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Geschrieben von Niikolausi am 17.08.2016, 21:59 Uhr

Wegen Grundstückskauf

Hallo

Stehe bisschen auf dem Schlauch
Haben heute ein Baugrundstück gekauft. Es ist in einem neu ausgewiesenen Baugebiet. Es sind insgesamt 30 Grundstücke verteilt bzw verkauft worden.
Wir wollen noch ca 2 bis 3 Jahre warten mit dem bauen. Es tut bei uns nicht Not und wir haben Zeit.
Nun überlege ich...kenne mich überhaupt nicht aus... Wie wissen die einzelnen Bauherren von wo bis wo ihr Grundstück ist und wo genau alle ihr Haus hin bauen können. Es gibt ja so Regelungen dass man gewissen Abstand zum Nachbar einhalten muss. Zur zt ist alles nur ein grosser Acker.
Ich denke mal dass alle oder viele relativ zügig anfangen wollen. Was ist wenn die Bauherren links und rechts von uns sich aus versehen vermessen und ihre Häuser 2m zu weit in unser Grundstück rein Bauen oder so. Dann wäre unser Grundstück kleiner und die würden sich ins Fäustchen lachen.
Ich denke mal wenn die Häuser erst mal stehen kann man dann nichts mehr machen.
Versteht ihr was ich meine?
Mein Mann sagt dass es keine Grenzsteine gäbe und diese eh keinen Sinn machen würde weil die oft einfach vesetzt werden.

Vielen dank schonmal für eure Hilfe.

 
21 Antworten:

Re: Wegen Grundstückskauf

Antwort von Lauch1 am 17.08.2016, 22:21 Uhr

Ich nehme einmal an, die Grundstücke wurden vermessen und ins Grundbuch eingetragen. Und wenn jemand falsch in ein fremdes Grundstück baut, wird das Haus im schlimmsten Fall wieder abgerissen.

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Re: Wegen Grundstückskauf

Antwort von Sindarella am 17.08.2016, 22:25 Uhr

Es gibt bei uns ein Grundstücksamt viele viele Pläne (zB Bebauungspläne), was du wie wo machen darfst.
Vielleicht wären solche Infos auch gut gewesen, bevor man kauft.

Geh doch mal auf die Gemeinde/Stadt, dort hilft man dir weiter! Es ist überall vorgeschrieben, was du machen darfst.

Solltet ihr durch ein Unternehmen bauen lassen, regeln die so etwas für euch!

Baugrundstücke sind in der Regel abgesteckt.

Hier gibt es zB auch im Internet den Bayernatlas.

Ich würde mir vorher viel mehr Gedanken machen... Das ist ja eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben.

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Re: Wegen Grundstückskauf

Antwort von Sindarella am 17.08.2016, 22:29 Uhr

Vielleicht solltet ihr aber einfach drüber nachdenken ganz schnell zu bauen und möglichst groß... Dann seid ihr die Ersten und habt das größte Haus!

Spaß beiseite!
Es gibt Bebauungsgrenzen und Bauanträge, die erst einmal genehmigt werden müssen!

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Re: Wegen Grundstückskauf

Antwort von muffelzahn am 17.08.2016, 22:37 Uhr

Ich will dir keine Angst machen, aber das ganze kommt mir vor wie die Katze im Sack gekauft.
Es muss euch doch vorher konkret gesagt werden, wie groß das Grundstück ist und wo eure Grenzen sind. Auch die Art der Bebauung, da wird es sicher auch Auflagen geben z.B.Größe, Höhe der Häuser .
Wie ist es mit der Erschließung? Ist das geregelt?
LG

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Re: Wegen Grundstückskauf

Antwort von Tippel33 am 17.08.2016, 22:41 Uhr

Mutig, einfach so ein Grundstück zu kaufen, ohne genau Bescheid zu wissen. Kennt ihr den Bebauungsplan? Könnt ihr da so bauen, wie ihr euch das vorgestellt habt? Bebauungszahl etc.? Es gibt Bebauungspläne, die lassen nur wenig Raum für eigene Kreativität....da ist von Dachfarbe, Form bis Fassade und Bepflanzung des Gartens alles vorgeschrieben.

Grundstücke werden eingemessen, von einem öffentlich bestellten Vermesser....Das macht nicht der Bauherr selbst.
Ist die Erschließung schon erfolgt? Dann müssten sie schon eingemessen sein.

