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Geschrieben von muttilie am 16.01.2017, 22:08 Uhr

Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Hallo Ihr Lieben,

ich bin heute ganz neu in diesem Forum, habe schon viele Beiträge gelesen aber noch keine richtige Antwort zu meiner Frage gefunden.

Ich bin seit einem Jahr mit meinem Freund zusammen und nun kündigt sich unser erstes Kind an. Wir freuen uns auch beide sehr darauf.

Jedoch wohnen wir beide nicht zusammen da meine Arbeitsstelle nur 6 km von meiner Wohnung entfernt ist und die meines Freundes ist ganze 40 km davon entfernt. Wir sind jedes Wochenende bei ihm zu Hause. Seine Wohnung ist mittlerweile als mein Erstwohnsitz gemeldet und meine Wohnung der 2. Wohnsitz.

Er war sich sicher, dass ich sobald ich ein Kind mit ihm haben würde zu ihn ziehe. Aber dem ist nicht so, da ich nach meiner Elternzeit unbedingt in Teilzeit in meinem sicheren Job zurückgehen möchte. Das lohnt sich bei dieser Entfernung jedoch nicht wenn ich zu ihm ziehe.

Er möchte seine Wohnung (Haus) auf gar keinen Fall aufgeben, da er dieses direkt neben seinem Elternhaus gebaut hat.

Nun hat er Angst, dass er für das Kind verpflichtet ist Unterhalt zu bezahlen. Ich habe ihn versichert, dass es nicht meine Absicht ist ihn auszunehmen. Ich will nur wieder in meinen alten Job zurückkehren können und unser Kind groß ziehen!

Jetzt meine eigentliche Frage! Obwohl sein Wohnsitz nun auch mein erst Wohnsitz ist, ich aber nach wie vor mehr in meiner Wohnung bin. Ist er auch dann zu Unterhalt des Kindes verpflichtet?


Für Eure lieben Antworten wäre ich sehr dankbar.

PS: Bitte kein schlechtes Gewissen einreden wegen Kind zeugen und nicht zusammenleben wollen, das hat ganz wichtige Gründe warum das nicht geht!

 
54 Antworten:

Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von bobcat am 17.01.2017, 2:28 Uhr

Hallo,

ich sehe das Ganze sehr kritisch. Aus folgenen Gründen:

1. Wenn Du mit Kind in seinem Haus gemeldet bist, darfst Du ohne seine Zustimmung gar nicht das Kind länger an Deinen anderen Wohnsitz mitnehmen.
Wenn Du also auf jeden Fall in Deiner Wohnung willst, solltest Du Dich ummelden und auch wirklich wieder dort wohnen bevor das Kind da ist. Und auch nicht die ganze Elternzeit bei ihm im Haus verbringen.

2. Warum willst Du Euer Kind überwiegend ohne den Vater großziehen? 40 km sind nichts gegen die Erleichterung, es zu zweit zu machen. Oder erwartest Du keine Unterstützung von ihm? Dann kannst Du die Wochenenden auch gleich in Deiner Wohnung bleiben.

3. Natürlich ist er dem Kind und Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Egal wo ihr wohnt. Wenn das seine einzige Sorge ist, hätte ich schon den nächsten Trennungsgrund.

4. Das einzige, was ich direkt nachvollziehen kann: Ich möchte nicht neben meinen Schwiegereltern wohnen, obwohl sie total lieb sind. Wäre mir einfach zu dicht.

Überdenke bitte genau, was Du willst. Bevor das Kind da ist.

LG,
bobcat

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.01.2017, 5:14 Uhr

Er ist dem Kind IMMER zu Unterhalt verpflichtet, egal wo Du wohnst. Das Kind gibt es ja auch in seinem Haus nicht kostenlos und auch dort wird er Windeln, Strampler und später Schulhefte und Klassenreisen finanzieren müssen. Das merkt man nur meistens nicht so, aber es ist nicht notwendigerweise billiger. Plus: Wenn Du keinen Job mehr hast, ist er auch Dir zu Unterhalt verpflichtet. Es ist also in seinem Interesse, daß Du Deinen Job behältst.

Wie ist denn Dein Plan? Wo soll das Kind in die Betreuung gehen? Fährst Du dann mit Kind am WE zu ihm? Dann solltest Du VOR der Geburt Deinen ersten Wohnsitz wieder an Deinen Wohnort verlegen, denn einen Betreuungsplatz bekommt man meistens nur am Wohnort und nach der Geburt wird es schwer, das Kind ohne seine Zustimmung umzumelden. Was auch bei einer Trennung Nachteile hätte.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 17.01.2017, 7:21 Uhr

Naja, Du hast halt eine Pendlerwohnung sozusagen.
In Näh der Arbeitstsstelle.
Ob mit oder ohne Trauschein, ihr müsst Euch zusammen überlegen wie ihr das alles finanzieren wollt zukünftig.
Er ist sowohl dem Kind zu Unterhalt verpflichtet als auch finanziell für Dich zuständig, auch ohne Trauschein.

Wie ist denn da Eure Planung ?

Und wo wirst Du während der Elternzeit wohnen wollen unter der Woche ?

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von shinead am 17.01.2017, 9:07 Uhr

Ich finde Deine angedachte Lösung unglücklich. Sie ist für Dich unnötig stressig und macht den Vater des Kindes unnötigerweise zum Wochenendpapa.

