Geschrieben von DezMami am 07.06.2017, 20:19 Uhr |
Alleiniges Sorgerecht
Hallo zusammen ,
ich war bis jetzt immer eine stille mit Leserin.
Brauche jetzt aber dennoch euren Rat /Hilfe...
Seit September letztes Jahr bin ich nun Alleinerziehend. Der Vater und ich haben beide das Sorgerecht.
Nun ist es aber so das er sich seither gleich null um die Kinder kümmert. Er zeigt einfach kein Interesse. Wenn wir kommunizieren dann nur über den FB Messenger.
Meistens kommt von mir das er doch mal wieder vorbei kommen soll. Nie von ihm aus. Wenn er dann antwortet kommt das er kommen will , aber es dann doch nicht tut. Er liest die Nachrichten auch immer erst Tage später.
Das letzte mal war er nach Ostern da. Wenns hochkommt war er 5 mal da.
So langsam hab ich keine Lust mehr immer betteln zu müssen das er doch mal kommen soll.
Nun möchte ich das alleinige Sorgerecht beantragen !! Weil ich keine Lust hab erstmal Tage lang zu warten bis er die Nachrichten list und evtl dann antworten.
Wie gut stehen meine Chancen ???
Danke schon mal für eure Hilfe
Lg
Re: Alleiniges Sorgerecht
Antwort von spiky73 am 07.06.2017, 20:51 Uhr
Hallo,
so ganz verstehe ich dein Problem nicht - der Vater macht einen auf unsichtbar, so what? Er nervt doch auch nicht - und quakt dir in die Erziehung nicht rein. Daher mußt du doch nicht gleich das alleinige Sorgerecht beantragen...
Ich weiß, ich habe gut reden, da ich bei beiden Kindern das alleinige habe. Aber bis auf ein paar Gelegenheiten, die sich an einer Hand abzählen lassen, hätte es keinen Unterschied gemacht.
Und der nicht stattfindende Umgang hat mit dem Sorgerecht doch überhaupt nichts zu tun!
Das einzige, was DU lernen musst, ist, dem Vater die Kinder nicht hinterher zu tragen. Melde dich halt nicht mehr bei ihm.
Wenn ihm irgendwann mal einfällt, daß er Nachwuchs hat den es ihn zu sehen gelüstet, wird er ganz sicher in die Puschen kommen und sich bei dir melden.
Und wenn ihr (also die Kinder und du) dann Zeit habt ihn zu empfangen, ist es gut. Wenn nicht - ebenfalls.
Vielleicht setzt dann ein Umdenk- und Lernprozess bei ihm ein.
Aber das tut es nicht, so lange du für ihn mitdenkst. Davon kriegst nämlich offenbar nur du schlechte Laune...
Re: Alleiniges Sorgerecht
Antwort von DezMami am 07.06.2017, 21:03 Uhr
Wo du recht hast du recht .
Mir gehts aber auch darum wenn ich eine Unterschrift von ihm brauche sei es jetzt Kita , Schule , antehende op's , konto Eröffnung etc. Ich dann die Unterschrift JETZT brauche und nicht erst 3-5 Tagen wenn der Herr meint erst dann die Nachrichten lesen zu müssen und ich auch keine Lust hab ihm wegen einer Unterschrift ihm hinterher laufen zu müssen
schwer zu sagen, da sich seit paar Jahren da einiges geändert hat.
Antwort von Marianna81 am 07.06.2017, 22:26 Uhr
ich hatte 2011 erfolgreich das ASR zugesprochen bekommen. Der Richterinhat völliges Desinteresse des KV am Leben des Kindes gereicht.
Ob das jetzt so ist, weiss ich nicht.
Naja...
Antwort von desireekk am 07.06.2017, 22:49 Uhr
Also:
Ich habe auf MEIN Betreiben GSR, auch nach der Trennung. Und es hat nie gestört!
1.) Du brauchst für ein Konto, eine KiTa o. ä. nicht JETZT die Unterschrift.
das kann man planen und eben ggf. 2 Wochen vorher schon sagen wann genau er da zu sein hat um zu unterschreiben.