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Re: Wegen Grundstückskauf

Antwort von Tippel33 am 17.08.2016, 22:52 Uhr

Aber Du schreibst, es ist alles noch ein riesengroßer Acker......Dann kann man sich von schnell anfangen sowieso verabschieden. Dann muss erstmal vermessen werden, die Erschließung erfolgen, Baustrassen angelegt werden etc. Das kann lange dauern. Habt ihr die Kosten für die Erschließung geregelt?

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Ich will dir deine Freude nicht vermiesen... aber...

Antwort von einafets am 18.08.2016, 8:57 Uhr

Das hört sich so an, als ob ihr euch vorher so gar nicht mit dem Thema beschäftigt habt...
Gibt es denn einen Bebauungsplan? Es gibt viele, die sich nach dieser Lektüre doch gegen ein Grundstück entschieden haben... z. B. Weil keine Garage erlaubt war oder das Baufenster zu klein... Baufenster gibt vor, in welchem Bereich das Haus stehen darf.
Ansonsten empfiehlt es sich durchaus immer mal nach dem Grundstück zu sehen und z. B. Zu gucken ob die Grenzpunkte (die dann wohl in nächster Zeit gesetzt werden) noch da sind, oder ob jemand seinen Müll/Bauschutt bei euch lagert...

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eigentlich ist das ganz einfach...

Antwort von Holzkohle am 18.08.2016, 11:02 Uhr

zuerstmal: ich gehe mal fest davon aus, dass die AP hier gerade ahnungsloser gemacht wird als sie es ist. Es ist ja nicht so, dass sie mit ner Fahne oder einem Stück Seil den Acker abgelaufen sind. Ich gehe fest davon aus, dass es sich um Bauland im Sinne des Wohnungsbaus und hier auch des offenen Wohnungsbaus handelt, es einen KV und eine Eintragung im Grundbuch gibt. Ebenfalls ist der Acker vermessen worden, sonst gäbe ich die einzelnen gekauften Flurstücke nicht.

Die Frage war lediglich - woher wissen die anderen Käufer bis wohin sie bauen dürfen. In dem Moment, wo ein Vermesser da war, wird auchd as Grundstück abgesteckt bzw. jetzt die einzelnen Flurstücke.
Und eben diese Markierung wird es auf dem Acker geben, das sind meistens so kleine Grenzsteine. Und hier solltet Ihr, gerade wenn Ihr sicher gehen und auch nicht sofort bauen wollt, zuerst tätig werden.

Geht zum Vermessunsgamt und lasst Euch die Unterlagen geben, dann geht Ihr am Besten mit einem Vermesser raus und steckt Euer Grundstück ab, am besten mit einem Zaun oder (hört sich dämlich an) Pfählen. Warum? In ein paar Jahren, wenn erstmal tausend Baufahrzeuge an Eurem Grundstück vorbei (und wahrscheinlich auch drüber weggefahren sind) findet man die Vermessungspunkte unter Umständen nicht mehr da, wo sie mal waren. Durch das Ziehen Eurer Grundstücksgrenze, wie auch immer das dann bildlich aussieht, seid Ihr da abgesichert.

LG

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Ich glaube ich hatte mich ungünstig ausgedrückt.. ;-)

Antwort von Niikolausi am 18.08.2016, 15:19 Uhr

Hallo nochmal...

Sicher wissen wir wie gross das Grundstück ist und wo es liegt. Es gibt ja einen Lageplan oder Flurkarte oder wie auch immer man das nennt. Es sind alle Grundstücke darauf eingezeichnet und die qm stehen auch dabei. Jeder Käufer hat diesen Plan bekommen bzw konnte ihn sich vorher im Internet ansehenund herunterladen.

Jeder will ja sein Grundstück optimalst ausnutzen und das Haus möglichst gross bauen. Es gibt Leute die halten sich bestimmt ganz genau an die Vorschriften. Aber ich kann mir vorstellen dass es auch Leute gibt die dann ganz dreist versuchen über die Grenze zu bauen bzw. die Mindestabstände nicht einzuhalten.
Da die Grundstücke in unserer Gegend mit 450-500qm inzwischen eh ziemlich klein sind dann wirds ruckzuck eng wenn dann einer oder zwei die Mindestabstände nicht einhalten.

