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Geschrieben von peekaboo am 15.06.2016, 12:39 Uhr

Nix läuft Rund.... Bauantrag wie lange muß man auf Genehmigung warten?

Bauantrag wurde vor 1,5 Jahren gestellt und noch immer kein Bescheid.

Handelt sich um eine Immobilie in die noch eine Wohnung kommen soll. Einnahmen der Mieteinkünfte sollten zur Hypothekentilgung dienen.

Mal ehrlich das kann doch nicht sein. Wenn man nachfragt heißt es, es liegen so viele Anträge vor . Seitdem liegt die Baustelle still KOTZ


schwarzes Tablet zur Reperatur eingesandt und ein weißes älteres defektes Model zurückbekommen. Mein schwarzes ist bei denen im Nirvana verschwunden und keiner kann es finden.... warte Sehnsüchtig auf Ersatz, aber die weigern sich.

WÜRG.. und so geht es gerade weiter HEUL UND JAMMER

 
18 Antworten:

Muss nicht auch da nach 12 Wochen zumindest ein Zwischenstand vorliegen?

Antwort von Steffi528 am 15.06.2016, 12:56 Uhr

ich kann mich auch irren, ist jetzt nicht mein Spezialgebiet, aber mir war mal so, das irgendwo im BGB so eine 12 Wochenfrist vorliegt. Vielleicht weiß das jemand besser hier.

Ich hätte aber schon nicht 1,5 Jahre auf irgendetwas gewartet, sondern dann irgendwann mal einen Anwalt bemüht.

Und bei dem anderen auch.

Wir hatten jetzt etwas Probleme mit einer Reparatur unseres neuen Gebrachtwagens.
mein Mann hat nur mal kurz "beiläufig" mitgeteilt, das er entnervt genug ist, einen Rechtsbeistand zu nehmen, und schwupps ging es ziemlich flott weiter.

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Re: Nix läuft Rund.... Bauantrag wie lange muß man auf Genehmigung warten?

Antwort von Mehtab am 15.06.2016, 13:38 Uhr

Hallo Peeka,

ich glaube mit dem Bauantrag ist etwas schief gelaufen. Lass dich nicht abwimmeln und frage nach. Eineinhalb Jahre geht gar nicht.

Vergiss das BGB hier geht es nicht um Privat-, sondern um öffentliches Recht.

Viel Erfolg

Mehtab

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Mehtab

Antwort von Steffi528 am 15.06.2016, 13:49 Uhr

bist du dir sicher, das das BGB nicht auch den Bereich mit abdeckt?

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nachgehakt wurde schon ein paar mal aber es gibt so viele andere Dinge die Vorrang habe

Antwort von peekaboo am 15.06.2016, 14:54 Uhr

Hinterhertelefoniert wurde auch schon ein paar mal -* grummel

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wirklich? echt?

Antwort von Steffi528 am 15.06.2016, 15:28 Uhr

Kannst Du die Anrufe " beweisen"?

Mach es schriftlich, frag schriftlich nach wie lange es dauert und wie es weitergeht. Und setze eine Frist zur Beantwortung.

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Re: Nix läuft Rund.... Bauantrag wie lange muß man auf Genehmigung warten?

Antwort von shinead am 15.06.2016, 16:07 Uhr

3 Jahre? Da musst Du eine Untätigkeitsklage einreichen. Das ist sogar schon drei Monate nach einreichen der kompletten Unterlagen möglich.

Fragt an, ob die Unterlagen vollständig sind. Antwort schriftlich mit Terminsetzung.
2-2,5 Monate später: Erinnerung mit Fristsetzung (3 Wochen - 3 Monate müssen dann überschritten sein)
Klageerhebung wg. Untätigkeit beim Verwaltungsgericht.

Wenn Du so vorgehst, kannst du sogar Schadenersatz verlangen.

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Re: Nix läuft Rund.... Bauantrag wie lange muß man auf Genehmigung warten?

Antwort von IngeA am 15.06.2016, 16:09 Uhr

Wir hatten die Genehmigung nach 10 Wochen und die hatten WIRKLICH viel zu tun, weil da grad die Eigenheimzulage ausgelaufen ist und natürlich jeder noch vorher seinen Antrag eingereicht hat.

LG Inge

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Re: Nix läuft Rund.... Bauantrag wie lange muß man auf Genehmigung warten?

Antwort von Steffi528 am 15.06.2016, 16:14 Uhr

Ich glaube das ist das was ich meine. BGB? Oder ist das wo anders? Ich Google jetzt nicht bin nur mit dem Smartphone on.*ggg*

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§ 75 VwGO

Antwort von Sille74 am 15.06.2016, 19:18 Uhr

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Re: Nix läuft Rund.... Bauantrag wie lange muß man auf Genehmigung warten?