2.) Man macht sich darauf gefasst dass er NICHT da ist: Dann geht man direkt danach (oder nächster Tag) zum Amtsgericht und erbittet die Unterschrift des KV zu ersetzen. Dabei musst Du nachweisen dass Du den KV um Unterschrift gebeten hast und diese nicht erfolgt ist. Ob FB-Messenger da so die richtige Plattfornm ist wage ich zu bezweifeln. Ein eingeschriebener Brief gefällt dem Richter sicher besser.
3.) Das machst Du so 2-4 Mal, dann wird das den Richtern zu blöde und Du hast gute Chancen auf das ABR.
4.) Ausser für Konto habe ich NIRGENDS den KV gebraucht.
Weder bei Kiga, noch bei 2 Schulanmeldungen.
Auch das Passgesetz sieht keine Unterschrift vor wenn die Eltern getrennt wohnen. Streht inm passGesetz, wissen nur die meisten SB nicht.
Und selbst wenn Du ihn bei KiTa oder KiGa brauchst: siehe Punkt 1 und 2.
Auch ich sage: enthalte ihm das Kind nicht vor, aber trage es ihm auch nicht nach.
Wenn er es sehen will, wird er was sagen.
wenn das Kind leidet, dann gehe zum jugendamt und bitte dort, dass es ein Gespräch mit Dir UND dem KV zusammen dort mit dem JA gibt in dem man verbindliche Umgangsregeln festlegt, denn das KIND hat ein Recht auf den Vater (und nicht umgekehrt).
Gruss
D
Wird völlig überbewertet
Antwort von Julie am 07.06.2017, 23:01 Uhr
Trotz bestehender Ehe und daraus resultierendem GSR habe ich bei zwei Kindern und insgesamt 5 Schulanmeldungen und zwei KiGa-Anmeldungen genau null (!!!) Mal die Unterschrift des KV benötigt. Mündliche Hinweise auf die Gründe der Abwesenheit (Krankenhaus, Kur - nix dramatisches oder unüberwindliches) reichten jeweils aus.
Nur Bank und Passbehörde sind pingelig. Aber das ist planbar.....
Re: Alleiniges Sorgerecht
Antwort von DezMami am 08.06.2017, 6:23 Uhr
Hier ist es das für Kita , Schule etc. man eine Unterschrift beim gemeinsamen Sorgerecht vom jeweiligen anderen braucht.
Es ist ja so das ich immer die jenige war die ihm hinterherlaufen ist und gefragt hat willst du nicht mal wieder vorbei kommen , wann kommt du mal wieder etc?
Er zeigt einfach null Interesse von sich aus.
Also ich frag ich mich wozu braucht er dann noch das Sorgerecht wenn er doch offensichtlich, gar kein Bock hat, sich am Leben seiner Kinder zu beteiligen ?!?
Warum soll ich dann auch noch einer Unterschrift hinterher laufen ??
Re: Alleiniges Sorgerecht
Antwort von sterntaler82 am 08.06.2017, 7:45 Uhr
Das einzige was du machen kannsr wenn du eine Unterschrift brauchst und er sich wieder nicht meldet ist zum Gericht zu gehen und.die Unterschrift ersetzen lassen. Je nacj Richter musst du dieses Spiel drei, vier mal machen dann wird es dem Richter in der Regel zu bunt und du hast Chancen auf diealleinige Sorge
Re: Alleiniges Sorgerecht
Antwort von Ivette am 08.06.2017, 8:51 Uhr
Hallo,
ich habe das alleinige Sorgerecht erfolgreich eingeklagt. Zuvor gab es aber sehr unregelmäßigen Kontakt und danach dann 2 Jahre überhaupt keinen Kontakt mehr! Ich habe das alles dokumentiert und die Richterin war der selben Meinung, dass der KV dieses Sorgerecht daher nicht mehr benötigen würde. Das alles habe ich in die Wege geleitet, bevor das mit den Unterschriften los ging, d.h. vor der Einschulung - Nachweise für die alleinige Sorge habe ich für den Pass benötigt, Einschulung, Therapien und sogar bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule.
