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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 22.08.2016, 15:53 Uhr

Mietvertragsfragen

Für mich aktuell *gg*

Das Kind hat vor einer Woche ein Zimmer in einer WG am Studienort besichtigt. Bisher hatte sie nur Kontakt mit der Vormieterin und den anderen WG-Bewohnern. Bei der Besichtigung waren nur die Mitbewohner anwesend. Mit der Vormieterin hat sie nach der Besichtigung per Whatsapp eine Ablöse für ein paar Möbel vereinbart. In der Anzeige - die die Vormieterin geschaltet hatte - stand ein Betrag für die Miete und für die Kautionszahlung (rund 2,5 Netto-Kaltmieten, deklariert als zwei Nettokaltmieten plus eine Pauschale zur Absicherung der Nebenkosten).

Gestern kam eine Whatsapp von einem der Mitbewohner, daß sie das Zimmer haben kann, wenn sie mag. Sie sagte zu und freute sich.

HEUTE meldet sich plötzlich eine Maklerin, von der bisher noch nie die Rede war, und erklärt sich für zuständig, den Mietvertrag abzuschließen. Die Maklerin möchte - zusätzlich zur Kaution - eine Bürgschaft und eine Courtage.

Ich weiß, daß sowohl die Bürgschaft (Stichwort: Übersicherung) als auch die Courtage (Stichwort: Bestellerprinzip) rechtswidrig sind. Aber ich fürchte, daß der Vertrag platzt, wenn das Kind das der Maklerin so sagt.

Was nun? Um die Bürgschaft kommen wir wohl nicht drumrum, denn die muß vorliegen, bevor die Maklerin unterschreibt. Wir das mit der Courtage ist, weiß ich nicht. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, kann das Kind diese einfach nicht zahlen - einklagen kann die Maklerin sie sicher nicht. Aber wenn sie vorher gezahlt werden muß - wie kann man die dann zurückfordern?

Ich finde das Ganze grad sehr dubios und ärgerlich. Das Kind hat zwei andere Zimmer abgesagt, nachdem sie diese Zusage bekam, weil ihr dieses Zimmer in dieser WG eh am besten gefiel. Und jetzt das *grummel*.....

 
10 Antworten:

Re: Mietvertragsfragen

Antwort von lilly1211 am 22.08.2016, 16:04 Uhr

Ich kann dir definitiv sagen dass du um die Bürgschaft nicht rum kommst, hier nicht und bei 100 anderen Wohnungen auch nicht. Egal. Gängig ist auch dass von den Bürgen dann wiederum Gehaltszettel verlangt werden...du kannst schon Recht haben und auch bekommen - das Kind hat halt dann keine Wohnung.

Wenn ihr dem Konflikt mit der Courtage standhalten könnt dann hast du gute Chancen dass sie den Mietvertrag zwar unterschreiben kann bevor diese gezahlt ist, ABER üblich ist dass die Makler dem Kind dann einen Suchauftrag vorlegen mit einer Provisionsvereinbarung - und dann schaut sie blöd aus der Wäsche. Dann unterschreibt sie entweder und muss zahlen oder sie unterschreibt nicht und hat keine Bude.

Je nachdem wie groß der Druck ist am Wohnungsmarkt des Studienortes wäre es ungeschickt aufs Recht zu bestehen. Leider.

Außerdem meiden Makler und Vermieter Siebengescheite und andere gewieft wirkende Personen als Mieter: Das Konfliktpotential ist höher. Also Vorsicht ;-)

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Gab es Kontakt mit dem direktem Vermieter? Falls nicht, würde ich diesen

Antwort von Marianna81 am 22.08.2016, 16:06 Uhr

unbedingt kontaktieren. Vor paar Wochen selbst erlebt: eine Studentin von mir suchte ein WG-Zimmer. Plötzlich gab es einen Makler. Nach dem Anruf beim Vermieter stellte sich heraus das dieser nichts von dem Makler wusste.

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Re: Mietvertragsfragen

Antwort von Alhambra am 22.08.2016, 16:32 Uhr

Also bei Vermietung (im Gegensatz zum Hauskauf) gilt doch nun schon etwas länger: wer den Makler bestellt muss ihn zahlen. Oder hat deine Tochter vielleicht was unterschrieben?

