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Geschrieben von Alhambra am 12.11.2015, 20:31 Uhr

Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Mein Mann kam gerade stinkig nach Hause. Auf dem Heimweg hörte er im Radio, dass eine 16 Jährige von einem 17 Jährigen vergewaltigt wurde und welche Strafe gibt es dafür? 17 Monate Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden!

Hab es dann gerade mal rausgesucht:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/bonn/17-Jaehriger-vergewaltigte-16-Jaehrige-auf-Disco-Toilette-article1762853.html

Warum die Justiz so milde ist, kann ich nicht nachvollziehen. Bewährung und Sozialstunden sind doch nix.

Sollte meiner Tochter je einer zu nahe kommen, müsste der Betreffende Schutz bei der Polizei suchen.

Ich finde soche Urteile einfach nur beschämend.

 
49 Antworten:

Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von shinead am 12.11.2015, 20:46 Uhr

Das Urteil ist deswegen so mild, weil wir zu Glück ein Jugendstrafrecht haben, das Jugendliche davor schützt, für Ihre Dummheiten ein Leben lang zu büßen.

Glaub' mir, bei einer langen Haftstrafe würde auch kein besserer Mensch den Knast verlassen.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von memory am 12.11.2015, 20:46 Uhr

Ich denke das da das Alter des Täters entscheidend mit rein gespielt hat!


Ich bin eher gespannt was aus dem 8Jährigen in der USA wird ,der das 1Jährige Mädchen erschossen hat, da wird man wahrscheinlich wieder ein Exempel statuieren , anstatt die Eltern zu Verantwortung zu ziehen!

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von DecafLofat am 12.11.2015, 20:48 Uhr

er hat sie zu tode geschlagen und die mutter des mädchens ist - weil sie das baby dem 8 jährigen (sohn ihrer freundin) überlies, um mit dieser in die disco zu gehen - ebenfalls wg fahrlässiger tötung mitangeklagt.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von ursel am 12.11.2015, 21:11 Uhr

aber auch nach Erwachsenenstrafrecht werden bei Vergewaltigung oft für mein Empfinden zu milde Urteile gefällt. Es ist schon immer noch so dass Eigentumsdelikte stärker bestraft werden.
Perfekt ist unser Strafrecht leider nicht. Und die Urteile fallen auch immer wieder richterabhänig aus. Und weil unser Justizsysthem nicht perfekt ist, darf man darüber diskutieren dürfen. Für die 16 jährige ist ihr Leben in die Katastrophe geschlittert, vermutlich, der Täter muß gerade mal 5 Wochen Vollzeit Trallala-Sozialarbeit machen.

Für mich gehören gerade solche Delikte viel stärker bestraft, weil die Täter bewußt das Leben der Opfer zerstören wollen. Andere Delikte, wenn ich z.b.aus Unkenntnis Urkundenfälschung begannen hab, oder andere vergleichbare Delikte, wo man vielleicht auch aus Dummheit leicht hineinschlittern kann oder Vermögensdelikte, da ist man gleich vorbestraft, kriminalisiert. Sowas wird auch hart bestraft und das kann ich nicht annähernd mit Körperverletzungen oder Vergewaltigungen vergleichen. Da fehlt es für mich an der Verhältnismäßigkeit. Da müßte nachgebessert werden

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von Steffi528 am 12.11.2015, 21:28 Uhr

Naja, immerhin kam es zu einem Urteil.

http://terre-des-femmes.de/

Straftat Vergewaltigung

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Für viele Betroffene ist es nicht der richtige Weg, nach einer Vergewaltigung Strafanzeige zu stellen. Zu belastend kann es sein, öffentlich über eine intime Tat zu reden. Und zu hoch sind die Hürden, dass es zu einem Prozess kommt, bei dem der Täter eine angemessene Strafe erhält: Die Verurteilungsquote in Deutschland liegt bei nur etwa 13%. Auch das ist im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich.

