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Geschrieben von Gucci75 am 15.11.2016, 21:02 Uhr

Verletzung des Urheberrechts

Hallo,

das Kind einer Freundin hat mit seinem Handy Bilder in einer Ausstellung gemacht und wollte diese als Profilbild in einem sozialen Netzwerk verwenden.
Ich sehe da eine Verletzung des Urheberrechts, meine Freundin hat da weniger Bedenken bzw. sieht dieses nicht verletzt.
Weiß jemand wie es sich verhält?

 
16 Antworten:

Re: Verletzung des Urheberrechts

Antwort von Pebbie am 15.11.2016, 22:29 Uhr

Für mich wäre es eher eine Verletzung des Urheberrechts, wenn man z.B. ein Foto aus dem Katalog oder.der.Broschüre der Ausstellung abfotografiert.

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Re: Verletzung des Urheberrechts

Antwort von DK-Ursel am 16.11.2016, 0:28 Uhr

Hej!

Ich würde mich da trotzdem schlaumachen, schließlich haben Katalogherausgeber auch die Genehmigung des Künstlers - einfach so verwenden kann teuer werden!
Zu Recht übrigens.

Gruß Ursel ,DK, die zu Vorsicht rät ()

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Re: Verletzung des Urheberrechts

Antwort von Gucci75 am 16.11.2016, 6:52 Uhr

Danke für die Rückmeldung.
Meine Freundin hat es nun doch nicht erlaubt.

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Re: Verletzung des Urheberrechts

Antwort von shinead am 16.11.2016, 8:10 Uhr

Wenn das Fotografieren während der Ausstellung (für private Zwecke) erlaubt war, ist die private Nutzung der Bilder, z.B. als Profilbild m.E. vollkommen in Ordnung.

Anders wäre es, wenn die Fotografien der Kunstwerke verkauft werden sollen.

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Was war erlaubt?

Antwort von Caot am 16.11.2016, 8:15 Uhr

Oft ist photographieren nicht erlaubt und demnach das reinstellen der Bilder in soziale Netzwerke auch nicht. Und ganz allgemein muss ich jemanden fragen ..... ganz kritisch wird es wenn ich andere Personen auf meinem Bild habe, die nicht der Veröffentlichung zugestimmt haben. Oft machen wir uns viel zu wenig Gedanken um den Schutz von Dingen. Deswegen ist es zu 99% verboten in Ausstellungen, Museen oder anderen Orten, zu photographieren.

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Re: Was war erlaubt?

Antwort von DK-Ursel am 16.11.2016, 8:55 Uhr

Ganz genau!

Urheberrechte sind ziemlich streng - zu Recht, denn es geht an den Verdienst der Künstler.
Und Verstöße sind recht teuer...
Auch für Eigenbedarf ist eben nicht alles erlaubt.

Gruß Ursel, DK

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Re: Was war erlaubt?

Antwort von shinead am 16.11.2016, 9:13 Uhr

>>Deswegen ist es zu 99% verboten in Ausstellungen, Museen oder anderen Orten, zu photographieren.

Die 99% waren erfunden, oder?
Das halte ich für ein Gerücht. Gerade die alten Meister sind beliebte Foto-Objekte in Ausstellungen. Zumal bei Künstlern, die mehr als 70 Jahre verstorben sind sowieso kein Urheberschutz mehr besteht.

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Nein, da muss man sich eine Erlaubnis einholen........

Antwort von Caot am 16.11.2016, 10:58 Uhr

so weit ich weiß, darf man in gar keinem Museum ein Photo machen! Sei denn, man holt sich die Erlaubnis und die kostet in der Regel Knete.

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Nicht in den Museen, in denen ich schon fotografiert habe...

Antwort von shinead am 16.11.2016, 11:19 Uhr

Ich kenne es so, dass man Fotos für private Zwecke (fast) immer machen darf. Lediglich Sonderausstellungen sind vom Foto-Verbot betroffen.

http://www.staedelmuseum.de/de/hausordnung
http://www.skd.museum/fileadmin/SKD/Bilder/Besucherservice/Eintrittspreise/Besucherordnung_2015.pdf
http://www.kunstsammlungen-coburg.de/europaeisches-glasmuseum-besucherordnung.php
https://www.dhm.de/fileadmin/medien/relaunch/ueber-uns/DHM_Besucherordnung_2013_deutsch.pdf

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Re: Nein, da muss man sich eine Erlaubnis einholen........

Antwort von Leena am 16.11.2016, 12:17 Uhr

Ich kenne tatsächlich viele Museen, wo man fotografieren darf und die sich sogar über veröffentlichte Fotos (quasi als "Kundenwerbung") freuen.

Sind allerdings durchweg kleinere, private Museen, von denen ich das definitiv so weiß.

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Re: Verletzung des Urheberrechts

Antwort von Terkey235 am 16.11.2016, 15:08 Uhr

Ich komme gerade eben aus einem Kurs, den ich zu dem Thema gegeben habe

Grundsätzlich muss man beachten, ob im jeweiligen Museum überhaupt fotografiert werden darf.

Wenn das der Fall ist, hat man erstmal das Recht auf eine Privatkopie. Das heißt, man darf das Foto z.B. ausdrucken und zuhause an die Wand hängen.
Das bedeutet aber eindeutig noch NICHT, dass man das Bild auch als Profilfoto in einem sozialen Netzwerk verwenden darf! Denn das fällt eindeutig nicht mehr unter Privatkopie, sondern unter Veröffentlichung. Ich bewege mich im Internet und zeige das Bild dort öffentlich. Als Beispiel: Auf Facebook können 1,5 Milliarden angemeldete User mein Profilbild sehen. Da können wir nicht mehr von nicht-öffentlich sprechen.

