Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Keldana am 02.02.2017, 15:22 Uhr

Änderung Umgangsregelung

Hallo !

Hat jemand von Euch schon einmal eine Änderung der Umgangsregelung beim FamG angestoßen ? Geht das ohne Rechtsanwalt ? Und muß man zunächst einmal nur "beantragen" und die Gründe dann später "erklären", oder muß man den Antrag quasi schon begründen ?

Danke und Gruß
Keldana

 
24 Antworten:

Re: Änderung Umgangsregelung

Antwort von NussNou am 02.02.2017, 15:57 Uhr

Der Antrag muss genaue Angaben zum Umgang enthalten, also wann wie wo in welchem Umfang er stattfinden soll. Das Gericht schickt das dann an den anderen Elternteil zur Stellungnahme und ans JA. JA wird also zwangsläufig miteinbezogen, Anwaltszwang besteht jedoch nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Änderung Umgangsregelung

Antwort von Keldana am 02.02.2017, 17:56 Uhr

Danke Dir erst einmal soweit. Hast du noch eine Idee zum Thema "Begründung" ? Also muß ich die Begründung, warum es geändert werden soll, bereits in den Antrag schreiben ? Oder ist das egal ? Oder sollte man es sogar besser lassen ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Änderung Umgangsregelung

Antwort von NussNou am 02.02.2017, 18:23 Uhr

Ich kenne es nur so, dass die Stellungnahme (nicht der Antrag!) begründend sein muss - wenn es zum JA geht und vor Gericht, bekommen ja alle die Möglichkeit sich zu erklären. So wurde es mir gesagt wie es im Falle einer Abänderung der bestehenden Regelung ablaufen würde. Nur ist es bei uns so, dass die bestehende gerichtliche Festlegung das absolute Minimum ist, d.h. da würde es theoretisch um eine Ausweitung gehen. Brauchen wir nicht, weil wir das so klären, aber angenommen der KV wollte mehr und ich hätte ein Problem damit, müsste er nur beantragen und ich müsste begründen, was dagegen spräche. Aber auch im umgekehrten Fall spricht ja erstmal nichts gegen diese Vorgehensweise.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Änderung Umgangsregelung

Antwort von Limayaya am 03.02.2017, 7:27 Uhr

Eine Begründung muss vielleicht nicht gleich beim Antrag dazu....es macht aber Sinn.
Das Gericht kann den Antrag nämlich auch ablehnen mit Hinweis auf zu geringe Chancen auf Erfolg. Und das werden sie auch tun, wenn sie das Gefühl haben, da ist nur jemand, der aus persönlichen (egoistischen) Gründen den Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil reduzieren will.
Außerdem wird das Gericht normalerweise auch nur dann aktiv, wenn alle außergerichtliche Weg nicht zum Erfolg führten. Sprich: normalerweie sollte da was dabei stehen, dass man sich z. B. bereits beim JA (oder anderer Beratungstelle) getroffen hat, um den Umgang zu regen, man sich aber nicht einigen konnte, ect. (Das kann man sich natürlich sparen, falls ihr die verschiedenen Wege über Gespräche, Jugendamt ect. schon früher mal hattet und jetzt bereits eine Richterliche Verfügung über den Umgang besteht)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nachtrag

Antwort von Limayaya am 03.02.2017, 7:35 Uhr

...ich weiß nun nicht, worum es bei dir geht....

Daher, sollte das folgende auf euch nicht zutreffen, bitte einfach diesen Nachtrag ignorieren:

Solltet ihr mit der Umgangsregelung eh schon am Minimum sein (also alle 2 Wochen ein WE, Hälfte Ferien....oder entsprechend bei Babys/Kleinkindern 2 mehrstündige Kontakte pro Woche und ein Kontakt wechselweise Samstag/Sonntag), würde ich dir raten, die Idee, vor Gericht zu gehen, noch einmal zu überdenken.
Du wärst nicht die erste, bei der das Gericht darauf entscheidet, dass der Kontakt deutlich ausgeweitet werden muss und auch direkt Besuchstermine festlegt. Diese Termine sind dann bindend und auch nicht durch "da haben wir eine Einladung zum Kindergeburtstag" oder "da haben wir ein großes Familienfest, da sollten wir tauschen" noch abzuändern.

