Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Finchen10 am 21.08.2015, 21:39 Uhr

Aufenthaltsbestimmung

Hallo ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir da irgendwie helfen.

Ich bin seit Dezember 2012 alleinerziehend und wüste gerne wie das so mit dem Aufentaldsbestimmungsrecht ist. Wer es hat was es so beinhaltet und wie es anzuwenden ist.
Meine Tochter ist 4 und hat regelmäßigen Kontakt zu ihrem Vater.

Schon mal Danke

 
12 Antworten:

Re: Aufenthaltsbestimmung

Antwort von mf4 am 21.08.2015, 21:52 Uhr

Hast du alleiniges SR oder beide?

ABR:
Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens

Im engen Zusammenhang mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht steht die Regelung des § 1687 BGB, der die Entscheidungsbefugnisse der Eltern bei dem Vorliegen von gemeinsamem Sorgerecht bei Trennung der Eltern bzw. gerichtlicher Verteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes an einen Elternteil regelt....
usw.

guggst du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Re: Aufenthaltsbestimmung

Antwort von Finchen10 am 21.08.2015, 21:57 Uhr

Da wir verheiratet waren haben wir es beide und bisher gab es auch keine Gründe es zu ändern.
Was ja auch nicht so einfach ist und wie gesagt bisher gab es nichts was zur Änderung veranlasst hätte.

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Re: Aufenthaltsbestimmung

Antwort von mf4 am 21.08.2015, 22:01 Uhr

dann habt ihr erstmal auch geteiltes ABR

guggst du da

http://www.netmoms.de/magazin/familie/sorgerecht/wer-hat-das-aufenthaltsbestimmungsrecht/

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Re: Aufenthaltsbestimmung

Antwort von Limayaya am 22.08.2015, 9:18 Uhr

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt primär erst mal, (steht ja eigentlich im Wort drin) wer bestimmen darf, wo sich das Kind aufhält. Damit ist jetzt nicht gemeint, ob sie nachmittags zur Freundin x oder y spielen geht, sondern, wo sie lebt.

Sprich: wenn ihr zwei Eltern euch eh einig seid, dass deine Tochter bei dir lebt, besteht jetzt auch kein dringender Grund, da irgendwo über Jugendamt oder Gericht etwas los zu treten, das dein -hoffentlich gutes- Verhältnis zum Vater stört.

Interessant wid die Sache erst, wenn du mit deiner Tochter umziehen willst, und der Vater dagegen ist. Rein theoretisch brauchst du, sowie du mit deiner Tochter den Wohnsitz wechselst, seine Erlaubnis (für die Tochter...DU darfst hinziehen wo du willst). Normalerweise wird er ja vermutlich nichts dagegen haben, wenn du umziehst, weil du 2 Straßen weiter eine schöne, bessere, günstigere Wohnung gefunden hast...aber was passiert, wenn du z. B. in eine andere Stadt ziehen willst, weil du dort bessere Arbeitsbedingungen findest?
Nicht wenige Väter fangen da schon an, sich als Überväter aufzuführen, die unbedingt dem Kind das soziale Umfeld retten wollen.
Noch interessanter wird es dann, wenn du weiter weg ziehen willst, womöglich noch zu einem neuen Lebenspartner. Da solltest du dann schon einen guten Plan in der Tasche haben, wie du Kind und Vater regelmäßig zu den gewohnten Umgangszeiten zusammen bringst, sonst wird er verständlicher Weise Veto einlegen.

Das alles bliebe dir bei alleinigen ABR erspart. Dann kannst du mit deiner Tochter hinziehen, wohin du willst (ggf. sogar ins Ausland). Inwiefern das nun für dich wichtig ist, oder du deinen Ex so gut kennst, dass du weißt, es gäbe eine friedliche Lösung, kann ich jetzt nicht beurteilen.


Da das ABR auch unabhängig vom Umgangsrecht zu sehen ist, könntest du auch bei alleinigen ABR nicht bestimmen, wo oft und lange deine Tochter den Vater besucht.