Kannst Du nicht Teilzeit nach der Elternzeit in zwei Vollzeittagen arbeiten und diese Tage dann eben pendeln? 40km ist ja jetzt nicht die Welt. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass sich da eine Zweitwohnung lohnt.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von spiky73 am 17.01.2017, 9:34 Uhr

Unabhängig von allem anderen muß ich shinead recht geben. 40 km sind doch keine Weltreise (wenn man damit nicht klar kommt, sollte man sich besser einen Partner direkt vor der Haustür suchen...). Man muß nur überlegen, bei welchem Teilzeitmodell es sich finanziell wegen der Fahrtkosten lohnt.

Ansonsten hört sich euer Konzept so nach "Wasch mich, aber mach mich nicht nass!" an. Vielleicht denke ich da etwas altmodisch, aber wenn man in einer ansonsten intakten Beziehung ein Kind bekommt, kann man sich nicht mehr nur die Rosinen aus allem heraus picken.
(Für mich wäre Partner mit eigenem Haus und dann noch Tür an Tür mit den Eltern so gar keine Option, wuähhh.)

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von fsw am 17.01.2017, 15:33 Uhr

Du willst ihn nicht ausnehmen?! Den Kindesunterhalt darfst du gar nicht ablehnen!!!Er steht deinem Kind zu.Kann man sich nicht vorher Gedanken machen,bevor ihr so in den Tag hinein ein Kind in die Welt setzt! Entweder du kündigst bei deinem Freund die Miete und ziehst sofort in deine Wohnung oder du hast persônlich Pech.Dann kannst du nicht einfach mit Kind ausziehen!Wo sind denn nun überhaupt die ganzen Neuzeit-Schwangeren her und von welchem Planeten???

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was hackt ihr denn alle auf der ap rum??

Antwort von kravallie am 17.01.2017, 16:16 Uhr

im nächsten leben, wenn ich denn ein Kind haben wollen würde, würde ich auch getrennte Wohnungen mit dem Partner vorziehen.

ist das neid, weil die ap rama könnte, aber eben nicht will???

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kravallie...

Antwort von spiky73 am 17.01.2017, 17:23 Uhr

... nee, gar nicht...

Mich nervt es eher, wenn Leute so tun, als waeren 30, 40 km so gut wie eine Reise zum Mond.

Fuer mich waere es halt gar keine Option, nochmals wegen einem Sacktraeger alles stehen und liegen zu lassen und ihm hinterher zu ziehen. Erst recht nicht in den Garten der Schwiegertiger oder in ein Haus, das ich nicht selbst ausgesucht habe...
Hier klingt es aber alles sehr unausgegoren. Die beiden sind noch kein Jahr zusammen, Kind ist schon unterwegs, aber es klingt so, als seien sie ansonsten noch nicht wirklich als Paar zusammen gewachsen...
Er ist davon ausgegangen, dass sie mit Kind zu ihm zieht (hat man darueber nicht gesprochen?), dann hat er Angst, dass er dem Kind (finanziell) verpflichtet ist - aehhh, wenn ich ein Kind habe, was bin ich denn dem Kind dann, ausser verpflichtet (salopp gesagt).

Grundsaetzlich spricht doch nichts dagegen, beide Wohnsitze aufrecht zu erhalten, trotzdem sollte man sich aber auch schon mal darueber einigen, wie intensiv man die Beziehung gestalten moechte. Im ersten Jahr (waehrend der Elternzeit) ist das ja auch noch alles easy, da kann Frau sich mit Kind mal da oder dort aufhalten, wie sie lustig ist. Aber wenn die Frau wieder in den Beruf zurueck kehrt, muss sie schon mal fuer sich die Entscheidung treffen, wo sie laengerfristig ihren Lebensmittelpunkt haben moechte (zu dem Zeitpunkt koennte man das Kind ja auch noch zwischen Mutter und Vater hin und her verschieben).
Aber spaetestens wenn das Kind dann in den Kindergarten bzw. zur Schule geht, sollte zumindest fuer Mutter und Kind der eigene Lebensmittelpunkt feststehen.
Nur, wenn sie sich dann wirklich dazu entscheidet, an ihrem Arbeitsort zu bleiben und die raeumliche Trennung zum Partner/Vater aufrecht zu erhalten, sollte alles andere geregelt sein, auch die Finanzen und so.

Was natuerlich noch dazu kommt, ist die emotionale Seite. Ich kenne deinen Standpunkt und kann ihn irgendwo auch nachvollziehen. Wie ich oben schon schrub, fuer mich kaeme es auch nicht mehr in die Tuete, wegen einem Kerl alles stehen und liegen zu lassen und ihm hinterher zu ziehen. Den Versuch hab ich ein einziges Mal unternommen - mit dem Vater von K1 - haette wegen ihm sogar den Kontinent gewechselt, aber das ist in die Hose gegangen, und danach haette ich nie mehr wieder solche Experimente gewagt.
Inzwischen hab ich die Viazisch ja auch schon deutlich ueberschritten, trotzdem haette ich irgendwie irgendwo schon mal noch ein bisschen Rama. So dass ich irgendwann (wenn ich mal den Besteckkasten abgebe) mal sagen kann: Das hab ich auch hinbekommen.
Aber wie es meistens so ist: Wunsch und Wirklichkeit klaffen da ziemlich weit auseinander. Zuallererst ist natuerlich niemand da, aber dann bin ich auch gar nicht mal so sicher, inwieweit ich Rama ueberhaupt moechte, zulassen kann und hinbekommen wuerde.
Aber ich weiss auch, dass ich in der von der AP beschriebenen Konstellation gar keine grosse Lust haette, mich da irgendwie viel einzubringen, und dass ich diese Beziehung fuehren wuerde schon von vornherein mit dem unterschwelligen Wissen (oder zumindest starken Gefuehl), dass dieses Experiment irgendwann wohl zum scheitern verurteilt ist. Ich koennte mein Leben so, wie ich gern moechte, nicht mit dem Menschen teilen, mit dem ich es wuerde teilen wollen - und ich haette (in der Position des Mannes) auch Probleme, zu dem Kind eine intensive Beziehung aufzubauen. Bei allem Verstaendnis fuer den Wunsch nach Autarkie, das ist halt immer die andere Seite der Medaille...