Damit es in Deutschland überhaupt zu einer Verurteilung kommt, muss nach geltendem Recht der Bestand der „schutzlosen Lage“ erfüllt sein; ein zunehmend umstrittenes Kriterium, da es bereits als nicht erfüllt gilt, wenn die Vergewaltigung zum Beispiel in einem Wohnhaus stattfindet, wo das Opfer nach Hilfe rufen oder wegrennen könnte. Eine Reform des § 177 ist daher dringend nötig. (Mehr dazu unter Forderungen)

Übrigens: Die Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit der letzten Reform im Jahre 1997 ein eigener Straftatbestand!


Nein, ich gebe Dir natürlich Recht, das da einiges Nachgebessert werden muss

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von Steffi528 am 12.11.2015, 21:28 Uhr

Naja, immerhin kam es zu einem Urteil.

http://terre-des-femmes.de/

Straftat Vergewaltigung

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Für viele Betroffene ist es nicht der richtige Weg, nach einer Vergewaltigung Strafanzeige zu stellen. Zu belastend kann es sein, öffentlich über eine intime Tat zu reden. Und zu hoch sind die Hürden, dass es zu einem Prozess kommt, bei dem der Täter eine angemessene Strafe erhält: Die Verurteilungsquote in Deutschland liegt bei nur etwa 13%. Auch das ist im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich.

Damit es in Deutschland überhaupt zu einer Verurteilung kommt, muss nach geltendem Recht der Bestand der „schutzlosen Lage“ erfüllt sein; ein zunehmend umstrittenes Kriterium, da es bereits als nicht erfüllt gilt, wenn die Vergewaltigung zum Beispiel in einem Wohnhaus stattfindet, wo das Opfer nach Hilfe rufen oder wegrennen könnte. Eine Reform des § 177 ist daher dringend nötig. (Mehr dazu unter Forderungen)

Übrigens: Die Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit der letzten Reform im Jahre 1997 ein eigener Straftatbestand!


Nein, ich gebe Dir natürlich Recht, das da einiges Nachgebessert werden muss

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von Steffi528 am 12.11.2015, 21:28 Uhr

Naja, immerhin kam es zu einem Urteil.

http://terre-des-femmes.de/

Straftat Vergewaltigung

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Für viele Betroffene ist es nicht der richtige Weg, nach einer Vergewaltigung Strafanzeige zu stellen. Zu belastend kann es sein, öffentlich über eine intime Tat zu reden. Und zu hoch sind die Hürden, dass es zu einem Prozess kommt, bei dem der Täter eine angemessene Strafe erhält: Die Verurteilungsquote in Deutschland liegt bei nur etwa 13%. Auch das ist im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich.

Damit es in Deutschland überhaupt zu einer Verurteilung kommt, muss nach geltendem Recht der Bestand der „schutzlosen Lage“ erfüllt sein; ein zunehmend umstrittenes Kriterium, da es bereits als nicht erfüllt gilt, wenn die Vergewaltigung zum Beispiel in einem Wohnhaus stattfindet, wo das Opfer nach Hilfe rufen oder wegrennen könnte. Eine Reform des § 177 ist daher dringend nötig. (Mehr dazu unter Forderungen)

Übrigens: Die Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit der letzten Reform im Jahre 1997 ein eigener Straftatbestand!


Nein, ich gebe Dir natürlich Recht, das da einiges Nachgebessert werden muss

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Sorry war nicht beabsichtigt

Antwort von Steffi528 am 12.11.2015, 21:29 Uhr

mit dem Dreifachpost

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von Isa2012 am 12.11.2015, 21:42 Uhr

Für ihre Dummheiten ????!
Unter Dummheit fällt evt ein Diebstahl oder dergleichen,aber doch keine Vergewaltigung.
Vielleicht wird derjenige kein besserer Mensch,aber wenn man deutlich mehr strafe bekommt,könnte es ggf noch abschrecken

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von dhana am 12.11.2015, 21:47 Uhr

Hallo,

was will man erwarten, in einer Gesellschaft, in der sexuelle Belästigung recht normal schein...

Frag mal ne Krankschwester wie oft Patienten übergriffig werden...

