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Geschrieben von sechsfachmama am 18.06.2016, 11:03 Uhr

Mitteilung an AG betr. weiterem Job

wenn man bei einem minijob einen weiteren job annimmt, sollte? muss? man ja dies dem ersten AG mitteilen und dem neuen AG sicher auch, wenn sich daraus dann versicherungspflicht ergibt? soweit ich verstanden habe, werden die sozialabgaben, krankenkasse dann prozentual auf beide AG aufgeteilt, je nach lohnhöhe - ist das richtig so?

nun die frage: muss ich meinem AG auch mitteilen, WER der andere AG ist oder geht das den AG nichts an?

auf der seite der nebenjobzentrale steht dazu
Sie dürfen Ihrem Hauptarbeitgeber auf gar keinen Fall mit Ihrer Nebentätigkeit Konkurrenz machen oder in einem Betrieb arbeiten, der in direktem Wettbewerb zu Ihrem Hauptarbeitgeber steht.

der haupt-AG ist dann der, bei dem man mehr stunden arbeitet/und oder mehr lohn bekommt?
was bedeutet "im direkten wettbewerb"? wenn man in der gleichen branche, nur in einem anderen laden an einem anderen ort arbeitet, ist das dann konkurrenz?
ich bin schuhverkäuferin und arbeite in stadt a bei reno und in stadt b bei deichmann. spielt die entfernung der orte eine rolle? also dass man nicht in einem einkaufszentrum gegenüber im nächsten schuhladen arbeiten sollte, ist mir klar.

 
12 Antworten:

Re: Mitteilung an AG betr. weiterem Job

Antwort von DecafLofat am 18.06.2016, 11:22 Uhr

wenn ich deine postings betreffend job lese, denke ich mir immer: mach doch bitte einfach eine richtige ausbildung, dann musst du dir nicht immer das gegängele gefallen lassen und hast auch mal ausreichend gehalt so dass du keinen nebenjob bruachst.
nein, du darfst nicht bei reno UND deichmann zeitgleich arbeiten, das sind direkte "konkurrenten" auf dem markt, d h beide bieten dasselbe produkt an und stehen somit miteinander im wettbewerb. theoretisch könntest du ja einem reno kunden beim einkauf raten, dass das was er sucht bei deichmann erhältlich ist, und genau das will man verhindern. ("interessenskonflikt") du hast dem AG ggüber eine treuepflicht und wenn du für zwei anbieter der gleichen branche arbeitest, dann wird das schwierig.
der erste AG kann dir somit den zweiten job untersagen. darauf würde ich es aber gar nciht ankomen lassen und somit den zweiten gar nciht erst annehmen, denn wenn du auch nur erwähnst dass du das in betracht ziehst (oder hast du gar schon unterschrieben?) dann bist du sicher auf der abschussliste bei reno.

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Re: Mitteilung an AG betr. weiterem Job

Antwort von sechsfachmama am 18.06.2016, 11:45 Uhr

ich habe eine berufsausbildung - nur leider gibt es diesen beruf nicht mehr. um in der branche fuß zu fassen, müsste ich eine komplett neue lehre machen, in meinem alter und bei den chancen auf dem arbeitsmarkt sinnlos.

job 1 reduziert sich auf nur noch wenige stunden auf abruf - falls überhaupt, so dass ich einen weiteren job benötige.
wenn ich job 2 bekommen sollte - bei dem ich vorher sämtliche "unklarheiten" ansprechen werde, ist es dann wohl besser, job 1 komplett aufzugeben, bei dem vieles was gesagt wurde, dann auf einmal nicht mehr gilt oder nie gesagt wurde etc. AG sagt mir am tel., dass er in zukunft alles nur noch schriftlich macht, um unklarheiten zu vermeiden, bietet mir einen minijob an, wo ich sage, ok - bitte mit einem schriftstück, ohne AV arbeite ich nicht und auf mündliche zusagen lasse ich mich nicht mehr ein - schreibt mir der AG, dass er sich nicht binden will und mir keinen schriftlichen AV gibt und dass er auch keine lust hat, allg. alles schriftlich zu machen ... ähm ja.

auch wenn die unternehmen entfernungsmäßig so weit auseinander liegen, dass die kunden des einen unternehmens gar nicht zu dem anderen unternehmen fahren würden, gilt das? es ist soweit auseinander, dass man in dem sinne nicht konkurriert.

