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Geschrieben von peekaboo am 08.09.2017, 11:05 Uhr

Na wisst Ihr welche Partei dies wollte? Da hat mich der Wandel

dann doch sehr erstaunt...


Zuwanderung steuern und begrenzen)
Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich verbindliche Regeln für die Zuwanderung
nach Deutschland zu bestimmen. Es gilt, Zuwanderung im
nationalen Interesse zu steuern und zu begrenzen und Asylmissbrauch
zu stoppen. Zugleich wollen wir die Integration all derjenigen verbessern,
die auf Dauer in Deutschland leben wollen. Wir sagen zu, alle dazu notwendigen
Anstrengungen zu unternehmen und Möglichkeiten zu schaffen.
Im Gegenzug bauen wir auf die Bereitschaft derjenigen, die zu uns
kommen, sich zu integrieren und auf die Toleranz der Deutschen gegenüber
den ausländischen Mitbürgern.
85
84. Nach Deutschland hat über Jahrzehnte hin erhebliche Zuwanderung stattgefunden.
Die Zuwanderung nach Deutschland findet bislang überwiegend im
Interesse der Zuwanderer selbst statt. Es gibt aber auch ein wachsendes Eigeninteresse
der Bundesrepublik an einer gesteuerten und zugleich begrenzten
Zuwanderung. Ein Verzicht auf Zuwanderung hätte in Zukunft erhebliche
soziale und gesellschaftliche Probleme zur Folge. Auch im Hinblick auf die
schrumpfende und überalterte Bevölkerung kann Zuwanderung einen Beitrag
zur Abmilderung der sich abzeichnenden Probleme leisten; eine Lösung dieser
Probleme leistet sie aber nicht.
Weitere Zuwanderung wird auf Dauer nur dann Akzeptanz in der Bevölkerung
finden, wenn ein ausgewogenes Verhältnis zwischen humanitär begründetem
Zuzug und Zuzug im nationalen Eigeninteresse gefunden wird. Orientierungspunkt
muss dabei stets die Integrationsfähigkeit der deutschen Gesellschaft
sein.
85. Wir wollen ein Zuwanderungsbegrenzungs- und Integrationsgesetz schaffen,
welches die einzelnen Bereiche der Zuwanderung, die Bedingungen der Gewährung
von Aufenthaltsrechten und Arbeitserlaubnissen und die Grundfragen
der Integration regelt.
Die Umsetzung des Zuwanderungsbegrenzungs- und Integrationsgesetzes
soll auf der Basis klarer administrativer Strukturen erfolgen. Die derzeitige
Aufsplitterung der zuwanderungsrelevanten Gesetzesregelungen in unterschiedliche
Rechtsgebiete und das weitgehend unkoordinierte Nebeneinander
administrativer Zuständigkeiten in der Ausländerpolitik sind wesentliche Ursache
für die derzeitigen eklatanten Defizite in der Zuwanderungssteuerung und
Integration. Auch unter dem Gesichtspunkt einer effizienten Bekämpfung von
Ausländerkriminalität ist die Zusammenführung rechtlicher und administrativer
Kompetenzen der Ausländerpolitik dringend erforderlich. Zwar ist die Einrichtung
eines Bundesministeriums für Immigration nicht erforderlich; zu prüfen ist
aber die Schaffung eines Bundesamtes für Zuwanderung und Integration. Die
Einrichtung einer solchen Behörde bietet auch zusätzliche Chancen für eine
wirksame Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der länderüber86
greifenden organisierten Kriminalität. Die örtlichen Ausländerbehörden sollen
zu Behörden für Zuwanderung und Integration mit Beratungs- und Informationsmöglichkeiten
für Zuwanderer fortentwickelt werden.
86. Es müssen wirksamere Maßnahmen gegen den Missbrauch des Asylrechts
und für eine Verkürzung der Anerkennungsverfahren ergriffen werden. Dazu
müssen im Bereich der Ausgestaltung der Transferleistungen die Versorgung
mit Sach- statt Geldleistungen und die zumindest anfängliche Unterbringung in
Sammelunterkünften konsequenter umgesetzt werden. Die Anerkennungsverfahren
