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Geschrieben von KH_2017 am 11.06.2017, 22:44 Uhr

Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Ihr Lieben,

ich stehe noch etwas unter Schock, daher verzeiht mir bitte, dass ich nicht viel schreiben kann.

Mein Sohn (5) ist heute aus dem Papa-Wochenende zurück gekommen.
Sein Körper bzw. seine Haut ist zu 80% verbrannt.....Rücken, Bauch, Arme, Beine, Gesicht....alles krebsrot!

Der KV - wie immer - extrem verantwortungslos und sich (natürlich) keiner Schuld bewusst.

Mir reicht's!
Das ist Körperverletzung..... erhöhtes Krebsrisiko inklusive! Ich selbst bin schon an Krebs erkrankt .... das Risiko an Hautkrebs zu erkranken, steigt um ein Vielfaches je jünger die Kinder mit Sonnenbrand sind.

Ich werde daher - nach dem Besuch beim Kinderarzt morgen früh - Anzeige gegen den KV erstatten.

Hat jemand von euch Ähnliches erlebt?
Worauf muss ich achten und wie sind eure Erfahrungen?

 
27 Antworten:

Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Ivette am 12.06.2017, 8:39 Uhr

Hallo,

das tut mir sehr leid für deinen Sohn! Gute Besserung für ihn.

Ich habe damit keine Erfahrungen, aber auf jeden Fall ist es richtig, heute Früh gleich zum Kinderarzt zu gehen, damit das dokumentiert wird!

Anschließend würde ich mich bei der nächsten, örtlichen Polizeidienststelle bezüglich einer Anzeige und deren Konsequenzen informieren.

Berichte bitte mal, was der Doc gesagt hat.

Alles Gute!

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von sara31 am 12.06.2017, 9:15 Uhr

Ich würde es auch dem Jugendamt melden mit dem Arztbericht. Dann haben die es auch ihn ihrer Akte

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von cube am 12.06.2017, 9:16 Uhr

Obwohl das selbstverständlich verantwortungslos ist und deinem Kind Schaden zugefügt hat - ich bezweifle, dass ein (wenn auch) großflächiger Sonnenbrand ausreicht, um eine Anzeige zu erstatten. Es ist sicher Verletzung der Aufsichts-/ Fürsorgepflicht, aber eher keine Straftat, die man zur Anzeige bringen kann. Ich würde mich natürlich dennoch erkundigen und es auf jeden Fall mit ärztlichem Attest dem Jugendamt melden. In deren Akte sollte so etwas vermerkt sein, um bei Wiederholung solcher Dinge die alleine SG besser durchsetzen zu können. Alles Gute!

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Terkey235 am 12.06.2017, 9:57 Uhr

Da muss ich mich cube anschließen.
Deine Sorge kann ich gut verstehen. Gerade wenn du selbst vorbelastet bist, hast du sicher große Angst um dein Kind.
Ob ein Sonnenbrand für eine Anzeige reicht, wage ich zu bezweifeln. Ich würde alternativ alles dokumentieren, damit sich sowas nicht wiederholt. Wenn du einen Sonnenbrand zur Anzeige bringen willst, könnte das eher dir schaden. Ich glaube wirklich, das fällt schnell mal in die Kategorie "durchgeknallte Übermutter, die jede Kleinigkeit dazu nutzt, dem Ex eins reinzuwürgen". Und das sind schließlich eben nicht deine Intentionen, sondern die Sorge um das Kind.
Darum: Sonnenbrand mit Hausmitteln behandeln und im Zweifel - eher zu deiner Beruhigung - noch mal zum Arzt.

Alles Gute, terkey

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von nils am 12.06.2017, 11:15 Uhr

Oh je, alles Gute für deinen Sohn!
Ich denke auch, dass es für eine Anzeige nicht ausreicht.
Würde aber den Arztbericht nehmen und Fotos machen und dem Jugendamt melden.

Kenne das von meinem Ex. Erst gestern hat er meinen Sohn mit Kaugummi bei der großen Wasserrutsche rutschen lassen und im Wasser herumspringen. Was wenn er sich verschluckt und ihm der Kaugummi in die Luftröhre gelangt?

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von KH_2017 am 12.06.2017, 11:43 Uhr

...bei Wiederholung solcher Dinge??!!!
Was muss denn noch alles passieren?

Mein Kind ist jetzt schon für den Rest seines Lebens geschädigt....es gibt Studien, die nachweisen und bestätigen, dass das Hautkrebsrisiko mit jedem Sonnenbrand in der Kindheit steigt!

