Geschrieben von sechsfachmama am 10.02.2015, 9:25 Uhr |
schützt mich der Mieterschutzbund vor allem?? (betr. Kündigung)
geht nicht um mich, sondern um jemanden im umfeld.
wohnung wurde zu recht vom vermieter gekündigt. die schuld (keine mietschulden) liegen ausschließlich beim mieter.
da der mieter aber im mieterschutzbund ist, kann ihm wohl nicht gekündigt werden.
schützt einen die mitgliedschaft in so nem bund vor jeglicher kündigung?
(was ich mir nicht vorstellen kann, denn wenn der vermieter eine rechtsgrundlage zur kündigung hat, hat man doch durch den bund keine narrenfreiheit?)
Re: schützt mich der Mieterschutzbund vor "allem"?? (betr. Kündigung)
Antwort von Häsle am 10.02.2015, 9:32 Uhr
Nein, das ist Blödsinn. Recht ist immer noch Recht.
Der Mieter kann halt ständig irgendwelchen Nonsens von einem Anwalt schreiben lassen, auch wenn das Geschreibsel Quatsch ist (haben meine Eltern seit Jahren). Er wird beraten und über seine Rechte aufgeklärt, vor Gericht vertreten (muss aber selber zahlen, wenn er verliert).
keine Ahnung, aber
Antwort von Butterflocke am 10.02.2015, 9:51 Uhr
Nenne mir doch bitte mal die Kündigung, die "zurecht" ausgesprochen wurde, obwohl es sich NICHT um Mietschulden handelte.
Ein Mieter hat alle Rechte und darf so ziemlich alles tun, ohne dass es ein Kündigungsgrund wäre! So meine Erfahrung.
Re: schützt mich der Mieterschutzbund vor "allem"?? (betr. Kündigung)
Antwort von Pamo am 10.02.2015, 9:51 Uhr
Natürlich hat man als Mieter keine Narrenfreiheit. Wenn der Vermieter einen berechtigten Grund zur Kündigung hat und dies auch formal richtig mitteilt, dann wird die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund dies nicht konterkarieren können.
Re: schützt mich der Mieterschutzbund vor "allem"?? (betr. Kündigung)
Antwort von shinead am 10.02.2015, 10:21 Uhr
Ne, so funktioniert das nicht.
Die Räumungsklage dauert mit Mieterschutzbund nur ggf. etwas länger.
meine Erfahrung damit
Antwort von maddia am 10.02.2015, 12:11 Uhr
Das ist ein ganz großer Sauhaufen und kümmert sich hauptsächlich um seine eigenen Belange!!!
Ich wurde wegen der Haltung von Vögeln im Käfig (!!!!) aus der Wohnung mit Räumungsklage geworfen und der Mieterverein war der Meinung, dass dieser "vertragswidrige" Zustand bereits vor Eintritt bestanden hätte und damit wäre dieser Fall nicht gedeckt. Wohl müßig zu erwähnen, dass ich auch noch frisch schwanger war und auf der Straße saß.
Als ich danach dem Mieterverein fristlos gekündigt und nichts mehr bezahlt hatte, haben die Säcke mir die Creditreform auf den Hals gehetzt!
Der Vermieter kann wegen jedem Pupsscheiß kündigen und kommt hier bei uns damit durch!!! Mittlerweile bin ich glücklicher Eigenheimbesitzer und muss mich mit so einem Mist nicht mehr rumschlagen!
das ist Quatsch
Antwort von Littlecreek am 10.02.2015, 12:42 Uhr
Wenn eine ordentliche Kündigung vorliegt, dann ist die auch gültig. Der Vermieter kann aber nicht einfach nach Lust und Laune kündigen. Er muss tatsächlich einen Grund haben.
Das hat mit dem Mieterschutzbund gar nichts zu tun
Re: meine Erfahrung damit
Antwort von Littlecreek am 10.02.2015, 12:45 Uhr
Vogelhaltung
wo ist denn der Rest hin?
Antwort von Littlecreek am 10.02.2015, 12:52 Uhr
Wenn auch der Mieterschutzbund der Meinung war, dass Deine Vogelhaltung vertragswidrig war, dann muss ja irgendwas dran gewesen sein.
Wegen einem Wellensittich wird einem ja nicht gleich gekündigt.
Eine Schwangerschaft schützt dich vor Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht einer Wohnungskündiging.
So einfach ist das ja nicht, dass man jemanden aus der Wohnung rausbekommt
Re: keine Ahnung, aber
Antwort von Andrea&Würmchen am 10.02.2015, 14:00 Uhr
Hallo,
so eine Kündigung haben wir gerade aussprechen lassen. Grund: ungebührliches Verhalten. Ausgang noch offen, aber nicht ganz hoffnungslos für uns...
