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Geschrieben von pauline-maus am 20.05.2016, 11:10 Uhr

schweigepflicht

hallo ,

ich habe eine rechtliche frage an euch

an eine behörde gerlangen dinge einer mediation, die dort eigentlich nichts verloren haben. der mediator behauptet es wurde mündlich eine schweigepflichtsentbindung vereinbart, welchea so aber nicht war.
wie rechtsgültig ist diese behauptung ?

danke und lg

 
6 Antworten:

Re: schweigepflicht

Antwort von sojamama am 20.05.2016, 11:16 Uhr

Schweigepflichtsentbindung kenne ich nur schriftlich.
Andere Vereinbarung kann ich mir nicht vorstellen... aber ich weiß es nicht sicher.

melli

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Re: schweigepflicht

Antwort von Steffi528 am 20.05.2016, 11:29 Uhr

ich kenne das auch nur schriftlich, gerade in dem Bereich sollte man*frau sehr sensibel sein.
Eigentlich kenne ich das gar nicht, das im Rahmen einer Mediation irgendwie die Schweigepflicht "beschnitten" wird. Das ist ja ein höchst sensibler Bereich.

Ich würde jedenfalls weder Mediation noch Supervision "nutzen", wenn da nicht ganz klar die Schweigepflicht beachtet wird. Sonst ist das ganze Thema ja absurd.

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Re: schweigepflicht

Antwort von pauline-maus am 20.05.2016, 11:33 Uhr

danke euch, es ging um eine richterlich angewiesene mediation bei einer umgangsangelegenheit.
dem jugendamt wurde der verlauf dessen sofort mitgeteilt , obwohl dieses damit nichts zu tun hat und auch nicht soll.
ich habe definitiv nicht mündlich oder schriftlch eine aussage zur schweigepflichtsbefreiung gemacht.

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Re: schweigepflicht

Antwort von Hasenbande am 20.05.2016, 15:05 Uhr

In dem Fall kommt es darauf an was der Richter angeordnet hat und welche Rolle er dem Jugendamt zugeteilt hat. Dann kann ggf das Jugendamt informiert werden. Auch im Rahmen von Umgangsrecht in Verbindung mit Kindeswohlgefährdung etc ist das zulässig. Ohne den Fall zu kennen, ist es schwer etwas dazu zu sagen

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Re: schweigepflicht

Antwort von shinead am 20.05.2016, 15:27 Uhr

Sie schreibt, dass das Jugendamt nicht involviert war (und nicht sollte).

Wenn die Weitergabe rechtens gewesen wäre, wäre eine mündliche Erlaubnis nicht angesprochen worden.

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Re: schweigepflicht

Antwort von shinead am 20.05.2016, 15:27 Uhr

Sie schreibt, dass das Jugendamt nicht involviert war (und nicht sollte).

Wenn die Weitergabe rechtens gewesen wäre, wäre eine mündliche Erlaubnis nicht angesprochen worden.

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