Der Kinderarzt hat uns ein Anti-Allergikum aufgeschrieben, um den Juckreiz zu lindern. Und eine cortisonhaltige Salbe für die verbrannte Haut.

Reicht das nicht?
Muss erst schlimmeres passieren?

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.06.2017, 12:19 Uhr

Das RISIKO steigt - damit hat man aber noch keinen Hautkrebs. Dein Kind ist nicht "jetzt schon" für den Rest seines Lebens geschädigt. Es hat lediglich eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, daß es irgendwann mal geschädigt sein könnte.

Das "Problem" ist, daß das ASR diesen Sonnenbrand nicht verhindert hätte und auch keine zukünftigen Sonnenbrände verhindert, denn ein Besuchsrecht - mit der Möglichkeit, das Kind in der Sonne zu parken - hat der KV weiterhin.

Konzentriere Dich auf das, was tatsächlich zu tun ist - vielleicht mal ein Gespräch mit dem Kinderarzt und/oder dem Jugendamt veranlassen und das Kind "schulen" - und verzettel Dich nicht in nutzlosen Forderungen nach dem ASR oder haltlosen Anschuldigungen. Damit machst Du Dich nur unglaubwürdig.

Aber ich würde auf jeden Fall darauf achten, daß der Vorfall "aktenkundig" ist, mindestens beim Kinderarzt, besser auch beim Jugendamt. Irgendwann ist das Maß dann doch voll, auch für das väterfreundlichste Jugendamt.

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von cube am 12.06.2017, 12:29 Uhr

Wie gesagt: ich verstehe deine Empörung und Sorge um deinen Sohn. Und vielleicht ist auch vorher schon genug vorgefallen, so daß es für dich nun endgültig reicht. Dann hast du das sicher alles dokumentiert und dem Jugendamt mitgeteilt. Aber davon ab, reicht eben ein Sonnenbrand und die dadurch möglicherweise entstehenden Risiken einer evt. irgendwann folgenden Erkrankung an Hautkrebs nicht aus, um eine Anzeige wegen Körperverletzung zu stellen. Das ist nicht böse gemeint oder aus Unverständnis für deine Sorge.

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Terkey235 am 12.06.2017, 12:41 Uhr

Strudelteigteilchen bringt es da auf den Punkt: Deine Glaubwürdigkeit ist entscheidend.
Wenn du im Sinne deines Sohnes handeln möchtest, gehe klug und besonnen vor. Du hilfst ihm nicht, indem du am Ende als hysterische Glucke wahrgenommen wirst, die bei Kleinigkeiten maßlos übertreibt und sowieso nicht ernstgenommen werden kann. Es wird dir niemand mehr zuhören. Auch dann nicht, wenn wirklich schwerwiegende Dinge passieren.
Sonnenbrände sind unbedingt zu vermeiden und ich verstehe absolut deine Sorge. Du solltest aber pragmatisch vorgehen und wie SST schon vorschlug, eher dem Kind die Notwendigkeit und Anwendung von Sonnenschutz näherbringen.
Der Sonnenbrand nun mag vielleicht das Risiko erhöht haben, aber ist sicherlich kein unausweichlicher Garant für Hautkrebs.

LG terkey

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Badefrosch am 12.06.2017, 20:22 Uhr

Also ich finde du bist eine ziemliche Glucke.

Wenn ich nach deinen Ängsten gehe, müsste ich bereits tot sein und meine Eltern hätte ich auch verklagen müssen. Ich kann die Sonnenbrände gar nicht zählen, die ich als Kind hatte.

Ich würde das Kind schulen, einen Vorrat an Sonnenschutz kaufen, bei dm gibt es ein transparentes Sonnenspray mit LSF 30 und 50, und das bei jedem Vaterwochenende mitgeben.

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von mf4 am 12.06.2017, 20:30 Uhr

So sehr ich den Frust verstehe und es mir für das Kind leid tut aber... meine Kinder leben bei mir, hatten auch schon Sonnenbrand. Sollte man dann den Müttern auch das SR entziehen.

Ein Gespräch das nächste Mal mehr aufzupassen wäre wohl meine 2. Sache nach dem Arztbesuch.

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von mf4 am 12.06.2017, 20:49 Uhr

Dein Ex hat das Kind mit Kaugummi rutschen lassen und das ist schon das big Drama?
Woher weißt du das eigentlich?

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von spiky73 am 12.06.2017, 21:03 Uhr

Ich bin da jetzt grade bei Strudel und mf4.

Man kann da jetzt Riesenwellen machen - muss aber nicht.
Dem Kind hilft es jedenfalls so oder so nicht, das ist nämlich aktuell rot.