Gefühlsmäßig kann ich dich also absolut verstehen. Wozu Sorge"recht", wenn der Vater die Kinder irgendwann gar nicht mehr kennt und nicht beurteilen kann, was gut und richtig ist.
Auf jeden Fall solltest du ihm die Kinder nicht mehr hinterhertragen. Lebt euer eigenes Leben, warte nicht auf ihn und erwarte schon mal gar nichts. Wenn er sich meldet und ihr habt zu dem Termin nichts vor, okay. Falls ihr schon verplant seid, muss er halt einen anderen Termin vorschlagen. Dann würde ich auf jeden Fall um ein Gespräch beim Jugendamt bitten, damit es für die Kinder verlässliche Umgangstermine gibt. Wenn der KV Umgang wünscht, kannst du ihm auch sagen, dass er seine Vorstellungen bezüglich dem Umgang gerne dem Jugendamt mitteilen kann, und wenn er einen Termin gemacht hat, kommst du gerne dazu :-)
Auf jeden Fall nimm es nicht mehr persönlich, dass er sich nicht meldet. Ich konnte das auch lange nicht verstehen, aber es ist wie es ist. Und, gehe ruhig und besonnen vor.
Alles Gute!
ich finde es nicht überbewertet. Da meine lieber Ex so "nett" war
Antwort von Marianna81 am 08.06.2017, 9:14 Uhr
konnte ich mehrere Jahre nach der Trennung nicht mit meinem Sohn meine Familie besuchen. Alle Reisen auch innerhalb der EU waren unmöglich. Ich empfand es als eine gewaltige Einschränkung.
Re: Alleiniges Sorgerecht
Antwort von Mutti32 am 08.06.2017, 15:02 Uhr
Hallo in die Runde,
also ich finde das Thema heutzutage auch nicht mehr so überbewertet...
Ich musste auch für alles mögliche die Unterschrift vom Vater beibringen.
Sogar auf den Zeugnissen - Kita-Anmeldung, Schulanmeldung, etc.
Da war auch nichts mit Ausreden oder irgendwas.
Ich habe auch ein paar Jahre "gesammelt" und alles dokumentiert und dann im Sommer 2016 das alleinige Sorgerecht bekommen.
Bei uns sind allerdings noch andere Kriterien mit ausschlaggebend gewesen.
LG
Mutti32
Re: Alleiniges Sorgerecht
Antwort von DezMami am 08.06.2017, 15:18 Uhr
Heute morgen habe ich mal beim Jugendamt angerufen. Man oh man die Dame war ja Mega freundlich die hatte ja echt Bock auf ihre Arbeit.
Und bin genau so schlau wie vorher.
Also frag ich mal in die Runde.
Wie lang hats gedauert vom Antragstellung bis zum entgültigen??
Beide müssen dann vor Gericht aussagen ,oder??
Da kommen auch noch Kosten auf mich zu??
Re: Alleiniges Sorgerecht
Antwort von desireekk am 08.06.2017, 16:10 Uhr
Also:
1.) Trag ihm die Kinder nicht hinterher. ER kann sich melden wenn ER die Kinder sehen wil.
DU meldest Dich, wenn die KINDER den Vater sehen wollen.
2.) Ein Antrag auf ASR bring aktuell vermutlich NULL und Du verballerst wertvolle Munition.
3.) Ruf beim Jugendamt an und sag, Du möchtest einen moderierten Termin zwischen Dir und dem KV in dem ihr einige Regeln festlegen könnt in bezug auf verlässlichen (!) Umgang und wie Behördenangelegenheiten zu handhaben sind.
Vereinbare den Termin und sie sollen ihn anschreiben und einladen.
Zum termin nimmst Du etwas zu schreiben mit und hast vorher schon alle Punkte notiert die Du klären willst:
Wie oft Umgang, was sind Gründe abzusagen, wie hat die Absage zu erfolgen und wie kurzfristig.
