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Geschrieben von sechsfachmama am 28.03.2015, 11:52 Uhr

Vermüllung von öffentlichem Raum im Haus - Räumung möglich?

wenn ein Mieter einen Raum (Heizungs- und Wäschekeller) oder auch Hausflur, "Ecken" mit Müll zustellt, so dass die anderen Mieter nicht mehr ihre Wäsche aufhängen können, kann dann der Vermieter OHNE zu fragen bzw. Mieter, Angehörige diesen Müll einfach entsorgen?

Oder bekommt man dann rechtlich Ärger (abgesehen von dem Ärger mit dem Mieter)

 
8 Antworten:

Ich denke.....

Antwort von CarWi am 28.03.2015, 12:29 Uhr

...ich weiß es aber nicht genau.....wie immer Rüge, Abmahnen mit Fristsetzung, nochmals Abmahnen und dann wirds ernst und kann gehandelt werden....wegräumen oder kündigen ist , glaub ich nach gewissen Abmahnungen auch möglich. Ganz so rechtlos ist man nicht, wenn sich nicht an Verträge gehalten wird.
Bin aber kein Experte....
LG carmen

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Re: Ich denke.....

Antwort von sechsfachmama am 28.03.2015, 12:40 Uhr

es liegt schon eine fristlose kündigung der wohung aus demselben grund vor (jegliche einsicht des mieters fehlt) ... wohnungsbegehung durch den vermieter hat stattgefunden, mieter ist krankhafter messie, lehnt aber jegliche hilfe ab und hat zig gründe, warum das jetzt alles so ist, wie es ist.

jegliche maßnahmen betr. wohnung bringen "nichts" und nun wird öffentlich zugänglicher raum zugemüllt.
habe mich mal belesen, die anderen mieter können deswegen mietminderung machen - obwohl der vermieter nix dafür kann.

ich bin nicht der vermieter, sondern angehöriger, könnte diesen ort aber rigeros entmüllen, wenn es rechtlich ginge. mit dem vermieter kann ich das absprechen, die wären sicher froh, wenn was passieren würde ...
dass damit das problem nicht aus der welt geschafft wird, ist vollkommen klar, zumindest würde sich die vermüllung dann nicht übers ganze haus ausbreiten.

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Re: Ich denke...

Antwort von CarWi am 28.03.2015, 13:15 Uhr

Und bei der Satdt mal erkundigen?
Ich kenne Leute mit Depressionen, die bekommen Haushaltshilfe übers Sozialamt. Messias haben doch auch Gefahrenpotential in dem Fall für die Allgemeinheit...?
...das a geht nicht raus...

Lg

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Re: Ich denke...

Antwort von sechsfachmama am 28.03.2015, 14:26 Uhr

stadt ja ... - dort haben wir kinder nach ostern eh einen termin betr. dieser sache ... aber ich werde montag dort anrufen und nachfragen.

es gibt verschiedene (zwangs)methoden betr. betreuung usw., das werden die nächsten schritte sein müssen

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Re: Vermüllung von "öffentlichem Raum" im Haus - Räumung möglich?

Antwort von shinead am 28.03.2015, 14:39 Uhr

Bei uns ist in der Hausordnung schon festlegt, dass die gemeinschaftlich genutzten Flächen (Trockenraum, Treppenhaus, Rasenfläche vor dem Haus) nicht ohne Genehmigung als Abstellfläche genutzt werden dürfen.
Stellt dort doch jemand etwas ab, gibt es einen Aushang und Flyer in die Briefkästen mit Fristsetzung. Dann kommt der Sperrmüll. Die Kosten tragen die Mieter über die Nebenkostenabrechnung oder (falls feststellbar) der Verursacher alleine.

Schlüssel ist aber wohl, dass das Prozedere in der Hausordnung so festgelegt ist. Letztens haben wir ein Hardtop eines Cabrios entsorgt. Der Besitzer hat brav gezahlt und nicht geklagt.

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Re: Vermüllung von "öffentlichem Raum" im Haus - Räumung möglich?

Antwort von sechsfachmama am 28.03.2015, 16:20 Uhr

ich kenne den mietvertrag nicht im detail, aber denke, dass sowas in der art mit drinsteht.
und es gibt ja auch dinge, die nicht extra erwähnt werden müssen und trotzdem bestandteil des mietvertrages sind - wie z. b. dass wohnraum und dazu gehörende räume nicht vermüllt werden dürfen usw.

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Schon alleine aus brandschutztechnischen Gründen darf da nichts stehen

Antwort von und am 29.03.2015, 10:33 Uhr

"kann dann der Vermieter OHNE zu fragen bzw. Mieter, Angehörige diesen Müll einfach entsorgen? "

Ich denke, der Vermieter MUSS die Gegenstände sogar entsorgen oder zumindest entfernen. Sämtliche Fluchtwege (Hausflur!) müssen zu jeder Zeit mit einer gewissen Mindestbreite frei sein. Schon abgestellte Kinderwägen im Treppenhaus sind eine reine Duldungssache.

Und wenn der Waschkeller derart zugestellt ist, dass man keine Wäsche mehr aufhängen kann, dann ist auch dies selbstverständlich (schon rein brandschutztechnisch) nicht zulässig.

Wohin der Vermieter die Gegenstände verbringt, also ob er sie einfach entsorgen darf, ist allerdings eine andere Frage.

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Re: Vermüllung von "öffentlichem Raum" im Haus - Räumung möglich?

Antwort von germanit1 am 30.03.2015, 16:37 Uhr

Wenn du als Kind von dem "muellenden" Mieter aufraeumst, waeren dir die anderen Mieter sicher dankbar. Wenn dein Elternteil dich dann anzeigt, weiss ich nicht, was der Richter macht. Kann sein, dass die wegen Familie auch gar nichts machen (ist mir passiert, aber in anderer Sache). Hauptsache du wirfst keine Sachen von Wert weg. Aber die wird eh keiner ausserhalb der Wohnung in oeffentlich zugaenglichen Raeumen lagern.

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