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Geschrieben von Sandr@1974 am 04.10.2014, 16:44 Uhr

Abzweigung des Kindergeldes?

Hallo,

ich hab heut mal eine Frage an Euch. Mein Sohn zieht in 14 Tagen in eine eigene Wohnung. Im November wird er 18. Er macht eine Ausbildung.
Ich habe nun der Kindergeldstelle gemeldet, dass er auszieht und darum gebeten, ihm sein Kindergeld auf sein Konto zu überweisen. (Ich hab noch 2 weitere Kinder.)
Nun kam die Antwort, dass dies nicht möglich ist. Das Kindergeld kann nun komplett auf ein Konto überwiesen werden. Ok ist ja auch kein Problem, dann überweis ich ihm sein Kindergeld.
Aber sie schrieben mir dann, dass sie mir empfehlen, dass mein Sohn einen Abzweigungsantrag stellt. Darauf muss ich nun angeben, wieviel Unterhalt er von seinem Vater (getrennt lebend und zahlt nur minimal Unterhalt, der zwar eigentlich zum 18. Geburtstag entfällt, aber da er noch Unterhaltsschulden hat, wird er wohl weiter zahlen müssen, ob er es macht ,ist eine andere Sache, denn er zahlt nicht freiwillig, sondern über Lohnpfändung...).
Meine Frage ist nun, müssen wir diesen Antrag auf Abzweigung stellen oder können wir es auch einfach so weiterlassen, und ich überweise ihm sein Kindergeld? Oder mach ich mich da strafbar, wenn wir diesen Antrag nicht stellen?
Ich werde dort am Montag auf alle Fälle mal anrufen, aber vielleicht weiss ja von Euch jemand Bescheid.

Danke schön und LG Sandra

 
9 Antworten:

Re: Abzweigung des Kindergeldes?

Antwort von mf4 am 04.10.2014, 17:21 Uhr

Es ist richtig, dass man es nicht abzweigen kann, wenn alle zusammen wohnen aber zieht ein Kind aus dann schon.
Ich hatte das Thema, als Kind groß ausziehen wollte und weitere Kinder bei mir wohnten.
Dass sein Einkommen belegt werden muss um festzustellen, ob er überhaupt noch KG bekommt war bei meinen Großen auch so während sie in Ausbildung waren.
Da er ab Auszug eine andere Adresse hat würde ich den Antrag stellen und das Geld nicht weitergeben. Kindergeldberechtigt ist der bei dem das Kind im Haushalt lebt und das bist du dann nicht mehr.

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Re: Abzweigung des Kindergeldes?

Antwort von Sandr@1974 am 04.10.2014, 17:29 Uhr

Danke für Deine Antwort.
Mich hat das so irritiert, weil sie erst schrieben, dass sie das Geld nur komplett überweisen können und ich aber doch bitte den Antrag stellen soll...
Aber gut, dann werden wir ihn stellen und er bekommt sein Geld und ich eben den Rest für die andren beiden.
Danke schön.

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Re: Abzweigung des Kindergeldes?

Antwort von mf4 am 04.10.2014, 17:49 Uhr

Ich hatte damals auch so eine verwirrende Auskunft und fragte noch einmal nach und dann erklärte man mir, dass angezweigt werden kann, wenn es verschiedene Wohnsitze gibt.
Wenn das Kind auszieht bist du allerdings auch unterhaltspflichtig.

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Re: Abzweigung des Kindergeldes?

Antwort von Woelfin90 am 04.10.2014, 18:19 Uhr

mf4 hat die ja schon eine Auskunft gegeben - nur so nebenbei: wenn es die erste Ausbildung deines Sohnes ist, ist der Vater bis zu deren Abschluss weiterhin für ihn unterhaltsverpflichtet. Und die aufgelaufenen Schulden werden nicht automatisch weitergeführt sondern muss er (dein Sohn!) jährlich geltend machen. Hier tut man das beim zuständigen Amtgericht. Das Jugendamt wird dir da weiterhelfen können.

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Re: Abzweigung des Kindergeldes?

Antwort von Sandr@1974 am 04.10.2014, 19:56 Uhr

Das ist richtig. Der KV ist weiterhin unterhaltspflichtig, weil es die erste Ausbildung ist. Wir waren schon beim Jugendamt. Da mein Sohn ziemlich gut verdient und der Kv nur 100 Euro Unterhalt zahlt ( er hat noch 3 weitere Kinder, denen er Unterhalt tahlen muss),haben sie uns ausgerechnet, dass KV nach 18. Geburtstag nicht mehr zahlen muss.
Da er aber noch Schulden bei uns hat, lassen sie die Lohnpfändung weiter laufen. Falls ihm das nicht auffällt.
Das Jugendamt will aber meinen Sohn und mich nochmal zu einem Termin einladen, wo sie meinem Sohn dann erklären, wie er dann weiter verfahren muss.
Allerdings befürchte ich, dass mein Sohn nichts unternehmenwird. Weil es dem KV ach so schlecht geht und er kein Geld hat. Übrigens der gesparte Unterhalt von 16 Jahren steckt in seinem neuen Auto und seiner neuen Küche. Da kann es einem schon mal schlecht gehen. Klar.

LG Sandra

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Re: Abzweigung des Kindergeldes?

Antwort von mf4 am 04.10.2014, 21:26 Uhr

Ich mach mal eine Dose Mitleid auf für deinen Ex *plopp* Ich habe soooo großes Verständnis, denn mein Ex hat leider auch nie Geld, obwohl Job und Einkommen aber sein Leben und sein Auto kostet schließlich Geld. Das muss man schon verstehen.

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Re: Abzweigung des Kindergeldes?

Antwort von Sandr@1974 am 04.10.2014, 22:15 Uhr

Absolut mf4, ich versteh das schon...
Im nächsten Leben werd ich auch KV... ach nee lieber doch nicht. Ist schon ok so wie es ist. Ich hab aktiv am Leben meiner Kinder teilgenommen. Er nicht. Gut, er hat jetzt Kontakt zu seinem Sohn. Aber ich denke, wenn mein Sohn ihn erst durchschaut hat und merkt, was dahinter steckt, wird er ihn auch schneller wieder los sein, als ihm vielleicht lieb ist...

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Re: Abzweigung des Kindergeldes?

Antwort von mf4 am 04.10.2014, 22:49 Uhr

Für Kinder ist es immer traurig und es wird nicht besser, wenn sie später wissen was wirklich gelaufen ist, was der eigene Vater gemacht und nicht gemacht hat. Ich hab da leider Langzeiterfahrung und kann dir sagen, dass auch mein Ältester mit knapp 28 noch gern einen Vater gehabt hätte bzw. hätte, der mehr Anteil genommen hat und es jetzt tut... es bleibt traurig und eine Enttäuschung.

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Re: Abzweigung des Kindergeldes?

Antwort von Moehre700 am 06.10.2014, 18:15 Uhr

...mit Deiner Einstellung zum Vater wie das garantiert so sein, dass er nichts mehr von seinem Vater will.

Sei's drum, darum geht es ja nicht. Es geht ums Kindergeld.
Du kannst Deinem Sohn jeden Monat sein Kindergeld überweisen, in bar geben und dazu aus den Scheinen noch Origami machen, völlig egal.
Du kannst einen "Abzweigungsantrag" stellen oder es lassen, wenn Du Dir das Verfahren nicht geben willst. Warum Du Dich dann strafbar machen solltest kann ich nichtmals ahnen.
Du darfst Deinem Sohn das Kindergeld nur nicht vorenthalten, denn es geht ihm zu. Das ist alles.

LG
Moehre700

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