Geschrieben von puppini am 18.05.2015, 22:10 Uhr |
Alleinerziehend?
Hallo Ihr lieben,
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin mit meiner Frage, aber vielleicht kennt sich ja Jemand aus. Also ich habe 2 Kinder, das erste Kind ist 10 Jahre alt. 2 Jahre nach Ihrer Geburt haben sich Ihr Vater und ich getrennt. Wir hatten aber immer recht guten Kontakt und haben uns gut verstanden....
Wir sind dann irgendwann wieder zusammen gekommen und sind es auch heute noch unser kleiner ist jetzt 1 Jahr. Allerdings ist es so, dass wir nicht zusammen wohnen. Wir sehen uns auch nicht so häufig, da er viel arbeitet und noch seinen Vater pflegt. Von daher schläft er auch nur sehr selten hier.
Das war bisher eigentlich auch egal, denn ob ich mich nun alleinerziehend nenne oder nicht, war nicht relevant. Ich beziehe weder Gelder vom Amt noch sonstige Zuschüsse....Jetzt ist es aber so, dass unsere Tochter in die Ogata soll und ich mein Gehalt angeben muss. Unter anderem muss ich auch schreiben, ob sie noch Geschwister hat. Jetzt bin ich ein wenig unsicher. Auf der einen Seite fühle ich mich alleinerziehend, da ich im Grunde alles alleine mache, was die Erziehung angeht, aber andererseits habe ich ja einen Freund?! Und das zweite Kind ist vom gleichen Vater, wo das Jugendamt sicher stutzig wird?
Wir wollen nächstes Jahr zusammen ziehen, da sich Jobtechnisch bei ihm endlich was ändert. Was soll ich nun tun, soll ich einfach zum Jugendamt gehen (welches den Ogatabeitrag regelt) mit offenen Karten spielen und fragen wie ich nun vorgehen soll? Oder was würdet Ihr machen?
Die zweite Sache ist, dass ich jetzt die Anmeldungen für meinen Kleinen für den Kiga ausfüllen muss, wo ich das gleiche Problem habe. Alleinerziehend?
zusammen lebend kann ich ja schlecht schreiben... Man muss bei den meisten Formularen nur ankreuzen... Hhm blöd alles!
Hab übrigens alleiniges Sorgerecht...
Hoffe es hat Jemand einen netten Tip für mich.
Ganz lieben Dank Lena
Re: Alleinerziehend?
Antwort von shinead am 18.05.2015, 22:41 Uhr
Ich würde einfach mal anrufen und fragen, wie Du Dich einordnen sollst. Laut unserer städtischen Satzung wärest Du nicht AE, in anderen Städten gilt eure Situation bestimmt als AE.
Re: Alleinerziehend?
Antwort von Limayaya am 19.05.2015, 7:18 Uhr
Ich würde auch einfach mal anrufen....
Im Grunde genommen ist es ja bei dir nicht anderst, wie wenn z. B. der Vater auf Montage wäre, da würde niemand behaupten, deswegen allein erziehend zu sein. AE ist ja auch ein "mentaler Faktor" sprich: eben niemanden, mit dem ich mich absprechen oder beraten kann...alles alleine entscheiden und regeln müssen (was aber auch nicht unbedingt etwas mit gemeinsamen oder alleinigen Sorgerecht zu tun hat)
Die Frage ist allerdings, ob es bei diesen "Geldern berechnen" (was ist Ogata? nie gehört) wirklich um "allein erziehend" im klassischen Sinne geht, Vielleicht geht es ja tatsächlich um "Einkommen im selben Haushalt"....dann müsstest du natürlich Einkommen des Vaters nicht angeben. Andererseits wird natürlich grundsätzlich erst mal davon ausgegangen, dass auch bei nicht gemeinsamer Haushaltsführung der Vater seinen Beitrag zum Unterhalt ect. leistet...
Sprich: ruf an....ich würde dir aber unbedingt raten, mit offenen Karten zu spielen. Das Problem schildern und darum bitten, dass sie dir sagen, was du jetzt wo angeben musst.
Die meisten Ämter reagieren -zu Recht!- ziemlich grantig, wenn sich rausstellt, dass man sich aufgrund wissentlich falscher Angaben Vorteile verschafft hat.
Re: Alleinerziehend?
