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Geschrieben von monschischi am 30.06.2014, 8:55 Uhr

Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

von 900€ bleiben 361,98€ über LSKl 2 hängen
da wird man wohl veräppelt

 
34 Antworten:

Wie schön, dass wir gar kein Urlaubsgeld erst kriegen

Antwort von Trini am 30.06.2014, 9:09 Uhr

Bei mir schlägt aber auch die Steuer-Progression gandenlos zu, so dass es sich finanziell kaum lohnt, voll zu arbeiten.

Trini

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von iriselle am 30.06.2014, 9:20 Uhr

Mein Bruttogehalt betrug diesen Monat mit Urlaubsgeld ( 25 Std- Woche ) 2300 Euro, ausgezahlt bekam ich 1200....- Steuerklasse 5.
Manchmal könnt ich echt weinen...

VG, Iris

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von Pamo am 30.06.2014, 9:38 Uhr

Iris, LStK 5 macht in deinem Fall doch nur dann Sinn, wenn dein Partner um die 10.000 Euro verdient. Ansonsten begreife ich deinen Verzicht nicht. Oder ist der 25-Std-Job dein Zweitjob?

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von Steffi528 am 30.06.2014, 9:58 Uhr

Von meiner gehaltserhöhung von 96 € brotto sind auch nur 36 € netto übrig geblieben... LSKl 4, Du bist nicht allein. ich hatte schon mal eine Prämienzahlen, bei der ich drauf gezahlt habe.

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von iriselle am 30.06.2014, 10:15 Uhr

Mein Mann ist Beamter , hat mit Kindergeld (noch 7 Kinder ) ca 6200 netto, brutto weiß ich nicht - ich kenn mich nicht aus, aber ich denke eine andere Wahl hab ich nicht...
Und bei wem die Kinder stehen spielt doch auch keine Rolle.
Ich hab nur den einen Job.

VG, Iris

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von andrea_m am 30.06.2014, 10:40 Uhr

Darum nur immer ganz unten schauen ;-)

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von Pamo am 30.06.2014, 11:02 Uhr

Natürlich hast du einen Wahl. Du hast die Wahl zwischen Klasse 3, 4 und 5! Genau wie dein Mann.
Wenn du 3 nimmst, dann muss er mit 5 dahin dümpeln. Nicht nett, nicht erstrebenswert.
Wenn du 4 nimmst, dann bekommt er auch die 4. Fair.
Wenn er die 3 nimmt, dann musst du die 5 nehmen. Nicht nett, nicht erstrebenswert.

Ich an deiner Stelle würde zu 4 wechseln. (Dann wechselt er auch automatisch zu 4)

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von Steffi528 am 30.06.2014, 11:38 Uhr

Dann hat er mit 4 weniger, Du mit 4 mehr und eigentlich gleicht es sich wieder aus.

Ich weiß noch, als ich nach dem Wiedereinstieg auch so gearbeitet habe. Mein Mann meinte, "wir" würden ja kaum Lohnsteuer bezahlen müssen und keine Kirchensteuer und Soli.
Dann zeigte ich ihn mal "meine" Abzüge

Nun ist es gerecht ;-)

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von Hase67 am 30.06.2014, 11:38 Uhr

Pamo, das ist aber in dem Fall u. U. nicht sinnvoll, weil er (wenn er 6500 netto raushat) deutlich mehr als doppelt so viel wie sie verdient und zudem sehr wahrscheinlich alle 6 Kinder privat über ihn krankenversichert sind, das dürfte auch noch von seinem Netto abgehen. Zudem dürfte es sinnvoller sein, wenn alle Kinderbetreuungskosten o.ä. über ihn gerechnet werden. Da gibt es schon Unterschiede und dann auch einen Steuervorteil, der der gesamten Familie zugute kommt. Grundsätzlich sagt man zwar, dass die Steuerlast bei 4:4 und bei 3:5 gleich ist, aber man kann sich bei der Zusammenveranlagung mit dem Modell 3/5 auch deutlich besser stehen, vor allem in dieser Konstellation. Muss man ausrechnen lassen. Ich würde in ihrem Fall da nicht unbedingt auf die Gerechtigkeit pochen (auch wenn es blöd ist, dass bei STKl. 5 bei ihr so wenig hängenbleibt).