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von muttilie am 17.01.2017, 17:42 Uhr

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

Also zum Verständnis. Meine Wohnung ist komplett eingerichtet. Nichts davon ist in der Erstwohnung. Das Umziehen ist nur ein Gang zum Einwohnermeldeamt. Ich bin sowieso unter der Woche in meiner Wohnung.

Mein Freund wird auch nicht nur Wochenend Papa. Da wir ja sogar fast im gleichen Ort arbeiten. Er kann jeden Tag nach der Arbeit zu mir. Kann bei mir schlafen etc. Und am Wochenende könnten wir in seine Wohnung gehen.

Wie der eine oder andere schon angemerkt hat, dass neben den Schwiegereltern zu leben nicht jedermann sache ist. Also für mich kommt das nicht in Frage.

Ich finde diese Lösung gar nicht mal so schlecht, weil jeder auch mal für sich sein kann. Wieder etwas Sehnsucht spüren, sich auf den Partner freuen und dann auch mal wieder tun und lassen können was man will. Ich in diesem Fall mit einem Würmchen.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von spiky73 am 17.01.2017, 18:13 Uhr

Hmmm, das stellt die Sache schon wieder ein bisschen anders da...

Wie gross ist denn deine Wohnung?

Waere es denn keine Option, dann gemeinsam unter der Woche am Arbeitsort zu wohnen - und am Wochenende im Haus?

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von muttilie am 17.01.2017, 18:37 Uhr

Also meine Wohnung ist 60m2 gross. Und meine Vorstellung ist eben auch unter der Woche bei mir zu sein und am Wochenende bei meinem Freund. Aber mein Freund findet diese Lösung nicht gut. Seine Ausrede, dass er eben ein Hund hat den er dann immer zu seinen Eltern tun muss und natürlich Unterhalt bezahlen müsste.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von Bookworm am 17.01.2017, 19:09 Uhr

Ah, der Hund

Hunde sind keine Bäume, die kann man mitnehmen und es ist ihnen relativ wurscht wo sie sind, solange sie beim "Rudel" sind.
Das finde ich eine ziemlich schwache Ausrede

Ich kann völlig verstehen, dass Du nicht neben die Schwiegerleute ziehen möchtest und in ein IHM gehörendes Haus.
Such mal im Partnerschaftsforum, WIEVIELE da kreuzunglücklich werden.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von sara31 am 17.01.2017, 19:13 Uhr

Was schon viel geschrieben haben: Melde dich um! Klar ist es evt steuerlich zz nicht von Vorteil, wegen Fahrtkosten u Wohnsitz. ABER wenn das Kind geboren ist und es bei ihm gemeldet ist, kannst du nicht mehr so leicht umziehen mit dem Kind.

Falls du bei ihm wohnst, wer zahlt dann für die Windeln? Strom? Usw dann muss er auch ran. Vielleicht kommt es ihm am Anfang nicht viel vor, aber wenn ihr die einzelnen Posten aufteilt, wird es sogar mehr....

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von muttilie am 17.01.2017, 19:37 Uhr

Vielen Dank dafür, dass ihr mich versteht nicht zu ihn zu ziehen. Noch habe ich etwas Zeit mich umzumelden, aber ich werde es definitiv tun.

Wegen der Kosten generell meinte er, dass wenn wir bei ihm wohnen eine Haushaltskasse machen und jeder gleich viel hinein tut. Für mich hört sich das an als wäre ich nicht nur für mein Kind sondern auch für mein Freund unterhaltspflichtig :-).
Muss ja schließlich dann nicht nur unser Kind sondern auch ihn verpflegen. Oder habe ich da einen Denkfehler.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von NussNou am 17.01.2017, 20:04 Uhr

Bitte??! Jeder gleich viel in die Haushaltskasse, obwohl er das Haus hat und Einkommen, während du Einkommenseinbußen hast und auch später dann TZ arbeiten wirst mit weniger Einkommen.
Lass dich nicht verarschen, Frau! Zu dem Typ würde ich nicht nur "nicht ziehen", sondern hurtig noch ganz andere Abstände gewinnen...

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von QueenMum am 17.01.2017, 20:50 Uhr

beziehungsratschläge werde ich hier nicht geben das muss jeder selber wissen nur du musst aufpassen seit 2013 wurde das gesetz geändert und ihr habt geteiltes Sorgerecht auch unverheiratet würde also vorsichtig sein er hat die gleichen rechte wie du wenn er die Vaterschaft anerkennt

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von muttilie am 17.01.2017, 21:00 Uhr

Du machst mich gerade etwas unsicher! Worauf muss ich genau aufpassen. Was sollte ich deiner Meinung nach tun bzw. lassen. Ich meine ich möchte ihm nicht das Kind weg nehmen. Jedoch sagt mir gerade mein Bauchgefühl, dass es umgekehrt der Fall sein wird.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von kravallie am 17.01.2017, 21:07 Uhr

queen mum ist wie ihr nick.
laß dich nicht verunsichern und laß es einfach auf dich zukommen!