Antwort von Sif am 19.05.2015, 8:23 Uhr
Hallo!
Also ich würde sagen ,dass du allein erziehend bist.
Alleiniges Sorgerecht, getrennte Wohnsitze.
Ich würde ebenfalls mit offenen Karten spielen,dann gibt es kein böses Erwachen.
LG sif
Re: Alleinerziehend?
Antwort von Sternenschnuppe am 19.05.2015, 9:03 Uhr
Wirtschaftlich gesehen bist Du Alleinerziehende.
Bist als einzige Erwachsene mit den Kindern in einem Haushalt gemeldet.
Hast ja auch LSK 2 dann.
Mit wem Du schläfst interessiert die nicht.
Re: Alleinerziehend?
Antwort von Nurit am 19.05.2015, 9:38 Uhr
Wie sieht das denn mit Deiner Steuerklasse aus?
Nach meinem Dafürhalten bist Du AE, denn Ihr wohnt nicht zusammen-ergo: keine Wirtschaftsgemeinschaft.
LG
nurit
Re: Alleinerziehend?
Antwort von Boots2012 am 19.05.2015, 10:16 Uhr
Meiner Definition bist du alleinerziehend, du lebst allein mit Kindern und das ist auch schon genug.
Er zahlt sicher Miete für seine eigene Wohnung, so wie du auch, daher hinkt der Vergleich mit einem Mann auf Arbeitseinsatz.
Ihr wirtschaftet jeder für sich alleine, oder? Also Miete, Versicherungen, Sparen etc...
Zahlt dein Freund Unterhalt? Den musst du halt als Einkommen angeben.
Aber ansonsten bist du Alleinerziehen oder vielleicht noch "Co-Erziehend", da sich dein Freund um seine Kinder kümmert.
Ich finde die Situation gar nicht kompliziert.
GLG Boots
hmmm, erinnert ihr euch noch an den Fall...
Antwort von Limayaya am 19.05.2015, 11:39 Uhr
...da schrieb mal hier eine junge Mutter ganz empört, dass das JA ihren Antrag auf UHV abgelehnt hat. Sie war mit dem KV zusammen, beide haben HarzV bezogen, haben aber in getrennten Wohnungen gelebt.
Begründund des JA war eben, dass UHV nur für Kinder gezahlt wird, deren Eltern getrennt sind...auch wenn da versch. Wohnungen sind, wird davon ausgegangen, dass bei BESTEHENDEN Partnerschaften sich der Vater eben doch entweder mit Barmitteln oder auch in der Betreuung/Versorgung mit einbringt.
Ich glaube, das orakeln hier bringt dich nicht weiter.....
Ruf dort an, die können es dir sagen, wie es in deinem Fall ist, bzw. welchen Daten/Einnahmen usw. nun wirklich relevant sind....
Re: hmmm, erinnert ihr euch noch an den Fall...
Antwort von Boots2012 am 19.05.2015, 13:10 Uhr
Wenn ich es richtig verstehe geht es hier aber nicht um die Beantragung von UHV, sondern um die Einstufung für die Kindergartenkosten und da zählen die harten Fakten wie Einkommen und Wohnsituation. Und die sind doch ganz klar.
Die Mutter ist ledig und hat sogar das ASR. Die Beziehung zum Kindsvater ist lose.
In dem von dir beschrieben Fall lebten KV und KM allerdings sogar im selben Haus in verschiedenen Wohnungen und vorher noch zusammen oder so. Der ganze Fall war auch hier im Forum sehr undurchsichtig wenn ich mich recht erinnere....
Boots
Natürlich geht es hier nicht um UHV ....
Antwort von Limayaya am 19.05.2015, 17:55 Uhr
...und ich hab auch nicht behauptet, dass der Fall 1:1 übertragbar ist....
Aber er zeigt, dass das, was wir unter "Alleinerziehend" verstehen, nicht unbedingt das gleiche ist, was die Ämter meinen, wenn sie diesen Terminus benutzen. Und es wäre auch nicht das erste mal, dass zwei Ämter, die identische Fälle bearbeiten, zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen...
Es wäre hier reines Orakeln....von daher plädiere ich nach wie vor dafür: Amt anrufen....Situation schildern.....Nachfragen, was, wo, wie einzutragen ist....und heute Nacht mit ruhigem Gewissen schlafen....