Grüße
Andrea
Re: schützt mich der Mieterschutzbund vor "allem"?? (betr. Kündigung)
Antwort von Andrea&Würmchen am 10.02.2015, 14:15 Uhr
Nein, natürlich nicht. Wenn die Kündigung berechtigt ist, wird den Mieter auch die Mitgliedschaft beim Mieterschutzbund nicht retten.
Allerdings steigen die Chancen des Mieters, dass sich die ganze Angelegenheit bis zum Sanktnimmerleinstag hinzieht (Fristen, Widerspruchsfristen, etc.).
Im Gegensatz zu dem, was maddia schreibt, ist es enorm schwierig, einem Mieter zu kündigen.
Re: Recht bleibt Recht
Antwort von Pampersmami am 10.02.2015, 14:34 Uhr
Hier überprüft der Mieterschutzbund einfach die rechtliche Lage und geht sämtl. Unterlagen durch! Wenn nötig wird ein Anwalt zugezogen oder vor Gericht gegangen!
Bei Uns war es damals aber auch eine langwierige Sache , als unser Vermieter zwar zugab das die Heizungsanlage defekt sei aber er nun trozdem die 3200€ Nebenkosten haben wollte!
Es lief wirklich darauf hinaus das ein Richter dem guten Mann erklären musste das er noch so laut rumschreien kann, er aber trozdem im Unrecht ist!
Aber wenn eine Kündigung oder best. Zahlungen rechtens ist , dann sagt das einem auch der Mieterschutzbund so!
Re: schützt mich der Mieterschutzbund vor "allem"?? (betr. Kündigung)
Antwort von sechsfachmama am 10.02.2015, 15:11 Uhr
habe gerade erfahren, dass die kündigung noch nicht ausgesprochen wurde, es wurde wohl erstmal nur was festgestellt vom vermieter.
in dem fall gehts um vermüllung und ich denke, sowas wäre ein grund.
Re: schützt mich der Mieterschutzbund vor "allem"?? (betr. Kündigung)
Antwort von Littlecreek am 10.02.2015, 16:12 Uhr
Ja das wäre ein Grund. Vorausgesetzt, die Wohnung würde dadurch geschädigt und/oder es stinkt erbärmlich. Es gibt ja auch Müll, der keinen Schaden anrichtet bzw.
Unser ehemaliger Nachbar war so einer. Zig alte Computer, Waschmadchinen, Radios etc. die ganze Bude war voll - er war halt ein Rumbastler - und wenn mal einer zum Wasserablesen kam oder Heizung etc. hat sich die Baugrnossenschaft immer wahnsinnig aufgeregt, weil man nirgends durchkam ordentlich . Aber raus aus der Wohnung bekamen sie ihn nicht.
Doch auch bei richtiger Vermüllung braucht's erstmal eine Abmahnung, bevor man kündigen kann.
Re: wo ist denn der Rest hin?
Antwort von maddia am 11.02.2015, 11:57 Uhr
Naja, wir sind halt mit den Vögeln in die Wohnung gezogen, also war es für die von Anfang an vertragswidrig, obwohl ich mir von mehreren Tierschutzorganisationen habe bestätigen lassen, dass man Vögel im Käfig in der Wohnung immer halten darf. Soviel zu Recht haben und Recht bekommen.
Es war eh vorgeschoben, der Grund war ein völlig anderer, von dem dem Richter aber nichts hören wollte, ich hatte die Miete gemindert wegen nachgewiesener Mängel an der Wohnung, mit Gutachter!!!
Ich dachte auch, Schwangerschaft wäre eine Art sozialer Aspekt, aber naja, ich habe die volle Räumungsklage erlebt und möchte einfach nie wieder zur Miete wohnen!
Von daher kann ich jedem vom Mieterschutz nur dringendst abraten.
Re: schützt mich der Mieterschutzbund vor "allem"?? (betr. Kündigung)
Antwort von maddia am 11.02.2015, 11:59 Uhr
Tja, wie gesagt, ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten. Wir haben bei der Sache sehr sehr viel Geld verloren und sind nach Strich und Faden von Vermietern betrogen worden!
das sind doch Äpfel und Birnen
Antwort von Julie am 11.02.2015, 13:22 Uhr
Natürlich darf ich aus tierschutzrechtlicher Sicht Vögel im Käfig halten, ebenso wie ich - tierschutzrechtlich - Hund oder Katze in einer Wohnung halten darf.
Wenn der Vermieter das aber vertraglich ausschließt, darf ich es eben nicht.
So einfach ist das ....
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