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Was fuer ein Mumpitz...

Antwort von spiky73 am 17.01.2017, 21:40 Uhr

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Das mit dem Sorgerecht stimmt nicht !

Antwort von Sternenschnuppe am 17.01.2017, 21:54 Uhr

Dazu muss man nach wie vor eine Erklärung abgeben beim Jugendamt.
Väter können es jedoch zum Glück leichter einklagen als früher.

Zu Eurer Wohnsituation und generell:

Du sollst auf 33% Deines Einkommens verzichten, das Kind hauptsächlich betreuen, seinen Haushalt schmeißen UND die gleiche Summe in eine Haushaltskasse einzahlen.
Vor der Geburt hat er schon Angt das Kind finanzieren zu müssen ?

Da gehen bei mir alle Alsrmglocken.

Verrätst Du was er netto verdient dass er so Angst hat ?

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Re: Das mit dem Sorgerecht stimmt nicht !

Antwort von muttilie am 18.01.2017, 5:44 Uhr

Guten Morgen, er hat das doppelte Einkommen als ich. Sein Verhalten momentan macht mich sehr skeptisch. Ich verstehe das alles nicht und das ist eben auch einer von anderen Gründen warum ich mich für meine Wohnung entschieden habe um mich nicht noch von ihm abhängig zu machen.

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Re: Das mit dem Sorgerecht stimmt nicht !

Antwort von NussNou am 18.01.2017, 7:28 Uhr

Es ist so: wenn du mit Kind bei dir gemeldet bist, kommst du auf jeden Fall nicht in die Situation, dass du im Falle einer Trennung ohne dein Kind bei ihm ausziehen müsstest. Das kann passieren, wenn er z.B. will, dass das Kind bei ihm bleibt und das Kind ja quasi dort Zuhause ist. Es wird dem Lebensmittelpunkt des Kindes ein Gewicht beigemessen insofern, dass man es möglichst nicht aus seiner gewohnten Umgebung reißen sollte im Falle einer Trennung (ergibt ja auch Sinn).
Das Sorgerecht (geteilt) müsste er beantragen, da bräuchtest du sehr gewichtige Gründe dagegen, um das zu verhindern, ich denke, die liegen nicht vor.
Aber auch mit geteiltem SR kann er dir das Kind nicht einfach "wegnehmen" (darunter verstehe ich jetzt, dass das Kind am Ende bei ihm lebt und du nur Umgang hast, in dem Fall müsstest du für das Kind auch Unterhalt zahlen).
Das Sicherste ist also: in deiner Wohnung bleiben, angemeldet, das Kind dort anmelden. Und er ist dem Kind unterhaltspflichtig, das darfst du auch gar nicht ablehnen, das ist das Geld deines Kindes. Er ist evt. auch dir ggü. unterhaltspflichtig. Wenn du darauf nicht angewiesen bist, darfst du allerdings darauf verzichten.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von mf4 am 18.01.2017, 7:50 Uhr

Kein Paar MUSS zusammenleben, auch nicht, wenn sie Eltern sind aber...

Nun hat er Angst, dass er für das Kind verpflichtet ist Unterhalt zu bezahlen. Ich habe ihn versichert, dass es nicht meine Absicht ist ihn auszunehmen

?

Dir schwebt also vor EUER Kind allein zu finanzieren um ihn nicht "auszunehmen"?

Er ist, wie du auch unterhaltspflichtig. Du tust es, in dem zu es mit Wohnung, Kleidung, Nahrung usw. versorgen wirst. Der andere Elternteil tut das in Form von Unterhalt.

Verstehe deine Gedankengänge nicht aber du scheinst genug Geld zu haben um dir das leisten zu können.
Ich würde mich freuen, wenn ich mal Unterhalt sehen würde, denn brauchen würden den die Kinder eigentlich. Für den Kindsvater ist aber Zahlen von Unterhalt auch nur "ausnehmen", Rechte genügen ihm, Pflichten sind zu 100% meine.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von mf4 am 18.01.2017, 7:56 Uhr

Ich bin ja inzwischen auch ein Fan des unbemannten Wohnens und finde das super zu wissen, dass alles was wir haben unseres ist und wir wegen Krisen und Trennungen nie mehr ohne alles dastehen werden.

Kann dich voll und ganz verstehen, halte das für eine gute Lösung. Dass er finanziell aber raus sein soll verstehe ich nicht.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von mf4 am 18.01.2017, 7:57 Uhr

Er findet Unterhaltszahlungen jetzt schon doof, wenn ihr zusammen sein. Ich drücke euch ganz sehr die Daumen, dass ihr immer zusammen bleibt. Danach wirst du sicher keinen Cent sehen.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von mf4 am 18.01.2017, 7:59 Uhr

Jedoch sagt mir gerade mein Bauchgefühl, dass es umgekehrt der Fall sein wird.

Oh... das liest sich nicht wie eine frische Liebe.

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Re: Das mit dem Sorgerecht stimmt nicht !

Antwort von mf4 am 18.01.2017, 8:01 Uhr

Er ist dir und dem Kind gegenüber UH-pflichtig, hat das doppelte Einkommen und hat ein Haus... in die Haushaltskasse zahlt ihr gleich ein und du zahlst noch deine Miete... hm... alles anderes ist sicher "ausnehmen".

