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Geschrieben von ohno am 04.09.2014, 20:22 Uhr

Neuwagen defekt - wie lange warten auf Fehler-Lösung? Anspruch?

Hallo.

Wir haben Ende Mai unseren Neuwagen ausgeliefert bekommen. Er wurde ca. 3 Wochen gefahren, da stand er bereits das erste Mal wg. div. in der Werkstatt, u.a. wg. Fehlermeldung "Motorstörung". Es wurde keine Ursache gefunden, Fehler wurde ausgelesen, fertig.

Bei der nächsten Motorstörung wieder zur Werkstatt. Fehler konnte nicht ausgelesen werden, da beim Eintreffen keine Anzeige mehr im Display war.

Mein Mann ist dann wieder gefahren, ca 10 km später wieder die Anzeige, wieder kein Zug, Auto nahm kein Gas mehr an. Mein Mann hat dann das Display fotografiert und erneut die Werkstatt kontaktiert.

Seitdem - bald 1 Monat - steht das Auto nun da. Die Werkstatt hat den Fehler nicht gefunden. Wir haben die Info bekommen, dass mehrere Neuwagen dieser Baureihe diesen Fehler aufweisen und Ford die Autos nach und nach bundesweit ins Werk holt wg Fehleranalysierung etc. Unserer wird angeblich in den nächsten Tagen abgeholt, mehr kann der Werkstatt-Service auch nicht sagen. Wie lang der dann in Köln noch verbleibt ist unklar.

Meine Frage ist, ob wir den Kauf nicht rückabwickeln könnten oder ob ein Tausch möglich ist oder was immer in solch einem Fall in Anspruch genommen werden kann. Wie lange muss man die Warterei stillschweigend hinnehmen?

Wir haben zwar den Leihwagen, aber der hat null Komfort im Gegensatz zu dem Neuen, stinkt und ist im Ganzen bäh. Für den neuen zahlen wir den Abtrag u. Versicherung und können ihn nicht nutzen.

Vllt. hat ja jemand einen Rat.

Danke und VG! ohno

 
7 Antworten:

Re: Neuwagen defekt - wie lange warten auf Fehler-Lösung? Anspruch?

Antwort von lastunicorn am 04.09.2014, 22:31 Uhr

Da solltet ihr nicht mehr warten, denn jeder weitere Tag mindert den Wert des Autos und die vergeblichen Versuche kosten den Verkäufer auch, sodass er sich am Ende weigern könnte, aus Gründen des unverhältnismäßig großen Aufwandes einen Austausch vorzunehmen. Ihr hättet das schon längst fordern können, denn Fristen gibt es für eine Nacherfüllung nicht.

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Re: Neuwagen defekt - wie lange warten auf Fehler-Lösung? Anspruch?

Antwort von ohno am 05.09.2014, 0:09 Uhr

Danke für Deine Antwort!

Aber was genau denn fordern? Die Nacherfüllung ist doch angefordert, durch den Auftrag zur Fehlerbehebung, oder? Du beziehst Dich sicher auf einen Austausch? Der ginge aber sicher nicht kostenfrei über die Bühne. Dazu noch, dass der Fehler vllt auch bei anderen Neuwagen auftreten kann, da der Hersteller ihn noch nicht lokalisieren konnte. Deswegen ist vllt ein Austausch nicht sinnig.

Am liebsten würden wir direkt alles rückabwickeln.

Vom AH kommt leider nicht viel an Informationen, was wir in die Wege leiten könnten.

VG ohno

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Re: Neuwagen defekt - wie lange warten auf Fehler-Lösung? Anspruch?

Antwort von kravallie am 05.09.2014, 8:56 Uhr

ich würde unverzüglich einen Anwalt aufsuchen!

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Re: Neuwagen defekt - wie lange warten auf Fehler-Lösung? Anspruch?

Antwort von wickiefan am 05.09.2014, 10:00 Uhr

ich würde mich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen, welche Möglichkeiten ihr habt. Ich habe dort sehr gute Erfahrungen gemacht. Das geht auch online.
Viel Erfolg !

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Re: Neuwagen defekt - wie lange warten auf Fehler-Lösung? Anspruch?

Antwort von DecafLofat am 05.09.2014, 10:32 Uhr

was lernt man daraus: kaufe niemals einen ford.
ford fahren, heim laufen... (wortspiel... fort fahren, heim laufen... get it?)
dass das auto bei der werkstatt nur steht und ihr ohne auto (????) auskommen müsst.
grundsätzlich hat man ja die WUMS-rechte.... (wandlung/umtausch/minderung/schadenersatz, vlg reklamation bei wiki... http://de.wikipedia.org/wiki/Reklamation) der verkäufer hat grundsätzlich erst mal die möglichkeit, den fehler in ordnung zu bringen (und das sogar ganze zwei mal...) vorher kannst du keinen rücktritt vom vertrag aussprechen.
v a ist bei euch der fehler ja im ersten halben jahr aufgetreten, da geht man dann definitiv davon aus dass der fehler schon ab werk besteht. da es eine größere reihe zu betrffen scheint, würde ich mich sogar mal direkt an ford wenden und fragen wie denn vorgegangen wird da euer autohaus die sache stillschweigend aussitzt und ihr doch recht im dunkeln seid, was denn wann passiert.
schadenersatzansprüche für die derzeitige situation würde ich in diesem fall auch schon mal in betracht ziehen und das auch kommunizieren. (allerdings nur wenn berechtigt, dass der leihwagen nicht SO komfortabel ist, müsst ihr wohl hinnehmen, nicht aber z B wenn sie euch nen deutlich kleineren zur verfügung stellen....)

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es soll auch helfen die sache zu beschleunigen

Antwort von DecafLofat am 05.09.2014, 10:38 Uhr

wenn man sich mit solchen anliegen auf den social media platformen kund tut... nur mal so als tip... ford hat bei FB die funktion beitrag schreiben für user offen.
wenn dir auch die social media leute keine antwort geben werden können, sie werden dir schnellstmöglich nen konkreten ansprechpartner nennen. (meist bitten 24h, große firmen sind da wirklich fix.)

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Das geht anders:

Antwort von ohno am 05.09.2014, 11:09 Uhr

nämlich mit dem Ford fort und mit dem Zug zurück .

Danke für den Tip mit fb. Bin da zwar nicht, aber ich schau mal.

VG ohno

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