Gruß Dhana

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von ursel am 12.11.2015, 21:51 Uhr

schön, da sind wir uns ja grundsätzlich einig. Und die Vergewaltigung in der Ehe, ja das ist haarsträubend, dass sich das erst 1997 geändert hat, wußte ich nicht. Aber darin liegt es wohl auch begründet, dass sich noch viel ändern muß und die Mühlen der Gleichberechtigung und der Gleichheit langsam mahlen. Wobei es bei Körperverletzung keinen Unterschied macht, wer zusammengeschlagen wurde, Mann oder Frau, auch da sind die Urteile recht mild manchmal, und da mahlen keine Mühlen mehr.
Geld und Besitz wird angemessener geschützt als die Opfer einer Straftat. Da geht es vor allem um die Resozialisierung der Täter, das Opfer wird für mein Empfinden durch die milde Strafe noch zusätzlich gedemütigt. Es ist ja auch nicht erkennbar, dass sich an der gegenwärtigen Strafgesetzgebung was ändert.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von Leena am 12.11.2015, 21:54 Uhr

Dass Strafe abschrecken könnte, hat sich nicht wirklich überzeugend nachweisen lassen... die meisten gehen so oder so davon aus, dass gerade SIE nicht erwischt werden. Oder haben wirklich erst gar kein Unrechtsbewusstsein...

Ganz im Ernst - es gibt verdammt viele Männer, die es nicht kapieren, gerade wenn Frau erst nicht abgeneigt ist, an irgendeinem Punkt dann aber "Nein" sagt und "Nein" meint.

Wenn ich da lese - der 17-Jährige hat das Mädchen in der Disco kennen gelernt, man fand sich sympathisch, flirtete, knutschte... und als er dann denkt, da geht mehr, will sie plötzlich nicht und läuft weg... da ist er vermutlich kein Einzelall, wenn er dachte, dann nimmt er sich eben, was er so nicht kriegen kann... einfach auch, weil er es körperlich kann, weil er ein "starker Mann" ist..?

Ja, natürlich ist das eine Vergewaltigung. Ja, natürlich muss der Täter da verurteilt werden. Aber zum Teil ist das m.E. auch Ausfluss eines in unserer Gesellschaft doch immer noch recht verbreiteten Männer- und Frauenbildes. Was die Sache an und für sich nicht besser macht, klar.

Aber so ein 17-Jähriger kann wirklich noch ein verdammtes Kind sein.

(Und das Urteile "richterabhängig" sind, finde ich sogar gut - weil jeder Fall eben doch eine Einzelfallentscheidung ist und nichts 100% vergleichbar! Schema F würde da kein Stück zu mehr "Gerechtigkeit" führen...)

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von kevome* am 12.11.2015, 22:07 Uhr

Danke Leena, Du hast meine noch unsortierten Gedanken sehr gut zusammengefasst.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von Sille74 am 12.11.2015, 22:18 Uhr

So stimmt das aber nicht. Der Tatbestand der sexuellen Noetigung (und Vergewaltigung) ist erfuellt bei

1. Gewaltanwendung ODER
2. Drohung mit gegenwaertiger Gefahr fuer Leib oder Leben
ODER, ja
3. Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Taeters schutzlos ausgeliefert ist.

Wenn also der Taeter im Hochhaus-Beispiel Gewalt anwendet oder der Frau eine Pistole an den Kopf haelt oder droht, sie umzubringen, wenn sie sich wehrt o.ae., dann erfuellt erst den Tabestand. Nichtsdestotrotz ist manches nicht ganz befriedigend/eindeutig geregelt, z.B. wenn die Frau im Hochhaus-Bsp. zwar deutlich macht, dass sie keinen Sex will, aber aus Angst alles ueber sich ergehen lässt, der Taeter also keine Gewalt ausueben muss und ihr nicht eindeutig gedroht hat, Word es schwierig, das unter § 177 StGB zu subsumieren.

