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Geschrieben von J+L am 26.03.2014, 9:40 Uhr

reicht selbstkopie aus?

Hallo,
ich will ja mit dem thema nicht nerven, aber für mich gerade brandaktuell!
ich werde heute mittag mein kind bei der weiterführenden schule anmelden, nun habe ich mich mit einer mutter unterhalten, die sagte mir man muss eine geburtsurkunde mitbringen ( so von der schule gewünscht )
super, habe aber keine beglaubigte hier! kann ich diese auch selber kopieren und einfach den ausweis und kind mitbringen?
zum rathaus komme ich bei den öffnungszeiten nicht mehr.

danke

 
11 Antworten:

Re: reicht selbstkopie aus?

Antwort von shinead am 26.03.2014, 9:46 Uhr

Du hast keine Geburtsurkunde von Deinem Kind greifbar?
Das ist m.E. eines der wichtigeren Dokumente in meinem Haus. Stand das denn nicht als geforderte Unterlage in den Dokumenten für die Anmeldung?

Oder hast Du die GU im Haus und möchtest die eben nicht der Schule geben? Dann kannst Du beruhigt sein, die Schule macht ihre eigene Kopie.

Ich würde sagen, einfach Kopie reicht nicht aus.

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Re: reicht selbstkopie aus?

Antwort von Sommerwind am 26.03.2014, 9:56 Uhr

In der Schule wollen die immer das Orginal sehen und kopieren es sich dann selbst - egal ob Grundschule, Gymnasium, Realschule, Wirtschaftschule oder FOS


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Re: reicht selbstkopie aus?

Antwort von wir6 am 26.03.2014, 10:09 Uhr

du kannst es kopieren (um der Schule arbeit abzunehmen) die an der Schule vergleichen mit dem Original (schlimmstenfalls machen sie selbst eine Kopie) und packen ihren Stempel drauf

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Re: reicht selbstkopie aus?

Antwort von wolke76 am 26.03.2014, 11:24 Uhr

NImm doch das Original mit - Schule kopiert selbst!

LG

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Re: reicht selbstkopie aus?

Antwort von ???imGesicht am 26.03.2014, 11:36 Uhr

Hi,

warum hast du keine beglaubigte Urkunde? Auf deiner Kopie ist doch aber ein STempel drauf oder?

Wir waren vor 3 Wochen beim Anmelden. Die hätten auch eine Kopie genommen (Schulen müssen immer Papier sparen). Ich würde es so machen: Du nimmst die Kopie mit, wenn sie das Orginal sehen wollen, dann sagst du, du hast es nicht mit, weil du dachtest die Kopie reicht. Wenn sie es trotzdem sehen wollen, sagst du, du reichst es nach und gehst zum beglaubigen. Es reicht ja wenn du es ein paar Tage später nachreichst.

???imGesicht

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Re: reicht selbstkopie aus?

Antwort von Pamo am 26.03.2014, 12:52 Uhr

Eine Geburtsurkunde wird doch nur deswegen verlangt, weil Kinder früher keinen vernünftigen Ausweis hatten und die Geburtsurkunde als minimales "Ausweisdokument" aktzeptiert wurde. Ein ordentlicher Lichtbildausweis ist vile höherwertig, nimm einfach einen Personalausweis- oder Reisepass fürs Kind mit.

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Die Geburtsurkunde

Antwort von shinead am 26.03.2014, 13:29 Uhr

bestätigt aber auch, dass ich (ausgewiesen durch Personalausweis) die Mutter anzumeldenden Kindes bin und nicht die Tante mit gleichem Nachnamen.

Den Nachweis erbringt kein Ausweis.

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Re: Die Geburtsurkunde

Antwort von Pamo am 26.03.2014, 16:20 Uhr

ich versteh schon was du meinst, aber :

- wenn die Tante den gleichen Namen hätte, dann könnte auch die Vorlage einer Geburtsurkunde die Namensgleichheit nicht heilen

- der Eintrag der Eltern in die Geburtsurkunde sagt nichts über das Sorgerecht aus, bspw. sind oftmals Herren darin als Vater ausgewiesen, die eben kein Sorgerecht haben (unehelich)

- ergo müsste man - wenn es um die Sorge geht - einen schriftlichen Nachweis vom, ehm Jugendamt? verlangen, dass diejenige Person (bitte Personalausweis!) berechtigt ist, für das Kind (bitte Personalausweis!) schulische Sorgerechtsentscheidungen zu treffen

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Re: Die Geburtsurkunde

Antwort von shinead am 26.03.2014, 17:32 Uhr

Ich sollte mit Geburtsurkunde, Perso und Negativbescheinigung aufschlagen.

Da letzteres nicht beikam habe ich die Geburtsurkunde ohne den Erzeuger gewählt. Mit Perso musste ich mich trotzdem ausweisen.


>>- wenn die Tante den gleichen Namen hätte, dann könnte auch die Vorlage einer Geburtsurkunde die Namensgleichheit nicht heilen

Ich meinte mit Namen den gleichen Nachnamen.
Aber in der Geburtsurkunde von Junior ist auch mein Geburtsdatum aufgedruckt. Bei kompletter Namensgleichheit hätte das zumindest gestimmt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind bei mir lebt, ich aber überhaupt nicht sorgeberechtigt bin ist m.E. sehr gering.

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Re: Die Geburtsurkunde

Antwort von Pamo am 26.03.2014, 17:38 Uhr

Nun, die Wahrscheinlichkeit sollte eigentlich keine Rolle spielen - man sollte einfach die korrekten Unterlagen fordern und fertig. In der Praxis geschieht das eher selten, ich weiss. Ich habe bspw. nicht denselben Nachnamen wie mein Kind (ist ja sowieso wurscht, wenn beide bspw. "Müller" heißen, dann beweist die Namensgleichheit nicht viel, zudem erinnere ich an Phänomene wie "Einbenennung") und sie sieht mir nicht ähnlich. Trotzdem hat niemand jemals die Mutterschaft oder die Erziehungsberechtigung hinterfragt.

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nicht beglaubigt

Antwort von anna1979 am 26.03.2014, 20:42 Uhr

Ich denke es geht darum, ob sie beglaubigt ist. Das wäre ja ein Aufwand. Einfach die normale hinbringen und die kopieren die, beglaubigt muss die nicht sein. Wenn Du nicht gerade in einer Grossstadt wohnst, müsstest du ja zum Landesverwaltungsamt und die beglaubigen lassen. Musste ich mal bei uns 5en machen, 3 verschiedene Bundesländer, Ausland...ging nur per Post zu absolvieren und kostet.

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