Geschrieben von mirage am 29.08.2017, 12:21 Uhr |
Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Kennt sich jemand damit aus?
Unsere 2 Zimmer Wohnung steht im Moment leer, wird aber nicht angeboten.
Am Wochenende hat mich jemand angesprochen, ob ich auch an eine Person mit Wohnberechtigungsschein vermieten würde?
Wie läuft das ab? Bekomme ich dann die Miete vom Mieter oder vom Amt. Kaution? Renovierung?
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von lilly1211 am 29.08.2017, 12:31 Uhr
Wieso gehst du davon aus dass jemand der einen Wohnberechtigungsschein hat automatisch Leistungen von Ämtern bezieht?
Ich war mal selbst Mieter einer Wohnung mit diesem Schein. Ich habe meine Miete selbst bezahlt und keinerlei Leistungen irgendwo bezogen.
Auch meine Kaution habe ich selbst hinterlegt.
Wenn es ein Mieter wird dem "das Amt" die Wohnung zahlt kannst du das so einrichten dass die direkt an dich leisten. Wie es dann mit der Kaution läuft weiß ich nicht.
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von taram am 29.08.2017, 12:48 Uhr
Das mit dem Wohnberechtigungsschein geht doch nur, wenn das Haus dafür gebaut wurde. Sprich, es müsste schon immer mit WBS angeboten worden sein. Einfach so, einen WBS annehmen geht nicht. Solche Wohnung wurden doch mit Geldern vom Staat erbaut. Und die meisten haben Arbeit, man dar eben nur nicht so viel verdienen.
Und die Mär, die Miete wird vom Amt überwiesen...klar, das geht, aber der Mieter kann beim Jobcenter dann einfach beantragen, dass er seine Miete wieder selber überweist.
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von lilly1211 am 29.08.2017, 12:56 Uhr
Warum sollte das nicht gehen wenn das Haus nicht dafür gebaut wurde????
Wenn ich mir einen WBS geholt habe dann bin ich doch deswegen nicht verpflichtet NUR solche Wohnungen anzumieten. Ich darf doch auch welche ohne Förderung nehmen wenn ich sie mir leisten kann, ZUSÄTZLICH wäre ich auch berechtigt geförderte Wohnungen anzumieten.
sauber trennen ....
Antwort von Caot am 29.08.2017, 13:07 Uhr
Einen Wohnberechtigungsschein bedeutet, dass man eine geförderte Wohnung einziehen darf. In der Regel bekommen Menschen mit geringem Einkommen, gestaffelt natürlich, einen Wohnberechtigungsschein. Damit kann man sich eine geförderte Wohnung suchen oder eben in eine ganz normale Wohnung ziehen, das hängt immer davon ab was die Miete insgesamt kostet.
Als ganz normaler Vermieter, der keine Wohnung im preisgebundenen Sektor vermieten muss, interessiert dich das eigentlich wenig. Du möchtest ja eine bestimmte Miete und die muss der Mieter, egal wer einzieht, bezahlen können. Die Bonität überprüfst du anhand des Einkommensnachweises. Dann schaut man ob der Interessent sich die Miete leisten kann.
Menschen die eine Wohnberechtigungsschein bekommen, müssen nicht automatisch vom Amt leben. In meiner Studienzeit hatte ich auch einen Wohnberechtigungsschein. Vom Amt war ich ganz weit weg.
Wenn du also vermieten möchtest, dann prüft einfach ganz normal, wie immer, die Bonität des Interessenten.
Re: sauber trennen ....
Antwort von mirage am 29.08.2017, 13:17 Uhr
Die Interessentin ist Frührentnerin und bekommt aufstockend dazu Grundsicherung.
Bonität und Gehahltsnachweise brauche ich deshalb nicht anfordern.
Deshalb darf die Miete auch einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
Nur was ist mit der Kaution? Oder mit den Nebenkosten und evtl. Nachzahlungen?
