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von HeikeB1969  am 24.09.2014, 11:48 Uhr

Öffentlicher Dienst ....

Hallo,

ich fange demnächst im Öffentlichen Dienst an. BAT.

worauf muss ich achten, was muss ich alles umstellen ?

Ich habe gehört, dass z.B. die Autoversicherung auch anders ist mit ÖD ?

Keine Ahnung, bin grad planlos ...

Kann mir jemand hierzu Hilfestellung geben ?
Gern auch PN

Lg
Heike

 
9 Antworten:

Re: Öffentlicher Dienst ....

Antwort von Ani_k am 24.09.2014, 11:53 Uhr

Ich habe damals nix umgestellt. Nach der Trennung von meinem Ex-Mann, habe ich alle Versicherungen bei der Debeka abgeschlossen.

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Re: Öffentlicher Dienst ....

Antwort von omagina am 24.09.2014, 12:10 Uhr

moin...du kannst dein auto beim arbeitgeber anmelden....ist oft dann viel billiger....ansonsten brauchst du nichts beachten....nur halt das du in der passenden stufe eingeordnet wirst und du das entsprechende geld bekommst....und du darfst streiken wenns um einen neuen tarifvertrag geht....lg regina

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Re: Öffentlicher Dienst ....

Antwort von Steffi528 am 24.09.2014, 12:26 Uhr

Du wirst nach BAT eingestellt?

Nicht TvöD?
Hier ist erst einmal eine gute Seite.
Ich habe die Autoversicherung auf dem B-Schein, bringt nicht so viel.
Ortszuschlag habe ich nur ein Kind drauf, alles andere ist nach 2005, also für mich nicht mehr "drin".
VBL habe ich.

http://oeffentlicher-dienst.info/einstieg/

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Ein Wunder???

Antwort von Trini am 24.09.2014, 12:40 Uhr

Gibt es den BAT wieder???

Also, entweder es ist TVöD oder TV-L.

Bei der Autoversicherung kann man nachfragen, bei manchen lohnt sich der Umstieg auf den öD-Tarif.

Ansonsten sind durch die neuen Tarifverträge viele Besonderheiten des öD (Küdigungsfristen, Lohnfortzahlung) inzwischen passé.

Trini

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Re: Ein Wunder???

Antwort von Julie am 24.09.2014, 16:38 Uhr

Da es immer noch keine EingruppierungsVO für den TVöD gibt, erfolgt die Eingruppierung immer noch analog zum BAT - vielleicht meint sie das.
Dass man das Auto beim Arbeitgeber anmelden könnte, wäre mir neu.
Aber es gibt KFZ-Versicherungen, die für Angehörige des öffentlichen Dienstes einen Sondertarif anbieten.
Da muss man dann einfach mal bei der KFZ-Versicherung (!!) anrufen.
Ansonsten ist bei einer Beschäftigun im öD nix zu beachten.
Arbeiten muss man da genau so wie woanders auch .....

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Re: Öffentlicher Dienst ....

Antwort von HeikeB1969 am 24.09.2014, 16:45 Uhr

Hallo

es ist beim Bund, nicht Land oder Kommune und im Vorstellungsgespräch haben sie BAT gesagt - ich bin halt Laie und hab immer nur in der freien Wirtschaft gearbeitet, von daher hab ich das vor meinem Post nicht verifiziert.
sorry !

Mir wurde gesagt, dass ich meine Versicherungen checken solle, da gäbe es Sonderregelungen und "noch so einiges mehr" - sehr vage und wurde auch nicht spezifiziert. MAcht auch keinen guten Eindruck, VOR der Zusage da nachzuhaken - deshalb mein Post.

Ich ruf also bei meinen Versicherungen durch und frage nach, ob es da Spezialtarife für den ÖD gibt - das ist jetzt klar.

Danke.

Lg
Heike

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Re: Öffentlicher Dienst ....

Antwort von KKM am 24.09.2014, 20:59 Uhr

Ich bin Beamtin beim Bund....

Die Angestellten der Bundesfinanzverwaltung verden auch nach TVöD bezahlt. Das soll deutlich schlechter sein als BAT.

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Und ich ....

Antwort von Trini am 25.09.2014, 7:36 Uhr

bin Angestellte beim Bund.

Also TVöD (auch wenn da noch auf jeder Abrechnung was von "unter Vorbehalt" drauf steht).

Mein Mann ist beim Land.
Bund und Kommunen stehen sich etwas besser als Land.
ABER: Es ist definitiv schlechter als BAT.
Wir "Altlasten" haben Besitzstandswahrung, aber es gibt für uns eben jetzt schon keine Alterssteigerung mehr. Urlaubsgeld ist abgeschafft und Weihnachtsgeld eingefroren auf dem Stand im Jahre Koks.

Trini

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Re: Und ich ....

Antwort von Steffi528 am 25.09.2014, 9:51 Uhr

Wobei, ich hatte "Glück", durfte ja nicht schlechter gestellt werden. Jetzt bin ich aber eh schon aus der Eingruppierung hinsichtlich meiner Ausbildung wieder raus,( von BAT in "S" rein, dann wieder in "E", jedesmal ohne schlechter gestellt zu werden (Gruppenwechsel), was den Vorteil hat, das ich nun besser verdiene, als ich mit meinem normalen Abschluß hätte schaffen können. Ob ich aber dann noch mal einen Bewährungsaufstieg schaffe ist fraglich, was dann bedeutet, das ich mit 48 am Ende meiner Möglichkeiten angekommen wäre (okay, anders wäre ich jetzt schon am Ende meiner Möglichkeiten).
Ach mal sehen ;-)

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