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Geschrieben von Charlie+Lola am 16.08.2015, 8:26 Uhr

So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken

hinnehmen?

Wir haben uns nach über 20 Jahren doch tatsächlich mal einen neuen Fernseher gegönnt.
Nach 8 Wochen ist dieser aber leider nicht mehr zu nutzen da sich dort täglich die Sender neu umgestellt haben.

Jetzt ist mein Mann gestern frohen Mutes mit Fernseher zu Real und wollte einen Ersatz besorgen (laut unserer eigenen Recherche steht uns das zu, aber wir sind ja auch nur Dummies und fähig selber einigermaßen seriös zu googlen) und wurde derart beschimpft und abgewiesen das es einem die Schuhe auszieht.

Für Montag habe ich die Nummer vom Fillialleiter und werde mich da nochmal dransetzen.

Jetzt hoffe ich das mir die Experten hier helfen können, denn ich habe unabhängig vom Mann auf zwei unabhängigen Seiten herrausgefunden das ich nach der Nutzungsdauer das Recht habe das der Fernseher ersetzt wird, und bin gespannt ob wir richtig liegen...............lg

 
16 Antworten:

Re: So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken

Antwort von wolke76 am 16.08.2015, 10:07 Uhr

Der Händler darf nachbessern. Heißt, er kann das Gerät reparieren lassen. In eurem Fall wird der Hersteller die Software neu aufspielen. Bei Real hätte ich gedacht, die tauschen das einfach so aber das müssen sie nicht. Was haben sie denn gesagt, dass du dermaßen aufgebracht bist? Und was habt ihr vorher gesagt?

Was für ein TV ist es denn? Mir kommt das Problem bekannt vor...

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Ansprechpartner

Antwort von momoo am 16.08.2015, 10:08 Uhr

nach meinem Kenntnisstand (Laie, nichts rechtlich fundiertes ) ist euer Ansprechpartner erst einmal der Verkäufer
Also wohl der Real
Allerdings hast du nicht sofort das Recht auf Umtausch, sondern musst die Möglichkeit auf Nachbesserung (sprich Reparatur) ermöglichen.
Erst wenn diese MEHRFACH nicht zum Erfolg führte hast du ein Recht auf Umtausch.
Was war denn Inhalt der Beschimpfung und aus welchen Gründen hat man Euch abgewiesen?

Schönen Sonntag
momoo

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Re: So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken

Antwort von Anja+Calvin am 16.08.2015, 10:28 Uhr

Nein, wie die anderen schreiben, erstmal kein Recht auf Ersatz. IHR müsst ihn aber nicht einschicken, euer Kaufvertrag besteht mit Real und der ist dann auch zuständig.

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real ist da nicht sehr kundenfreundlich finde ich...wir hatten

Antwort von wesermami am 16.08.2015, 10:29 Uhr

Mal ein navi von dort und es ging nach 14 tagen nicht. Im geschäft haben die nur gesagt man soll sich direkt an den hersteller wenden....grössere geräte kaufen wir da jetzt schon gar nicht mehr

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Wir waren ja bei Real, also mein Mann..............

Antwort von Charlie+Lola am 16.08.2015, 10:44 Uhr

Die Verkäufer waren dort ziemlich pissig und gaben als Begründung an "das machen wir immer so" und nix anderes.
Leihgeräte gab es nicht (ja wir sind ein Haushalt mit nur einem Fernseher) und soweit mir das Internet das zu verstehen gibt haben wir da ein Recht drauf.

Das ist eben das was ich nicht verstehe, es ist Ermessens Sache ob man den einschickt oder halt ersetzt.

Fanden die Mitarbeiter dort sehr frech und von oben herrab, das ärgert mich dann halt schon.
Zumal wie gesagt das Gerät grade mal 8 Wochen alt ist...............

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Re: Wir waren ja bei Real, also mein Mann..............

Antwort von Anja+Calvin am 16.08.2015, 11:05 Uhr

Von einem Anspruch auf Leihgerät habe ich noch nie gehört, wir standen hier ohne Kühlschrank und die Sache lief dann über den Anwalt und selbst da war nicht von Leihgerät die Rede.

Ich glaube du hättest auch sonst sogut nirgendwo direkt einen neuen bekommen.

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Leihgerät ...

Antwort von tequila sunrise am 16.08.2015, 11:14 Uhr

gibts, wenn man im Fachgeschäft kauft, beim Discounter natürlich nicht. Deshalb ist es im Fachgeschäft manchmal teurer.
Hab ich das jetzt überlesen, oder haben die im real wirklich gar kein Angebot gemacht die Sache zu lösen ? Das ginge natürlich nicht. Die müssen das kaputte Gerät wenigstens einschicken.