Strom muss sie selber anmelden und zahlen.
Re: sauber trennen ....
Antwort von tabeamutti am 29.08.2017, 14:05 Uhr
Hallo,
meine Großeltern haben (1950 od. so) mit öffentlichen Geldern gebaut und die Mieter mussten dann einen WBS haben. Da geht es unter anderem um die QM der Wohnung, einer einzelnen Person stehen weniger zu als 2 od. mehr, die Miete ist gebunden (wie hoch weiß ich nicht).
Machmal waren es Mieter vom Amt, aber viele auch mit normalem Job - nur eben wenig Verdienst.
Wenn ihr also nicht mit öff. Mitteln gebaut habe ist ein WBS egal.
Kaution und Nachzahlungen wurden immer von Mieter getragen bzw. vom Amt - aber da auch nicht alles. ( Da war mal eine Frau, die hat ewig geheizt mit Fenster auf und eine wahnsinnige Nachzahlung - musste sie selber zahlen, das Amt hat sich geweigert - zu Recht - 1500 DM nachzuzahlen).
LG
Re: sauber trennen ....
Antwort von shinead am 29.08.2017, 14:24 Uhr
Als Aufstockerin kann sie die Kaution als Kredit vom Amt erhalten. Entweder sie zahlt es dann in Kleinstraten an das Amt zurück, oder die Kaution wird am Ende der Mietzeit wieder an das Amt (und nicht an den Mieter) zurück überwiesen.
Für Nachzahlungen kann man auch Kredite vom Amt bekommen, oder das Amt übernimmt die Nachzahlung komplett.
Alles wie gehabt
Antwort von Caot am 29.08.2017, 14:38 Uhr
Nebenkosten und Kaution sind wie bei jedem anderen Mietverhältnis auch.
Aufpassen muss man bei solchen knappen Einkommensverhältnissen immer, unabhängig von einem Wohnberechtigungsschein. Jede Mieterhöhung oder jeder größeren Nebenkostennachzahlung stellen solche Leute oft vor große Probleme. Auch würde ich nachfragen warum sie Frührentnerin ist.
Re: Alles wie gehabt
Antwort von shinead am 29.08.2017, 15:44 Uhr
>>Auch würde ich nachfragen warum sie Frührentnerin ist.
Warum?
Re: Alles wie gehabt
Antwort von Caot am 29.08.2017, 15:49 Uhr
Frührentner mit psychischen Erkrankungen können richtig Probleme machen. Das ist nicht lustig. Ich würde daher, aus Erfahrung sprechend, genau hinschauen.
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von Mehtab am 29.08.2017, 16:09 Uhr
Hallo mirage,
wenn du einen sozial schwachen Mieter nimmst, der Leistungen von der Sozialhilfe, oder wie auch immer das jetzt gerade heißt, bekommt, dann kannst du gar nichts einrichten. Anspruchsberechtigt ist allen deine Mieterin oder dein Mieter und die bestimmen ganz allein, wohin "das Amt" die Leistung überweist. Du bekommst aus Datenschutzgründen nicht einmal irgendeine Auskunft vom Amt. Selbst wenn vereinbart ist, dass die Miete direkt an dich überwiesen wird, kann das jeden Monat geändert werden.
Viele Grüße
Mehtab
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von Mehtab am 29.08.2017, 16:15 Uhr
Du musst alles selbst prüfen und dann überlegen, ob das gut gehen kann, d. h., ob die neue Mieterin in der Lage und bereit ist, die Miete zu bezahlen. Wenn sie irgendetwas nicht bezahlen kann, dann ist das ganz schnell auch dein Problem, weil, wie oben schon geschrieben, die öffentliche Hand nicht für Kosten jeder Art und Höhe aufkommen wird, selbst wenn die Mieterin grundsätzlich soziale Hilfen bekommt.