Leena, was meinst du dazu?

LG

Nicole

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von Pamo am 30.06.2014, 11:59 Uhr

Das ist netto mit Kindergeld. Zieh das Kindergeld ab, dann bleibt kein Riesennetto und die Verteilung 5/3 macht keinen Sinn mehr.

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von shinead am 30.06.2014, 12:06 Uhr

Selbst mit Kindergeld hat er noch 5000 netto und damit reichlich mehr brutto als sie.

3/5 würde sich schon lohnen, wenn sie 2.300 und er 5000 Euro brutto hätte. Dann wären es insgesamt 1.272,00 Euro Steuerabzug statt 1.431,24 bei 4/4.

Hängt bei gemeinsamer Kasse wirklich so viel Ego am Lohnzettel?

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von Pamo am 30.06.2014, 12:18 Uhr

Ich glaub ja nicht, dass es um Ego geht, sondern um Geld - für den Fall dass die gemeinsame Kasse mal aufdividiert werden muss.

Ausserdem klingeln bei mir die Alarmglocken, wenn jemand noch nicht einmal weiß, dass es eine Alternative zur LStK 5 gibt.

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von Hase67 am 30.06.2014, 12:27 Uhr

Ich lese gerade, es sind ja nur 7 Kinder. Ich verstehe, was du meinst, aber in diesem Fall ist die LStK4 keine echte Alternative, weil das System das nicht hergibt - kann man blöd und ungerecht finden, ist aber Realität. Zudem ist nicht gesagt, dass sie ihr Geld auf ein separates Konto bekommt und deshalb zwangsläufig "mit ihrem Bisschen" auskommen muss. Dann müsste man tatsächlich darüber nachdenken. Wenn das Geld aber zusammenfließt, stehen sie sich insgesamt schlechter.

Wenn die Kinder bei ihm eingetragen sind (kv-technisch sind sie das sowieso, das geht bei den Verdienstverhältnissen nicht anders), dann wird es tatsächlich zur "Ego-Schiene", wenn sie jetzt auf 4/4 umschwenkt. Bei ähnlichen Verdienstverhältnissen ist das natürlich anders.

LG

Nicole

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Äh - ich meinte: SOGAR 7 Kinder, nicht NUR ;-)

Antwort von Hase67 am 30.06.2014, 12:28 Uhr

Dödel, ich.

LG

Nicole

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von Leena am 30.06.2014, 12:31 Uhr

Ich bin bei Shinead.

Wenn ich mal mit den von Iriselle genannten Daten grob überschlägig durchrechne, schätze ich schon, dass sie so bei III - V im Jahr etwa 3.500 € weniger zahlen müssten, als wenn sie zu IV - IV wechseln würden.

Ich kenn's ja von mir selbst - bei mir geht (in LSt-Klasse V) auch etwa das halbe Gehalt für die LSt drauf (jeden dusseligen Monat), weil ich das Kindergeld über den AG ausbezahlt bekommt, sieht der Kontoeingang dann aber nicht sooo traurig ist. *grins* Wenn wir zu IV - IV wechseln würden, müsste ich im Jahr etwa 3.500 € weniger zahlen - dafür müsste mein Mann dann etwa 7.000 € mehr zahlen. Rechnet sich, monatlich gesehen, also nicht wirklich. ;-)

(Allerdings bekommen wir bei III - V auch immer noch eine Steuererstattung bei der Jahreserklärung, zahlen also so oder so monatlich ein wenig "zuviel".)

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Für uns (4/4) ersetzt die hohe Steuererstattung....

