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Geschrieben von Silvia3 am 12.08.2014, 10:51 Uhr

Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Mal eine Frage an die unter Euch, die in einer Mietwohnung wohnen, gerne auch an Vermieter.

Wir sind selbst Vermieter einer Eigentumswohnung. Die Mieter sind sehr ordentliche ältere Leute. Nun sind in jüngster Zeit immer mal kleinere Sachen kaputt gegangen, so z.B. die Lampe auf der Terrasse (nicht Glühbirne, sondern die Lampe funktionierte gar nicht mehr), ein Rolladengurt ist gerissen oder die Klospülungstaste funktionierte nicht mehr richtig. Sie rufen dann bei uns an und erwarten, dass wir das reparieren lassen.
Nun gibt es im Mietvertrag ein Klausel, die besagt, dass der Mieter kleinere Reparturen bis 100€ selbst übernehmen muss, im Jahr bis zu maximal 300€. Bisher haben wir die Reparaturen selbst gezahlt, aber so langsam sehe ich das nicht mehr ein.

Wie haltet Ihr das als Mieter? Ruft Ihr bei solchen Sachen beim Vermieter an und erwartet, dass er das auf seine Kosten repariert oder bringt Ihr solche Kleinigkeiten selbst in Ordnung?

Als Vermieter: beteiligt Ihr Eure Mieter an diesen Kosten oder zahlt Ihr immer alles?

Es ist für mich selbstverständlich dem Mieter eine funktionierende, ordentliche Wohnung zur Verfügung zu stellen, aber irgendwie finde ich, dass solche Kleinreparaturen zu den normalen Haushaltskosten gehören, die nicht der Vermieter tragen muss. Als wir noch zur Miete gewohnt haben, haben wir nie den Vermieter für irgendetwas in Anspruch genommen.

Silvia

 
29 Antworten:

Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von Holzkohle am 12.08.2014, 11:03 Uhr

Ihr habt damals einen MV geschlossen, in dem ganz klar aufgesplittet ist, was zu zahlen ist: und das ist in meinen Augen z.B. die kaputte Klospülung, die ja nun inzwischen wirklich einfach zu reparieren ist. Der Vertrag ist bindend, also beruft Euch auch darauf.
Wir mussten hier (Firma) auch unsere aus der Verankerung gerissene Deckenlampe selbst zahlen, da auch wir diese Klausel mit den Reparaturen im MV haben - selbst, als nachgewiesen werden konnte, dass der Vermieter die Deckenlampe (SEIN Eigentum, gehört zum Mietobjekt) falsch eingebaut hatte - im Übrigen wären hier damals fast Kollegen zu Schaden gekommen. Man berief sich auf diese KLausel und ergo mussten wir das selbst zahlen.

Ich denke, Ihr wart da bisher sehr großzügig. Auch ich hatte damals diese Klausel, allerdings hat meine Vermieterin mir z.B. den gerissenen Rolladengurt auf eigene Kosten repariert. MEINE Kostenbeteiligung kam erst bei Auszug. Da hat sie dann für 300 Euro ein Waschbecken gekauft, weil meins "unbrauchbar und unzumutbar" war (ich hab noch Fotos gemacht, da war ein kleiner Kratzer drin! - aber die blöde Zicke war sowieso .... egal...)

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von taram am 12.08.2014, 11:03 Uhr

Ich finde diese Klausel - ehrlich gesagt zum Kotzen

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von Holzkohle am 12.08.2014, 11:04 Uhr

noch was - ich würde vielleicht Unterschiede machen, also bei den "Schäden" - eine kaputte Klospülung würde ich die zahlen lassen - wenn z.B. der Rollladengurt reißt, dann würde ich das übernehmen. Die Terrassenlampe würde ich wieder auf DEREN Kosten ersetzen lassen.

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von lilliblue am 12.08.2014, 11:06 Uhr

Nachdem mich mein Vermieter mal dumm angemacht hat und mir dann diese Klausel unter die Nase gerieben hat, lasse ich bis 150 Euro alles selber machen.
Rolladengurt gerissen - 100 Euro, habe ich selber bezahlt

Meine Haustüre sperrt nicht richtig, gerade wenn es sehr warm ist. Er hatte damals selber rumgedoktort, es nicht hinbekommen. Dann wurde es ihm wohl zu dumm und kam dann mit dieser Klausel. Klar, eine neue Türe kostet ein Haufen Geld....

