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Geschrieben von Gaby J. am 18.06.2015, 20:06 Uhr

Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Hallo,

ich muß ein Buch bezahlen weil mein Sohn reingeschrieben hat. OK, mach ich.

Jetzt wollte ich mir das mal anschauen, aber die Bücher sind schon eingesammelt.

Er bekommt jetzt das Geld mit. kann ich denn dann das Buch auch verlangen? Wenn ich es bezahlen muss (nicht den vollen Preis, weil er nicht erstbenutzer war) ist es dann doch meins?

 
22 Antworten:

Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von Fru am 18.06.2015, 20:25 Uhr

Ja klar ist es dann deines, das würde ich mir auch selbstverständlich aushändigen lassen.

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von wolke76 am 18.06.2015, 20:30 Uhr

Sicher! Sehe ich genauso!

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von Leena am 18.06.2015, 20:38 Uhr

Spontan bin ich mir nicht ganz sicher...

Wenn ich jemandem den Fernseher demoliere und als Schadensersatz dann einen neuen Fernseher kaufen muss, gehört der kaputte Fernseher doch auch nicht mir..?

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von wolke76 am 18.06.2015, 20:46 Uhr

Man kann Bücher ausleihen unter der Maßgabe, sie pfleglich zu behandeln und zurück zu geben wie man sie erhalten hat. Oder man kauft sie (gleich). Entscheidet man sich für die Leihe und gibt das Buch nicht ordnungsgemäß zurück, ist es einem Kaufexemplar gleichzusetzen und das gehört einem ja auch. Nach Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an den Käufer über. Das Buch kann also behalten bzw herausverlangt werden.

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von Julia+Christopher am 18.06.2015, 20:52 Uhr

Wenn du das Buch voll bezahlst, kann ich dir zustimmen, Wenn du nur einen Teil bezahlst, sehe ich das als Nutzungsgebühr/Strafgebühr.

LG

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von Leena am 18.06.2015, 20:59 Uhr

Wir haben hier Lehrmittelfreiheit, die Bücher werden von der Schule gestellt - selbstverständlich sind sie pfleglich zu behandeln, und wenn man sie beschädigt hat, muss man dem Aufseher der Schulbibliothek den Schaden ersetzen.

Bei uns also: Reiner Schadensersatz - hat mit "Kaufexemplar" nicht zu tun. :-)

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von leaelk am 18.06.2015, 21:42 Uhr

Hallo,
wir haben auch Lehrmittelfreiheit, ABER hier ist das so geregelt, dass das Buch in den persönlichen Besitz übergeht, wenn es aufgrund von einem Schaden anteilig oder ganz bezahlt werden muss.
Ganz muss es bezahlt werden, wenn das Kind der erste Ausleiher war. War das Kind der 2. oder 3. oder 4. Ausleiher, dann zahlt man je nachdem an welcher "Stelle" der Ausleihe man steht nur noch anteilig.

LG leaelk

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von hiloe am 18.06.2015, 22:52 Uhr

Ich sehe das so:
Wenn du den vollen Kaufpreis bezahlst, dann gehört es dir.
Aber wenn du nur einen Teilbetrag leistet, sehe ich das als Schadensersatz/Wiedergutmachung.

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von Johanna3 am 19.06.2015, 7:09 Uhr

Ich würde sagen, es gehört dir. In Schadensfällen ist es üblich , dass nur der Verkehrswert berechnet wird.

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Kommt auf die Versicherung an

Antwort von Christine70 am 19.06.2015, 7:33 Uhr

Mein Sohn hat mal in der 2. Klasse einer Mitschülerin die Jacke zerkratzt. War eine Lederjacke mit Fellimitaten an den Ärmeln und am Kragen. Die Mutter wollte, daß wir die Jacke ersetzen bzw bezahlen. Hat uns damals 70 Euro gekostet.
Ich habe das unserer Haftpflichtversicherung übergeben, die haben das ohne zu murren bezahlt, sogar das Geld an mich bar ausgehändigt und ich habe es der Mutter dann gegeben.
Die Versicherung wollte nur die Jacke sehen, ich hab sie von der Mutter bekommen und dem Versicherungsmakler gezeigt. Er meinte dann, ich soll die Jacke JA NICHT mehr zurückgeben, nur das Geld. Die Jacke sei jetzt Eigentum der Versicherung und er schenkt mir die Jacke, ich soll sie meiner Tochter anziehen, anaonsten würde sie eh nur im Müll landen.


die Mutter wollte aber die Jacke auch wiederhaben, gab noch ein böses hin und her mit der Versicherung, aber sie bekam die Jacke nicht mehr zurück.
Sie wollte wohl da Geld, aber gleichzeitig die Jacke auch noch. Die konnte man nämlich dennoch weiter anziehen, die kratzer bekam ich mit einem Ledermittel wegpoliert.


Sobald die Versicherung einen Schaden zahlt, geht der Gegestand in deren Eigentum über und die kann damit machen was sie will.

Ein Schulbuch, welches wegen Beschädigung von den Eltern bezahlt werden muß, geht in deren Eigentum über. Ich mußte auch schon zwei Bücher bezahlen, wegen ausgelaufenem Getränk und die Bücher bekamen wir ausgehändigt.

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von Christine70 am 19.06.2015, 7:35 Uhr

Hier ist das auch so, nehme an Bayern. Wir bekommen die Bücher auch ausgeliehen. aber wenn eines Beschädigt wird, hat man selber auch die Chance, das Buch zu kaufen und der schule zu übergeben. hab ich damals gemacht. Ich hab sie übers internet ziemlich günstig gekauft und bekam dann die beschädigten bücher dafür ausgehändigt von der schule.