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Melde schnellstmöglich den Erstwohnsitz wieder bei Dir

Antwort von Sternenschnuppe am 18.01.2017, 8:49 Uhr

Und den Zweitwohnsitz ab.

Ganz ehrlich, er hat sich ein Haus in Mamas Garten gebaut ? Da willst Du eh nie einziehen. Richtig ?
Also bleibt es nur zusammen etwas anderes zu suchen, gemeinsam ! zu kaufen, weiterhin getrennt zu leben, oder sich zu trennen.
In meinen Augen wird es eh auf letzteres hinauslaufen.
So wie Du es beschreibst möchte er gerne alle Vorzüge ohne auch nur irgendwie Verantwortung zu übernehmen, oder gar Kosten zu haben.

Das ist sehr egoistisch und bei dem von Dir geschilderten Verdienst stellen sich mir alle Nackenhaare dass er IN DER BEZIEHUNG klarstellt keine 300€ für SEIN Kind pro Monat übernehmen zu wollen.
Nicht nicht können, sondern nicht wollen.

Armselig ist das.

Melde Dich um, sichere Dich ab und dann wird sich zeigen wie viel Liebe da ist und wie viel Berechnung seinerseits.

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Weiser Entschluss!

Antwort von Strudelteigteilchen am 18.01.2017, 10:43 Uhr

Jetzt meldest Du noch den Erstwohnsitz wieder in Deiner Wohnung an, meldest das Kind ebenfalls bei Dir, sobald es geboren ist, und feddich ist die Laube. Wie es dann weitergeht, hängt von seiner Reaktion ab.

War er schon immer so ein Knauser? Wie stellt er sich das eigentlich vor mit dem Kind? Kinder sind teuer. Darf er doof finden, ändert aber nix.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von shinead am 18.01.2017, 11:50 Uhr

Wenn sie dafür nicht für die Wohnkosten aufkommen muss ist es schon gerecht.

Mein Mann verdient auch weniger als ich und ich (mieses Ding) verlange von ihm die Hälfte der Fixkosten zu zahlen. Dafür zahle ich aber Urlaube, Extras und gemeinsame Anschaffungen.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von Daffy am 18.01.2017, 12:33 Uhr

Aber Dein Mann verdient nicht deshalb weniger, weil er Euer gemeinsames Kind betreut und den Haushalt schmeißt?

Das ist eben die Kehrseite der ´modernen` Partnerschaft und auch des Elterngelds - einige Männer sehen sich kaum noch in der finanziellen Verantwortung, zahlen vielleicht mal teure Anschaffungen für das Kind, aber ansonsten ist die starke, unabhängige Frau selber für ihr Einkommen verantwortlich (wenn sie zu Hause ist, hat sie ja das Erziehungsgeld und für das Kind gibt es Kindergeld, das darf sie behalten), nebenbei kümmert sie sich um Haushalt und Kind(er) und er hat womöglich noch die günstigere Steuerklasse. Dass sie weniger verdient, ist ihr Pech, und wer wird denn anfangen, Hemdenbügeln abzurechnen. Letztlich muss sie bei, wie weiland angeblich die Großmütter, immer dankbar sein, wenn er mal was ´zuschießt` oder sie kann, von ihrem Teilzeitgehalt, neben dem Gutverdiener auf HartzIV-Niveau rumkrebsen und sich Weihnachten oder zwischendurch mal was Schickes zum Anziehen wünschen...

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von shinead am 18.01.2017, 13:04 Uhr

Mein Mann und ich haben kein gemeinsames Kind. Er verdient einfach schlechter und hat noch die schlechtere Steuerklasse.

Je nachdem welche Kosten bezüglich auf das Wohnen und Rest (Anschaffungen, Urlaube, Autos, etc.) er übernimmt, kann es trotzdem eine passende Regelung sein.

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Re: was hackt ihr denn alle auf der ap rum??

Antwort von shinead am 18.01.2017, 13:09 Uhr

Rumhacken hätte ich das jetzt nicht genannt...

Die später vorgebrachten Gründe machen ohne weiteres mehr Sinn, als der vorgeschobene Grund mit der Entfernung.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von Daffy am 18.01.2017, 13:51 Uhr

Ja sicher, aber es ist doch eine andere Situation, wenn der ´Wenigverdiener` kinderbetreuender Rückenfreihalter ist.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von QueenMum am 18.01.2017, 13:57 Uhr

Also wer es nicht glauben möchte bitte und ich verunsichere nicht ich kläre auf denn den Fall hatten wir hier schonmal und der Mutter wurde das aufgezwungen ! Quelle
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/aenderung-bei-sorgerecht-unverheirateter-eltern-zum-1952013_220_175240.html

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von Strudelteigteilchen am 18.01.2017, 14:46 Uhr

Zitat aus Deinem Link:
"Mit der Geburt erhält die Mutter zunächst die alleinige Sorge."

Ja, das Familiengericht kann die gemeinsame Sorge durchsetzen, aber automatisch geht da gar nichts und sowohl Jugendamt als auch Familiengericht werden nur aktiv, wenn der KV die gemeinsame Sorge auch beantragt. Und bis das Ganze dann durch die Behörden genudelt wurde, kann die KM schon ein paar Dinge (zum Beispiel ein Konto für das Kind) alleine anleiern.