Antwort von Sille74 am 15.06.2016, 19:23 Uhr

Das hätte ich jetzt auch gesagt ... Bei der kangen Zeit kann sich m.E. die Behörde nicht mehr mit hohem Arbeitsaufkommen rausreden. Das ist ja unzumutbar!

Mach' doch zur Sicherheit aber noch ein (Erst)Beratungsgespräch beim Anwalt (möglichst Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder zumindest Interessenschwerpunkt Verwaltungsrecht) aus. Das kostet noch nicht die Welt und zahkt sich vielleicht aus ...

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ich kann Dir schonmal sagen

Antwort von Benedikte am 15.06.2016, 19:34 Uhr

was ein guter Fachanwalt für verwqaltungsrecht mit schwerpunkt öffentliches Baurecht sagt

dass man mit Verpflichtungsklagen und Untätigkeitsklagen GANZ vorsichtig sein muss weil Du der Behörde ja detailliert diktieren muss was Du füer einen VA ersterbst.

Und gerade bei Baugenehmigungen ist total viel Spiel drin wo Di eben manchmal kein Recht auf eine bestimmte Entscheidung hast und dann ist es nichts mit der verpflichtungsklage.

Und gute anwälte kosten, selbst wenn Du die verpflichtungsklage durchbringst und Kostenerstattung kriegst, kriegst Du die nach RVG und das ist ein Bruchteil dessen, was ein Rechtsanwalt verlangt

Von daher- meine erste Wahl wäre auch ein verschärftes schriftliches Nachhören und dann beratung durch RA. aber klagen........ da wäre ich total vorsichtig

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Genehmigungsfiktion?

Antwort von LiLiMa am 15.06.2016, 19:36 Uhr

Gibts sowas in der Bauordnung deines Bundeslandes?

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Re: § 75 VwGO

Antwort von Steffi528 am 15.06.2016, 19:40 Uhr

Kusshand, Danke!

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@shinead... 1,5 Jahre, unterlagen waren nicht vollständig, wurde aber alles

Antwort von peekaboo am 15.06.2016, 19:59 Uhr

Nachgereicht...LG

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Re: ich kann Dir schonmal sagen

Antwort von Sille74 am 15.06.2016, 20:09 Uhr

Dachte ich mir schon bzw. habe ich befürchtet, dass man da sehr abwägen muss, ob sich das lohnt zu machen ... von daher ja auch mein Rat, zunächst einen Anwalt zu fragen.

Bin jetzt nicht (mehr) so in der Materie ... Aber hat die Untätigkeitsklage nicht sowieso (lediglich) das Ziel, dass überhaupt mal eine Entscheidung ergeht? Und nach so langer Zeit könnte ja schon eine mögliche ablehnende Entscheidung oder ein Bescheid mit Nachbesserungsvorschlagen ein Fortschritt sein ... Und klar sind gute Anwälte nicht ganz kostengünstig und man macht rein vom Verfahren her ggf. Miese, aber so ein Stillstand ist ja auch etwas, womit man ggf. (noch mehr) Miese macht bzw. Ein nah ein entgehen.

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Re: ich kann Dir schonmal sagen

Antwort von Benedikte am 15.06.2016, 20:46 Uhr

also, es ist sicherlich nicht schön für die Verwaltung.Vielleicht kommen die in die Gänge um sich ein Verfahren zu ersapren. Ich versethe auch nicht, wie lange das ganze dauert.

Aber ich habe gerade aus erster HAnd Erfahrungen- ich will einen Schwarzbau abreissen lassen und die Verwaltung hat sich fast ein Jahr vor dem Rückbaubescheid gedrückt. Habe dem Anwalt natürlich auch immer die Untätigkeitsklage vorgeschlagen, aber er hat mir klar abgeraten. Weil eben dann die Verwaltung immer nur eine einzige öglichkeit, die von Dir eingeklagte, haben darf. Hier haben die aber erst x andere Sachen geprüft. Abgeänderte Bauanträge usw usw

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@ All... Danke für Eure Antworten... owt aber LG

Antwort von peekaboo am 16.06.2016, 8:57 Uhr

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Re: Mehtab

Antwort von Mehtab am 16.06.2016, 11:34 Uhr

Hallo Steffi,

das Bürgerliche Gesetzbuch gilt nur für Privatrecht. Nur wenn ausdrücklich in Vorschriften des öffentlichen Rechts ausdrücklich auf bestimmte Paragraphen verwiesen wurde, dann gelten diese Rechtsvorschriften auch im öffentlichen Recht. Ich würde hier eher im Verwaltungsverfahrensgesetz oder in der Verwaltungsgerichtsordnung nachschlagen.

Wenn das Ganze in Bayern wäre, dann würde ich eine Beschwerde an den Landrat oder an den Oberbürgermeister, also an den Chef der Kreisverwaltungsbehörde, schicken.

Viele Grüße

Mehtab


Viele Grüße

Mehtab

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