Geschrieben von Steffi D. am 24.01.2016, 14:58 Uhr |
Mietrecht
Dringend...gibt es hier im Forum jemanden, der sich mit dem Mietrecht auskennt?Rechtsanwälte o.ä.???wohnen bereits seit 1,5 Jahren im Eigenheim, haben aber jetzt Stress mit unserem ehemaligen Vermieter wegen der Nebenabrechnungen der vergangenen Jahre, die er fehlerhaft berechnet hat. Gerne auch PN.
Vielen Dank!!!
Re: Mietrecht
Antwort von Himbeere2008 am 24.01.2016, 15:17 Uhr
Erst einmal das Wichtigste vorab:
Die Verjährungsfrist in der Nebenkostenabrechnung ist neben der Abrechnungsfrist eine der wichtigsten Fristen, auf die ein Vermieter in Verbindung mit einer Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung achten muss. Die regelmäßige Verjährungsfrist, welche im Hinblick auf Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung angewandt wird, beträgt 3 Jahre.
Die regelmäßige Verjährung ist innerhalb des BGB gesetzlich geregelt und beträgt im Mietrecht gemäß § 195 BGB 3 Jahre, beginnend mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ein Anspruch des Vermieters aus einer Nebenkostenabrechnung entsteht dann, wenn aus der Nebenkostenabrechnung eine Nachforderung hervorgeht.
Re: Mietrecht
Antwort von Andrea&Würmchen am 24.01.2016, 15:25 Uhr
Ich kenne zwar eher die Vermieter-Seite, kann Euch aber nur raten, einen Anwalt zu nehmen oder Euch zumindest an einen Mieterschutzverein zu wenden. Die Gebühren sind meist nicht so hoch, so dass sich das in einem Fall wie Eurem auch lohnen kann. Das zieht sich oft endlos hin, bis man eine Einigung hat. Da ist die Abkürzung über den rechtlichen Beistand sehr nervenschonend...
Re: Mietrecht
Antwort von Steffi D. am 24.01.2016, 16:08 Uhr
Wir haben ihn auf Fehler in seiner Abrechnung aufmerksam gemacht, er hat die Nachzahlung bzw.Rückerstattungen akzeptiert gehabt. Die Forderungen die er jetzt stellt, beziehen sich auf die Jahre 2007 bis 2011. Also ist die Verjährungsfrist bereits abgelaufen.
Re: Mietrecht
Antwort von shinead am 24.01.2016, 19:34 Uhr
Nach Zahlung und Akzeptanz der Zahlung kann ohne besondere Umstände (z.B. Der Ankündigung, dass ein Posten noch Nachberechnet wird, da die Höhe noch nicht bekannt ist) keine Korrektur mehr durchgeführt werden:
>>Wenn ein Mieter auf die ihm vorgelegte Nebenkostenabrechnung vorbehaltslos Zahlung leistet oder der Vermieter die Zahlung vorbehaltlos und beanstandungsfrei entgegennimmt, geben sie jeweils ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ab (§§ 781, 782 BGB) .
Mit dem Schuldanerkenntnis bringen sie zum Ausdruck, auf die Geltendmachung von Einwendungen zu verzichten, die sie zu diesem Zeitpunkt kennen oder aufgrund des Abrechnungsinhalts in zumutbarer Weise hätten kennen können.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-wann-eine-korrektur-moeglich-ist/
Die Aussage ist zu pauschal.....
Antwort von Caot am 25.01.2016, 9:48 Uhr
...ich wäre hier vorsichtig mit Pharagraphen, wenn die genauen Hintergründe nicht bekannt sind.
Mein Rat an Euch: Der Mieterverein. Nehmt alle Unterlagen und legt sie den dort arbeitenden Rechtsanwälten vor. Hier eine Online"belehrung" zu erhalten, finde ich nicht gut. Es suggereriert Dinge die so nicht stimmen müssen, vor allem nicht, wenn die Vorbedinungen so nicht sind, wie angenommen.
Im Mietrecht gibt es nichts pauschales sondern nur individuelles.
Re: Die Aussage ist zu pauschal.....
Antwort von Eileen am 25.01.2016, 10:55 Uhr
Wir hatten auch Ärger und auch noch nachdem wir ausgezogen sind ins Eigenheim. Auch bei uns hat der Vermieter (zum Teil grosse) Fehler in der Abrechnung gehabt. Uns hat nur der Mieterverein geholfen und zwar richtig gut. Kann ich nur empfehlen. Sie prüfen die Abrechnung und sagen Dir ehrlich und richtig was geht und auch was eben nicht. Wenn gewünscht schreiben sie dem Vermieter auch einen sehr sachlichen Brief (ist gut denn OHNE Emotionen). Bei uns war die ganze Angelegenheit auch sehr nervenaufreibend und Zeitaufwendig aber es hat einfach funktioniert. Ich würde keinen Rechtsanwalt einschalten, da kommt man in Teufels Küche.
Viel Glück
Re: Die Aussage ist zu pauschal.....
Antwort von shinead am 25.01.2016, 11:29 Uhr
So oder so ist die Forderung verjährt. Da braucht man (erst einmal) keinen Mieterverein oder Anwalt.
Die Verjährungsfristen sollten bekannt und eindeutig sein.
Re: Die Aussage ist zu pauschal.....
Antwort von Steffi D. am 25.01.2016, 11:45 Uhr
Der ehemalige Vermieter hat uns eine E-Mail geschickt, in der er uns droht ein Inkasso Büro zu beauftragen. Werden uns heute mal bei unserem Rechtsschutz erkundigen. Die Frist ist definitiv abgelaufen, vor allem hat er die Abrechnungen ja akzeptiert. Der Fehler wäre ihm gar nicht aufgefallen, wenn wir ihm nicht die ganzen Fehler in seiner Abrechnung aufgezeigt hätten. Wir haben in 7 Jahren nicht eine korrekte Abrechnung bekommen. Und wie gesagt ,die Nachzahlung für das Jahr 2013 hat er bekommen.
Re: Die Aussage ist zu pauschal.....
Antwort von Eileen am 25.01.2016, 21:06 Uhr
Drohen kann man so viel man will, er versucht euch einzuschüchtern...hat unser Vermieter auch probiert. Warte erst mal ab OB er überhaupt ein Inkasso-Büro beauftragt, wenn ihr sicher seid, daß die Frist abgelaufen ist (meiner Meinung) auch, dann könnt ihr es "aussitzen"....viel Erfolg
An alle die Konfi bzw. Kommunion in einer Gaststätte gefeiert haben..
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