen mir erstmal wieder auf, in welchem Wahnsinn ich mich teilweise schon wieder befinde. In der Situation selber nimmt man ja vieles erstmal gar nicht so objektiv wahr.

Ich arbeite ab April 2015 wieder, Kindergarten geht ab März 2015 los.

Generell möchte ich meinen Kontakt mit dem KV auch so gering wie möglich halten. Dass ich "nur" 500 m weiter zog, liegt am Großen, den ich sein Umfeld erhalten wollte.

Habe mir vorhin einen Termin in einer Familienberatungsstelle geben lassen. Ist erst nächste Woche, aber schon auf erste Erzählungen meinte der Mann am Telefon, es klinge nach einer Festlegung durchs Familiengericht.

Heute hatte ich das Telefon erstmal leise gestellt und morgen ist auch Besuchsruhetag (der Dienstag ist seit langem schon KV los, da dort meine Eltern kommen, das ist schon anstrengend genug). Habe dem KV gesagt, er soll sich überlegen, wann er den Kleinen Mittwoch haben mag und mir Bescheid geben, mal schaun.

Außerdem werde ich jetzt mal protokollieren, Besuchszeiten und Dauer, tägliche Anrufe, SMS und WhatsApp. Sowas macht mir den Wahnsinn klarer und bringt mich eher zum Handeln.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann mich mal jemand aufklären

Antwort von fsw am 25.11.2014, 16:58 Uhr

Super! Du bist auf dem richtigen Weg.Viel Glück!!!

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