Meistens sind Väter da gesprächs- und tauschfreudiger, wenn man Umgang eher übers JA regelt. Das Argument, "wir haben da Probleme einen gemeinsamen Weg für unsere Kinder zu finden, daher besprechen wir das gemeinsam mit dem JA, das das Gespräch moderieren kann" lässt dann auch die Beteiligten in Zukunft eher mal miteinander sprechen, mal spontan einen Besuchswunsch zu oder abändern, wie bei "da hat uns das Gericht halt die Termine vor den Latz geknallt"

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von NussNou am 03.02.2017, 8:14 Uhr

Das würde ich unterschreiben. Eine Reduzierung der Umgangszeit erfordert schon schwerwiegende Gründe, da müsste schon ein Bericht vom Kinderpsychologen oder so etwas vorliegen oder irgendwelche massiven Einschränkungen z.B. (mal fiktiv) wenn der betreuende Elternteil gar keine Zeit mehr mit dem Kind zur freien Verfügung hat, weil der andere Elternteil es jedes Wochenende komplett bei sich hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von Keldana am 03.02.2017, 14:21 Uhr

Zunächst einmal, Danke Euch beiden.

Zur Erklärung:

1.) Ich bin der Vater (gut, kann man anhand des Nicks nicht erkennen).

2.) Wir sind praktisch unterhalb des Minimums (jedes 2te WE, plus Feiertagsregelung), Ferien sind ungeregelt und bislang "nach Absprache" gemacht worden. War dann meist 1 Woche im Sommer und ggf. eine Woche im Herbst.

3.) Sohn ist jetzt 12 Jahre alt geworden und will "nicht mehr so oft". Außerdem gibt es eine Reihe von anderen Gründen, warum ich das weiter einschränken möchte. Das möchte ich hier aber derzeit nicht breit treten.

Nochmal Danke !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

also wenn ich das richtig verstanden habe....

Antwort von Limayaya am 03.02.2017, 16:47 Uhr

....Sohn, 12 Jahre, mag nicht mehr so häuftig zu dir, und du als Vater hast da kein Problem damit (übrigends an dieser Stelle: Respekt! Die wenigsten Väter verstehen und akzeptieren, dass in dem Alter einfach auch zunehmend Freunde wichtiger werden und Eltern -grad ergal, ob Vater, Mutter, getrennt, zusammen- mehr und mehr in den Hintergrund treten.)
Dann braucht ihr doch kein Gericht. Das lässt sich doch normalerweise so klären. Oder besteht die Kindsmutter darauf, dass der Sohn so und so lange bei dir ist? Die Zeit neigt sich eh dem Ende zu, wo sich der Junge das von einem Richter bestimmen lässt...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Vielleicht hab ichs auch gar nicht verstanden...

Antwort von Limayaya am 03.02.2017, 16:53 Uhr

Lebt Sohn bei dir und es geht um Umgang mit der Mutter? *grübel*

Einerlei: mit 12 Jahren kommt er jetzt einfach in ein Alter, indem er sich da nicht mehr einfach reinbestimmen lässt. Ganz egal, was Eltern, JA; Richter so vorstellen...
Trotzedem wäre evt. ein Gespräch beim JA nicht schlecht...meistens können solche JA-Mitarbeiter das besser erklären, warum man bei 12-jährigen nicht einfach bestimmen kann...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von NussNou am 03.02.2017, 18:13 Uhr

Okay, es gibt also 2 Szenarien:
1. Das Kind lebt bei dir. Eine Einschränkung des ohnehin geringen Umfangs des Umgangs wirst du gerichtlich ziemlich sicher nicht durchbekommen, es sei denn es liegt irgendeine Form von Kindeswohlgefährdung vor (nachweisbar). Wenn der Sohn nicht will - tja, da müsstest du dann positiv auf ihn einwirken, wie es von jedem betreuenden Elternteil hat so erwartet wird, gut zureden und so. Wehrt er sich schreiend mit Händen und Füßen, kann man ihn natürlich nicht zwingen. Da müsste dann aber die Mutter ihr Umgangsrecht einklagen, wenn sie das nicht akzeptieren will.
2. Das Kind lebt bei der Mutter. Auch wenn es gerichtlich festgelegt wurde, kann dich niemand zwingen den Umgang wahrzunehmen.
In beiden Fällen brauchst du also kein Gericht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von mf4 am 03.02.2017, 19:28 Uhr

Was auch immer es ist, was du nicht breittreten willst scheint so schwerwiegend zu sein, dass das Kind nicht mehr zur Mutter will und du das auch nicht möchtest.

Er will nicht, du siehst offenbar eine Gefahr... ich würde einfach das Kind bei mir lassen und wenn sie Umgang einklagen möchte dann macht ihr eure Gegenaussagen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vielleicht hab ichs auch gar nicht verstanden...