Die oft niedrigen Strafen fuer Sexualdelikte sind, milde ausgedrueckt, ein Aergernis. (Es wird aber "besser" durch die immer hoeher werdende Rate an Staatsanwaeltinnen u d Strafrichterinnen.) Hier in dem Fall spielt aber schon eine Rolle, dass der Taeter noch Jugendlicher ist.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von ursel am 12.11.2015, 22:21 Uhr

man darf nicht vergessen, dass es sich hier vielleicht nicht um Ermessensspielraum, aus vielen Blickwinkeln bedacht, Prognose, etc. sondern um das Arbeitsgebaren eines Richters handelt, wie er urteilt. Denn ein solches hat ein Richter bestimmt oder bekommt es im Laufe seines Berufslebens . Oft weiß man bei den Richtern einfach was rauskommt, will sagen Richter sind (wie Lehrer auch, blöder Vergleich aber für mich stimmig), niemandem mehr Rechenschaft schuldig, was manchmal recht ungut ist. Unabhängig von der Unabhänigkeit der Gerichte..die ja grundsätzlich wichtig ist.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von Sille74 am 12.11.2015, 22:29 Uhr

Wobei ja die "Vetgewaltigung in der Ehe" auch vor 1997 nicht straffrei geblieben ist, sofern sie angezeigt wurde und nacngewiesen werden konnte. Nur fiel das damals nicht unter den Tatbestand "Vergewaltigung", sondern, glaube ich, unter (sexuelle) Noetigung. Da war allerdings der StrafRAHMEN niedriger, das heisst aber nicht unbedingt, dass die tatsaechlich verhsengten Strafen im Einzelfall unbedingt niedriger sein müssen.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von lotte_1753 am 12.11.2015, 22:31 Uhr

Um was als Resozialisierung sollte es sonst gehen? Abschreckung bringt relativ wenig, bzw. nur bei bestimmten Arten von Delikten. Vergeltung? Selbst wenn die Insel im Meer untergeht müssen alle Mörder hingerichtet werden, weil nur durch die Negierung der Negation das Recht wieder hergestellt ist?

An der Art der Bestrafung wird sich auch nichts ändern, denn sie funktioniert eigentlich ganz gut.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von lotte_1753 am 12.11.2015, 22:35 Uhr

Sie argumentiert gerne formalistisch. Der Grad der Freiheit der Frau in Deutschland wird dann gerne daran festgemacht, dass bis 1976 der Ehemann das Arbeitsverhältnis der Frau kündigen könnte. Damit wird dann die Situation der Frau is muslimischen Laendern relativiert.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von ursel am 12.11.2015, 22:50 Uhr

Es sollte auch um die Wiederherstellung der Würde des Opfers gehen. Im obigen Fall sind es die 200 Stunden, die der junge Mann zu leisten hat, Sozialstunden, was auch immer das sein mag. Die rutscht er dann auf einer Arschbacke ab und es wird ihn aufgrund dieser relativ kurzen und milden Mühen, die er sich machen muß, dafür das er dieses Leben zerstört hat, nicht wirklich in seinem Innersten einen Anstoß geben.
Erinnert mich an ein Praktikum.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von shinead am 13.11.2015, 0:43 Uhr

Eine Vergewaltigung ist keine Dummheit. Auf die Idee zu kommen, dass eine Frau ja meint, wenn sie nein sagt schon.

Der Täter ist 17 Jahre alt und hat richtige Scheisse gebaut. Ihn jetzt für 20 Jahre Weg zu sperren, ist nicht die Lösung.

Die Sozialstunden werden ihn eine Zeit lang begleiten. Die werden nicht auf einen Rutsch abgearbeitet. Er wird sich eine lange Zeit regelmäßig um seine Aufgabe kümmern müssen. Diese Aufgaben haben den Hintergrund, dass man die Täter sensibilisieren möchte und ihnen die fehlende Empathie, die sie gezeigt haben beibringen möchte. Damit hat man bisher sehr gute Erfahrung gemacht.

Eine Strafe kann die Tat nicht ungeschehen machen oder dem Opfer die Würde wiedergeben. Das ist schlichtweg nicht ihr Auftrag und sie kann es auch niemals leisten. Das Mädchen fühlt sich doch nicht besser, nur weil der Täter härter bestraft wird. Rache ist ein schlechter Ratgeber und hilft auch nicht wirklich. Da müssen Psychologen ran.

