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Geschrieben von Bookworm am 13.11.2014, 16:34 Uhr

Patientenverfügung

Immer wieder lese ich, dass sich von Ärzten, KKH o.ä. über Patientenverfügungen hinweggesetzt wird.

Wozu macht man die dann überhaupt?

Mein Vater starb letztes Jahr, hatte seit vielen Jahren eine Patientenverfügung UND war bis unmittelbar vor seinem Tod sehr klar. Er kurz vor seinem Tod lehnte eine evtl. lebensverlängernde Operation ab und hatte wie gesagt außerdem eine Partientenverfügung.
Trotzdem befragten die Ärzte meine Mutter (!) , ob sie das wisse (dass er ablehnt), und erst nachdem sie das bejahte, schien der Arzt "zufrieden" zu sein.

Vielleicht können die Leute hier, die mit sowas beruflich zu tun haben (ÄrztInnen, Pflegepersonal, JuristInnen) mal was dazu sagen. "Normalo"meinungen und -erfahrungen sind natürlich auch gefragt :-)))

LG bookworm

 
9 Antworten:

Es geht ja immerhin um ein Menschenleben.

Antwort von Lauch1 am 13.11.2014, 17:35 Uhr

Was ist Schlimmes daran, nocheinmal nachzufragen?

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Hörbe am 13.11.2014, 18:03 Uhr

Bei uns war es anders. Mein Papa hatte eine Gehirnblutung und war auch durch eine OP nicht mehr zu retten. Die Ärzte hätten ihn durch Maschinen am Leben gehalten, wenn wir nicht die Patientenverfügung gehabt hätten. Wir wurden in einem ausführlichen Gespräch aufgeklärt und haben dann die Patientenverfügung vorgelegt. Er wurde dann nicht künstlich am Leben erhalten und starb 2 Tage später.
Ich finde es aber gut, wenn noch einmal nachgefragt wird. Es hätte ja auch sein können, dass eine Patientenverfügung schon ein paar Jahre alt ist und nicht mehr wirklich dem Wunsch des Patienten entspricht. Deshalb soll man sie ja auch ca. alle 2 Jahre erneuern.
LG Hörbe

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Re: Patientenverfügung

Antwort von dhana am 13.11.2014, 19:27 Uhr

Hallo,

weisst du wieviele Fälle es gibt, bei denen sich die Angehörigen beschweren wenn nicht alles und noch mehr gemacht wird, wenn ein Patient stirbt - auch wenn er klar sagen konnte er will das nicht mehr, auch wenn es eine Patientenverfügung gibt - wenn es dann wirklich so weit ist, kommen immer wieder Angehörige nicht damit zurecht das ihr Mann/Vater ect stirbt...

Ist leider so...

Es ist halt einfach eine Absicherung für den Arzt, wenn er mit den Angehörigen redet und nochmals klar stellt, das es diese Patientenverfügung gibt.
Also auch für jeden anders herum - nicht nur eine Patientenverfügung haben/machen, sondern auch den eigenen Angehörigen ganz klar sagen was man möchte und was nicht. Vielleicht sogar eine Versorgungsvollmacht über einen Notar machen.

Gruß Dhana

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Bookworm am 13.11.2014, 19:36 Uhr

Erstmal Entschuldigung für die vielen Fehler im Ausgangspost

Ich wusste nicht, dass man die Patientenverfügung regelmäßig erneuern sollte, guter Tipp :-)

Ist schon klar, dass der Arzt sich rückversichern wollte. Was aber wenn meine Mutter nun gesagt hätte, dass er ihr das nicht gesagt hatte?

Ich kann nicht verstehen, wenn Menschen (Verwandte) sich über die Patientenverfügung hinwegsetzen wollen. Der "Sterbende" hat ja deutlich formuliert und hinterlassen, was sein Wille ist. Das muss man doch respektieren, auch wenn man SELBER es vll. nicht versteht oder gutheißt.

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Lauch1 am 13.11.2014, 19:50 Uhr

Aber es gibt eine ärztliche Ethik und das Wissen, dass es sich ein Patient auch wieder anders überlegen kann. Insofern verstehe ich gut, dass man sich als behandelnder Arzt immer wieder rückversichert und weitere Behandlungsmöglichkeiten aufzeigt.

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Solange der Patient "klar" ist, ist das ja alles kein Problem.

Antwort von Trini am 14.11.2014, 8:56 Uhr

"Spannend" wird es in dem Moment, wo er nicht mehr gefragt werden kann.