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Montag mit dem TV

Antwort von ungewohnt am 16.08.2015, 11:18 Uhr

zu Real, dort abgeben - am besten im Originalkarton und bestätigen lassen, dass er äußerlich einwandfrei ist - und von Real einschicken lassen.
Ersatzgerät gibt es nicht, evtl. wenn das gleiche Gerät noch da ist, tauschen sie aus KULANZ!
Real hat 2 Reparaturversuche und erst dann gibt es das Recht zur Wandlung.

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Re: Leihgerät ...

Antwort von Anja+Calvin am 16.08.2015, 11:19 Uhr

Gibt es natürlich, aber es gibt - soweit ich weiß - kein Recht drauf.

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aber es steht doch im Gesetz das ich die Wahl habe............kann mir das keiner vom

Antwort von Charlie+Lola am 16.08.2015, 13:51 Uhr

Fach erklären?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

er kann es verweigern wenn:

http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html

Absatz 2 und 3.........eben das verstehe ich nicht.

Aber doch nicht grundsätzlich............ich glaube ich komme hier nicht weiter, ich frage morgen meine Hotline der Rechtsberatung

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Re: aber es steht doch im Gesetz das ich die Wahl habe............kann mir das keiner vom

Antwort von Anja+Calvin am 16.08.2015, 14:03 Uhr

http://www.vz-nrw.de/Regeln-beim-Abschluss-eines-Kaufvertrags-3

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Re: aber es steht doch im Gesetz das ich die Wahl habe............kann mir das keiner vom

Antwort von Tweety2014 am 16.08.2015, 19:04 Uhr

Also
Wir haben auf mal ein TV gekauft bei real.
Nach 7 Tagen gab es Probleme mit Fernbedienung und Sender
Wir sind mit TV hingefallen.
Sie wollten ihn einschicken hab ich nicht eingesehen und drauf bestanden das sie ihn tauschen haben sie auch gemacht.
Ja also normal schicken sie ihm ein .

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ich rufe morgen meine Rechtschutzberatung an, wenn die sagen ich habe da das Recht

Antwort von Charlie+Lola am 16.08.2015, 20:23 Uhr

dann fährt nicht mein Mann dahin ;-)

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Also, ich habe das Recht selber zu entscheiden ob ich einschicken lasse oder austausche

Antwort von Charlie+Lola am 17.08.2015, 9:45 Uhr

da ich innherhalb der ersten 6 Monate liege.
Somit liegt ein Sachmangel vor und ich kann Ersatz verlangen da davon auszugehen ist das ich ein defektes Gerät erhalten habe.

Real könnte jetzt noch sagen das es für ihn unverhältnismäßig schwer ist einen zu stellen.......schauen wir mal.

Die Kundenbetreuung ist jetzt dran..........

Wenn es hart auf hart kommt wäre es für uns vermutlich aussichtslos und auch nicht für uns von Vorteil das durchboxen zu wollen.
Denn wenn die 6 Monate um sind haben wir gar nicht mehr die Möglichkeit da vom Kaufvertrag zurückzutreten so wie ich die Beratung verstanden habe..

Die hätten wir wenn der Fernseher das zweite Mal eingeschickt wäre...........schauen wir mal was die nächste Hotline sagt.
Die Dame von Real meldet sich und dann sehen wir weiter.

ABER: Grundsätzlich hat man das Recht auf Ausstausch.....und natürlich sollte man das auch erstmal versuchen durchzusetzen.

lg

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Re: Also, ich habe das Recht selber zu entscheiden ob ich einschicken lasse oder austausche

Antwort von Babsorella am 17.08.2015, 10:58 Uhr

Dein Gesetzeszitat und die Folge daraus, dass Du wählen kannst zwischen Ersatz oder Reparatur, ist richtig. Allerdings sehen die meisten Verkaufs-AGB vor, dass der Verkäufer das Wahlrecht hat. Die AGB müsstet Ihr wirksam vereinbart haben, was häufig nicht so einfach geht, wie Verkäufer sich das vorstellen. Aber die AGB sind bestimmt auf Eurer Rechnung abgedruckt. Du kannst ja mal nachsehen, ob da etwas vom Wahlrecht für real drinsteht.

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das Wahlrecht darf nicht ausgeschlossen werden

Antwort von Charlie+Lola am 17.08.2015, 11:19 Uhr

das wissen die Hersteller.
Die meisten sind da sehr kulant, einige stellen sich quer und pochen auf die schwierigkeiten bei der Nacherfüllung..........das warten wir jetzt erstmal ab.

Aber pauschal ausschlagen oder ausschließen darf man das nicht.

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