Abschreckung funktioniert übrigens auch nicht. Sonst gäbe es in den USA, zumindest in den Staaten mit Todesstrafe, keine Morde mehr.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von Maximum am 13.11.2015, 6:06 Uhr

Dhana,ich bin eine Krankenschwester,klar gibt es mal anzügliche Bemerkungen,es gibt auch mal den Opa der bei der Intimpflege noch einen Ständer kriegt,aber vergewaltigt hat mich noch keiner.
Hier in D wird halt eine Vergewaltigung so ziehlich mit einem Ladendiebstahl gleichgestellt.
Das ist unser Rechtsstaat,dass Recht gilt dann aber nur für den Täter,die Gequälte hat ja das Leid schon erfahren,und jede nochso harte Strafe ändert daran nichts mehr. Ich kann Menschen verstehen die zur Selbstjustiz greifen. Es gab mal ein Beispiel,dass ist schon Jahre her,da hat eine Frau während der Vergewaltigung getan als sei sie willig,und hat dem Verbrecher die Eichel abgebissen...das ist genau das was der brauchte,der vergewaltigt jedenfalls keine mehr.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von Alhambra am 13.11.2015, 7:24 Uhr

Ich finde solche Urteile nicht gerechtfertigt. Ja, er war jung, ist es noch, aber das Mädel trägt die Tat ein Leben lang mit sich. Und er macht mal eben eine Art Nebenjob. Für andere ist es auf jeden Fall ein Signal: passiert doch nix, kann mir nehmen was ich will. Selbst die Richter finden es nicht schlimm.

Besonders der Schlusssatz im Artikel:
Das Gericht stellte am Ende eine besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest: Er habe sein Opfer zu besonders erniedrigenden Sexualpraktiken gezwungen.

Da wird also noch mal ein Unterschied gemacht?
Normale Vergewaltigung wären dann nur Bewährung und keine Sozialstunden?

Sozialstunden sind für Ladendiebstahl gerechtfertigt, aber nicht für die Verletzung der Menschenwürde - außer es handelt sich um eine Frau.

Definitiv sorgt ein solches Urteil dafür, dass die Frauen nicht daran interessiert sind, nach der Schmach auch noch Hilfe bei der Justiz zu suchen. Wozu auch?

Ich hätte dem Typen schon ein Dusche im Knast gewünscht.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von Jana287 am 13.11.2015, 7:32 Uhr

Das Mädchen fühlt sich nicht besser durch eine härtere Strafe?

Andersherum, wie muss sich das Opfer bei so einem Urteil fühlen?
Wäre das meine Tochter, ich würde den Glauben an unseren Rechtsstaat verlieren.

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Re: genau so. owt

Antwort von Jana287 am 13.11.2015, 7:34 Uhr

.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von shinead am 13.11.2015, 8:40 Uhr

Dann hast Du m.E. den Rechtsstaat bezüglich der Grundlagen des Jugendstrafrechts nicht verstanden.

Ich gehe mal davon aus, dass der Anwalt der Nebenkläger schon von Anfang an erläutert hat, wie hoch das Strafmaß voraussichtlich sein kann/wird. Es kommt ja für das Opfer nicht überraschend, dass der Täter keine 20 Jahre bekommt.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von shinead am 13.11.2015, 8:46 Uhr

>>Ich hätte dem Typen schon ein Dusche im Knast gewünscht.

und was würde das bringen? Ein weiteres Leben zerstören?

Macht das die Leiden des Opfers besser, wenn der Täter das gleiche durchlebt?

Dieses "Auge um Auge" Prinzip ist übrigens in der Scharia festgeschrieben. Nicht wirklich eine Alternative, oder?

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Es gibt einige Initiativen

Antwort von Steffi528 am 13.11.2015, 9:16 Uhr

und hat auch Petitionen gegeben.
Das ganze hängt jetzt in der Beratungsphase.

Ja, die Mühlen im Bereich Gleichberechtigung mahlen verdammt langsam.

gern wird als Grund angegeben, das Frauen zu Unrecht Männer der Vergewaltigung anzeigen. Ja, so etwas soll es geben, im geringen einstelligen Bereich.

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Oje

Antwort von Jana287 am 13.11.2015, 9:47 Uhr

Dein "Auge um Auge" stammt aus dem Alten Testament.

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von lotte_1753 am 13.11.2015, 10:04 Uhr

Allerdings spricht die sehr geringe Kriminalitätsrate in Deutschland gerade für den vor zig Jahren eingeschlagenen Weg.