Trotzdem stimmt es natürlich im Grundsatz, dass man die Bilder verwenden darf, wenn der Urheber mehr als 70 Jahre verstorben ist. Ein Bild von Picasso wäre noch geschützt, eins von van Gogh nicht.
Selbstverständlich ist es trotzdem möglich, dass Museen das Fotografieren untersagen. In der Regel liegt das eher an der Tatsache, dass Pigmente nicht durch das Blitzlicht Schaden nehmen sollen.

Ich persönlich finde, man sollte Kindern das Thema Urheberrecht schon näher bringen und Alternativen aufzeigen. Mit "nicht so eng" kommen wir nicht weit, wenn der Brief vom Abmahnanwalt ins Haus flattert. Damit habe ich täglich zu tun.

LG terkey

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Privat darf man viel, nur nicht veröffentlichen.....

Antwort von Caot am 17.11.2016, 8:09 Uhr

.....was ich privat mache ist dioch das eine, ich darf es aber nicht veröffentlichen. Will ich das, muss ich zahlen, Knete an der Kasse. Ist ganz einfach. Sonst darf ich es nicht. Auch keinen 70 Jahre alten "Meister", denn auch hier hat eine Person das Urheberrecht, z.B. das Museum selbst. also muss ich fragen, wenn ich es veröffentlichen will. Und darum ging es in der Ausgangsfrage, die mal grundsätzlich für jedes Museum gilt. Egal ob groß oder klein. Wenn kleiner Museen das erlauben - dann ist das deren Problem. Mich würde aber nicht wundern, wenn das trotzdem nicht erlaubt wäre. Oft ist ja das was ich darf mir nicht bekannt. Nur schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.

Einfach etwas photographieren und dann veröffentlichen (also im Museum) ist nicht erlaubt, sei denn ich habe schriftlich die Erlaubnis dafür bekommen.

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Re: Privat darf man viel, nur nicht veröffentlichen.....

Antwort von Leena am 17.11.2016, 9:57 Uhr

Warum sollten kleine Museen es nicht erlauben dürfen, wenn man sie fragt, ob man fotografieren und ins Internet stellen darf? Und das für eine entsprechende Erlaubnis die Schriftform vorgeschrieben wäre bzw. das Museum sich dafür bezahlen lassen müsste, wäre mir auch sehr neu. "Grundsätzlich für jedes Museum" gilt da schon mal gar nichts. Auch wenn ich es gut finde, wenn grundsätzlich für das Thema sensibilisiert wird.

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Man darf niemanden und nichts photographieren......

Antwort von Caot am 17.11.2016, 10:48 Uhr

....auch jeden Menschen musst Du vorher fragen. Und genau so hatte ich es geschrieben. Man muss vorher um die Erlaubnis bitten. Oft ist diese kostenpflichtig.

Jedes Stück im Museum gehört Jemanden. Wenn es sich um eine Ausstellung handelt, wo nur "Adam" seine Bilder ausstellt und der bei der Vernisage erklärt, ihr dürft Photos machen wie ihr wollt, dann ist das ok. Sobald man in einem öffentlichen Museum ist, darf man nicht die Ausstellungsstücke photographieren, wenn man nicht die Erlaubnis dafür hat.

In vielen Mueseen bekommt man eine Presseerlaubnis, die muss man bezahlen. Hast du die, darf man das Photo, je nach Vereinbarung, veröffentlichen.

Grundsätzlich darf man nie in einem Museum ungefragt ein Photo machen. Problem, viele wissen das nicht, denn oft steht das nicht klipp und klar ganz groß draußen dran. Und oft machen wir ja Photos von uns selber und nur fürs Photoalbum. Das handhaben Museen unterschiedlich.
Aber für die Öffentlichkeit sind diese Photos ja auch nicht gedacht. Will man ein Photo veröffentlichen, darf ich das nur mit Erlaubnis, wenn der Gegenstand (der einer Person gehört) oder die Person dem zugestimmt hat.

Eine Schriftform ist nicht vorgeschrieben, das hatte ich aber so nicht behauptet, jedoch ist die schriftliche Erlaubnis (Pressezustimmung) durchaus beweissinnvoll, wenn der Künstler sich nicht mehr an sein "sagen" erinnern kann.

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Re: Privat darf man viel, nur nicht veröffentlichen.....

Antwort von shinead am 17.11.2016, 10:56 Uhr

Ich habe geschrieben "für private Zwecke". Hattest Du das gelesen?

Zum anderen: Wenn ich die Besucherordnung der Museen die ich besuche vorher lese/prüfe, muss ich nicht fragen.

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Re: Man darf niemanden und nichts photographieren......

Antwort von Leena am 17.11.2016, 14:05 Uhr

"Einfach etwas photographieren und dann veröffentlichen (also im Museum) ist nicht erlaubt, sei denn ich habe schriftlich die Erlaubnis dafür bekommen."

Oh, ich hatte daraus etwas von "Schriftform erforderlich" gemacht, wie dumm aber auch von mir... ;-) (Darüber, dass im Streitfall etwas Schriftliches immer "beweissicherer" ist, müssen wir jetzt nicht diskutieren.)

Gibt es nicht übrigens gesonderte Regelungen für Fotos von Menschen bei Massenveranstaltungen oder als "Beiwerk" bei Landschafts- oder Gebäudefotos..? So gesehen stimmt der Satz mit dem "man darf niemanden und nichts photographieren" und "jeden Menschen musst Du vorher fragen" auch nicht unbegrenzt.

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