Bevor ich mich rumärgere, mache ich kleine Reparaturen selbst.
Bei der alten Wohnung war das anders, wenn was war, kam der Vermieter und hat es in Ordnung gebracht.

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von Holzkohle am 12.08.2014, 11:06 Uhr

Wieso? Ich finde sie gerechtfertigt. Nicht jeder Mieter geht mit dem Eigentum des Vermieters (oder Eigentümers) so sorgsam und ordentlich um. Und jetzt stelle Dir vor, diese Klausel gäbe es nicht. Wegen jeder zertretenen Tür, kaputten Lampe, jedem tropfenden Wasserhahn würde der Mieter zum Vermieter oder Eigentümer rennen und sich das auf dessen Kosten bezahlen lassen. Ein gewisser Selbsthalt ist für mich durchaus in Ordnung, nachvollziehbar und tragbar - zumal einige Schäden ja tatsächlich durch falschen Gebrauch oder falsche Pflege entstehen (wie z.B. der Zustand meiner Herdplatten - hüstel)

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von shinead am 12.08.2014, 11:08 Uhr

Wenn die Rechnungen für Terrassenlampe, Rolladengurt und Spültaste jeweils unter 100 Euro sind, dann rechne die Kosten doch über eine Art "Jahresrechnung" ab, die Du dann dem Mieter mit der Nebenkostenabrechnung übergibst.

Schau mal hier: http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparaturen-in-der-betriebskostenabrechnung/

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von Julia+Christopher am 12.08.2014, 11:12 Uhr

Wir haben auch eine vermietete Einliegerwohnung bei uns im Haus und eine solche Klausel im Vertrag. Bisher mussten wir sie nicht "ziehen". Wobei ich glaube ein paar kleine Dinge von den Mietern auch selber erledigt wurden, aber ich glaube da war in den letzten 10 Jahren nicht viel.

In der Regel sprechen die Mieter uns dann an, wenn etwas ist was sie selber nicht reparieren können. Mein Mann schaut es sich dann an und teilweise wie z.B. die defekte Spülung - kann er es dann auch reparieren.

Ansonsten gebe ich dir recht. Egal wie man dazu steht, die Klausel steht im Vertrag und damit sind Kleinreparaturen vom Mieter zu tragen.

Der Hauptgrund warum ich als Vermieter die Klausel übrigens auch für sinnvoll halte, ist dass sorgfältiger mit der Wohnung umgegangen wird. Wobei

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von Silvia3 am 12.08.2014, 11:15 Uhr

@ taram: Warum?

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von shinead am 12.08.2014, 11:20 Uhr

Ich finde Mieter, die eine solche Klausel zum Kotzen finden ehrlich gesagt zum Kotzen...

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lach...

Antwort von DecafLofat am 12.08.2014, 11:23 Uhr

wir hatten diese klausel, und haben auch immer alles brav selbst gezahlt. da man ja aber "vorher" nicht weiß, wie hoch die rechnung ausfällt, durften wir ausschließlich über die vermieterin handwerker kommen lassen, d h wir riefen sie an, sie leitete alles in die wege und der fachmann meldete sich.
lustig war nur, der letzte der kam (kaputter lichtschalter, kurz vor unserem auszug) fragte, ob wir diese klausel und bis zu welcher höhe im mietvertrag haben - ich sagte ihm wahrheitsgemäß ja, haben wir, und es waren glaub ich 150 EUR pro einzelreperatur. also schraubte er einfach an der rechnung und diese wurde ein wenig höher... und ging auf kosten der vermieterin.

in deinem fall würde ich mich drauf berufen, wobei ich schon unterscheiden würde ob s was nice to have ist das repariert wird oder was essentielles wie z B klospülung ö a.... denn da bsit du als vermieter einfach in der pflicht funktionalität zu gewähren.

von daher, ich fand die nummer wie unsere alte vermieterin das machte, alles immer über sie melden, gar nicht so schlecht, da war sie zumindest immer im bilde was los ist. allerdings hatten wir in den 3 jahren dort gerade mal drei, vier sachen die anfielen. kleine sachen haben mein mann oder sein vater einfach selbst gemacht.