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von Helene34 am 29.08.2017, 17:08 Uhr
Und wo hat die Rentnerin vorher gewohnt?
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von Benedikte am 29.08.2017, 17:53 Uhr
caot hat das mE gut erklärt.
Wenn Du eine selbstfinanzierte Wohnung hast, kannst Du vermieten, an wen Du willst.
WBS sagt nur aus, dass der Inhaber auch Sozialwohnungen mieten darf und man kann daraus schliessen, dass er ein geringes Einkommen hat.
No more no less.
Was Du bedenken musst : Wie gut ist die Wohnung bzw. welche Schäden können entstehen. Nagelneues Bad und Massivparkett- wenn sich da jemand danebenbenimmt, hast Du Tausende Schäden. Dafür muss der Mieter gerade stehen. Ist der klamm, hast u als Vermieter Pech gehabt. Und bei jemand mit WBS ist regelmäßig nicht superviel zu holen. Das ist das eine.
Das andere- die Dispositionbefugnis über die Wohnung.Mieter haben ganz starke Rechte, die Rechte sind umso stärker je schwächer die Mieter sind. Sprich- den dynamischen SingleAnwalt kriegst Du raus aus der Wohnung, eine psychisch krake Frührentnerin eher nicht oder es kostet JAhre. Ich hatte mal an einen psychisch kranken aerkannten Asylbewerber vermietet- jahrelang habe ich prozessiert, immer in der SAche recht gekrigt und der eine Räumnungsfrist nah er anderen. Grund- bei der Güterabwägung war bei mir nur schnöder Mammon betroffen, bei ihm drohte Obdachlosigkeit (klar, wer will schon so einen, der findet nix, damals nicht, heute noch weniger) und die verstößt gegen die öffentliche Ordung. Hat mich einen fünfstelligen Betrag gekostet.
Anekdoten beiseite- kannst Du denn auswählen, hat Du viele Interessenten und ist die Wohnung gut in Schuss? Dann würde ich den sozial stärkeren Mieter nehmen. Wenn Du aber in der Pampa wohnst, Mietintererssenten rar sind und Du die Wohnung niht verkaufen willst oder kannst weil sie keiner haben will- dann nur zu.
Warum steht die Wohnung denn leer? Und wo ist sie-hotspot oder Prärie-und wie ist sie-schö saniert oder 50ger JAhre?
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von mirage am 29.08.2017, 18:16 Uhr
Danke für die Antworten.
Die Wohnung ist 21 Jahre alt und wurde vor 4 Jahren saniert. Bis Juli hat unsere älteste Tochter darin gewohnt. Seitdem steht sie leer. Wir wohnen zwar ländlich, aber im Speckgürtel von Frankfurt /Main.
Das vermieten dieser 2 Zimmer Wohnung dürfte kein Problem sein.
Ob wir das wollen steht auf einem anderen Blatt.
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von mirage am 29.08.2017, 18:20 Uhr
Ach so, vor meiner Tochter hat meine Oma die Wohnung 15 Jahre lang bewohnt. Habe also im Prinzip noch nie "fremd vermietet".
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von Helene34 am 29.08.2017, 20:50 Uhr
Und die Wohnung ist in eurem Haus welches ihr auch bewohnt?
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von mirage am 29.08.2017, 21:44 Uhr
Wie kommst du darauf?
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von Helene34 am 29.08.2017, 21:50 Uhr
Das war geraten. Im eigenen Haus sucht man vielleicht etwas andere Mieter, als wenn man extern vermietet.
Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Antwort von Carow am 29.08.2017, 22:09 Uhr
Sollte dies zutreffen, ein Tipp, wie es eine Kollegin macht: sie lässt sich über nen Makler Mieter suchen, die nur in der nahen Großstadt arbeiten, aber am we nach Hause zur Familie fahren. Sehr zu empfehlen sowas.
( klar können die sich hier neu verlieben, aber eine Familie passt in die Wohnung nicht rein).
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