Es bleibt also: Wenn die Eltern GEMEINSAM vorgeburtlich nichts anderes festgelegt haben, hat die KM bis auf Weiteres automatisch die alleinige Sorge.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von kravallie am 18.01.2017, 14:58 Uhr

das Kind ist noch nicht mal auf der welt!
außerdem muß der gnä herr nach der Geburt und nach der vaterschaftsanerkennung trotz allem erst einmal das gemeinsame Sorgerecht beantragen, denn unverheiratet geht nichts automatisch.

wenn die mutter also vorher Fakten schafft, nämlich getrennt wohnen bleibt und das Kind bei sich anmeldet, hat sie schon mal einen Vorteil.

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ich fand....

Antwort von kravallie am 18.01.2017, 15:09 Uhr

dass zu anfang das getrenntlebemodell be-/verurteilt wird und dazu habe ich eine andere Meinung.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von QueenMum am 18.01.2017, 15:52 Uhr

ich habe nichts anderes behauptet auch nichts von automatisch gesagt fakt ist aber will man Unterhalt dann geht das nur über die Anerkennung.

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Jetzt hast Du Dich vergaloppiert

Antwort von Strudelteigteilchen am 18.01.2017, 16:00 Uhr

Die Anerkennung hat NICHTS mit dem Sorgerecht zu tun.

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Natürlich hast Du automatisch gesagt.

Antwort von Sternenschnuppe am 18.01.2017, 16:07 Uhr

Zitat von Dir:

"2013 wurde das gesetz geändert und ihr habt geteiltes Sorgerecht auch unverheiratet würde also vorsichtig sein er hat die gleichen rechte wie du wenn er die Vaterschaft anerkennt"

Oder wie soll man diesen Satz anders verstehen ? Anerkennung = gleiche Rechte
Und das ist absolut falsch !

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von shinead am 19.01.2017, 8:37 Uhr

Das heißt also, der kinderbetreuende Wenigverdiener (bzw. Elterngeldbezieher) beteiligt sich gar nicht mehr an den laufenden Kosten und verbrät sein Geld einfach?

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von Daffy am 19.01.2017, 10:00 Uhr

Keine Ahnung - als kinderbetreuender Garnichtverdiener geb ich nur aus Ich stelle es mir eben so kompliziert vor, zu einer einigermaßen fairen Regelung zu kommen. Zahlt man die (eigenen) neuen Schuhe vom Teilzeitgehalt oder darf man was sparen, für`s Alter oder andere größere Posten?

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.01.2017, 10:53 Uhr

Genau, es gibt nämlich nix zwischen "gar nicht" und "hälftig".

Ich fände - ganz persönlich - eine Beteiligung gerecht, die sich am Einkommen orientiert. Soll heißen: Wenn er doppelt so viel verdient wie sie, dann zahlt er zwei Drittel in den "gemeinsamen Topf" und sie ein Drittel.

Wobei ja dann noch die Frage ist, wofür der gemeinsame Topf da ist. Geht es da nur ums Haushaltsgeld für Lebensmittel, Klopapier und Windeln? Oder auch um Kinderschuhe, Klassenreisen und Urlaub? Ist da ihr Friseur inkludiert und der Vergaser für sein Bastelauto? Das ist ja ein weites Feld.....

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Wenn man versucht den werdenden Vater zu verstehen...

Antwort von desireekk am 19.01.2017, 15:06 Uhr

Hallo,

so ein kleines bisschen kann ich den werdenden Herrn Papa ja verstehen...

Er hat sich ein leben eingerichtet, hat ein haus... ergo Platz für sich und seine potentielle Familie.
Die werdende Mutter fand das bis jetzt ja auch alles prima.
'Warum will "sie" denn JETZT doch wieder alles ändern?' wird er sich fragen?

Und dazu wie schon geschrieben wurde: in der heutigen Zeit wo alles so schön gleichberechtigt läuft soll er dann doch plötzlich der Zahlemann sein?
Hier die Linien klar zu zeichnen fällt ihm vermutlich nicht gerade leicht, so scheint es mir....

Man wird ihm also vermutlich halb-sanft zum Umdenken zwingen müssen und ihm aber auch verständlich machen, warum sich jetzt die werdende Mutter plötzlich wieder ganz anders entscheidet als der gemeinsame Lebensentwurf es doch eigentlich vorgesehen hat.
Hier wird sich herausstellen, wie willens und fähig er ist solche Schlinger-Momente im Leben mitzutragen...

Fakt ist:

- ob er will oder nicht, er ist Kind und Mutter zum Unterhalt verpflichtet. Aus dieser Verantwortung kann ihn keiner entlassen, das ist nun mal dt. Gesetz. Das hat mit Ausnehmen nichts zu tun sondern mit der Realität des Lebens.

- ich würde versuchen ihn mit auf meine gedankliche Reise zu nehmen wie langfristig die Kinderbetreuung funktionieren kann damit die Mutter unabhängig von ihm bleiben kann.
Am besten wird dies vermutlich geschehen wenn sie arbeitsnah wohnt. Wobei 40 km echt nicht die Welt sind, aber "nur 6 km" eben schwer ins Gewicht fallen. Und ja, als Mutter muss man eben "worst case" planen, denn wenn ein KV sich "anders" entscheidet und man als Mutter alleine dasteht, fühlen sich ca. 80% der KVs für die tgl. Betreuung meist einfach nicht mehr zuständig. Insofern wäre ich da tendenziell auch ein wenig egoistisch.