Einen Zaun stelle ich mir schwierig vor. Irgendjeman hatte doch geschrieben dass die lkw Bagger etc über die Grundstücke drüberfahren und alles platt walzen. Da würde ein Zaun nicht stand halten.

Freunde von uns hatten das Problem. Die haben aber ein megagrosses Grundstück mit ca. 2000qm. Deren Nachbar hat sein Schwimmbecken einen halben Meter auf das Grundstück unserer Freunde gebaut. Also ein richtiges ausgebaggertes massiv gebautes Schwimmbecken. Das ist aber erst nach einigen Jahren aufgefallen. Waren ja "nur" 50cm. Egtl hätten die einen bestimmten Mindestabstand halten müssen und dann erst das Becken hinmauern. Aber ein Teil des Beckens befindet sich nun auf dem Grundstück unserer Freunde. Tja...und machen konnte man nichts mehr. Dumm gelaufen... ist leider erst spät aufgefallen.
Ich kann mir vorstellen dass die Leute die auch ein Grundstück gekauft haben und da hin bauen, Kinder haben etc. Das heisst falls die sich aus versehen oder absichtlich mit ihrem haus auf unser Grundstück verirren. Kann man diese hinterher nicht nötigen das Haus wieder abzureissen. Das wäre fatal für die Familie und auch finanziell bestimmt ein Desaster für diese Leute. Ich glaube kein Richter würde verlangen dass ein Haus abgerissen wird. Kam das schonmal vor?

Wir wollen jetzt noch nicht anfangen zu bauen. War egtl nicht geplant. Wir haben ja ein Haus. Aber es ist ne tolle Lage und so ein Grundstück bekommen wir nicht mehr wieder. Da haben wir zugeschlagen. Nun wollen wir in Ruhe überlegen was wir damit machen. Ein neues Haus für uns oder ein 2 FH zum Vermieten. Deshalb lassen wir uns Zeit mit dem Bau.

Ich denke wir müssen das mal beobachten. Sobald wir merken es geht auf den Nachbargrundstücken los müssen wir ein Auge drauf halten.

Vielen Dank für eure Antworten.
Ich wünsche euch einen schönenTag

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Ich verstehe es trotzdem nicht...

Antwort von einafets am 18.08.2016, 15:54 Uhr

" Ein neues Haus für uns oder ein 2 FH zum Vermieten."
Ist das nicht im Bebauungsplan festgeschrieben?
Wir hätten auf unserem Grundstück z.B. kein Zweifamilienhaus bauen dürfen.
Oder gibt es für dieses Gebiet gar keinen Bebauungsplan?
Grenzpunkte müssen doch aber da sein. Und auf den Plänen sind doch auch die Baufenster eingezeichnet. Da siehst du doch wie viel Abstand zur Grenze der Nachbar einhalten muss.
Im Zweifelsfall würde ich da selber nachmessen (lassen).

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Re: Ich glaube ich hatte mich ungünstig ausgedrückt.. ;-)

Antwort von Sindarella am 18.08.2016, 17:05 Uhr

Gerade bei solchen Grundstücken in Neubaugebieten herrscht oft ein Bauzwang, d.h. man muss in einem gewissen Zeitraum bauen und eben für sich! Das ist der Sinn davon. Ansonsten würden ja ganz viele Leute und Firmen sofort zuschlagen, um Profit zu machen.
Da seid ihr schon blauäugig rangegangen, wenn man deine Fragen liest.

Bestimmt es so etwas schon alles vorgekommen, aber in D gibt es eben Vorschriften und wenn man sich nicht daran hält, muss man mit blöden oder teuren Konsequenzen rechnen.
Unser Nachbar (Architekt, er weiß also schon recht viel zu dem Thema) hat auch eine Gartenhütte am Grundstücksrand aufgestellt. Hierfür hätte er aber vorher das Einverständnis aller Nachbarn einholen müssen. Das hat er nicht gemacht, einer hat sich beschwert. Tja, Hütte muss wieder weg, Pech gehabt.