sind möglichst innerhalb eines Jahres rechtskräftig abzuschließen.
Zu diesem Zweck soll der Klageweg auf eine Gerichtsinstanz beschränkt und
das Einzelrichterprinzip durchgängig angewandt werden. Bei rechtskräftiger
Ablehnung des Asylersuchens ist der Aufenthalt konsequent zu beenden.
Die Ausgestaltung des Asylrechts als Individualgrundrecht bleibt dabei bestehen.
Lediglich dann, wenn sich zeigen sollte, dass der Asylmissbrauch nicht
hinreichend eingedämmt und die Verfahren nicht beschleunigt werden können,
ist eine Änderung des Grundgesetzes zu erörtern.
Im Rahmen eines auch an nationalen Interessen orientierten Zuwanderungskonzeptes
ist für die gezielte Aufnahme von Armutswanderern und Wirtschaftsflüchtlingen
kein Raum. Stattdessen ist die Bekämpfung von Fluchtursachen
zu intensivieren. Zuwanderungs- und Entwicklungspolitik sind eng miteinander
zu verzahnen.
87. Die Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen kann grundsätzlich
nur für die Dauer der Krisensituation im Herkunftsland erfolgen. Anschließend
hat auch im Interesse der Herkunftsländer eine umgehende Rückführung zu
erfolgen. Für die Dauer des Aufenthaltes ist ein eigenständiger, rechtlich verfestigter
Flüchtlingsstatus vorzusehen. Dieser garantiert sowohl ein Mindestmaß
an Bewegungsfreiheit, als auch die Befugnis zur Arbeitsaufnahme.
Die europäische Flüchtlings- und Asylpolitik muss zu einer gerechten, gleichmäßigen
Lastenverteilung auf alle Mitgliedsländer der Europäischen Union
87
führen. Die Zuwanderungspolitik der Gemeinschaft darf nicht dazu führen,
dass sich die Zuwanderung nach Deutschland noch weiter erhöht.
88. Die Zuwanderung von Arbeitskräften muss einfach und übersichtlich geregelt
werden. Die Vermeidung von wirtschaftlichen und sozialen Problemen ist zentrales
Ziel einer gesteuerten Zuwanderung. Erforderlich ist eine Differenzierung
nach der jeweiligen Qualifikation der Arbeitsmigranten und danach, ob
die Arbeitstätigkeit nur zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt ist.
Hinsichtlich der Saison-Arbeitnehmer sind die Regelungen über Werkvertragsarbeiter,
Saisonarbeiter oder Gastarbeitnehmer weiterhin anzuwenden.
Eine Anrechnung auf das Einwanderungskontingent für Arbeitsmigranten findet
nicht statt. Voraussetzung für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist ein
echter Bedarf des nationalen Arbeitsmarktes. Für die beabsichtigte Tätigkeit
darf also kein deutscher oder ihm gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer
zur Verfügung stehen.
Unabhängig hiervon wird die Zuwanderung von Fachkräften durch ein jährliches
Zuwanderungskontingent ermöglicht. Voraussetzung ist auch hier ein
echter, auf dem nationalen Arbeitsmarkt nicht zu befriedigender Bedarf. Es gilt
der Grundsatz: Ausbildung hat Vorrang vor Zuwanderung. Der vorhandene
Bedarf an Fachkräften wird jährlich festgestellt. Voraussetzung dafür ist, dass
keine einheimischen Arbeitnehmer zur Besetzung einer in Aussicht genommenen
Arbeitsstelle zur Verfügung stehen. Dies ist im Bereich gering qualifizierter
Tätigkeiten auf absehbare Zeit nicht der Fall. Die Auswahl der betreffenden
Personen erfolgt sodann auf der Basis eines Punktsystems, das Alter,
Schulausbildung, Beruf, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, garantiertes Beschäftigungsangebot,
bisherige Berufstätigkeit in Deutschland und persönliche
Eignung berücksichtigt. Einen Bonus erhalten Angehörige von EUBeitrittsländern,
Höchstqualifizierte, Investoren und Führungskräfte.
In der Regel werden zunächst nur befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse