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Mit-Oje

Antwort von shinead am 13.11.2015, 10:43 Uhr

Ich weiß, aber das m.E. einzige Gesetzbuch, dass es noch als Strafe ausweist ist die Scharia.

Der Koran zitiert übrigens die Bibelstelle in Sure 5,45, woraus dann die entsprechenden Richtlinien der Scharia wurden. Faszinierend, oder?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Auge_f%C3%BCr_Auge

Und als Beispiel für die Rechtssprechung:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/iran-saeureopfer-verzichtet-auf-racheakt-a-777543.html

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Re: Mit-Oje

Antwort von IngeA am 13.11.2015, 11:09 Uhr

Wenn man das "Auge um Auge"-Prinzip anwenden würde, würde der junge Mann auch vergewaltigt werden. Da wäre eine Gefängnisstrafen noch ein mildes Urteil dagegen.
Dieses Prinzip war das erste Mal das die Schwere der Tat und die Schwere der Bestrafung in Relation gesetzt wurde. Wenn einer dem anderen ein Auge aussticht, darf der andere den einen nicht aus Rache umbringen sondern ihm auch "nur" ein Auge ausstechen.

LG Inge

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Inge,

Antwort von shinead am 13.11.2015, 11:22 Uhr

es ging mir um diesen Satz von Alahambra:

" Ich hätte dem Typen schon ein Dusche im Knast gewünscht. "

Das implementiert bei mir das gleiche wie "im Knast beim Duschen die Seifen fallen lassen", nämlich eine Knastvergewaltigung. Und das wäre eben auf Schatia Niveau.

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Re: Inge,

Antwort von shinead am 13.11.2015, 11:23 Uhr

Scharia, nicht mit t...

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Re: Mit-Oje

Antwort von Leena am 13.11.2015, 11:27 Uhr

Hammurabi und co. lassen grüßen...

Dieses "Schlägst du meinen Sklaven tot, schlag ich deinen Sklaven tot!" hat sich ja in verdammt vielen Kulturen verdammt lange gehalten... ich finde es trotzdem nicht besonders sympathisch, wenn auch - in gewisser Weise - systemimmanent nachvollziehbar bzw. "gerecht". Na gut, für die Sklavenhalter, eher weniger für die Sklaven. Der Mensch als separates Einzelwesen ist allerdings ja auch eine vergleichsweise neuere Idee...

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Re: Mit-Oje

Antwort von Blueberry am 13.11.2015, 12:11 Uhr

Ist aber nicht ganz vergleichbar. Der Sklave hatte ja in dem Fall nichts falsch gemacht, er war ja nur das Opfer... Hier geht es aber um den Täter, der in dem Fall das Leben einer jungen Frau im Zweifel bis ans Ende ihrer Tage ruiniert hat.

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Re: Mit-Oje

Antwort von Leena am 13.11.2015, 12:44 Uhr

Es geht darum, dass der Sklave Besitz für den Täter war und er durch den Verlust bzw. die Beschädigung seines Besitzes bestraft wurde.

Ansonsten finde ich dieses (gefühl) gebetsmühlenartige "er hat das Leben der jungen Frau im Zweifel bis ans Ende ihrer Tage ruiniert" furchtbar. Es kann doch auch (vergleichsweise) gut für sie laufen, und diese Vergewaltigung hinterlässt zwar eine gewisse Narbe, aber "zerstört" muss ihr Leben doch trotzdem nicht sein!

Ich "kenne" beide Varianten aus unserer "Familiengeschichte", beide Großmütter meines Vaters sind im Krieg vergewaltigt worden und haben darüber gesprochen. Die eine war so in ihren Grundfesten erschüttert, dass sie sich letztlich im Schuppen aufgehängt hat. Und die andere ist mit einem "Gott, was für ein Kind - und dann so eine alte, trockene Frau wie ich, der hatte doch noch nicht mal was davon!" darüber hinweggegangen, ich glaube, es hat ihr wirklich nicht nachhaltig etwas ausgemacht. Klar, man kann sich nicht wirklich aussuchen, ob man Typ1 oder Typ2 ist, aber deswegen kann man sich als Außenstehender doch trotzdem solche Unkenrufe sparen...