Ich würde auf jeden Fall mit demjenigen reden, der die Zusage erteilt hat und erst mal klären, wer überhaupt Vermieter ist. Vielleicht ist er Hauptmieter und hat die Erlaubnis zur Untervermietung? Dann kann da nicht plöztlich ein Makler aufkreuzen. Und wenn Mieter und Makler in einer Person sind, ist die Courtage auch nicht erlaubt.

Auf jeden Fall ist es mehr als merkwürdig, dass nun plötzlich ein Makler auftaucht und erst mal massig Geld verlangt.

Kaution und Bürgschaft sind übrigends möglich - aber genaueres müsste eben der Mietvertrag hergeben.

Im Zweifel Finger weg und lieber schnell Kontakt zu den bereits abgesagten aufnehmen!

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Ich sehe nur einen Weg

Antwort von Jeckyll am 22.08.2016, 17:07 Uhr

Und zwar den direkten zur Vermieterin. Wenn man dieser vernünftig redet müsste es doch möglich sein mit ihr den Vertrag ohne Maklerin zu machen.
Die Kontaktdaten haben ja die anderen WG Bewohner auf jeden Fall.

Und als Plan b kann das Kind versuchen doch noch eines der anderen Zimmer zu bekommen.

Jeckyll

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Re: Mietvertragsfragen

Antwort von Holzkohle am 22.08.2016, 17:14 Uhr

ich würde hier ganz vorne anfangen und alle "Beziehungen" zu dieser Wohnung ausleuchten...

Ist die Kaution, die sie da zahlt, anteilig aufs Zimmer oder etwa für die ganze Bude? Ansonsten ist das auch bei WGs durchaus üblich, ebenfalls Bürgschaften. Bei meiner Bude haben meine Eltern übrigens auch damals gebürgt.


Das einzige, was mich stutzig macht, ist die Maklerin. Wie ist die Vermietung des WG-Zimmers zustande gekommen - über die Vormieterin und Deine Tochter? Also nicht über die Maklerin? HIer muss tatsächich geklärt werden, ob ein Maklerauftrag überhaupt vorliegt (kann ja auch sein, mal ganz doof gesponnen, irgend ein Kumpel macht sich jetzt Alter und eventuelle Naivität zunutze und holt sich noch ein paar Taler extra) Es kann aber auch sein, dass tatsächlich ein Auftrag vorlag einen Nachmieter zu suchen und die Kosten beim Nachmieter liegen (aber dann hätte man das ihr eben sagen müssen) bzw. hätte das Zimmer erst gar nicht aufm freien Wohnungsmarkt anbieten dürfen, wenn ein Makler dahinter klebt.

Je nach Vermietungslage in der Stadt würde ich nach was Anderem gucken.

Bürgschaften sind auch hier bereits üblich. Meine Eltern haben ebenfalls für mich gebürgt, da ich ja damals aus der Arbeitslosigkeit heraus umgezogen bin und keine Gehaltsnachweise hatte.

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Re: Ich sehe nur einen Weg - Jeckyll

Antwort von Holzkohle am 22.08.2016, 17:18 Uhr

nein, das darf man eben nicht. Sobald ein Makler an einem Objekt mit dranhängt, hast du eine Courtage zu zahlen - und du musst einen potentiellen Mieter oder Nachmieter auch darauf hinweisen, dass das Objekt über einen Makler vermietet oder angeboten wird - selbst wenn der nichts macht und du den Mieter selbst gefunden hast.

Aber im Fall von STT liegt aus meiner Sicht die Zahlung der COurtage gar nicht bei der Tochter - sondern wenn überhaupt bei der aktuellen Vermieterin oder aktuellen Mieterin des Zimmers. Weder hat die Tochter einen Makler BEAUFTRAGT, noch auf eine Makleranzeige geantwortet (oder doch?) noch hatte sie Kenntnis

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Re: Mietvertragsfragen

Antwort von emilie.d. am 22.08.2016, 17:39 Uhr

Wieso unterschreibt die Maklerin? Macht sie einen Vorvertrag?
Wenn Ihr das Zimmer unbedingt wollt und es Euch leisten könnt, würde ich diesen Vorvertrag unterschreiben, das Geld unter Zeugen gegen Quittung übergeben. Dann die Tochter in den lokalen Mieterverein eintreten lassen und mit deren Hilfe versuchen, das Geld zurück zu bekommen. Gewerbeaufsichtsamt etc., aber die kennen sich da eh aus. Ist vielleicht auch eine gute Erfahrung für Deine Tochter, wobei ich nicht weiss, ob mir das so viel Geld wert wäre.
Wenn Ihr damit leben könnt, das Zimmer nicht zu bekommen, Courtage mit Hinweis auf Bestellerprinzip ablehnen. Ich würde versuchen, vorher über die Bewohner direkten Kontakt zur Vermieterin zu bekommen und fragen, was das mit der Courtage soll. Müsste sie doch auch wissen, dass das rechtswidrig ist.