Meine Große hat sich von jeher geweigert, sich einreiben zu lassen bzw. selber einzureiben. Also hat sie immer mal wieder lecker angeröstete Haut gehabt.

Der Höhepunkt kam dann vor zwei Jahren: Die Schule hatte Sportveranstaltung im Freibad, die Kinder durften anschließend alleine dort bleiben. Ich hatte damals d die nehmen die Tasche gepackt und eine riesige Flasche Sonnenmilch eingesteckt.
Das Kind hat aber lieber ungeschützt den ganzen Tag in der Sonne gesessen.
Abends hätte man sie im dunkeln als Lampe aufstellen können, so schön hat sie geleuchtet. Zwei Tage später war der Rücken voller Blasen.
Tja - wen hätte ich da anzeigen können?
Letztendlich hat das Kind zumindest die Lektion gelernt und cremt und schmiert seitdem schön brav...

Und Kind2 kam letzte Woche aus der Schule nach Hause und hatte eine große Beule samt Bluterguss und eine Schürfwunde an der Stirn.
Sah auch sehr unschön aus. Aber auch da gab es keinen, den man hätte zur Verantwortung ziehen können. Es ist beim Spielen passiert.

Wenn man Kinder hat, kommt so etwas vor, man kann es nicht immer verhindern.
Oder zeigst du dich jedes Mal selbst an und beichtest dem Jugendamt, wenn dein Sohn sich in deiner Gegenwart weh tut?

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von KH_2017 am 12.06.2017, 22:21 Uhr

...ok, ich bin raus. Das ist nicht mehr mein Niveau. Was hat denn bitte schön das eine mit dem anderen zu tun?
Natürlich kann auch mal etwas passieren.
Aber einem 5-Jährigen überlässt man nicht die Entscheidung, ob er sich eincremen will oder nicht.

Außerdem hat der KV weder das Kind eingecremt noch hat er sich darum gekümmert, als die Haut bereits rot wurde. Er ist trotzdem in der prallen Sonne mit ihm sitzen geblieben, weil man(n) sich bei 35 Grad und Mittagssonne ja auch nicht in den Schatten setzt.

Und ich würde nicht ausflippen, wenn es nur einen Vorfall dieser Art gegeben hätte.....

Es gibt einfach Männer, denen MUSS man das Sorgerecht absprechen. Punkt!

Und um ein Beispiel zu nennen:
2 Kinder sind im Auto eingeschlafen, der KV will mit dem 3. Kind "mal eben" einkaufen und die anderen beiden Kinder im Auto sitzen lassen. "Wir lassen den Schlüssel einfach stecken...." (damit es noch ein bisschen "kühl" bleibt). Diejenigen von euch, die hier schreiben "dass das ja mal passieren kann", können sich jetzt aussuchen, welches Szenario schlimmer ist: der Hitzetod im Auto oder die Kindesentführung. Alles natürlich rein theoretisch und mit einer zu berechnenden Wahrscheinlichkeit.....
Beides ist zum Glück nicht eingetreten, weil das 12-jährige Kind richtig reagiert hat und den KV daran erinnert hat, dass er sowas dich nicht machen kann.

Worte und Texte sind sehr geduldig.
Ich möchte euch mal erleben, wie ihr in diesem und ähnlichen Fällen reagieren würdet!

Anmerkung zu dem Foto:
So sieht der gesamte Rücken aus, Schultern, Brust, Arme, Beine und Gesicht.
Noch Fragen?

Bild zum Beitrag anzeigen

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von KH_2017 am 12.06.2017, 22:27 Uhr

Danke für den Tipp!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bei einem Kindergartenkind noch eine Zeit dauern wird bis er die Verantwortung für sich selbst übernehmen kann, damit das zukünftig nicht mehr passiert.

Wie gut, dass auch das Problem schon dadurch lösen lässt, dass er nicht mehr ins Papa-Wochenende fährt!

Und es beruhigt mich sehr, dass es immer wieder Menschen gibt, die aus 2-3 Posts bzw. Kommentaren auf den Charakter eines anderen Menschen schließlich und über ihn urteilen können - ohne jegliche Details zu kennen.

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Terkey235 am 12.06.2017, 23:21 Uhr

Wo liest du hier ein niedriges Niveau? Du hast von allen Seiten Ratschläge bekommen. Niemand hat sich im Ton vergriffen. Es wurde dir lediglich gespiegelt, wie dein Anliegen rüberkommen könnte. Deine Sorgen wurden verstanden und aufgegriffen.