- Finanziell "gerecht" heißt nicht "gleich".
Denn sonst würde ich ihm anbieten dass ich VZ weiterarbeite und er auf 50% geht und das Kind versorgt, gleichzeitig aber 50% aller Kosten mitträgt...
Mach ihm den Vorschlag ernsthaft, einfach mal so. Mal sehen wie er das durchrechnet und dann erklärt.
Bei uns war es so dass ICH mehr verdient habe, beide VZ.
Ich habe auch mehr auf das Haushaltskonto eingezahlt. Wobei "privates" wie der "neue Vergaser" oder mein neuer Golfschläger vom restlichen (mir verbleibenden) Einkommen bestritten wurden. Ich habe kalkuliert was wir mtl. an Fixkosten haben, dann noch einen Puffer oben drauf gepackt (alle Kinderkosten waren in diesem Betrag mit drin), das haben wir ca. nach Einkommen aufgeteilt.
Dann blieb jedem ein Rest für eigene (Renten-)Versicherungen, Hobbies etc.
Urlaube habe meistens ich bezahlt, machte ich aber freiwillig.

Es wird sicher eine gewisse Belastungsprobe für Euch, aber auch ich kann nur raten autark zu sein. ich will mich ja nicht für ihn entscheiden weil ich ihn brauche, sondern weil ich ihn WILL, als Sahnehäubchen in meinem Leben nicht als Bezahler und Ernährer.

LG

D

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Es gibt doch Grau zwischen Schwarz und Weiß...

Antwort von desireekk am 19.01.2017, 15:14 Uhr

Hallo,

nur weil ich weniger verdiene heißt das doch nicht dass ich GAR NIX zum gemeinsamen Leben beitrage?

Da gibt es sicher kein allgemeingültiges Rezept, aber sowas wie "anteilige Beteiligung" gemessen am Einkommensverhältnis scheint mir schon ein guter Ausgangspunkt. das Feintuning muss man dann immer intra-familiär bestimmen...

Gruß

D

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von shinead am 19.01.2017, 17:48 Uhr

Die TE hat von einer Haushaltskasse gesprochen in die beide gleich viel einzahlen. Haushaltskasse ist für mich das, aus dem die regulären Einkäufe bezahlt werden, deshalb habe ich in meinem ersten Posting dazu habe auch geschrieben, das die Regelung schon fair sein könnte, wenn er dafür die kompletten Wohnkosten übernimmt.

Bitte meine Antworten im Gesamtzusammenhang sehen.

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Re: Wenn man versucht den werdenden Vater zu verstehen...

Antwort von muttilie am 20.01.2017, 0:23 Uhr

Liebe Desireekk,....

Noch bevor wir schwanger wurden habe ich ihm immer wieder meinen Standpunkt erklärt, dass ich nicht zu ihm ziehen kann und auch nicht möchte. Das wusste er und hat scheinbar meinen Standpunkt völlig ignoriert.

Ich habe noch zwei schulpflichtige Kidis aus erster Ehe für die ich finanziell allein aufkomme und das ist der Hauptgrund warum ich meinen Freund immer gebeten habe nachsichtig mit mir zu sein.

Ich muss einfach schauen, dass ich meine Mäuse immer gut betreuen und ggf. schnell nach bzw. wärend der Arbeit für sie da sein kann.

Aus diesem Grund habe ich ihn immer wieder gebeten, dass er doch eher in meine Richtung kommt. Ich kann und werde nicht für einen Mann alles stehen und liegen lassen. Die Verantwortung die ich bereits jetzt schon habe ist viel zu gross. Ich liebe meinen Freund, auch ist er für mich ein Sahnehäupchen und will ihn behalten. Aber ich schaue zuerst immer in Richtung meiner Kinder, dass ich sie gut versorgen kann. Und meine Kidis lieben mich dafür, das lassen sie mich immer wieder spüren und gibt mir Kraft und Bestätigung alles richtig zu machen.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von spiky73 am 20.01.2017, 5:49 Uhr

Hallo muttilie,

Du hast bereits zwei Kinder? Warum hast du denn diese doch nicht unerhebliche Tatsache unterschlagen? Wo gehen denn diese beiden zur Schule? An deinem Arbeitsort? Lebt der Vater der beiden auch dort oder woanders (und gibt es da alleiniges oder geteiltes Sorgerecht)?

Schade, daß du mit den wesentlichen Informationen nur kleckerweise herausrückst, das gibt nochmals ein ganz anderes Bild und viele Antworten wären von vornherein anders ausgefallen. Meine übrigens auch. Vieles von dem geschriebenen wird dadurch nämlich obsolet.

Denn: Ich gehe jetzt davon aus (diese Infos fehlen ja auch), daß es so ist wie vermutet, daß die Kinder am Arbeitsort leben, zur Schule gehen und ihren Lebensmittelpunkt haben, und daß der Vater idealerweise in der Nähe wohnt und geteiltes Sorgerecht besteht.

Abgesehen von der nicht zu übersehenden rechtlichen Tatsache, daß du in dem Fall nicht ohne seine Zustimmung (also Vater 1) mit den Kindern einfach so wegzuziehen darfst, gibt es ja auch noch eine emotionale Bindung der Kinder an den Ort.
Weißt du, ich bin bis vor acht Jahren ständig umgezogen (auch über größere Distanzen hinweg) und habe meine Große immer mitgenommen. Damals dachte ich, das sei ok, so lange sie halt die Mama hat (Vater spielt hier, auch rechtlich, keine große Rolle). Hier im Forum wurde diese Meinung früher auch eher vertreten, von wegen, Kinder gewöhnen sich schnell um und finden auch schnell wieder neue Freunde.
Heute würde ich das alles anders machen, denn bei meiner großen Tochter war das überhaupt nicht so. Wir wohnen seit 2009 wieder in meinem Heimatort, dort hat sie schon als Kleinkind ihre beste Freundin kennengelernt, als sie damals bei Oma und Opa zu besuch war. Dieser hält sie seitdem die Treue - die Mädchen werden dieses Jahr 17. Und auch meine Kleine (9) ist hier glücklich..