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Re: Mietvertragsfragen

Antwort von Lauch1 am 22.08.2016, 17:39 Uhr

Was war den jetzt konkret die Leistung der Maklerin? Gab es keine, oder? Ich würde Kontakt mit der Vemieterin suchen, ansonsten versuchen den Betrag runterzuhandeln.

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Re: Mietvertragsfragen

Antwort von Andrea&Würmchen am 22.08.2016, 18:35 Uhr

Die Vormieterin (oder Vermieterin?) hat den Makler offensichtlich bestellt, also zahlt sie ihn rein rechtlich auch. Das Problem wird sein: Es gibt wahrscheinlich genügend potentielle neue Mieter(innen), die in den sauren Apfel beißen und zahlen werden.

Mir ist nicht klar, warum die Bürgschaft rechtswidrig ist. Unser Makler verlangt die bei potentiellen neuen Mietern, die entweder noch nicht volljährig und/oder in Studium/Ausbildung sind, auch immer von den Eltern. Die Kaution ist im Zweifel nach zwei, maximal drei Monaten "aufgewohnt" - bis man einen nichtzahlenden Mieter draußen hat, vergeht wesentlich mehr Zeit. Also ich war als Vermieter immer froh über den "Joker" Bürgschaft, auch wenn wir es bisher nie gebraucht haben (und da, wo wir es gebraucht hätten, gab es keine, weil Mieter > 60 J.). Und selbst wenn das rechtlich nicht ok sein sollte: Auch hier gibt es vermutlich genügend Menschen, die bereit dazu sind...

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Re: Mietvertragsfragen

Antwort von Benedikte am 22.08.2016, 22:39 Uhr

In was für einer Stadt studiert sie? Gibt es dort einen Überhang an Mietern oder an Wohnungen?

Unser Zweiter studiert in Köln und ich mache alles mit, jede Schweinerei, weil es dort abolut keinen preiswerten Wohnraum gibt. Der Älteste studiert im Ruhrgebiet- da ist der Mieter am Drücker.

Ansonsten- ich würde etwas vorsichtig sein bei so Sachen wie dass einfach der Vormieter über den Nachmieter entscheidet. Das mag in den Fällen so sein wo ein Hauptmieter die ganze Wohnung gemietet hat und selbst untervermietet und eben seinerseits dem Vermieter auf die Miete haftet, aber normalerweise hat der Vermieter seine eigenen Kriterien- andere als der Vormieter, der in erster Linie sein Zeug unterbringen will. Kaution und Bürgschaft ist mW auch nicht übersichert. Ich meine, deine Tochter hat ja noch kein Einkommen-und ein arbeitender Mieter müßte seinen Gehaltszettel vorweisen. Zusätzlich zur Kaution.

Und natürlich hast Du recht- laut Bestellerprinzip muss der Vermieter zahlen. Nur- problemlos geht das nur da, wo es mehr Wohnungen als Mieter gibt. Da hat nämlich der Vermieter ein größeres Interesse am Mieter als der Mieter an der Wohnung. Weil der Mieter leichter ausweichen kann. Da, wo es Wohnungsknappjeit gibt, läuft es nicht mit dem Bestellerprinzip eben weil viele Mieter bereit sind, das zu unterlaufen und vermieter, die das wissen.

Sprich, Deine Tochter darf es aucf keinen Fall vorher ansprechen. Vermutlich muss sie vorher zahlen- aber wenn ihr die Maklerin einen Auftrag gleichzeitig vor die Nase hält, wird es schwer mit der Beweispflicht. Ansonsten kann sie sie hinterher zurückfordern- sie hat ja geleistet ohne dass ein rechtsgrund vorlag. Nur- auch das- eine Forderung haben und sie durchsetzen sind zweierlei.

jedenfalls, verzwickte Lage.

Ich würde auch sagen- anderes Zimmer ODER in den sauren apfel beissen.

Benedikte

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