Antwort von Trini am 30.06.2014, 12:52 Uhr

das Urlaubsgeld.

Man zahlt ja in keinem Fall mehr oder weniger Steuern. Es gleicht sich ja nach der Steuererklärung ohnehin aus.

Trini

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Re: Urlaubsgeld-Lohnzettel-Koma....ob das stimmt?

Antwort von Hase67 am 30.06.2014, 12:53 Uhr

Ja, und hinzu kommt auch noch die besondere Konstellation Beamter/Angestellte, wie ich oben angedeutet habe. Da muss man auch schauen, inwieweit da durch Hin- und Herschieben von Betreuungskosten, Kinderfreibeträgen o.ä. Steuervorteile entstehen oder entfallen. Bei wem die Kinder "stehen", dürfte auch nicht "egal" sein, weil sich danach ja auch das Einkommen des Ehemannes berechnet, durch erhöhte Ortszuschläge etc. pp. Da muss man in dem Fall schon sehr genau durchrechnen und gucken.

LG

Nicole

LG

Nicole

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Re: Für uns (4/4) ersetzt die hohe Steuererstattung....

Antwort von Hase67 am 30.06.2014, 12:54 Uhr

Nein, das tut es eben nicht in jedem Fall - nur bei ähnlicher Verdienstlage. Wenn der Verdienst des einen fast oder über doppelt so hoch liegt wie der des anderen, zahlt man mit 4/4 drauf.

LG

Nicole

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Re: Für uns (4/4) ersetzt die hohe Steuererstattung....

Antwort von shinead am 30.06.2014, 13:01 Uhr

Ist halt die Frage, ob man es sich leisten kann auf das Geld monatlich zu verzichten und ob man dem Staat tatsächlich ein kostenfreies Darlehen geben möchte.

Ich möchte das nicht. Lieber lege ich mir das Geld eben selbst monatlich zurück und habe so mein eigenes Urlaubsgeld angespart. Die Zinsen sind zwar lächerlich. Aber wenn es hart auf hart käme, kommt man schneller dran.

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Jetzt musste ich nochmal googeln

Antwort von Trini am 30.06.2014, 13:12 Uhr

Ergebnis:

Wenn das Einkommen beider Partner in etwa gleich hoch ist, ist die Steuerklassenkombination 4/4 sinnvoll. Bei ungleichen Einkommen wird der höher verdienende Ehepartner der Steuerklasse 3 und der Partner mit dem geringeren Einkommen der Steuerklasse 5 zugeordnet. Die Gesamtsteuerlast verringert sich durch die Steuerklassenwahl jedoch nicht - in jedem Fall ist die Jahressteuer gleich hoch. Der Unterschied besteht einzig und allein darin, dass man durch eine bestimmte Steuerklassenkombination bereits im Laufe des Jahres ein höheres Einkommen hat.

Quelle:
http://www.cecu.de/steuerklassenwahl.html

Natürlich kann man bei der Steuererklärung geschickt einem Partner den Werbusngskostenpauschbetrag zu kommen lassen und beim anderen alle belegten Werbungskosten anrechnen lassen.
Aber auch das ist von den Lohnsteuerklasssen unabhängig möglich.

Trini

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Zur Erklärung !

Antwort von iriselle am 30.06.2014, 13:21 Uhr

Mein Mann ist Beamter und Beihilfe-berechtigt, er ist privat krankenversichert, die Kinder alle über mich ( schon immer ).
Natürlich weiß ich,wie viele Steuerklassen es gibt und ich weiß auch,dass es sich am Ende nichts nimmt - auch wenn wir beide in 4/4 gehen würden.
Nein, mein Ego braucht das absolut nicht. Ich war über 20 Jahre nicht berufstätig,arbeite jetzt seit 2 Jahren wieder- das Geld meines Mannes war immer auch mein Geld- deshalb fließt auch mein Gehalt in den großen Topf.
Was mich eigentlich mehr ärgert,dass ich generell viel weniger verdiene wie er, wo ich mindstens genauso " schwer" arbeiten muß wie er- das finde ich irgentwie ungerecht. Und nein- unsere Schulbildung ist ähnlich,meine eher höher- ich hab einfach den schlechter bezahlten Job.