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von Feuerpferdchen am 12.08.2014, 11:43 Uhr

soweit ich weiß, müssen die Mieter Dir die Defekte melden und Du musst einen Fachhandwerker rufen, ansonsten ist diese Klausel unwirksam. Günstiger wird es sicher für Euch, wenn Ihr das selber repariert, die Mieter werden natürlich dem Fachhandwerker sagen, dasss sie unter 100 Euro selber zahlen müssen und über hundert Euro der Vermieter. Da wird die Rechnung dann halt eben angepasst, Anfahrtskosten, Ersatz aus dem Fachmarkt etc. und sobald die Rechung über 100 Euro ist, zahlt ja nicht der Mieter 100 Euro und den Rest der Vermieter, sondern der Vermieter zahlt den kompletten Preis.
Ich freue mich, dass ich bei einer guten Wohnungsgesellschaft Mieter bin, da gibt es keine Klausel.

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von Feuerpferdchen am 12.08.2014, 11:44 Uhr

hier geht es um ein ordentliches älteres Ehepaar, da ist die Klausel doch eher unnötig

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von shinead am 12.08.2014, 11:50 Uhr

>>die Mieter werden natürlich dem Fachhandwerker sagen, dasss sie unter 100 Euro selber zahlen müssen und über hundert Euro der Vermieter. Da wird die Rechnung dann halt eben angepasst, Anfahrtskosten, Ersatz aus dem Fachmarkt etc. und sobald die Rechung über 100 Euro ist, zahlt ja nicht der Mieter 100 Euro und den Rest der Vermieter, sondern der Vermieter zahlt den kompletten Preis.

Das nennt sich dann Betrug.

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von shinead am 12.08.2014, 11:52 Uhr

Die Klausel ist in den normalen Formularmietverträgen so vorgesehen und wenn sich die Kosten innerhalb eines Jahres häufen, warum sollte die Klausel denn dann unnötig sein?

Der Vermieter kalkuliert ja auch nur einen gewissen Betrag an Reparaturen in die Miete ein. Und: warum sollten Mieter besser gestellt sein als Eigentümer?

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von Tweety2014 am 12.08.2014, 12:08 Uhr

Ich bin bei einer Wohnungsbaugesellschaft die machen das.
Aber es gibt viele wo da wie bei euch festgelegt ist das sie es bis 100€ alleine machen müssen.

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Bei uns ist sowas ganz unkompliziert...

Antwort von MaViMa am 12.08.2014, 12:13 Uhr

Also mal ehrlich wegen ner Defekten handbrause oder Lampe geh ich nicht zum Vermieter. Wir machen hier alle kleinreperaturen selber! Wäre mir auch ehrlich gesagt zu doof... Auch nen Boden oder so haben wir schon selber bezahlt und reingelegt (der alte war Grotten hässlich und bestimmt schon 30 Jahre alt) mein Vermieter wohnt unter uns (er holt uns sogar manchmal wenn er selber was nicht repariert bekommt, zwei Linke Hände) dafür das wir so unkomplizierte Mieter sind können wir werkeln als wäre es unser eigen. (Wände reinziehen, Steckdosen setzen usw.) oder wenn große Rechnungen anstehen die er eigentlich auf Vermieter umlegen könnte zahlt er selber. Dafür sind wir halt da und helfen das Haus streichen oder Balkongeländer abschleifen oder oder oder... Das ist hier, eine Hand wäscht die andere und alles sind zufrieden ;)

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.08.2014, 12:30 Uhr

Erstens weiß man das ja vorher nicht - also das mit dem "ordentlich".

Und zweitens ist eben oft der Nachteil von älteren Leuten, daß sie irgendwann Kleinreparaturen, die sie vorher selber durchgeführt haben, nicht mehr machen können - dann kann es teuer werden, ordentlich hin oder her.

Bei uns war es umgekehrt: Mein Vater hatte eine Eigentumswohnung, wo der Mieter ihn wegen jedem Kleinscheixx angerufen hat. Leider gab es so eine Klausel nicht, also ist mein Vater dann hingefahren und hat das repariert - in 99% der Fälle ging es nur um eine Dichtung, die ausgetauscht werden mußte, einen verkalkten Zulauf, wo man halt mal eine Runde Essig rüberschütten mußte oder ähnlichen Blödsinn. Der Mieter fühlte sich zu solchen Sachen nicht in der Lage und Handwerker werden bei sowas auf Dauer dann richtig teuer. Mein Vater hat immer gewitzelt, daß er demnächst angerufen wird, wenn eine Glühbirne auszutauschen ist. Als mein Vater 70 wurde, fühlte er sich auch nicht mehr in der Lage und hat die Wohnung verkauft. Der neue Eigentümer hat den Mieter jetzt wegen Eigenbedarf vor die Tür gesetzt. Der Mieter hätte sich selber also einen großen Gefallen getan, wenn er irgendwann im Laufe der 10jährigen Mietdauer mal gelernt hätte, Dichtungen zu wechseln *fg*.