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Was willst du denn mit dem Buch ?

Antwort von jaspermari am 19.06.2015, 7:59 Uhr

Das Schuljahr ist doch gelaufen. Oder wollt ihr darin noch üben oder habt ihr noch ein jüngeres Geschwisterkind ???
Oder geht es dir ums PRINZIP ??? da fällt mir ein, warst du nicht die Mutter der Zwillinge, wo ein Kind nicht mit auf Klassenfahrt fuhr und du dann nicht bezahlen wolltest ?? War das nicht so ?

Sollte das der Fall sein, finde ich, bist du eine schwierige, geldparanoide Mutter, sorry.

Vielleicht arbeitet sogar noch ein Kind in der Schule mit Teilen des Buches, fände ich im Sinne der Wiederverwertbarkeit sogar sinnvoll.

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Re: Was willst du denn mit dem Buch ?

Antwort von Pampersmami am 19.06.2015, 8:27 Uhr

Schulbücher staatl. Schulen sind nach 5 Jahren "abgeschrieben". Heißt die Schule bekommt dann eh Geld für Neuanschaffungen. Deswegen reduziert sich der Betrag mit den Jahren .
Per se muss man die Bücher nur bezahlen wenn Sie unbrauchbar sind und somit der Schule es auch Schnurz pip sein kann , das es mit dem bezahlen dann Dir gehört. Alles andere wäre reintheoretisch ja Betrug! Also ja Du kannst es behalten!

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Re: Was willst du denn mit dem Buch ?

Antwort von Nurit am 19.06.2015, 8:34 Uhr

Die Frage ist wirklich: was soll das? Wie jaspermari schon fragt: was willst Du denn mit dem Buch?
Ich finde es echt kleinkariert, sich darüber überhaupt Gedanken zu machen.

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von Daffy am 19.06.2015, 9:33 Uhr

Ich würde sicher keinen Schaden bezahlen, ohne Belege (in dem Fall das beschädigte Buch) erhalten zu haben. Ein Buch, das weiterhin ausgegeben wird, komplett bezahlen zu lassen, fände ich dreist.

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von Julia+Christopher am 19.06.2015, 10:22 Uhr

Ich verstehe diese Aufrechnerei nicht.

Wenn ich etwas beschädigt habe, zahle ich den Schaden. fertig,

Mit dem alten Buch kann man in der Regel nichts anfangen. Wenn es noch halbwegs ist, kann die Schule es ggf. noch ma als Reservebuch aufbewaren und wenn es eng wird noch einmal ausgeben. Die Entschädigung kann dann ggf. für neue Bücher in einem ganz anderen Thema verwendet werden. Die Buchbudget in den Schulen sind echt wenig und letztendlich kommt dies dann auch meinem Kind zu gute, wenn ggf. Bücher früher ausgetauscht werden können oder ähnliches.

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von Mehtab am 19.06.2015, 11:08 Uhr

Hallo Daffy,

Gaby hat selbst geschrieben, dass sie eben nicht den vollen Preis (komplett!) bezahlen musste.

Ich verstehe das Ganze auch nicht wirklich. Wieso macht Gaby wegen des alten verschmierten Buches so einen Stress?

Wenn ich sehe, wie Bücher oft aussehen, die gerade einmal ein einziges Jahr ausgeliehen waren, dann finde ich es wirklich in Ordnung, wenn die Schule durchgreift und Schadenersatz verlangt.

Viele Grüße

Mehtab

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Die einen nennen es genau...

Antwort von shinead am 19.06.2015, 15:31 Uhr

... die anderen eben kleinkariert.

Ich finde es berechtigt, dass ich das Buch, für das ich bezahlt habe, ausgehändigt bekomme.
Was ich damit mache ist mein Bier. Es geht ja schlichtweg darum, den "Fall" korrekt abzuwickeln.

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Ja ich bin die Mutter der Zwillinge :)

Antwort von Gaby J. am 19.06.2015, 22:46 Uhr

Was ich mit den Buch mChen möchte?
Äkeine ahnung, papiertonne.

Aber iwas ich bezahle möchte ich auch haben.

Wenn ich es nicht bekomme, gehe ich davon aus, das es im nächsten Schuljahr wieder ausgegeben wird, und dann käme ich mir veräppelt vor. So wie bei der Klassenfahrt.

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Re: Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Antwort von Gaby J. am 19.06.2015, 22:48 Uhr

Wenn ich was bezahle möchte ich es auch besitzen.

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Ich befürchtete das,

Antwort von jaspermari am 20.06.2015, 9:25 Uhr

und finde diesen Zug von dir mehr als unsymphatisch. Dass du dir veräppelt vorkommst, hängt wohl eher mit dir und deiner Geschichte zusammen als mit der wirklichen geschichte. der ist nämlich ganz normaler Usus an Schulen !

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Ist das echt normal das bücherbezahlt. Weden müssen

Antwort von Gaby J. am 21.06.2015, 22:53 Uhr

Weil sie offensichtlich nicht mehr rausgebracht sind und dann doch wieder rausgegeben werden?

Ich geb zu, ich bin mittlerweile was diese Schule angeht echt bockig, aber trotzdem kann es doch nicht sein das ich ein Buch bezahle, das dann doch weitergegeben wird und der nächste die Schmierereien meines Sohnes nochmal bezahlt?

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