Auch spannend, wenn sich in der Klinik die Ärzte nicht einig sind.
Bei Schwiegervater hat die Internistin nach der Diagnose Bauchspeicheldrüsenkrebs von einer OP abgeraten.
Trotzdem stand am nächsten Tag ein Chirurg vor seinem Bett, der ihn gern operieren wolllte.

Unter ausreichend Morphium unterschreibt man wahrscheinlich auch alles.

Trini

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Andrea&Würmchen am 14.11.2014, 9:03 Uhr

Es geht vermutlich darum, sich (nochmals) abzusichern als Arzt. Ich habe aber auch schon aus dem Verwandtenkreis gehört, dass man sich am Ende doch nach den Angehörigen gerichtet hat, die eine gegensätzliche Meinung hatten zu dem, was in der Patientenverfügung stand. Das war (rechtlich) sicher nicht ok, aber wenn die Maschine mal läuft...

Ich ringe ständig mit mir, ob ich eine Patientenverfügung verfasse. Mein Mann kennt meine DERZEITIGE Meinung zu lebensverlängernden Maßnahmen, er könnte das im Zweifel weitergeben. Aber ehrlich gesagt, will ich mich nicht schriftlich festlegen. Der Blickwinkel auf die eigene Situation und ob das noch lebenswert ist, kann sich so schnell ändern...
Hätte man meinen Vater vor 10 Jahren gefragt, ob er als bettlägeriger Pflegefall, geistig nicht mehr ganz auf der Höhe, leben möchte, er hätte mit Sicherheit mit einem klaren Nein geantwortet. Heute nimmt er zumindest peripher an unserem Familienleben teil, ist ein zufriedener, genügsamer alter Mann mit Einschränkungen und lacht viel mit uns und dem Pflegepersonal. Wer wollte diesem Mann die Lebensqualität absprechen? DAVOR hab ich ein bisschen Angst: Dass ich jetzt entscheide, was ich nicht will - und wenn's dann soweit ist, hätte ich vielleicht doch nichts dagegen...

Grüße
Andrea

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Es ist unglaublich schwer, Gespräche über den nahenden, unausweichlichen Tod

Antwort von Leewja am 14.11.2014, 9:06 Uhr

mit ihm aber auch mit den angehörigen zu führen.
Viele werdens ehr wütend, auf den Sterbenden, aber gerne auch auf die Ärzte.
Ggerade wenn sehr "unmenschlich" wirkende Patientenverfügungen vorliegen (ich finde verdursten lassen z.B. schlimm, aber halte mich natürlich an solche Patientenverfügungen), sind die Angehörigen oft der meinung, wir würden unmenschlich handeln, wenn wir uns dran halten.


es gibt auch wirklich die fälle, wo die angehörigen NICHTS von der verfügung wissen und völlig aus allen wolken fallen, warum man nichts gemacht hat.

wenn KEINE verfügung vorliegt, sind wir nun mal verpflichtet, ALLES zu tun, was wir können, um den Pat. am leben zu halten (ausnahmen, die die ethikkommission akzeptiert, sind vollständig durchmetastasierte krebskranke, die viell. dann einen herzinfarkt haben. die "muss" man nicht retten.

man schwebt da einfach in einem bereich des lebens und der ärztlichen tätigkeit, die nicht geregelt, klar, standardmäßig und abwägbar ist. da ist man als arzt lieber ganz sicher, dass man weder erschlagen noch verklagt wird....

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Re: Patientenverfügung

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.11.2014, 9:53 Uhr

Dann hätte der Arzt vielleicht gesagt: "Es wäre schön, wenn Sie Ihrer Frau erklären, warum Sie die OP nicht wollen." Warum nimmst Du an, daß der Arzt sich dann über die Verfügung hinweggesetzt hätte? Das ist doch eine reine Mutmaßung!

Da meine Familie die recht unangenehme Tendenz hat, sich von sehr grausamen Krebsformen hinwegraffen zu lassen, habe ich einen sehr persönlichen Blick auf die Entwicklung der Palliativmedizin der letzten 30 Jahre - und ich sehe, daß sich da wirklich viel getan hat. Aber vielleicht WEIL die Entwicklung da so rasant geht und das Thema sehr kontrovers ist, sind Ärzte auch oft verunsichert. Dazu kommt, daß die Rechtslage diffus ist (ein Grund, warum jetzt über neue Gesetze gesprochen wird).

Ich würde keinem Arzt böse Absichten unterstellen - schon gar nicht, weil er es gewagt hat, die Ehefrau um ihre Meinung zu bitten. Daran kann ich nichts Verwerfliches erkennen.

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