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Re: Vergewaltigung ist und bleibt Kavaliersdelikt

Antwort von ursel am 13.11.2015, 13:07 Uhr

was wäre denn gewesen, wenn er für sagen wir mal 5 Jahre jeden Samstag noch hätte arbeiten müssen und dieses Geld hätte das Opfer bekommen, jetzt nur mal so als Beispiel?

Das hat dann auch nix mit Auge um Auge zu tun, sondern würde dem Opfer ein bisschen Würde i.Form vom Täter erarbeiteten Geld und dem Täter vielleicht erlebte Einsicht bringen. Ich meine solche Sachen wurden und werden nicht erprobt, vielleicht wäre auch sowas positiv für die Kriminalstatistik und zudem noch positiv für die Opfer. Das die schlecht wegkommen, oft, (wofür muß es den Weißen Ring geben?) ist bekannt.

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Re: Mit-Oje

Antwort von Jana287 am 13.11.2015, 13:23 Uhr

bitte bitte schreib dass Du das nicht so gemeint hast.

Erstmal kann man das nicht mit Kriegszeiten vergleichen. Und Deine Oma ist da eher eine Ausnahme. Die meisten Frauen haben mit so einem Erlebnis sehr lange zu tun, trotz psychologischer Hilfe. Zumindest deutlich länger als 200 Stunden.

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Was soll ich nicht so gemeint haben..?

Antwort von Leena am 13.11.2015, 13:31 Uhr

Doch, ich glaube wirklich, dass eine Vergewaltigung (sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern) nicht zwangsläufig und zwingend das gesamte restliche Leben des Opfers zerstören MUSS.

Und warum, bitte, sollte eine Vergewaltigung in Kriegszeiten für das Opfer grundsätzliche eine andere Dimension / Qualität / was-auch-immer haben als eine Vergewaltigung in Friedenszeiten..? Weil man im Krieg damit rechnen musste, vergewaltigt zu werden, weil das quasi "ganz normal" war, weil es eben den meisten passierte..? Ich weiß nicht, ob es das wirklich "besser" macht.

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Re: Was soll ich nicht so gemeint haben..?

Antwort von Blueberry am 13.11.2015, 13:51 Uhr

Naja, dann wäre ja im Zweifelsfall so eine Knastdusche mit aufgehobener Seife auch nicht so schlimm. Würde ja bei ihm dann eventuell auch nur ne kleine Narbe hinterlassen und er käme ansonsten prima damit zurecht. Dann muss man sich über diese Denkweise ja auch gar nicht aufregen und unken.

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Re: Was soll ich nicht so gemeint haben..?

Antwort von Leena am 13.11.2015, 14:31 Uhr

Ich MUSS mich ja nicht aufregend, ich rege mich ganz freiwillig auf.

Weil es für mich sowas von negativer "selbsterfüllender Prophezeiung" hat, wenn teilweise unisono geunkt wird, dass der Täter im Zweifelsfall "das Leben des Opfers für den Rest ihrer Tage zerstört hat".

Es würde auch nur eine "kleine Narbe" hinterlassen, wenn man einem Vergewaltiger den kleinen Finger oder das Ohrläppchen oder was auch immer abschneiden würde. Human wäre allerdings anders.

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Re: Was soll ich nicht so gemeint haben..?

Antwort von Blueberry am 13.11.2015, 15:41 Uhr

Tja... man könnte ihn natürlich noch bisschen streicheln und ihm sagen, dass sein Opfer das ganz gewiss verdauen wird.

ER war auch nicht human und meinetwegen darf so ein Schwein jeden Tag seines Lebens leiden.

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Re: Was soll ich nicht so gemeint haben..?

Antwort von Leena am 13.11.2015, 15:53 Uhr

Ich sehe eventuell noch einen Unterschied, ob jemand zum Täter wird, indem er jemanden vergewaltigt, oder ob "der Staat" jemanden bewusst als "Strafe" für seine Tat vergewaltigen lässt. *ironieoff*

Ein respektabler Staat hat meiner Meinung nach die gottverdammte Pflicht, jeden Menschen ohne Ansehen der Person verdammt noch mal human zu behandeln. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Steht im Grundgesetzt. Und das aus gutem Grund.