Ich sehe diese Klausel also als "Kleinscheixx-Verhinderungs-Klausel". In meinem Mietvertrag steht sie auch drin - benutzt wurde sie noch nie. Ich konnte mich bisher mit meinen - extrem netten und zuvorkommenden *gg* - Vermietern immer einigen, wenn mal etwas war, was auch mit bestem Willen und handwerklich geschickten Freundinnenehemännern nicht zu reparieren war. Da meine Vermieter wissen, daß ich ihnen nur mit Reparaturen komme, die wirklich ausschließlich von einem Handwerker gemacht werden können, pochen sie auch nicht darauf, daß ich Sachen unter 100 Euro selber zahle.

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von Reni+Lena am 12.08.2014, 12:32 Uhr

Wenn hier was kaputt geht reparieren wir das idR selbst.
Bei uns ist allerdings auch schon mal das ganze Rollo rausgefallen, da wir uns da nicht auskennen haben wir das an den vermieter weitergeleitet und der hat dann einen Handwerker organisiert und gezahlt.
Sowas sehe ich ehrlich gesagt auch nicht ein zu zahlen wenn Verschleißteile in einem 40 jahre alten haus den geist aufgeben. Dafür zahle ich Miete.
ne neue Lampe hätte ich selber gezahlt, ebenso Sachen wie kaputter Duschschlauch, tropfender Wasserhahn usw.

Hier ist allerdings alle paar Jahre mal eine Rohrverstopfung (alte Rohre bei denen die Schräglage zu gering ist)
Da zahle ich keinen Cent für den Reinigungsdienst und hab auch kein Problem den an Feiertagen etc anzurufen.


Als Vermieter halten wir es ebenso...eine Hand wäscht die andere..für Kleinscheiß sind sie selber zuständig, wenn größere Verschleißsachen sind dann zahlen natürlich wir.

Lg reni

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von Feuerpferdchen am 12.08.2014, 12:53 Uhr

Anfahrtskosten, Ersatz aus dem Fachmarkt hat immer Spielraum und ist nicht gleich Betrug. Und außerdem könnte es auch sein, dass der Handwerker die Preise drückt, immerhin beauftragt der Vermieter den Handwerker. Es gibt ja keine Festpreise.

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Nachtrag

Antwort von Feuerpferdchen am 12.08.2014, 13:07 Uhr

ich hatte geschrieben, bei mir gibt es keine Klausel. Ich habe allerdings trotzdem noch nie, solange ich Mieter bin und das sind knapp 25 Jahre in 3 unterschiedlichen Wohnungen, für irgendetwas einen Handwerker gebraucht. Bei mir geht komischerweise nichts kaputt. Nur in der ersten Wohnung stellte sich hinterher raus, dass der Abzug in der Toilette nicht funktionierte, weil der Propeller voller Fussel war. Ich wusste nicht, dass man das Ding aufmachen kann und reinigen muss. Da sagte der Vermieter, da hätten Sie mich aber mal fragen dürfen
Und in meiner jetztigen Wohnung gibt es eine Schwachstelle, die Badewanne/Dusche ist am Fenster und das Rolladenband geht dann wohl ständig kaputt. Eine Nachbarin hatte 6 Rolladenbänderwechsel nur im Bad in 2 Jahren. Ich habe mir gleich ein wasserdichtes Rollo vorgehangen, das ziehe ich immer runter, wenn ich dusche, das ist von außen blickdicht und dann ist auch das Rolladenband geschützt. Meins hält bereits seit 8 Jahren. Ich habe einen Handwerker, der bei Nachbarn zu tun hatte, aber letztens gefragt, ob das Silikon am Badewannenrand mal erneuert werden sollte, der guckte sich das an und sagte, lassen Sie es einfach bei der nächsten Reparatur mal mitmachen, ist noch nicht nötig, da ist nämlich nur ein winziger Spalt, da passt kein Tropfen durch. Mal gucken, in wieviel Jahren das dann was wird

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Mieter bei Wohnungsbaugesellschaften

Antwort von Holzkohle am 12.08.2014, 13:37 Uhr

da bin ich auch Mieter. Und ich habe diese Klausel trotzdem. Gut, bisher gingen nur ganz böse Sachen kaputt, die im Verschulden der WBG lagen und wo dann richtig was gemacht werden musste, sowas wie.. naja, drei Wasserschäden, weil die Leitungen nicht regelmäßig sauber gemacht wurden und so ;)