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Re: Mitteilung an AG betr. weiterem Job

Antwort von DecafLofat am 18.06.2016, 11:53 Uhr

na wenn du deine chancen auf dem berufsmarkt nicht verbessern willst, dann nur zu: mache keine ausbildung. aber wovon lebst du dann in der rente wenn du dich von minijob zu minijob hangelst? nomen est omen?
ich könnte mir die haare raufen wenn ich sehe wie viele frauen in diese falle tappen nach der geburt der kinder. und deine sind ja nun schon etwas älter, du hattest also theoretisch zeit.
udn zu dem was du schreibst über AG 1, dass er keine lust hat alles schriftlich zu machen - warum WILLST du für so jemanden arbeiten?
und soweit ich weiß sind beide deutschlandweit vetreten, also finde ich deine herleitung ob sie konkurrieren oder nicht weil die geschäfte soundsoweit außeinanderliegen, nicht unbedingt gerichtsfest.

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Re: Mitteilung an AG betr. weiterem Job

Antwort von sechsfachmama am 18.06.2016, 12:27 Uhr

ich nehme bewusst keinen vollzeitjob an, weil mir 40 h pro woche zu viel wären. ich habe familie - und auch meine großen brauchen mich immer wieder noch, mehrere ehrenämter und arbeite nebenbei noch unbezahlt in der firma meines mannes und ich lebe nicht um zu arbeiten, sondern ich arbeite um zu leben. ich habe nachmittags an mind. 3 tagen div. fahrdienste, da es bei uns kaum ÖPNV gibt. da muss ich da sein, denn ob mein mann fahren kann, kann nie vorher gesagt werden und darauf kann ich mich nicht verlassen.
eine vollzeit-lehre über 3 jahre ist damit nicht vereinbar.
rente - auch eine vollzeitarbeit gibt einem heutzutage keine garantie mehr, rente zu bekommen, daran ändern auch die schönen rentenbescheide nix ... meiner besagt momentan etwas über 600 euro - damit könnte ich leben.

AG 1 - wenn sich daran nichts ändern, will ich bei diesem nicht mehr arbeiten. nur ist es so, dass meine - mir inzwischen sehr lieb gewordenen - kollegin - und ich ein super team sind und "für uns" arbeiten, da der AG dort nicht ist.

die genannten firmen waren nur beispiele, ich arbeite bei keinem, sondern in einer kleinen privaten firma. und das andere ist auch eine kleine private firma in der gleichen branche.

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Re: Mitteilung an AG betr. weiterem Job

Antwort von philips am 18.06.2016, 13:43 Uhr

Hallo Sechsfachmama ,

das Du nicht Vollzeit arbeiten magst/kannst leuchtet mir ein . Aber viell. könntest Du jeden Vormittag . (nur so als Idee ) Zu dieser Zeit sind die Kinder in der Schule .

Ich würde auch nicht für 2 AG der gleichen Branche arbeiten .

lg Dani

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Re: Mitteilung an AG betr. weiterem Job

Antwort von sechsfachmama am 18.06.2016, 14:47 Uhr

die besagten arbeitsplätze sind zu weit weg, dann frisst mein fahrgeld meinen halben lohn. in zahlen ausgedrückt, ich bekäme 32 euro und verfahre 19 euro. drum gehe ich lieber einzelne ganze tage. in diesen besagten firmen sind auch ganze tage erwünscht, es bringt mehrarbeit, wenn man kassen mittags übergeben muss und lauter so zeug. würde ich hier im ort arbeiten können (was aufgrund mangelnder firmen, die passen würden nicht möglich ist), würde ich auch halbtags gehen.

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Re: Mitteilung an AG betr. weiterem Job

Antwort von Muts am 18.06.2016, 15:18 Uhr

Ja, und mach Dich auf eine Flut von Formularen gefasst- ist echt chaotisch.

Ich arbeite in zwei Kindergärten- als Sprachförderkraft und als Integrationskraft. Man braucht gute Nerven, denn ständig wollen beide AGs wissen, ob sich nciht was verändert......

Wäre es nicht einfacher, bei einem Schuhladen aufzustocken? Oder wollen die eben nur Minijobber?

Kann Dir nur sagen, auch kirchliche AGs sind darauf erpicht, Dich so günstig wie möglich einzustellen und möglichst die Sozialversicherung zu verhindern!

