Geschrieben von be@ am 19.02.2015, 12:51 Uhr |
Versicherungsfrage - Abrechnung nach Gutachten
Hallo!
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!!
Mein Auto stand beim Ausparken im Weg und wurde beschädigt. Ist halt schon älter - und für mich mehr wert als der reelle Wert.
So nun war der Gutachter der Versicherung da und das Gutachten ist fertig. Die Reperaturkosten liegen etwas unter dem Wiederbeschaffungswert. Nun möchte ich nach Gutachten abrechnen. Was muss ich beachten? Bekomme ich den Betrag was der Gutachter für die Reperatur veranschlagt hat oder zieht die Versicherung noch was ab???
Ich bin da völlig planlos!!!!
GlG Bea
Re: Versicherungsfrage - Abrechnung nach Gutachten
Antwort von shinead am 19.02.2015, 13:11 Uhr
Ich habe den Betrag auf dem Gutachten erhalten und für die zwei Tage die das Auto (zur Begutachtung) in der Werkstatt stand einen entsprechenden Nutzungsausfall.
Re: Versicherungsfrage - Abrechnung nach Gutachten
Antwort von ungewohnt am 19.02.2015, 17:08 Uhr
Die Mehrwertsteuer wird bei Nicht-Reparatur abgezogen. Nutzungsausfall und 30 € "Bearbeitungsgebühr" kann man zusätzlich ansetzen.