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Re: Aufenthaltsbestimmung

Antwort von Finchen10 am 22.08.2015, 22:37 Uhr

Vielen Dank Limayaya,
mit deiner Antwort konnte ich etwas anfangen.
Es ist so der Vater ist Pole und die neue Frau auch somit leben auch Verwandte der Frau in Polen und vielleicht kommt die Frage auf ob meine Tochter mal mit fährt dorthin und das möchte ich ungerne.
Einmal die Sprache und dann kennt sie weder Land noch Verwandte.

Vielen Dank noch mal

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Re: @ Limayaya

Antwort von fsw am 22.08.2015, 22:49 Uhr

Bist du sicher,dass du bei ABR schon umziehen darfst,egal wie weit weg es ist? Ich dachte,das geht nur bei Alleinigem Sorgerecht.

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Re: Aufenthaltsbestimmung

Antwort von Sternenschnuppe am 23.08.2015, 13:51 Uhr

Folglich wirst Du auch niemals im Ausland mit Deiner Tochter Urlaub machen?
Sorry, aber dass er Pole ist wusstest Du sicherlich vor der Zeugung.
Kämest Du aus Polen und er wollte Dir verbieten dem Kind Deine Wurzeln zu zeigen, wie würdest Du das finden?

Ich empfehle mit solchen Machtspielchen zügig aufzuhören.

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Ja, bin mir sicher...

Antwort von Limayaya am 23.08.2015, 19:44 Uhr

genau deshalb landet ja so oft das ABR überhaupt vor Gericht....

Aufenthalt BESTIMMUNGS-Recht...wer das alleine hat, bestimmt, wo sich das Kind aufhält....

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Re: Aufenthaltsbestimmung

Antwort von la-floe am 24.08.2015, 16:58 Uhr

hi,

auch wenn ein Elternteil das alleinige ABR hat darf der Umgangselternteil während der Umgangszeit hinfahren, wo er will.
Es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet.

Und das ist es objektiv gesehen weder in Polen noch bei den Grosseltern.

Du hast KEINE CHANCE, deinem Ex da irgendwie reinzureden.

floe

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Re: Aufenthaltsbestimmung

Antwort von Finchen10 am 25.08.2015, 23:06 Uhr

Ihr habt mich alle falsche verstanden.
Ich habe bedenken das er sie mit nah Polen nimmt. Nicht nur für einen Urlaub.
Ihre Großeltern leben in Deutschland das sind die Großeltern von dem Baby was er mit seiner Neuen polnischen Frau hat.
Es gibt weder Machtspiele bei uns noch sowas.

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Re: Aufenthaltsbestimmung

Antwort von Limayaya am 26.08.2015, 7:38 Uhr

Hab ich das richtig verstanden:
KV lebt und ARBEITET in Deutschland (und nicht erst seit gestern?)
Eltern (womöglich auch noch andere Familienangehörige von ihm) leben ebenfalls ins Deutschland?
Seine neue Frau kommt zwar auch aus Polen, lebt aber in Deutschland?

Was sollte er dann mit deinem Kind in Polen anderes machen, als Urlaub machen wollen?

Ich würde deine Sorge verstehen, wenn seine ganze Familie in Polen wäre und du zudem das Gefühl hast, dass er selbst hier nie wirklich angekommen ist.
(dieses Gefühl habe ich bei meinem Ex-Mann...der hat sogar einen deutschen Pass, hat aber selbst hier in D nur Freunde aus seinem Herkunftsland und mir auch immer vorgeschwärmt, dass es eigentlich nur ein Land gibt, wo Kinder "gut" groß werden können....der würde liebend gern mit den Kindern abdüsen und nie mehr kommen...)

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Re: Aufenthaltsbestimmung

Antwort von Sternenschnuppe am 27.08.2015, 7:54 Uhr

Verstehe ich dann auch noch weniger.
Angenommen Dein neuer Freund kommt aus Spanien.
Würdest Du Dir vom Ex verbieten lassen, da Urlaub zu machen um seine Familie kennenzulernen?
Ganz ehrlich ?

Offenbar meint er es mit der Frau ernst und sie mit ihm, würden sich etliche drüber freuen, bei denen die Kinder bei jedem 5. Umgang eine neue Frau präsentiert bekommen.

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