VG, Iris

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Re: Jetzt musste ich nochmal googeln

Antwort von Leena am 30.06.2014, 13:33 Uhr

Bei der Quelle zur Steuerklassenwahl bekomme ich aber üble Bauchschmerzen, allein schon wegen der inflationären (und faktisch inkorrekten) Verwendung des Wortes "Einkommen". *aua*

Ansonsten - letztlich ist es bei der Einkommensteuerveranlagung letztlich komplett wumpe, wer während des Jahres nach welcher Steuerklasse besteuert wurde, da werden schlicht die Bruttoarbeitslöhne angeschaut und die Werbungskosten etc. pp., und dann richtet sich die Einkommensteuer nach dem zu versteuernden Einkommen.

Wenn man jetzt monatlich "zuviel" LSt zahlt, gibt es später eben eine höhere Erstattung, wenn man "zu wenig" zahlt, muss man nachzahlen. Soweit, so unaufregend. (Wobei es wiederum Typsache ist, ob man lieber monatlich etwas mehr bezahlt und sich über die eine größere Steuererstattung im nächsten Jahr dann freut, oder ob man monatlich etwas weniger bezahlt und dann ggf. ein bisschen nachzahlen muss, aber unter Berücksichtigung der Verzinsung etc. dann letztlich noch 1,50 € "Gewinn" macht.)

Wenn ich jetzt aber mal nur von uns rede - bei III/V zahle ich mit der V quasi mein halbes Gehalt als Steuern monatlich, mein Mann zahlt entsprechend weniger Steuern und bei der Steuererklärung bekommen wir ein bisschen was zurück, rund 1.000 € oder so.

Wenn wir zur IV/IV wechseln würden, müsste ich im Jahr rd. 3.500 € weniger zahlen, dafür mein Mann entsprechend 7.000 € mehr, und bei der Steuererklärung bekämen wir dann statt 1.000 € eben 5.500 € zurück.

Unterm Strich wäre es (wenn man mal die Zinsen außer Acht lässt) also letztlich ein Nullsummenspiel.

Einen sittlichen/finanziellen Nährwert hätte es für mich aber nicht, wenn ich von der V in die IV wechseln wollte, dann würde ich zwar monatlich weniger Steuern zahlen (und mein Job würde sich quasi "mehr lohnen", dafür hätte mein Mann monatlich deutlich weniger Netto und wir insgesamt im Monat weniger, dafür eben im nächsten Jahr ein deutlich höhere Steuererstattung. Unterm Strich hätten wir zusammen am Ende des Jahres nach der Veranlagung faktisch so oder so gleich viel...

Klar, die Wahl hat man immer, ob III/V oder IV/IV oder IV/IV mit Faktorverfahren, letztlich ist es halt einfach die Frage, was einem selbst wichtiger ist bzw. was einem eher zusagt.


Ansonsten gehe ich - als Finanzbeamte - selbstverständlich davon aus, dass jeder Partner ausschließlich seine eigenen Werbungskosten geltend macht, also auch keine Verschiebung durch WK-Pauschbetrag und "geschickter Anrechnung" o.ä. *räusper*

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Das ist das Schicksal der Mütter...

Antwort von shinead am 30.06.2014, 14:06 Uhr

... die für ihre Kinder daheim bleiben/blieben.

Dir fehlen schlichtweg 20 Jahre Berufserfahrung. Deshalb hast Du jetzt den schlechter bezahlten Job.
Das Gehalt steigt ja mit den Jahren. Nach so vielen Jahren interessiert die Schulbildung niemanden mehr.