erteilt, allerdings mit der Perspektive dauerhafter Verlängerung bei unveränderten
Arbeitsmarktbedingungen. Zu prüfen ist, ob und inwieweit Arbeit88
geber, die von den Möglichkeiten der Arbeitsmigration Gebrauch machen, zu
Ausbildungszusagen oder Beschäftigungsgarantien verpflichtet werden. Sonderregelungen
gelten für Höchstqualifizierte (Wissenschaftler, Künstler,
Sportler). Die Aufenthaltserlaubnis wird in diesen Fällen von Anfang an mit der
Perspektive des Daueraufenthaltes erteilt. Die Zuwanderung von Fachkräften
schließt die Möglichkeit des Nachzugs von Familienangehörigen ein. Diese
sind in die Quote der Arbeitsmigranten einzurechnen.
89. Die Steuerung des Ehegatten- und Familiennachzugs außerhalb künftiger Arbeitsmigration
muss einerseits die verfassungsrechtlichen Vorgaben beachten,
andererseits dem nationalen Interesse an sozialverträglicher Zuwanderung
Rechung tragen. Dabei soll der Gesamtumfang nicht ausgeweitet werden.
Dies setzt voraus, dass der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission
zum Familiennachzug in der jetzt vorliegenden Form nicht in Kraft tritt.
Der Integrationsperspektive kommt künftig bei der Entscheidung über den
Familiennachzug entscheidende Bedeutung zu. Dabei ist die Integrationschance
bei Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse in jungem Alter deutlich
höher als bei einer Zuwanderung in höherem Alter. Deswegen ist das Nachzugsalter
in der Regel auf sechs, höchstens auf zehn Jahre abzusenken.
90. Integration setzt Gesetzestreue, Sprachkompetenz sowie das Respektieren
der Grundlagen des Zusammenlebens und der Traditionen und Wertvorstellungen
in unserer Gesellschaft voraus. Sie beinhaltet aber auch die Möglichkeit
zur Bewahrung der eigenen kulturellen und religiösen Prägung im Rahmen
der geltenden Rechts- und Verfassungsordnung. Dazu gehört, dass Kinder
aus islamischen Familien auch islamischen Religionsunterricht in deutscher
Sprache und nach einem dem christlichen Religionsunterricht entsprechenden
Lehrplan unter deutscher Schulaufsicht besuchen können.
Die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer ist unterschiedlich erfolgreich
gelungen. Viele Ausländer leben gut integriert. Defizite bestehen aber
selbst auch bei Ausländern, die bereits seit mehreren Generationen in der
Bundesrepublik leben. Integration muss als wechselseitiger Prozess verstan89
den werden: Erforderlich ist einerseits das Integrationsangebot einer offenen
und aufnahmebereiten Gesellschaft sowie andererseits die Integrationsfähigkeit
und -willigkeit der Ausländer.
Der Integrationsprozess muss von staatlicher Seite verbindlich ausgestaltet
werden. Künftig soll das Prinzip des "Förderns und Forderns" gelten. Grundsätzlich
verpflichtende Integrationskurse sollen Ausländer mit einer langfristigen
Aufenthaltsperspektive besser auf ihr Leben in Deutschland zurüsten, indem
sie ihnen nicht nur frühzeitig - möglichst schon vor ihrer Ankunft in
Deutschland - ausreichende Deutschkenntnisse vermitteln, sondern sie auch
mit der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung vertraut machen. Entsprechende
Integrationskurse sollen auch den bereits hier lebenden Ausländern
angeboten werden.
Das Angebot der Integrationskurse soll mit einem Anreizsystem verbunden
werden. Wer diese Kurse erfolgreich absolviert hat, soll durch eine Verbesserung
seiner Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnissituation belohnt werden.
Gleichzeitig soll der Verstoß gegen die Teilnahmepflicht sanktioniert werden.
Die der öffentlichen Hand zufallenden Kosten der Integration sind zwischen