Schlimm genug, wenn einzelne Menschen sich in bestimmten Situationen nicht human verhalten. Aber wenn daraufhin der ganze Staat sich inhuman verhalten würde - fände ich das mehr als fatal. Absolut katastrophal.

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Re: Was soll ich nicht so gemeint haben..?

Antwort von Blueberry am 13.11.2015, 16:14 Uhr

Und was ist dann mit den Menschen, deren Würde durch andere Menschen angetastet wurde? Denen gehts besser, wenn der Täter mit so einer lächerlichen Strafe davon kommt? Eigentlich kann man das nicht mal Strafe nennen. Es ist ein Witz. Ein schlechter noch dazu.

Und bevor du fragst: In meinem sehr sehr sehr engen Umfeld ist eine gute Freundin die Opfer solch eines Schweins wurde. Schon vor vielen Jahren und die leidet heute noch. Das erlebe ich hautnah, immer wieder.
Und Würde hat solch ein Täter in meinen Augen ohnehin nicht. Also nichts, was man antasten könnte.

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Re: Was soll ich nicht so gemeint haben..?

Antwort von Leena am 13.11.2015, 16:25 Uhr

Dann hast Du offensichtlich ein anderes Menschenbild als ich.

Für mich hat ausnahmslos JEDER Mensch Würde. Und kann sie auch, egal, was er tut oder nicht tut, nicht verlieren. Nicht mal wenn er will.

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Re: Was soll ich nicht so gemeint haben..?

Antwort von shinead am 13.11.2015, 16:33 Uhr

Schweine vergewaltigen nicht. Lass' doch die armen Tieren aus dem Spiel.

Nein, eine leichte Strafe hilft dem Opfer nicht. Eine schwere/lange/körperliche auch nicht.

Was ich persönlich mit einem Täter anstellen würde, der mein Kind anfasst ist etwas ganz anderes als die Konsequenz, die der Staat zieht. Und ja, das ist gut so!

Mit unseren "laschen" Strafmaßen haben wir übrigens mehr Erfolg in Sachen resozialisation als die Amerikaner mit ihren relativ drakonischen Strafen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der heute 17-jährige nicht mehr strafrechtlich auffällt ist so höher als wenn man ihn jetzt Jahrelang einknastet.

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Re: Was soll ich nicht so gemeint haben..?

Antwort von Jana287 am 13.11.2015, 16:34 Uhr

Mit dieser Art des Täterschutzes, bzw des Relativierens von Straftaten greift man meiner Meinung nach durchaus die Würde des Opfers an. Die wird bei der eigentlichen Straftat mit Füssen getreten und dann durch Minimalstrafe für den Täter nochmal. Sry, ich empfinde das so.
Indirekt setzt man den Wert des Opfers dadurch herab.

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Re: Was soll ich nicht so gemeint haben..?

Antwort von Leena am 13.11.2015, 18:39 Uhr

"Mein ist die Rache!, spricht der Herr."

Ich bin nicht der Herr. Mir bringt Rache nichts.

Meine Cousine wurde Opfer eines Tötungsdelikts. Da kann man nichts mehr "ändern", sie ist tot und bleibt tot und wird tot bleiben. Und sie wieder auch nicht irgendwo wieder lebendig, auch nicht im Geiste, wenn der Täter jetzt lebenslang ins Gefängnis gesperrt wird / gehängt wird / zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt wird / zu 2 Monaten Sozialarbeit verurteilt wird - was auch immer. Es ist WURSCHT und ändert nichts, wie der Täter verurteilt wird. Er muss eh den Rest seines Lebens mit dem Wissen leben, was er getan hat, so lange er sich erinnern kann. Warum soll man ihn dann noch mehr strafen, indem man irgendeine "Maximalstrafe" verhängt..?

Im Übrigen bin ich nicht für "Täterschutz", sondern für Resozialisierung des Täters. Nicht ganz dasselbe.

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Mal das Grundgesetz gelesen?

Antwort von shinead am 13.11.2015, 19:44 Uhr

Die Wertegrundlage unserer Gesellschaft lautet: die Würde des Menschen ist unantastbar.

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