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sie können eben NICHT einfach so bauen wie und was sie wollen

Antwort von Holzkohle am 18.08.2016, 18:14 Uhr

dafür gibt es ja eben Bebauungspläne und vorgeschriebene Geschossflächen- und Grundflächenzahlen. Der Nachbar kann eben nicht nen schönen Fünfgeschosser hinbauen und ebenfalls nicht einfach auf ich sage mal eine Größe von 200 qm, wenn das Grundstück nur eine bestimmte Größe hat. Tut er es dennoch, es ist sein Problem, es werden seine Kosten sein usw. Aber da muss ich Dir ganz ehrlich sagen - Deine Sorge, dass ein Zaun "plattgewalzt" wird ist unberechtigt - eher riskierst Du eine Verschiebung der Grenzsteine, wenn Ihr wirklich erst in ein paar Jahren bauen wollt und DANN sich den Stress oder gar einen Rechtsstreit anzutun, wenn einer der Nachbarn oder mehrere verbotenerweise doch zu weit zu Euch gebaut hat oder sich gar die Grundstücksgrenze dadurch "verschoben" hat, wäre mir den Zaun und die damit verbundenen Kosten wert!
Und ich hatte nicht geschrieben, dass Lkws Euren Zaun niederfahren sondern ich hatte geschrieben, dass die Wahrscheinlichkeit, dass diese ÜBER Euer Grundstück fahren, eben ohne vorhandene Grenze bei 100%iger Sicherheit liegt! Ebenso, dass Euer leeres Grundstück als Müllhalde benutzt wird.

Und ich spinne jetzt mal noch ein wenig weiter, Thema spielende Kinder auf Eurem Grundstück. Ihr seid die Eigentümer und haftet im Falle eines Schadens, eventuell oben beschrieben Müllhalde. Durch den Kauf seid Ihr für den Zustand Eures Grundstücks verantwortlich, das heißt, Ihr müsst Gewähr tragen, dass dort alles in Ordnung und gefahrenlos ist. Und jetzt sagen wir mal, es gibt eine Gefahrenquelle auf Eurem Grundstück, an der sich ein Kind verletzt, werdet Ihr haftbar gemacht. Genauso, wenn im Winter auf dem Weg davor sich jemand das Bein bricht wenn nicht gestreut ist usw usw. Das Ganze schimpft sich Verkehrssicherungspflicht.

Ich arbeite seit vier Jahren in einer Firma, die Immobilien bewertet. Wir haben sehr viel mit Vermessung und Bebauung zu tun. Das Thema ist wirklich sehr komplex. Aus den ersten zwei Absätzen Deines zweiten Postings geht hervor, dass Ihr offenbar wirklich hier nicht ausreichend informiert oder informiert worden seid! Das würde ich nachholen.

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Re: Ich glaube ich hatte mich ungünstig ausgedrückt.. ;-)

Antwort von Silvia3 am 18.08.2016, 18:15 Uhr

Mir bleibt bei soviel Ahnungslosigkeit echt die Spucke weg. Erstens sollte Euch die Gemeinde/der Unternehmer von dem Ihr das Grundstück gekauft habt, die sog. Textlichen Festsetzungen ausgehändigt haben. Darin sind die Bedingungen für Euren Bau beschrieben, z.B. Grenzabstände, Geschosszahl, Farbe der Dachziegel, Baupflicht, Anzahl der zu pflanzenden Bäume usw. Zweitens hättet Ihr Euch ja selbst mal schlau machen müssen, welche Rechte und Pflichten auf Euch als Bauherren zukommen. Unter anderem müsst Ihr das Grundstück einmessen lassen, was auch ordentlich Geld kostet. Das müssen alle Nachbarn auch machen lassen. Spätestens bei der Einmessung des fertigen Gebäudes käme es raus, wenn ein Nachbar die Grenzabstände nicht eingehalten hätte.

An Deiner Stelle würde ich jetzt mal ganz schnell nachlesen, was ich da gekauft habe und dann noch ein paar Basics zum Baurecht nachschlagen.

Man kauft doch nicht mal eben ein Grundstück wie ein T-Shirt bei Kik!

Silvia

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:-)

Antwort von Niikolausi am 18.08.2016, 18:16 Uhr

Ja wir müssen in 3 Jahren angefangen haben zu bauen....es ist also nicht unbegrenzt Zeit.

Wir müssen bei Fremdnutzung bzw Vermietung eine Strafe zahlen. Das steht schon so im Kaufvertrag.
Da dies aber nicht allzuviel ist nehmen wir das in Kauf.