Antwort von Keldana am 03.02.2017, 19:52 Uhr

"Lebt Sohn bei dir und es geht um Umgang mit der Mutter? *grübel*"

Das ist korrekt. Sorry für die Verwirrung ! Da sieht man wieder einmal, das vermeintlich klare Aussagen oftmals doch gar nicht so klar sind. ;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von Keldana am 03.02.2017, 19:55 Uhr

"Was auch immer es ist, was du nicht breittreten willst scheint so schwerwiegend zu sein, dass das Kind nicht mehr zur Mutter will und du das auch nicht möchtest.

Er will nicht, du siehst offenbar eine Gefahr... ich würde einfach das Kind bei mir lassen und wenn sie Umgang einklagen möchte dann macht ihr eure Gegenaussagen."

Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht. Nur war die Mutter hier jahrelang als Userin angemeldet und ich möchte mir nicht vorwerfen lassen, Sachen rumzutratschen die nicht unbedingt in die Öffentlichkeit müssen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von Keldana am 03.02.2017, 20:03 Uhr

"Das Kind lebt bei dir."

Das ist die korrekte Variante.

"Eine Einschränkung des ohnehin geringen Umfangs des Umgangs wirst du gerichtlich ziemlich sicher nicht durchbekommen, es sei denn es liegt irgendeine Form von Kindeswohlgefährdung vor (nachweisbar)."

Die Hürde dürfte nicht ganz so hoch liegen. Bevor mein Sohn zu mir kam, hatte die Mutter Ihr erstes Kind "an den Vater verloren". Es gab zunächst Kontakte, die dann irgendwann aber eingestellt wurden, weil die Tochter nicht mehr wollte.

Es muß daher glaube ich nicht immer gleich eine Gefahr vorliegen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von Limayaya am 03.02.2017, 21:40 Uhr

Löblich, dass du auf Tratsch verzichten willst.

Nun isses halt tatsächlich so, dass allgemein heißt, Kinder dürften erst ab ca. 14 Jahren entscheiden, ob sie Besuchstermine wahrnehmen wollen oder nicht....
Wenn also KM auf den Umgang besteht, bringt dich ein Gesprächstermin beim JA vermutlich nicht weiter, ein Gerichtstermin genauso wenig.

Mit der Mutter ist -was ich so zwischen den Zeilen lese- wohl nicht wirklich zu reden.

ich würde es wohl so machen, dass ich den Sohn bitte, seiner Mutter die "Absage" selbst mitzuteilen. am besten per Mail, Whatsapp oder ähnliches. Er kann ja auch Gründe mit reinschreiben. Hauptsache schriftlich, dass ihr was habt, dass ihr ggf. bei Gericht/Jugendamt vorzeigen könnt.

Dann erst trittst du in Erscheinung, ebenfalls schriftlich, teilst der Mutter noch einmal die Entscheidung des Sohnes mit. Erklärst natürlich, dass du versucht hast, positiv auf ihn einzuwirken, was aber nichts gebracht hat. Um das Vertrauen deines Sohnes nicht zu verlieren, siehst du dich nicht im Stande, ihn zum Umgang zu zwingen, weshalb er halt erst mal eingstellt werden muss. (wenn du magst schreib noch 'n bisserl was in Richtung, dass du sie bittest dem Sohn Zeit zu geben blablabla...usw. usf)

Dann bleibt Sohnemann erst mal bei dir und ihr wartet ab....ggf. hat es sich damit erledigt.

Falls die Mutter Wert auf Umgang legt, muss sie aktiv werden...(also JA, Gericht....was auch immer)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich würde so etwas immer nur mit Anwalt machen.

Antwort von Petra28 am 03.02.2017, 23:05 Uhr

Und bislang waren alle Anträge, mit denen ich in Berührung gekommen bin, immer begründet.

Ist die bisherige Umgangsregelung tituliert, mit allem zipp und zapp inklusive Androhung von Ordnungsmitteln?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich würde so etwas immer nur mit Anwalt machen.

Antwort von Keldana am 03.02.2017, 23:38 Uhr

"Ist die bisherige Umgangsregelung tituliert, mit allem zipp und zapp inklusive Androhung von Ordnungsmitteln?"

Es gibt einen Gerichtsbeschluss. Was im Falle des Nichteinhaltens passiert, steht da aber nicht drin.

Warum würdest Du es immer nur mit Anwalt machen ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich würde so etwas immer nur mit Anwalt machen.

Antwort von Limayaya am 04.02.2017, 10:01 Uhr

In dem Falle würde ich es davon abhängig machen, wie alt dieser Beschluss ist.

