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Geschrieben von Badefrosch am 03.01.2015, 11:39 Uhr

Mindestlohn und Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirmen

Weil gerade Mindestlohn ein wenig Thema war, habe ich mal nach den neuen Tarifverträgen bei der Zeitarbeit gegoogelt.

Diese haben scheinbar eine Sonderregelung, dass sie den Mindestlohn erst bis Mitte 2016 umsetzen müssen.

Aber wenn ich hier so die Stundensätze von einigen höre, da lohnt sich doch schon fast wieder Zeitarbeit, da man mit den Branchenzuschlägen oft weit über dem Mindestlohn ist.


ab 01.04.2015 Ost
Entgeldgruppe 1 = 8,20 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 2 = 8,35 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 3 = 9,76 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 4 = 10,33 Euro pro Stunde

ab 01.04.2015 West
Entgeldgruppe 1 = 8,80 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 2 = 9,39 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 3 = 10,98 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 4 = 11,61 Euro pro Stunde

ab 01.06.2016 Ost
Entgeldgruppe 1 = 8,50 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 2 = 8,66 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 3 = 10,12 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 4 = 10,71 Euro pro Stunde

ab 01.06.2016 West
Entgeldgruppe 1 = 9,00 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 2 = 9,61 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 3 = 11,23 Euro pro Stunde
Entgeldgruppe 4 = 11,88 Euro pro Stunde

Entgeltgruppe 1
Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung
erfordern.

Entgeltgruppe 2
Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder
für die fachbezogene Berufserfahrung oder
fachspezifische Kenntnisse oder eine fachspezifische
Qualifikation erforderlich sind.

Entgeltgruppe 3
Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten
erforderlich sind, die durch eine Berufsausbildung
vermittelt werden. Diese Kenntnisse
und Fertigkeiten können auch durch mehrjährige
Tätigkeitserfahrung in der Entgeltgruppe
2 erworben werden.

Entgeltgruppe 4
Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten
erforderlich sind, die durch eine mindestens
dreijährige Berufsausbildung vermittelt
werden, und die eine mehrjährige Berufserfahrung
voraussetzen. Mitarbeiter mit einer
Betriebszugehörigkeit von mehr als einem
Jahr in der Entgeltgruppe 3 werden in die Entgeltgruppe
4 eingruppiert. Die Berechnung der
Betriebszugehörigkeit beginnt am 01.01.2014.


Dann gibt es noch Branchenzuschläge je nach Einsatzdauer (nach 4 / 6 Wochen, 3 Monate, 5 Monate, 7 Monate, 9 Monate) und Branche.
Metall- und Elektro-Industrie: 15 bis 50 %
chemische Industrie: 10 bis 50 % (auch noch Entgeldgruppenabhängig)
kunststoffverarbeitende Industrie: 7 bis 25 % (auch noch Entgeldgruppenabhängig)
Kautschuk Industrie: 4 bis 16 % (auch noch Entgeldgruppenabhängig)
Schienenverkehrsbereich: 4 bis 14 % (auch noch Entgeldgruppenabhängig)
Textil- und Bekleidungsindustrie: 5 bis 25 %
Holz- und kunstoffverarbeitende Industrie: 7 bis 3 %
Papier, Pappe und Kunststoffe: 4 bis 20 %
Druck Industrie: 8 bis 45 %

 
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