den staatlichen Ebenen in Deutschland unter Beachtung der verfassungsrechtlichen
Kompetenzordnung angemessen aufzuteilen.
91. Unsere Überzeugung ist: Gemeinsam können wir mehr aus Deutschland machen.
Dazu bedarf es der richtigen Politik mit all ihren großen und kleinen
Schritten in Richtung Zukunft. Wir haben auf den Seiten dieses Leitantrages
ausführlich dargestellt, wie wir uns diese Schritte vorstellen.
Unser Ziel ist eine offene und menschliche Gesellschaft. Dabei kommt es nicht
nur auf die richtigen politischen Maßnahmen an. Sondern uns geht es um einen
neuen Geist der Partnerschaft zwischen Politik und Bürgern. Dieser Geist
der Partnerschaft - zwischen Frauen und Männern, Jungen und Alten, Starken
und Schwachen, Deutschen und Ausländern - prägt unseren Vorschlag für einen
"Vertrag für die Zukunft".
90
Klar umrissene Verantwortlichkeiten ermöglichen es, dass wir die gemeinsam
definierten Ziele erreichen. Dabei kommt es auf jeden Einzelnen an. Wir wollen,
dass jeder seine Chance hat, seinen Teil beizutragen, damit wir mehr aus
unserem Land machen: menschlich wie wirtschaftlich. Jeder Beitrag zählt. Dabei
ist eines ganz wichtig: Nicht der Erfolg auf Anhieb ist entscheidend. Sondern
dass jeder, der sie braucht, eine zweite Chance bekommt.
Es entspricht unserem Grundverständnis als........, dass der
Einzelne auf die Solidarität der anderen zählen kann, wann immer er sich selber
nicht helfen kann. Denn wir wissen, dass Schwäche ebenso zum Wesen
des Menschen gehört wie Stärke und Leistungsfähigkeit. Deswegen gilt bei
aller Beschleunigung unserer Gesellschaft und bei aller Aufmerksamkeit, die
der Wandel im Zuge der Globalisierung von uns erfordert: Behinderte, Kranke
und alte Menschen sind gleichberechtigte Partner in unserem gemeinsamen
Projekt. Ihre Teilhabe an Wohlstand und gesellschaftlichem Fortschritt ist ein
Grundbestandteil der neuen Sozialen Marktwirtschaft. Für uns ist es eine
Maßgabe christlicher Nächstenliebe, sich für ihre spezifischen Belange und
Bedürfnisse einzusetzen.
Solidarität, Nachhaltigkeit, Toleranz, Ehrlichkeit und Gegenseitigkeit sind
wichtige Säulen unseres Politikentwurfs. Denn nur, wenn wir gemeinsam handeln,
werden wir in Deutschland auch in Zukunft in Freiheit, Wohlstand und Sicherheit
leben. Das ist unser Ziel. Lassen Sie uns gemeinsam den Vertrag für
die Zukunft schließen.

 
4 Antworten:

Re: Na wisst Ihr welche Partei dies wollte? Da hat mich der Wandel

Antwort von Helene34 am 08.09.2017, 11:18 Uhr

Die CDU als ich sie noch gewählt habe.

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Re: Na wisst Ihr welche Partei dies wollte? Da hat mich der Wandel

Antwort von Einstein-Mama am 08.09.2017, 12:22 Uhr

Komisch, gestern warst du noch "früher Linkswähler", heute also hast du "früher die CDU" gewählt, wobei du neulich noch behauptet hast, du würdest deine Zweitstimme an die CDU geben.

Vergess bloß deine Unterschrift nicht auf dem Wahlzettel!

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Re: Na wisst Ihr welche Partei dies wollte? Da hat mich der Wandel

Antwort von Helene34 am 08.09.2017, 12:27 Uhr

Ja als Erstwähler damals habe ich Grüne gewählt. Danach immer CDU und diesmal werde ich AfD oder FDP wählen, je nach den letzten Umfragen.

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Re: Na wisst Ihr welche Partei dies wollte? Da hat mich der Wandel

Antwort von Einstein-Mama am 08.09.2017, 12:32 Uhr

Die Umfragen aus der Fakelügenpresse...muahahaha!

Ja, mach mal!

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