Das Bild zeigt einen Sonnenbrand. Das ist nicht gut, kommt aber vor. Was der KV sich sonst noch hat zu Schulden kommen lassen, wissen wir nicht. Ihm das Kind ohne Gerichtsbeschluss entziehen kannst du nicht. Da bringst du nur dich in Schwierigkeiten. Wie ich schon schrieb: klug und besonnen handeln, strategisch. Wenn du ihm einfach das Kind vorenthältst, schneidest du dir ins eigene Fleisch. Das alleinige Sorgerecht bekommt du auf diesem Weg bestimmt nicht.

Wir haben zwei Polizistinnen im Freundeskreis - beides Mütter. Sie sagten beide, unabhängig voneinander, dass niemand erst genommen werden würde, der wegen eines Sonnenbrands Anzeige erstattet.

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Du wirst weder das alleinige Sorgerecht bekommen...

Antwort von Petra28 am 12.06.2017, 23:43 Uhr

Noch verhindern können, dass das Kind zum Papawochenende fährt.

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Re: Du wirst weder das alleinige Sorgerecht bekommen...

Antwort von Petra28 am 12.06.2017, 23:49 Uhr

Und um deine Frage zu beantworten: es reicht nicht. Du bist verpflichtet, den Umgang zum Vater zu fördern, selbst wenn dieser dem Kind nicht gut tut. Been there...

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Re: Du wirst weder das alleinige Sorgerecht bekommen...

Antwort von KH_2017 am 12.06.2017, 23:55 Uhr

Das Sorgerecht ist auch nur ein (geduldiges) Stück Papier.....

Und ja, den Umgang fördern kann ich auch, indem ich den KV nachmittags für ein paar Stunden zum Grillen einlade.

Mal ganz ehrlich:
keine Mutter dieser Welt würde ihr Kind ins Papa-Wochenende schicken, wenn sie die Dinge erfährt und erlebt, die ich hier mitbekommen habe. Njemals!

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Re: Du wirst weder das alleinige Sorgerecht bekommen...

Antwort von Petra28 am 13.06.2017, 0:08 Uhr

Mal ganz ehrlich: so ist aber die Rechtslage.

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von Terkey235 am 13.06.2017, 1:12 Uhr

Wie gesagt, das ist aus der Ferne schwer zu beurteilen. Bestimmt hast du gute Gründe, warum du den Kontakt des Kindes zum Vater unterbinden möchtest. Sonnenbrand ist allerdings keiner.

Wenn du also erfolgreich sein möchtest, solltest du einen kühlen Kopf bewahren und keine Angriffsfläche bieten. Das tust du aber, indem du Anzeigen wegen Sonnenbrand erstattest und eigenmächtig das gemeinsame Kind entziehst. Sammele und belege deine Punkte und trage sie nüchtern bei den entsprechenden Stellen wie z.B. dem Jugendamt vor. Was hast du davon, wenn man deine Ängste ins falsche Licht rückt? Bestimmt ist es unheimlich schwer, weil du dir große Sorgen machst. Versuch aber mal einen Schritt zurück zu gehen und zu schauen, wie dein Verhalten gerade wirkt. Man wird dich nicht für voll nehmen, sondern belächeln. Im besten Fall. Damit ist dem Kind nicht geholfen. Und damit spielst du dem KV in die Hände, der sich dann darin (von außen und von anderen Menschen) darin bestätigt sieht, dass seine Ex ständig überreagiert und er schon alles richtig macht.

Du bewirkst gerade das Gegenteil von dem, was du erreichen willst.
Es gibt gute Gründe, den Umgang zu beschränken oder gar verhindern zu wollen. Vielleicht liegen die in eurem Fall - abgesehen vom Sonnenbrand - sogar vor. Eigenmächtig darfst du das aber nicht entscheiden. Und da kann Papier auch mal ganz schnell ungeduldig werden. Du handelst nämlich unrechtmäßig. Und mit Sonnenbrand wirst du nicht punkten können, so sehr deine Angst vor einer Krebserkrankung aufgrund deiner eigenen Erlebnisse nachvollziehbar ist.

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Gegenfrage

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.06.2017, 9:05 Uhr

Zitat:
"Was hat denn bitte schön das eine mit dem anderen zu tun?"

Die Frage gebe ich zurück: Was hat das Sorgerecht mit einem Sonnenbrand zu tun? Oder mit fahrlässig im Auto zurückgelassenen Kindern?

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Aber wenn das Sorgerecht nur ein Stück Papier ist....

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.06.2017, 9:12 Uhr

.... warum willst Du dann auf Biegen und Brechen das ASR?

