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Geschrieben von desireekk am 28.09.2015, 13:31 Uhr

... Luxusproblem der besonderen Art... Unterhalt...

Hallo zusammen,

ich glaub, ich brauch mal wieder Input und Eure Gedanken…Achtung, diesmal ein etwas längerer Text

Nochmal kurz zu meiner Situation:

Ich lebe im nicht.EU-Ausland. Ich bin mit schriftlicher Zustimmung des KV umgezogen. Kurz vor Umzug hat er noch Titel für die 2 Kinder unterschrieben, allerdings durchgesetzt, dass diese auf das jeweils 16. Lebensjahr befristet werden. Ich hätte klagen müssen, wenn ich diese Befristung aufheben wollte, wollte aber die Ausreise nicht riskieren.

Seitdem zahlt er den Unterhalt fast regelmäßig. Zu Beginn wollte er einfach nicht glauben dass er nur dann um den Betrag des halben Kindergelds kürzen kann wenn diesen auch wirklich gezahlt wird (gibt es hier gar nicht, auch nichts annähern ähnliches), obwohl es sogar explizit so im Titel drinsteht und ich hatte monatelange Diskussionen… die dann beim Gerichtsvollzieher landeten.
Und wie neulich hier geschrieben hatte er ja die nette Idee den Unterhalt für einen Monat einzubehalten, nur weil er die Kinder nach einem Jahr wieder mal gesehen hat.

Nächstes Jahr wird der Große nun 16 J…und der Titel läuft aus, OB er dann weiterzahlt oder rumzickt….keine Ahnung…

So jetzt… ich glaube ich habe ein Luxusproblem…
Denn ich kann mich quasi entscheiden, in welchem Land ich den Unterhalt ggf. künftig einklage.
Ich habe bei der zuständigen Stelle des Bundesamts für Justiz nachgefragt, die ggf. ausländische Unterhaltsforderungen durchsetzen (in beide Richtungen) und hier eine schriftliche Antwort liegen:

1.) In Deutschland: Bedingungen sind bekannt. Jedes Kind hat eigenen Unterhaltsanspruch basierend auf dem Netto (des Vaters), ab dem 18. LJ geht der Unterhalt ans Kind, sollte das Kind studieren (und davon gehe ich schwer aus), sind es gesamt 670 EUR die der Vater und ich uns teilen (nach Einkommensverhältnis). Der Rest würde am Kind hängenbleiben (sehe ich doch richtig?)…. Und damit dann doch wieder an mir…
2.) Hier in USA: die Kinder werden zusammen kalkuliert, es gibt einen Grundbetrag und dann pro weiteres Kind 25% mehr, das auch noch basierend auf dem Gesamteinkommen der Eltern aufgeteilt. Hätte zur Folge, dass ich erst Mal etwas weniger bekomme (ca. 100-150 EUR mtl, aber dann doch irgendwie wieder mehr wenn der Gro0e 18 J. wird; weil:
-mir steht hier der Unterhalt zu bis das Kind ausstudiert hat. Selbst wenn es „sonstwo“ studiert steht mir der Unterhalt zu, da das Kind ja weiterhin von mir „anhängig“ ist.
UND: hier wird zu 99% der Gesamtbedarf für das Studium zwischen den Eltern geteilt nach Einkommensverhältnis.
- Selbst wenn der Grosse evtl. irgendwann aus dem Unterhalt rausfällt, bekäme ich mehr, weil er in dem (etwas geringeren) Gesamtunterhalt ja quasi nur 25% ausmacht. Für den 2 Jahre jüngeren Bruder bekäme ich also ca. 40% mehr als bisher.

Soweit klar? :-)
Man bedenke bitte, dass hier ein Studium LOCKER 20.000,- pro Jahr kostet (an einer staatlichen Uni), gerne und sehr schnell über 30.000,- (natürlich kann er auch in D studieren, da ist jetzt noch nicht abzusehen).
Wenn DAS nun unter uns Eltern nach Einkommen geteilt werden müsste, täte uns das natürlich sehr gut.
Also: für mich stellt sich die Frage: wo Klage ich ggf?
In D, weil ich das Recht selbst besser kenne, weiß wie und wo ich klagen muss, schneller an mein Geld komme, wenn der KV wieder „zickt“
Oder in USA in meinem Bundesstaat, wo mir und dem Kind langfristig mehr Unterstützung vom KV zustehen würde, ich aber jedes Mal den ewigen Weg von Übersetzungen etc. gehen müsste…das dauert ewig (kostet ganz schön) und bis dann ggf. des Bundesamt für Justiz vollstreckt…

… oder ich klage jetzt erst mal in D (wenn der sich nächstes Jahr querstellt) und kann dann immer noch in 2 Jahren „nachlegen“ hier in USA.
Ja, ich muss da jetzt schon mal drüber nachdenken, denn ich muss dann ggf. bis Anfang nächsten Jahres einen Anwalt in D finden und ggf. rüberfliegen um das alles zu klären…
Und ich denke generell gerne mal Voraus, auch wenn ich es dann evtl. sogar gar nicht brauche (was mir das liebste, aber auch das unwahrscheinlichste wäre).
Übrigens verdient er recht gut, liegt selbst nach Unterdalt für 2 Kinder weit über dem Selbstbehalt...

Ich freu mich über Input, danke :-)

D

 
4 Antworten:

Re: ... "Luxusproblem" der besonderen Art... Unterhalt...

Antwort von mf4 am 28.09.2015, 13:45 Uhr

http://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Zustaendigkeit_fuer_Kindesunterhalt_mit_Auslandsbezug

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Re: ... "Luxusproblem" der besonderen Art... Unterhalt...

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.09.2015, 14:03 Uhr

Die Frage ist: Wie lange macht der KV das noch mit? Es ist Dir ja auch nicht geholfen, wenn er in 5 Jahren mehr zahlen müßte - bis dahin aber in Rente oder (huch!) arbeitslos ist. Das kann ich schwer einschätzen, aber er wäre ja nicht der erste KV, der vor lauter "Ich mag nicht zahlen!" plötzlich zahlungsunfähig wird. Da kann es schlauer sein, die 100 zusätzlichen Euro jetzt einzusammeln und für die Uni beiseitezulegen - so nach dem Motto: "Was ich hab, hab ich!"

Wenn Du Dir (relativ) sicher sein kannst, daß der KV auch in zehn Jahren noch zahlungsfähig ist, dann würde ich die USA-Option wählen.

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???

Antwort von desireekk am 28.09.2015, 20:36 Uhr

was soll mir der Link sagen?

Gruss

D

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Re: ... "Luxusproblem" der besonderen Art... Unterhalt...

Antwort von shinead am 28.09.2015, 23:45 Uhr

Frage doch beim dt. Anwalt nach, wie es rechtlich mit der Übernahme der Studienkosten in den USA aussieht.
Ausbildungskosten Müssen m.E. auch in Deutschland übernommen werden. Nur ist es hier eben seltener, oder man spricht von ganz anderen Beträgen.

Da würde ich ansetzen und nach der Auskunft des Anwaltes entscheiden, wo ab 18 geklagt wird.

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