Es wird auch ..wenn überhaupt.. nur ein 2-3 Parteienhaus.. also kein riesen Mietshaus.
Aber wie gesagt evtl nutzen wir das DOCH selbst oder je nachdem wie fit meine Eltern bis dahin noch sind können diese ja auch da einziehen. Sie sind schon etwas älter und es wäre besser wenn sie in ein kleineres Haus bzw Wohnung ziehen. Das jetzige können sie ja bald nicht mehr bewirtschaften.

Also ich denke wir werden das sicherheitshalber vermessen lassen und versuchen irgendwie zu kennzeichnen. Eine regelmässige Kontrolle werden wir wohl auch vornehmen. Sicher ist sicher.
Es ist ja nur im Nachbarort und kein Problem nach der Arbeit mal schnell vorbeizuschauen.

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@silvia3

Antwort von Niikolausi am 18.08.2016, 19:06 Uhr

Sorry erstmal dass ich nicht alles ausführlich beantworten kann...mit Kleinkind lange Nachrichten schreiben ist schwierig ;- )

Wir haben ja div. Unterlagen bekommen. Auch wo eingezeichnet ist wo von der Stadt Pflanzkübel und Bäume hingebaut oder gepflanzt werden damit man die Hauseinfahrten etc planen kann.

Wir haben überlegt ein Haus hinzubauen bei dem man später ohne viel Aufwand ins DG noch eine Whg bauen kann. Evtl noch eine MiniKellerwohnung.
Bzgl Dachziegel etc stand absolut nichts in den Unterlagen. Wir haben uns die anderen angrenzenden Häuser bzw das direkte Umfeld angesehen und hier sind alle Häuser unterschiedlich. Die dachziegelfarben und auch die Formen des Dachs. Manche haben Flachdach..manche Walmendach...etc...Auch die Fassadenfarben sind unterschiedlich usw. Ich denke wenn was vorgeschrieben wäre würde das auch im Vertrag stehen.

Bzgl der Baustellensicherung habt ihr recht. Ich denke das sollten wir machen. Es wohnen ja nur Familien mit Kindern dort bzw alle die nun auch bauen werden haben kleine Kinder.

So..nun muss ich wieder abbrechen...

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Re: Ich glaube ich hatte mich ungünstig ausgedrückt.. ;-)

Antwort von Danyshope am 18.08.2016, 20:01 Uhr

Ein Pool ist kein Haus.Ein Haus darf man nur per Baugenehmigung bauen. Und das heißt auch das es entsprechend eingemessen wird bei Baubeginn wo was hinkommt. Wir hatten es auf der Baustelle mal das sich um 20cm verrechnet wurde. da musste dann noch mal wer vom Amt herauskommen und das absegnen. Notfalls hätte sonst der komplette Rohbau abgerissen werden müssen.

Den Pool hätten die Nachbarn auch wegmachen müssen wenn es eure Freunde drauf angelegt hätten. Außer, die Freunde haben das Haus gekauft NACHDEM der Pool bereits gebaut worden war. da könnte es passieren das eben doch so bleiben kann, dann aber gegen entsprechender Zahlung.

Häuser bzw Gebäude müssen auch weniger einen Abstand zum Grundstück haben sondern eher von einem Haus zu einem anderen. darunter fallen auch Garagen und Gartenhäuser wenn entsprechend groß. nennt sich Abstandsflächen. Wird davon abgewichen, dann muss das als Baulast gekennzeichnet werden.

Bei einem 450qm "Hundehütten-Grundstück" bezweifel ich das ihr das OK vom Bauamt bekommt dort ein Mehrfamilienhaus zu bauen. Und wenn dann nur zwei "Winzwohnungen". Zumal oft auch stark eingeschränkt ist was dort genau gebaut werden darf und wie groß das Haus insgesamt sein darf von der Fläche. Außerdem dürfte es auch ein Problem dann mit der Parkplatzfläche geben. Oft ist nämlich vorgeschrieben das man 1-2 Parkplätze pro Wohnung anzubieten hat bzw man muss sich entsprechend "freikaufen" wenn das zB nicht geht (innerstädtische Bebauung). In einem Neubaugebiet mit Einfamilienhaus-Quarakter dürfte das kaum durch zu bekommen sein. Geregelt über Grundflächenzahl und auch über die Geschossfläche. Bezüglich "Kellerwohnung", um diese durchzubekommen muss der keller auch entsprechende baurechtliche Dinge erfüllen, wie zB Höhe. All das einzuhalten kann verdammt teuer werden.