Es ist das UMGANGSRECHT, um das Du Dich kümmern mußt. Auch mit ASR kannst/darfst Du den Umgang nicht einfach unterbinden.

Ich verstehe Dich ja, ich wäre genauso entsetzt. Es bringt nur nix, wenn Du Dich auf Nebenkriegsschauplätzen tummelst - und das Sorgerecht ist ein Nebenkriegsschauplatz, das hat nichts, aber auch GAR NICHTS mit Sonnenbränden und im Auto zurückgelassenen Kindern zu tun. Glaub es mir doch endlich. Ich will Dir nichts Böses, nichts liegt mir ferner, im Gegenteil: Ich wünsche Dir von Herzen, daß Du es schaffst, Deine Kinder zu schützen. Aber Dein Weg ist der falsche, da kannst Du noch so zetern und schimpfen.

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Re: Du wirst weder das alleinige Sorgerecht bekommen...

Antwort von cube am 13.06.2017, 9:34 Uhr

Genau: diese ganzen Dinge haben wir eben nicht mitbekommen und können daher nur die Frage beantworten, die du gestellt hast. Objektiv. Du hingegen siehst den nicht strafverfolgungsfähigen Sonnenbrand im Kontext einer offenbar ganzen Reihe von Dingen. Wie hier schon mehrfach gesagt: wenn du das Gefühl hast, so gehe es mit dem KV nicht weiter - dokumentiere alles und wende dich an das Jugendamt. Hier aber beleidigt zu sein, weil nicht in deinem Sinne geantwortet wird, führt zu nichts.

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Re: Du wirst weder das alleinige Sorgerecht bekommen...

Antwort von Möhrchen am 13.06.2017, 9:35 Uhr

Bevor ich da Zeit und Geld für die Erlangung des ASR ausgeben würde, würde ich beides lieber in eine Beratung bei einem guten Anwalt, der das Umgangsrecht im Sinne des Kindes im Fokus hat, investieren. Aber dazu müssen solche Vorfälle auch dokumentiert - am besten aktenkundig - sein - ein bloßes "ich trau ihm das nicht zu", wird nicht ausreichen.

Wie schon viele geschrieben haben, hat das Sorgerecht in eurem Fall keinen Einfluß auf den Umgang. Im Zweifelsfall geh bitte zu einer Beratung zu einem Anwalt für Familienrecht - der wird dir die Unterschiede erläutern.

Ich kann Dich sehr gut verstehen - meine Tochter hatte die einzigen Sonnenbrände in ihrem Leben auch immer in den Urlauben mit Papa...lässt sich an einer Hand abzählen und war auch nicht so ausgeprägt wie in eurem Fall, aber es zeigt einmal mehr, dass es doch nicht so "einfach" ist wie viele denken, Sorge für ein Kind zu tragen.

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von nils am 13.06.2017, 10:11 Uhr

Ich weiß das, weil ich mit dem Kleineren auch im Bad war.

Und mein Sohn ist erstens sehr lebhaft, macht Saltos,... und zweitens ist er bereits fast mal an einem Hühnchen erstickt.
Wenn man das mal mitgemacht hat, dass man daneben steht und nicht weiß wie man das Teil vom Hühnchen wieder aus seinem Hals bekommen soll, dann denkt man darüber anders - und da wird das schnell mal zum Drama (auch wenn du das vielleicht anders siehst).

Hab meinem Ex auch im Bad kein Drama gemacht - hab ihm nur erklärt, dass ich nicht will, dass er mit Kaugummi rutscht und vom Sprungturm springt.

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Re: Anzeige gegen KV / Alleiniges Sorgerecht

Antwort von andiweisz am 26.02.2018, 3:46 Uhr

Hallo, wie ist es nun verlaufen? Würde mich wirklich interessieren ob der Sonnenbrand ausschlagebender Faktor für eine SR Entziehung ist. Zumal es ja sein kann dass der Vater einfach nicht an das einschmieren gedacht hat, erst als es zu spät war. Absicht wird es relativ sicher nicht sein, wenn doch könnte es zwar etwas werden, aber eine Absicht un dem Sinne zu beweisen gestaltet sich etwas schwierig. Dein Kind ist vermutlich jetzt schon 6 und wird bald eingeschult, ab dem Alter sollte es auch gewissermassen selbst auf das Einschmieren kommen können, bzw man hätte es deinem Sohn deutlich früher klarmachen können dass man im Sommer uneingecremt auf sehr dünnem Eis fährt, wenn er nicht absolut optimal pimntiert ist. LG aus Triebes, Andi

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