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von CarinaLilly  am 13.01.2015, 18:43 Uhr

Verleumdung, Rufmord, Üble Nachrede

Hallo ihr lieben

Ich hoffe es ist ok wenn ich hier meine Frage stelle, ich weiß leider sonst nicht wo

Vor ein paar Monaten haben ein paar Drogendealer meinem Mann ein paar Probleme bereitet. Sie haben behauptet, dass er ein Dealer sei.
Nach ewigem Hin und und Her hat sich endlich raus gestellt, dass das alles nicht wahr ist und die Typen einfach nur ihren aller wertesten Retten wollten
Unser Anwalt hat uns nun geraten die zwei Anzuzeigen. Da ich total glücklich war das der Mist endlich rum ist, habe ich nicht richtig aufgepasst
Würden wir die zwei Anzeigen, was wäre das dann? Rufmord, Verleumdung oder üble Nachrede?
Und was unterscheidet die drei?

Lfg
CL

 
1 Antwort:

Wenn ihr einen Anwalt habt,...

Antwort von wolke76 am 13.01.2015, 21:11 Uhr

...dann frage doch ihn. Er wird dich entsprechend beraten.

Ansonsten kann dein Mann (nicht du) einfach zur Polizei gehen und die Sachlage schildern. Das wird dann aufgenommen. Um welchen Straftatbestand es sich handelt, wird dann ermittelt. DAS muss dein Mann nicht sagen.

Rufmord ist der Überbegriff für z.B. Verleumdung und üble Nachrede, wobei sich die letzteren im Wahrheitsbeweis unterscheiden.

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