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2-3 Jahre warten wäre hier bei uns schon nicht möglich...hier muss man innerhalb von 18

Antwort von wesermami am 19.08.2016, 9:00 Uhr

Monaten mit dem Bau beginnen;-)

Habt ihr denn schon eine Ahnung WAS ihr bauen wollt?? Ansonsten würde ich mich da mal dransetzen und Genehmigungen einholen. Euer Grundstück ist verdammt klein und ich vermute das fast alles auf eine Randbebauung hinausläuft, die mit den Nachbarn und der Stadt/Gemeinde abgesprochen werden muss. Und je mehr Leute um euch drumrum bauen umso schwieriger wird es für euch die Genehmigungen zu bekommen....

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@wesermami

Antwort von einafets am 19.08.2016, 9:10 Uhr

"Euer Grundstück (400-500m2) ist verdammt klein..."
Da weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. 500 m2 wären ein Traum. Im Einzugsgebiet von Wiesbaden/Frankfurt für uns nicht machbar...
Wir wohnen aber trotz mini Grundstück schön.

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Re: 2-3 Jahre warten wäre hier bei uns schon nicht möglich...hier muss man innerhalb von 18

Antwort von Niikolausi am 20.08.2016, 7:23 Uhr

Ja, das Grundstück ist nicht so gross. Aber für die Verhältnisse hier in der Gegend ist es Luxus. Die Grundstücke sind leider ansonsten noch kleiner da es wohl langsam eng wird. Normalerweise sind es Grundstücke für Dhh mit 300qm je Haushälfte. So richtig tolle grosse Grundstücke gibts hier leider nicht mehr.

Es soll von aussen aussehen wie ein Einfamilienhaus. Später soll noch das Dachgeschoss zu einer whg u funktioniert werden. Und evtl noch ne kleine Whg im Kellergeschoss.
Man darf es von aussen nur nicht gleich erkennen dass das so geplant ist. Da man egtl nur EFHs dort bauen darf.
Beimjetzigen Haus haben wir das auch so gemacht. Man denkt von aussen dass es ein grosses EFH ist und innen sind aber 3 whg.
Die letzten 20 Jahre hat das so geklappt und keiner hat gemeckert oder es gemerkt.
Wir werden natürlich jetzt schon mit den Planungen anfangen aber der Beginn des Baus wird evtl erst später sein. Mal schauen. So wie ich meinen Mann kenne wird er es aber nicht abwarten können ;-) wahrscheinlich gehts doch schon früher los.

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Re: 2-3 Jahre warten wäre hier bei uns schon nicht möglich...hier muss man innerhalb von 18

Antwort von Niikolausi am 20.08.2016, 7:31 Uhr

Ja, geplant ist ein EFH in dem man dann später noch eine DGWhg und evtl noch ne Kellerwohnung "aktiviert". Beim jetzigen Haus haben wir das so gemacht. Erst EFH und nun 3FH. Keiner hats gemerkt.
Ja, das Grundstück ist klein. Schade. Aber hier gibts leider keine grösseren Grundstücke mehr. Wir sind froh dass wir dieses noch bekommen haben und können froh sein dass wir diese Grösse noch bekommen haben.

Randbebauung ist nicht geplant. Ansonsten hätten wir es nicht genommen. Finde es schrecklich wenn jeder auf dem anderen hängt. Die Mindestabstände müssen eingehalten werden. Aber ob sich jeder so dran hält?? Jeder versucht ja das beste rauszuholen. Deshalb müssen wir das beobachten.
Wobei wir eine Familie mit Kleinkind nicht nötigen würden den Rohbau abzureissen wenn sie zu nah an uns gebaut hätten. Das wäre doch schlimm und teuer für diejenigen.. Dann würden wir uns lieber anders einigen. Wir sind ja keine Unmenschen.
;-)

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Re: 2-3 Jahre warten wäre hier bei uns schon nicht möglich...hier muss man innerhalb von 18

Antwort von Danyshope am 20.08.2016, 17:38 Uhr

Aber neuerdings muss man so was ordentlich anmelden. Riesen Unterschied zu dem was vor "20 Jahren" noch möglich war. Und spätestens dann fällt ein "Schwarzbau" auf. Und aus einem Einfamilienhaus ein Mehrfamilienhaus zu machen ohne Baugnehmigung dürfte ein Problem werden.

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