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Geschrieben von Jayjay am 22.10.2014, 14:54 Uhr

Unfallanzeige

Ich glaube, letzte Woche kam das Thema mal vor, aber so wirklich schlau bin ich nicht aus den Antworten geworden. Deshalb frag ich jetzt auch mal:

Wer muss eine Unfallanzeige ausfüllen? (Es geht um einen Schulunfall.) Irgendjemand schrieb (und mein Mann meint das auch), dass die Schule das auszufüllen hat. Wir müssten nur den Namen des Durchgangsarztes aufschreiben. Stimmt das?
Und wer schreibt den Unfallhergang, Zeitpunkt etc. auf? Bin da grad ein wenig verwirrt... Ich hoffe, ihr könnt mir da helfen und vielleicht auch sagen, wo das festgeschrieben steht.
VG
Jayjay

 
13 Antworten:

Re: Unfallanzeige

Antwort von Häsle am 22.10.2014, 15:02 Uhr

Frag doch in der Schule nach, wie das bei euch geregelt ist.

Falls du Probleme befürchtest, sag beim Arzt und in der Schule Bescheid. Einer von denen wird es schon richtig machen.

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Re: Unfallanzeige

Antwort von Zwurzenmami am 22.10.2014, 15:04 Uhr

unser Sohn hatte vor glaube zwei Jahren einen Unfall auf dem Weg von der Schule zum Schwimmbad und den Unfallbericht, also Hergang und Verletzung usw hab ich in den Vordruck geschrieben

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Re: Unfallanzeige

Antwort von Marion mit Flo & Nessi am 22.10.2014, 15:13 Uhr

Hallo

Wir hatten schon mehrere Unfälle in 3 verschiedenen Schulen, einen Unfallbericht habe ich noch nie geschrieben.

Wann, wie und was passiert ist mussten wir bislang immer nur auf der Unfallstelle bzw. Durchgangsarzt angeben und sonst nirgendswo. Die Schule bekommt den Bericht dann von dort.

Frag einfach in der Schule nach, die müssen das ja wissen.

LG
Marion

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Re: Unfallanzeige

Antwort von gabina am 22.10.2014, 15:23 Uhr

Hallo,

wir hatten vor über 1 Jahr Unfall im KiGa.
KiGa hat den Protokoll geschrieben, mit dem Hergang, voher sollte ich es wissen. Und wollten es bei denen Versicherung melden.
Bei Arzt, hat er auch vermerkt, dass er sich um KiGa Unfall handelt und knappe Hergang wo und wann und wie , von mir ( was ich zum hören bekommen habe) und Kind geschildet .
Ich denke , die Krankenkasse schließt sich dann mit der Versicherung zusammen, um die Kostenübernahme für die Behandlung zu klären.

Gruß
Gabi

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Re: Unfallanzeige

Antwort von my am 22.10.2014, 19:33 Uhr

1x Eintrag ins Unfallbuch der Schule, 1x Unfallbericht beim Arzt.

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Re: Unfallanzeige

Antwort von Zwurzenmami am 22.10.2014, 19:44 Uhr

bei uns war es der Vordruck, den wir von der Krankenkasse bekommen haben. In der Schule hat er erzählt was passiert ist und die habens dann aufgeschrieben

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Re: Unfallanzeige

Antwort von peta am 22.10.2014, 21:05 Uhr

Da musst du in der schule nachfragen.
Bei uns hat es schule 1 selbst geschrieben, in schule 2 machen es die eltern.

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Bisher habe ich meistens die Unfallberichte selbst geschrieben.

Antwort von Trini am 23.10.2014, 8:33 Uhr

Es waren aber auch fast immer Wegeunfälle.

Beim Arzt habe ich immer gleich gesagt, dass es ein Schulunfall war und dann auch nie eine Rechnung bekommen (Kinder in der PKV).

Trini

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Re: Unfallanzeige

Antwort von Cossi99 am 23.10.2014, 9:13 Uhr

Hallo,

wir haben wenige Tage nach dem Vorfall von der Klassenlehrerin einen Bogen mitgeschickt bekommen. Dort mussten wir auch noch einmal den genauen Hergang beschreiben und eventuelle Zeuge benennen.

Wenn da nichts kommt, ruf doch einfach im Sekretariat an? Die Erinnerung verblasst ja auch und nachher stimmt es mit anderen Aussagen nicht überein?

Alles Gute
Petra

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Re: Unfallanzeige

Antwort von Cullen am 23.10.2014, 14:36 Uhr

Bei uns war es so, die Schule hat einen eigenen Bericht geschrieben.

Die Ärztin hat ihren Bericht an die KK übermittelt, die KK hat uns einen Bogen zum Ausfüllen geschickt, den mein Kind bzw. ich ausfüllen und zurück schicken mussten.

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Die Schule...

Antwort von hgmeier am 23.10.2014, 22:33 Uhr

... muß die Unfallanzeige ausfüllen. (Der Schulleiter unterschreibt das Ding nämlich auch). Natürlich kann es unter Umständen sein, dass man gebeten wird Informationen dazu zu liefern.

In Hessen wird die Unfallanzeige für die Schulen sogar zumeist online auf dem Schulportal der UKH gestellt. Hindert aber viele Schulen nicht daran die Vorerfassung der Daten auf den alten Hardcopy-Formularen zu machen.

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Warum?

Antwort von hgmeier am 23.10.2014, 22:35 Uhr

Was hat die Krankenkasse (s. SGB V) mit einem Schulunfall zu tun? Schulunfälle werden durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (s. SGB VII) abgedeckt.

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Rechtsgrundlage

Antwort von hgmeier am 23.10.2014, 23:18 Uhr

Wer es genau wissen will: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html

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