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Geschrieben von emma12 am 28.07.2014, 22:34 Uhr

aufenhaltbestimmungsrecht

Hallo

habe mal eine frage wegen den aufenhaltbestimmungsrecht.kind ist fast 3jahre alt.lebt seit der geburt beim mir.habe das alleinge sorgerecht.
kann ich es den vater verbieten,mit den kind in seine neue wohnung zu gehen wenn er umgang hat.hat sich die ersten 2 jahr nicht um das kind gekümmert solle auch onkel zu ihn sagen.
P.S. siene neue frau ist krank und hat selber 3 kinder die nicht bei ihr leben sondern im kinderheim.

 
8 Antworten:

Re: aufenhaltbestimmungsrecht

Antwort von CKEL0410 am 28.07.2014, 23:01 Uhr

Nein kannst du nicht. Soll er nur draussen mit ihr sein. Wo soll sie schlafen wenn er sie mal am we hat?

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Re: aufenhaltbestimmungsrecht

Antwort von emma12 am 28.07.2014, 23:27 Uhr

es geht hier nur um 1 kind (fast 3Jahre alt) und nicht die kinder von seiner frau.

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Re: aufenhaltbestimmungsrecht

Antwort von Sternenschnuppe am 29.07.2014, 8:00 Uhr

Nein. Kannst Du nicht.
Auch nicht den Kontakt zu seiner neuen Frau.

Was ist an der Wohnung so schlimm ? Oder geht es um die Frau?

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Re: aufenhaltbestimmungsrecht

Antwort von CKEL0410 am 29.07.2014, 9:40 Uhr

Das habe ich schon verstanden. Ich hab ja auch niergens die kinder seiner Freundin erwähnt. Er kann seine Umgangszeit wo er will und mit wem er will verbringen. Genau so wenig kann er dir vorschreiben wie du deine Tage mit dem Kind gestaltest! Auch wenn seine Freundin krank ist, wieviele Mütter sind krank...sollte man allen die Kinder wegnehmen?

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Re: aufenhaltbestimmungsrecht

Antwort von emma12 am 29.07.2014, 11:59 Uhr

nee geht um den vater der lügt, was die kinder von seiner frau angeht.und ich möchte nicht das mein kind zur seiner frau mama sagt was er möchte.seine frau ist psychisch krank war auch shon mehrfach im kh.habe angst um mein kind.darum diese frage.

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Re: aufenhaltbestimmungsrecht

Antwort von Sternenschnuppe am 29.07.2014, 12:53 Uhr

Dein Kind weiß wer seine Mutter ist.
Rechtlich hast Du keine Handhabe.
Woher weißt Du denn das seine Frau krank ist und was sie hat ?

Kannst ihn höchstens fragen wie er es finden würde wenn Kind Papa zu einem anderen Mann sagen würde.
Oder ist es so ?

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Re: aufenhaltbestimmungsrecht

Antwort von Boots2012 am 29.07.2014, 13:14 Uhr

Ich finde deinen Beitrag ein bisschen merkwürig.... den Vater soll das Kind Onkel nennen aber zur Next soll er Mama sagen? Komisch

Also ich würde in deinem Fall das Jugendamt zu Rate ziehen. Zum einem, damit du deine Rechte und Pflichten kennst und zum Anderen, damit die ganze Umgangsregelung einmal fest gemacht werden kann.
Ein moderiertes Gespräch zwischen euch Eltern sollte als mindestes stattfinden.
Vielleicht lernst du die Next mal kennen und machst dir ein eigenes Bild?
Komische Verhältnisse.

Boots

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Re: aufenhaltbestimmungsrecht

Antwort von Berlinga am 29.07.2014, 20:38 Uhr

Geh mal zum JA, und ich hoffe das die bei dir auch etwas genauer hinschauen. So merkwürdig wie du dich verhältst? Biste selber krank?

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