Re: Alleinerziehend?
Antwort von mf4 am 19.05.2015, 18:10 Uhr
Als AE sehe ich dich nicht, denn du bist mit dem Vater deiner Kinder liiert.
bezahlt er denn Unterhalt für seine Kinder? Bezahlt er dir Haushaltsgeld, denn du bist ja wegen seiner Kinder zu Hause?
Re: Alleinerziehend? Nein.
Antwort von EinTraumWirdWahr am 19.05.2015, 19:22 Uhr
Ich sehe das anders. Du hast einen Partner, und er kann sich am Beitrag für was auch immer beteiligen. Er ist ja mitverantwortlich, auf jeden Fall bevor die Gemeinschaft zahlt. Und das tut sie, wenn du ihn nicht angibst und damit weniger Beitrag bezahlen willst.
Re: Alleinerziehend?
Antwort von WurmsMama am 19.05.2015, 21:47 Uhr
Ich habe kürzlich auch so einen Antrag für die nachschulische Betreuung ausgefüllt und da mußte ich klar angeben, wie das Einkommen in UNSEREM Haushalt ist, also mein Einkommen, Wurms Unterhalt abzüglich Fahrgeld und Versicherungen. In den letzten Jahren habe dies schon getan zur Beantragung des Kitagutscheins. In dem Bundesland in dem wir leben geht es ganz klar um die Personen die in dem Haushalt leben und deren Einkommen. Es kann doch nicht sein, dass das Deutschlandweit so uneinheitlich ist?!
für mich gilt das als alleinerziehend
Antwort von Jeckyll am 20.05.2015, 5:59 Uhr
Wenn ihr getrennte Haushalte habt und getrennte Konten (wovon ich mal ausgehe) bist du für mich alleinerziehend. Vielleicht alleinerziehend mit einem sehr interessiertem Vater, aber das spielt für mich bei der Anmeldung zu kindergarten und Co keine Rolle. Wichtig fände ich bei nachfrage die wirtschaftlichen Verhältnisse ehrlich zu beantworten (also Zahlungen des KV mit anzugeben, auch wenn diese nicht deutlich als unterhalt fest gelegt sind).
Jeckyll
Re: Natürlich geht es hier nicht um UHV ....
Antwort von Boots2012 am 20.05.2015, 8:59 Uhr
Du hast Recht!
Die Meinungen gehen hier ja schon auseinander...Wie soll das dann erst bei den Behörden sein.
LG Boots
Re: für mich gilt das als alleinerziehend
Antwort von kravallie am 20.05.2015, 9:09 Uhr
für mich in diesem fall auch.
auch wenn einige hier speiben, aber ich galt sogar verheiratet mit dem nichtvater beim antrag auf zuschuss zur klassenfahrt meines großen alleinerzogenen kindes als alleinerziehend, das alles sogar 2x, unterstufe und oberstufe.
lieben dank euch allen!
Antwort von puppini am 21.05.2015, 14:24 Uhr
Hallo, erstmal danke für die vielen Antworten. Werde dann wohl doch mal anrufen oder direkt vorbei schaun(Finde das irgendwie persönlicher.)denn ihr habt ja sehr unterschiedlich geantwortet
Also mein Freund zahlt mir für die beiden Kinder 300 Euro, bzw. oder kauft mal Windeln etc. also nicht die Welt! Ich bekomme momentan elterngeld und gehe nächsten Monat wieder Teilzeit arbeiten, damit komm ich gut aus...sonst haben wir alles getrennt.. Steuerklasse hab ich 2, da hier der getrennte Haushalt zählt. Elterngeld hab ich aber vorsichtshalber trotzdem nur 12 Monate beantragt. Habe aber mit der Dame dort gesprochen und die meinte so lang wir nicht zusammen wohnen, gelte ich als AE.Naja, wie gesagt lieben Dank euch!
Re: lieben dank euch allen!
Antwort von Boots2012 am 21.05.2015, 14:54 Uhr
Beim Elterngeld kommt es zusätzlich zur Wohnsituation darauf an ob du alleiniges Sorgerecht hast, ist das nicht der Fall bekommst du nur 12 Monate.
In deinem Fall bekommst du 14 Monate. Ich weiß aber nicht, ob die die zwei Monate noch beantragen kannst.
GLG Boots.
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