LG Muts

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Re: Mitteilung an AG betr. weiterem Job

Antwort von sechsfachmama am 18.06.2016, 15:46 Uhr

wie gesagt, es ist kein schuhladen, das war nur ein beispiel. wollen beide nur minijobber. aber - dadurch wird insg. ein versicherungspfllichtiger job, das bekommt ja die minijobzentrale gemeldet und beide firmen zahlen dann anteilig die versicherungspflichtigen beiträge.
sollte job 1 doch wegfallen, könnte mein mann mich für paar stunden anstellen, damit ich auf jeden fall in die versicherungspflicht komme.

und zu abrechnungszwecken können ja beide firmen den lohn aus der anderen firma mitgeteilt bekommen?
aber muss ich den anderen AG genau benennen? reicht es nicht, wenn der AG 1 weiß, DASS ich einen anderen job habe? dann fällt AG 1 mit sicherheit spätestens zu dem zeitpunkt raus .... also weil er mich weiter an sich binden will - bitte immer auf abruf und nach bedarf und das vermutlich nicht gern sieht, wenn ich einen weiteren minijob habe.

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Re: Mitteilung an AG betr. weiterem Job

Antwort von Muts am 18.06.2016, 16:26 Uhr

Also bei mir wird regelmäßig nachgefragt, wer der andere AG ist und wie viel ich bei dem verdiene.

Ich hab so langsam eine echte Wut auf die, die Leute am liebsten nur auf Minijobbasis einstellen. Ich bin nun seit 2 Jahren dran, und hätte gern, dass ich den vollen Beitrag für die Rentenkasse zahle- ein AG schlampert da rum und nun hat mir AG 2 die Rentenbeiträge für 205 zurückbezahlt. Ich bekomme da echt noch die Krise- wollen die denn, dass wir später von Altersarmut betroffen sind?

Und weißt Du, was mich an der Sache auch noch ärgert: Jemand der einen normalen Job hat kann einen Minijob dazu annehmen und hat keinen Papierkrieg auszufechten....

LG Muts

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steht nichts im Arbeitsvertrag drin ?

Antwort von Ellert am 19.06.2016, 20:40 Uhr

Bei meiner Tohter steht drin dass sie nichts in gleicher Branche darf
und wenn sie einen Nebenjob nehmen würde dürfte der erste Jobnicht beeinträchtigt werden.
Nachgefragt Überstunden zB muss sie auch machen wenn der zweite Job zu der Zeit anliegen würde wenn sonst ab und zu welche anallen würden oder es üblich wäre Schichten zu tauschen etc

dagmar

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Re: steht nichts im Arbeitsvertrag drin ?

Antwort von sechsfachmama am 19.06.2016, 22:43 Uhr

ich habe noch keinen neuen AV - bin gekündigt von AG1, soll 30 Stunden max. im Monat noch zur Verfügung stehen ... auf Abruf und bitteschön ohne AV. Ich habe gesagt, ohne schriftlichen AV mache ich nichts. (schon mehrfach waren dinge plötzlich anders als abgesprochen). AG1 sagt, er will sich nicht an mich binden, bis er weiß, wie es weitergeht - nun, das tut er auch mit einem AV nicht. kann von mir aus befristen, egal.
Ich sage, ohne schriftlich mache ich nichts - AG schreibt mir - bitteschön, ich habe die wahl ...
nein, so nicht.

Und allg. las ich, dass die minijobzentrale z.b . auch dem AG1 bescheid gibt, wenn man einen weiteren job hat - drum dachte ich, es könnte auch anonym sein und der AG1 hat kein recht zu erfahren, wer AG2, AG3 seien oder so.

Überstunden, Schichten, sowasgibts bei uns nicht, Überstunden höchstens mal direkt nach der Arbeit, wobei man sowieso am gleichen Tag nie bei beiden AG arbeiten würde.

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Ich würde mir den AG 1 nicht antun

Antwort von Ellert am 20.06.2016, 8:26 Uhr

der macht ja mit Dir was er will,darf der Dich einfach so kündigen und dann neu und schlechter einstellen ?

ichw ürde mir echt überlegen nochmals umzuschulen, Erzieher werden doch gesucht überall zB und mit den Kindern hast Du doch auch Erfahrung,
hier nehmen die Schulen jeden der sich bewirbt, auch Teilzeit Ausbildungen gehen

dagmar

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