Nachdrücklich klären wie wichtig REGELMÄSSIGER Umgang für Kinder ist.
Wird ausgefallener Umgang nachgeholt oder nicht?
Ferienbetreuung? Urlaubsfahrten? etc.
Welche Betreuung seht ihr gemeinsam für das Kind vor? Wer übernimmt die Kosten?
Welchen Zeitrahmen kann man festlegen für benötigte Unterschriften?
Etc.
Wenn er diese schriftlich (!) geschlossene Vereinbarung nicht einhält, ist es wichtig jede Woche, jeden Tag zu dokumentieren.
DANN kannst Du ja jederzeit losziehen und ASR beantragen wenn Du genügend "Verfehlungen" gesammelt hast.
Gruss
D
Warst Du beim Amtsgericht?
Antwort von desireekk am 08.06.2017, 16:11 Uhr
Hallo,
hast Du die Einwilligung zur Reise beim Richter ersetzen lassen?
Gruss
D
nein, leider war ich früher ziemlich blöd und wusste über diese Möglichkeit
Antwort von Marianna81 am 08.06.2017, 16:20 Uhr
nicht.
Danke
Antwort von DezMami am 08.06.2017, 17:09 Uhr
Ich danke euch auf jeden Fall für euren vielen Antworten.
Habe mich bei ihm auch gemeldet sobald die Kinder gesagt haben Papa soll kommen.
Meistens kam als Antwort "ja komme am Tag x oder Y" und was war ?!! "Das was nen blinder sieht" nämlich nix.
Diese Argumente reichen nicht aus vom Gesetz her.....
Antwort von MadamePompadour am 09.06.2017, 2:29 Uhr
frag ihn ob er es freiwillig abgibt.
Das hat mein Exmann dann gemacht.
Meine Anwältin hat alles weitere dann in die Wege geleitet.
Ansonsten KEINE Chance - Desinteresse ist keine Kindeswohlgefährdung.
Re: Danke
Antwort von desireekk am 09.06.2017, 3:48 Uhr
Nun, aölles das solltest Du dokumentieren und dann eben beim Jugendamt ggf. parat haben, wenn er ja sooo gerne die Kinder sehen möchte.
Soll er doch bitte für die letzten 8 Male eine Begründung liefern...
Gruss
D
Re: Warst Du beim Amtsgericht?
Antwort von Birgit22 am 09.06.2017, 10:53 Uhr
Frag mich nur, bei welchem Gericht das machbar ist ??
Vor 5 Jahren ungefähr, hab ich mir hier die Finger wundtelefoniert, Niemand fühlte sich zuständig, keiner konnte/wollte mir weiterhelfen. Das Jugendamt hatte gleich gar keine Ahnung, von was ich sprach ! Gericht hat mich auch an etliche Stellen weitergereicht, ohne mir wirklich zu helfen, während ich mit Kind auf gepackten Koffern saß !
Einzig der Tatsache habe ich es zu verdanken, dass ich auf nem Kaff wohne, die Damen auf der Gemeinde mich noch aus Schulzeiten kennen,und eingewilligt haben, dass der Vater die Unterschrift für den Ausweis per Fax schicken durfte. Ihm war es ja 2 Monate unmöglich die 5km herzufahren, und die Unterschrift persönlich zu leisten.
Hätte ich in einer Stadt gewohnt, hätten die sich nicht drauf eingelassen, und ich hätte die Koffer wieder auspacken können.
Mein zuständiges Gericht befindet sich übrigens in einer Stadt, was das Ersetzen einer Unterschrift durch einen Richter angeht, sind die hier allerdings völlig ahnungslos.
Doch, ist es, durchaus. In unserem Gerichtsurteil steht es drin.
Antwort von Marianna81 am 09.06.2017, 15:14 Uhr
...
In der Stadt braucht es die Unterschrift des Vaters nicht.
Antwort von Petra28 am 09.06.2017, 17:33 Uhr
Jedenfalls nicht in meiner. Von daher kann ich jederzeit Pässe für meine Kinder ausstellen lassen.
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