Von daher - es läuft bei euch doch. Der jetzige Partner ist doch derjenige, der da in ein bereits bestehendes Team eindringt. Unabhängig von der ganzen Diskussion über gemeinsame oder getrennte Kassen ist er doch derjenige, der "eine Familie heiratet". Also hat er eine Stimme unter vielen und muß sich ggfs unterordnen. Und ich finde, es ist eindeutig an ihm zu liefern...
(Ich würde da auch nicht mehr lange diskutieren, den "alten" Zustand bzgl Hauptwohnsitz wieder herstellen und warten, was die Zeit bringt...)

Viele Grüße,
Martina.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von muttilie am 20.01.2017, 7:39 Uhr

Guten Morgrn spiky73...

Ganz so schön ist es nicht. Mein Ex Mann hat mir damals sehr zugesetzt und mir meine Kidis damals weggenommen. Sie leben bei ihren Papa. Die Kids sind sehr unglücklich darüber und wollen zu mir zurück. Und darum kämpfe ich gerade wieder, dass sie zu mir kommen können.

Nein keine Angst... ich bin kerngesund... habe keine Süchte ... lebe auch sehr gesund. Habe seit zwei Jahrzehnten den gleichen gut bezahlten Arbeitsplatz. Jeder der mich kennt konnte es nicht fassen wie es dazu kommen konnte.

Ich habe das alles erst nicht sagen wollen weil es kein schönes Thema ist.

Ich möchte einfach nicht noch weiter weg ziehen von meinen Kids die Km gingen dann in das dreistellige. Und in meinem Ort habe ich Kindergarten, Grundschule und weiterführende Schule.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von spiky73 am 20.01.2017, 9:03 Uhr

Hmmm, es ist doch nichts, was man unter den Tisch kehren muesste - aber dass es ein schmerzhaftes Thema ist, das glaube ich gerne...

Aber mit DER Konstellation hast du doch noch mehr Gruende, dort zu bleiben, wo du bist. Ehrlich gesagt bin ich entsetzt, dass der neue Partner wohl einfach davon ausgeht, dass du ihm zuliebe dir zu den bestehenden Problemen gleich noch ein paar aufhalst.
Wie war das eigentlich vorher? Haben die Kinder mit dir dort gelebt, wo du jetzt wohnst (und der Vater hat sie mitgenommen), oder bist du nach der Trennung weggezogen? Es ist vielleicht nur ein kleiner Trost, aber irgendwann sind sie alt genug, dass man den Willen der Kinder nicht mehr ignorieren kann. Und wenn sie lieber zu dir wollen, ist das schon mal ein gutes Zeichen.

Viele Gruesse,
Martina.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von muttilie am 21.01.2017, 7:17 Uhr

Hallo Martina,

Ich wurde damals aus unserem gemeinsamen Hause herausgeekelt. Wir waren eine grosse PatchworkFamilie die ich sehr lange aufrecht erhalten habe bis, dass ich eben systematisch herausgeekelt worden bin. Dieser Prozess schlich sich über Jahre hinweg. Bis dass, das gewisse I Tüpfelchen kam und ich das nicht mehr aushielt.

Ich bin gegangen und wollte meine Kids später wenn alles wegen Schule und Kindergarten und Wohnungseinrichtung geregelt ist mitnehmen. Und das war damals mein Verhängnis. Ich hab meine Kinder nicht in dem Sinne allein gelassen weil ich allein sein wollte. Im Gegenteil, ich habe für sie alles organisieren wollen.

Ich kann nur allen Frauen raten, egal wie ihr euch fühlt und wenn ihr auf dem Zahnfleisch kriecht... denkt dabei immer die Kinder und schaut, dass ihr sie bei euch sind sonst sind sie schneller weg als einem lieb ist. Da kann man noch so lieb und fürsorglich sein. Unzuverlässigkeit ist das A und O in der Kindererziehung. Und diese wurde mir in der Gerichtsverhandlung unterstellt.

Mein grosser ist nun in dem Alter in dem er selber bestimmen kann. Und beide Kinder merken und spüren was damals abgelaufen ist. Und sie halten zu mir und stehen zu mir. Sie hassen sogar heute ihren Papa für all das . Meine Kinder spüren, dass der Papa ihnen lange nicht das geben kann was ich ihnen gebe.

Ja und so bin ich in die Wohnung gekommen welche perfekt für die Kinder und mich gewesen wäre. Nähe der Schulen und Arbeit, nähe dem Kinderspielplatz... Alles ist vorhanden was man braucht. Nur das wichtigste fehlt.... meine Kinder :-(

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von Pamo am 22.01.2017, 12:41 Uhr

Ich würde nicht von meinem Kindern fortziehen. Punkt.

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Re: Alleinerziehend im 2. Wohnsitz - Kindesunterhalt

Antwort von Bremerhaven am 16.08.2017, 4:18 Uhr

"Nun hat er Angst, dass er für das Kind verpflichtet ist Unterhalt zu bezahlen."
.
Natürlich muss er gar nichts bezahlen.
.
Wenn du von ihm kein Geld haben willst geht das.
.
Das ist wahre Liebe !
.
Ironie aus.
.
Dein Kind braucht allerdings Geld. Wieviel Euro ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt . :-)

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