Ist ja ein Unterschied, wurde über einen damals 6-jährigen verhandelt...evt. in Verbindung mit einer Sorgerechtsentscheidung, wo es dann ja auch u. U. ein "Zugeständnis" an die Mutter gab, oder ist der Beschluß erst gerade mal 1/2 Jahr alt. Im letzteren Fall wirst du wohl kaum vor Gericht Erfolg haben. Der Richter und auch die Gegenseite würden zu Recht fragen, was denn in der kurzen Zeit an große Veränderungen gegeben haben soll, was eine neue Regelung rechtfertigt.
Kann natürlich auch sein, dass es genau solche Veränderungen/neue Erkenntnisse gibt....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich würde so etwas immer nur mit Anwalt machen.

Antwort von Keldana am 04.02.2017, 11:23 Uhr

Der Beschluss ist ca. 3,5 Jahre alt. Ein Zugeständnis gabe es nur, weil man den Fall nach langer Zeit endlich vom Tisch haben wollte. Die Entscheidung über das Sorgerech fiel schon 2 Jahre früher.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Gespräch beim Jugendamt

Antwort von Sternenschnuppe am 04.02.2017, 13:45 Uhr

Wie ist denn die Kommunikation mit der Ex so ?
Ich würde es moderiert besprechen und die Planung der Umgänge auch langsam aber stetig mehr an den Sohn abgeben.

Begleitet von Dir, aber er muss auch lernen mit der Mutter zu reden und seine Wünsche zu äußern.

Den Anfang würde ich mit einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt machen, danach der Sohn vielleicht alleine beim Jugendamt und dann mit der Mutter dort.

So unterstützt Du ihn in seinen Wünschen, zeigst Umgangsbereitschaft aber eben auch eine Art loslassen und begleitest das Kind darin die Wünsche und Vorstellungen über seinen Umgang selbst zu nennen.

Solange der aktuelle Beschluss nicht mit Ordnungsgeldern belegt ist, wird es an der Mutter sein dann mehr Umgang einzuklagen...
Auch da wird wieder das Kind befragt und sich in dem Alter auch meist an dessen Wünschen orientiert.

Wäre mein Fahrplan in Eurer Situation.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich würde so etwas immer nur mit Anwalt machen.

Antwort von Limayaya am 05.02.2017, 8:00 Uhr

hmmm, wenn das nach einem langwierigen Prozess war: könnte natürlich sein, wenn du jetzt mit deinem Antrag kommst, dass Richter ect. innerlich aufstöhnen nach dem Motto "och nöööööö, nicht schon wieder!!!!!"...was natürlich keine gute Ausgangslage wäre. Normalerweise spürt man im Laufe einer Verhandlung ja, "auf wessen Seite" der Richter ist. Kann also auch sein, dass er innerilch denkt "hab ich mir damals schon gedacht, dass die Umgangsregelung so nicht funktioniert" oder so....

Aber wenn da eh keine Zwangsmittel andgedroht werden, würde ich tatsächlich den erst mal den außergerichtlichen Weg gehen (wie nun, ob Sohn die Mutter informiert, oder du über das JA agierst oder wie auch immer, musst du entscheiden). Dann muss die Mutter klagen, wenn sie nicht einverstanden ist...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gespräch beim Jugendamt

Antwort von Keldana am 06.02.2017, 11:08 Uhr

"Wie ist denn die Kommunikation mit der Ex so ?"

Unterirdisch ! Sie blockt alles sofort ab und interessiert sich für die Wünsche des Sohnes kein Stück.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich würde so etwas immer nur mit Anwalt machen.

Antwort von Petra28 am 06.02.2017, 12:00 Uhr

Weil unglaublich viele Fallstricke lauern. Denn selbst wenn Dein Kind gut begründen kann, warum es nicht so häufig zur Mutter möchte, bist Du gesetzlich verpflichtet, es zum Umgang zu bewegen, mit allen erzieherischen Mitteln. Du kannst also nicht einfach einen Antrag des Inhalts stellen "mein Kind möchte nicht mehr so oft, deshalb strebe ich eine Abänderung an".

Wenn im Gerichtsbeschluss zum Umgang keine Ordnungsmittel angedroht worden sind, ist er nicht vollstreckbar. Ich würde also gar nichts tun, sondern an Tagen, an denen das Kind nicht um Umgang gehen möchte, der Mutter mitteilen: "Leider konnte ich das Kind heute nicht dazu bewegen, zum Umgang zu gehen." Bzw., wenn die Mutter das Kind abholen möchte, dann muss es sich weigern und Du musst ihm vor der Mutter sagen, dass er gehen soll - und er muss sich dann halt weigern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gespräch beim Jugendamt

Antwort von Sternenschnuppe am 07.02.2017, 7:16 Uhr

Dann wird das Jugendamt das aber auch schnell sehen. Und kommt es zu einem Prozess, dann sind die eh im Boot.
Und können dann bestätigen dass Du es im Interesse des Kindes anders lösen wolltest, die KM aber querschiesst.