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Nachfrage zur Krankenkasse

Antwort von Kleine Fee am 30.06.2014, 14:09 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass Du gesetzlich versichert bist. Mich wundert nun, dass Du die Kinder über dich versichern kannst. Ich dachte, es wäre so, dass die Kinder in der gesetzlich Krankenkasse nur familienversichert sein können, wenn der andere, nicht gesetzlich versicherte Elternteil weniger Brutto hat. Hat dich deine Krankenversicherung dazu schon einmal befragt?

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naja...

Antwort von iriselle am 30.06.2014, 14:13 Uhr

...meine Kollegen , die schon 20 Jahre dabei sind verdienen auch nicht viel mehr, liegt wohl eher am Job ( Altenpflege )
Ich sehe es auch eher nicht als Schicksal, sondern als Luxus, dass bei uns immer einer bei den Kinden bleiben konnte.

VG, Iris

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Leena

Antwort von Kiki.pt am 30.06.2014, 14:14 Uhr

Sorry pn

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Die Krankenkasse ...

Antwort von iriselle am 30.06.2014, 14:15 Uhr

...weiß natürlich was mein Mann verdient, wir werden regelmäßig dazu befragt.
Dass die Kinder über mich versichert sind liegt auch nur daran weil mein Mann Beihilfe bekommt, dh. er muß sich nur zu einem Teil selbst privat versichern.

VG, Iris

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Re: Nachfrage zur Krankenkasse

Antwort von Hase67 am 30.06.2014, 14:15 Uhr

Das kenne ich auch so und würde das auch bald abklären. So viel ich weiß, ist es im Normalfall sogar schon so, dass (gemeinsame) Kinder auch dann über den Besserverdienenden mitversichert werden müssen, wenn dieser freiwillig (auch in der gesetzlichen KV) versichert ist. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher. In jedem Fall wären die Kinder aber, wenn sie über den Mann versichert wären, beihilfeberechtigt, das würde ich mir auch noch mal durch den Kopf gehen lassen, kann sich lohnen.

LG

Nicole

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Re: Die Krankenkasse ...

Antwort von Hase67 am 30.06.2014, 14:17 Uhr

Ach so, er ist nur zum Teil privat versichert, das erklärt das. Und bei so vielen Kindern gleicht sich der Vorteil durch die Beihilfeberechtigung möglicherweise wieder durch den Nachteil der höheren KV-Kosten aus.

LG

Nicole

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Re: naja...

Antwort von shinead am 30.06.2014, 14:21 Uhr

Dann arbeitest Du vielleicht sogar härter als er. Aber eben gehaltstechnisch im falschen Beruf.

Eine Arzthelferin verdient auch dauerhaft weniger als eine Bankkauffrau. Das darf man ungerecht finden. Man kann sich aber auch schon bei der Berufswahl Gedanken drüber machen.

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Du hast Recht...

Antwort von iriselle am 30.06.2014, 14:24 Uhr

...aber ich kann mir keinen schöneren Beruf vorstellen. Da wir nicht unbedingt auf mein Gehalt angewiesen sind ist es für mich okay.
Und du hast auch damit Recht, dass ich wohl härter arbeite als mein Mann- aber seinen Job möchte ich auch nicht machen. Paßt also ;)

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Kikipt

Antwort von Leena am 30.06.2014, 17:18 Uhr

Hat ein bisschen gedauert, sorry, aber jetzt solltest Du Antwort haben. :-)

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Vielen dank!

Antwort von Kiki.pt am 30.06.2014, 17:23 Uhr

Du bist Super!

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Re: Die Krankenkasse ...

Antwort von ursel am 30.06.2014, 21:50 Uhr

Das hat nichts mit der Beihilfe zu tun. Dein Mann verdient, so wie es ausschaut, unter der Beitragsbemessungsgrenze und deshalb ist es möglich, dass die Kinder bei dir beitragsfrei mitversichert werden können. Deshalb braucht die Kasse auch immer die Angaben zum Gehalt deines Ehemannes.

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