Stärke das Kind ( ohne die Mutter schlecht zu machen ) und ab zum Jugendamt.
Zu klagen läge dann an ihr, nicht an Dir !

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Umgangsregelung

Hallo ihr Lieben, ich bin Alleinerziehend, habe mit dem KV eine Umgangsregelung, dass er unsere Tochter 3 Sonntage im Monat sieht und einen Tag in der Woche (immer Montags da er da frei hat, ist auch so beim Jugendamt festgelegt). Jetzt möchte er sie allerdings an ihrem 2. ...

von susisari 02.07.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsregelung

Hilfe Rat Trost gesucht- Umgangsregelung Boykott krankes Kind

Kurzschilderung: Ein Elternpaar nicht zusammenleben, getrennt nach seelischer Gewalt ausgehend vom Kindsvater. Umgänge und Aufenthaltsbestimmungsrecht gingen nach Antrag der KM nach einer ersten Anhörung vor Gericht ans Jugendamt. Beide gemeinsames Sorgerecht, ...

von Butterfly06 28.03.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsregelung

Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Heute war mein geplanter Tag mit der Kleinen. Er unterbindet mri das und fuhr mit ihr ohne meine vorherige Kenntniss weg, hinterlies mir einen Notizzettel wo er wäre....Obwohl es abgesprochen war, das es mein Tag war, weil wir auch feste Planung dafür hatten. Jetzt ist er mit ...

von Butterfly06 02.11.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsregelung

Längerfristige Umgangsregelung ... wie lange ?

Hallo ! Am Dienstag ist mal wieder Termin beim FamG. Im zurück liegenden Gutachten weißt die Sachverständige darauf hin, daß möglichst eine längerfristige Umgangsregelung gefunden werden solle. Dies soll die Belastung des Kindes reduzieren, welches in den letzten Jahren ...

von Keldana 30.08.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsregelung

Umgangsregelung bei Entfernung

Hallo, ich bin neu hier. Seit 3 Monaten bin ich (38) mit 2 Kindern (10 + 8) alleinerziehend. Bisher wohnte der Vater ca. 15 km enfernt und der Umgang klappt soweit ganz gut. Nun plant er aber 300 km weit weg zu ziehen und möchte trotzdem alle 2 Wochen die Kinder zu sich ...

von julia01 26.09.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsregelung

Montag beim JA wegen Umgangsregelung

Hallo ihr Lieben, nachdem mit meinem Ex keinerlei Möglichkeit auf ein ernstes Gespräch besteht und er lieber trinken geht, anstatt seinen Sohn wenigstens mal nachmittags zum spazieren gehen zu holen, bin ich noch ein wenig bestärkter in dem Vorhaben, alles beim Amt klären zu ...

von Lili3011 14.07.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsregelung

Umgangsregelung!

Hallo Ihr! Ich bin etwas nervlich am ende! Meine Tochter ist nun 3 Monate alt und ich habe absolute Probleme mit dem Vater eine schöne Lösung für uns alle zu finden! Ich möchte das die kleine Kontakt zum Papa pflegt, daran soll es ja def.nicht scheitern! Gestern hatten wir ...

von Glückskind1983 19.06.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsregelung

Umgangsregelung - Erfahrungen und machbare Ideen ?!

Moin ! Angeregt durch den Beitrag von casyopaya würde ich gern mal unsere aktuelle Situation zur "Diskussion" stellen. Für alle Beteiligten ist klar: SO geht das nicht - die Frage ist aber: WIE geht es dann bzw. besser ?! Da mit dem KV leider kein gesittetes sachliches ...

von Ikmam 23.07.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsregelung

Wie sehen eure Umgangsregelungen aus?

wir streiten uns gerade darum :-( Als mein Bald-Exmann seine Neue noch nicht hatte, haben wir uns immer schön einigen können und es hat eigentlich auch gut geklappt. Nun mischt Madame sich ständig ein und dauernd sollen bestehende Regelungen geändert werden... Darum mal ...

von kyara74 28.06.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsregelung

Umgangsregelung/Kosten

Hallo Ihr Lieben, ich habe heute mal wieder ein Ding erlebt: Meine Tochter wollte das WE bei ihrem Vater verbringen, er hat kurz vor dem Abholen angerufen und ihr gesagt, er wolle mit ihr ins Schwimmbad, sie solle aber bitte selber Geld für den Eintritt mitbringen. ...

von bibiblocksberg70 22.05.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Umgangsregelung

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.