Unsere WBG arbeitet mit den billigsten Handwerkern und dem billigsten Material. Wir sind ein Haus mit 18 x 8 Mietparteien. Unsere Hausschlüssel sind ein Gemisch aus Alu und Plastik - mal übertrieben gesagt. Alle zwei Wochen bricht irgendwem in meiner Familie der Haustürschlüssel ab. Die müssen wir auf eigene Kosten nachmachen lassen, was zum Teil auch nicht mal mehr bei Mr. Minit preiswert ist. Ich mache das stillschweigend, auch wenn ich hier der Meinung bin, dass das nicht meine Aufgabe ist, wenn gepfuscht wird. Auch hatte ich eine Wohnungstür, die so knapp schloss, dass mein Vorhaben, mir im Flur Laminat zu verlegen, scheiterte. Ich kann nichts für eine falsch eingebaute Tür und erst recht nicht dafür, dass die Wohnungen bei uns alle schief und krumm sind. Die Kosten fürs Abschleifen hätte ich ebenfalls tragen müssen - das Abschleifen hätte dann aber ein Höherlegen meiner Türschwelle nach sich gezogen, was ich dann hätte auch zahlen müssen - ergo hab ich mir das Laminat verkniffen.

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Gefunden bei mieterbund.de

Antwort von mamaj am 12.08.2014, 14:44 Uhr

Wir geben Kleinreparaturen, die wir nicht selbst vornehmen können, beim Vermieter in Auftrag, er kümmert sich drum (oder sagt mir wen wir beauftragen können) und am Ende des Jahres stellt er uns den Betrag in Rechnung, der niedriger ist als (bei uns laut Vertrag) 150€.
Alles darüber muss er selbst tragen.
Einzelrechnungen dürfen laut unserem Mietvertrag aber nur eine max. Höhe von 75€ haben.

Grundsätzlich machen wir vieles selbst, das ein oder andere, was er reparieren lassen hat, hat er uns bisher nicht in Rechnung gestellt.

Ich verstehe es so:
Bei euch sind es max. 300€ jährlich, die die Mieter dazuzahlen müssen, wobei die einzelnen Rechnungen, laut eurem Vertrag, 100€ nicht überschreiten dürfen.

Allerdings steht auf der Seite des Mieterbundes, das die Einzelrechnungen nur eine Höhe von 75€ haben dürfen.
Auch steht dort etwas von einer max. Gesamthöhe der Jahresrechnungen von 150-200€ oder 8 % der Jahresmiete.
....die Frage ist daher, ist die Klausel von 100€ pro Rechnung und 300€ pro Jahr in eurem Mietvertrag wirksam.



Beim Mieterbund habe ich folgendes dazu gefunden:

(dmb) Der Vermieter ist nach dem Gesetz sowohl für große als auch für kleine Reparaturen im Haus bzw. in der Wohnung zuständig. Für Kleinreparaturen hat er aber nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Möglichkeit, im Mietvertrag eine Klausel zu vereinbaren, wonach der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlen muss.
Wirksam ist eine derartige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten.
- Die Reparatur darf höchstens 75 Euro kosten.
- Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw.
- In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete.
Unwirksam, so der Mieterbund, sind Vereinbarungen, die den Mieter verpflichten, sich an allen Reparaturen jeweils mit einem bestimmten Betrag zu beteiligen. Genauso unwirksam sind auch Vertragsklauseln, nach denen der Mieter die Reparaturarbeiten selbst in Auftrag geben muss. Das ist und bleibt immer Sache des Vermieters. Der kann bei entsprechender Vertragsgestaltung eben nur verlangen, dass der Mieter für Kleinreparaturen zahlt, mehr nicht.

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Re: Gefunden bei mieterbund.de

Antwort von shinead am 12.08.2014, 15:21 Uhr

Die genannten Grenzen sind keineswegs so festgelegt, wie es der Mieterbund hier angibt.

In der Literatur geht man von maximal 100 Euro pro Rechnung und maximal einer Nettokaltmiete pro Jahr aus.

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wenn die Schlüssel so oft abbrechen

Antwort von Keksraupe am 13.08.2014, 9:11 Uhr

würde ich eher beim Schlüsselservice fragen, was da schief läuft?

denn der macht den Schlüssel ja scheinbar mit schlechter Qualität?

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Re: Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Antwort von deischuhzu am 13.08.2014, 9:19 Uhr

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden zu beheben. Sofern eine gültige Klausel im Mietvertrag vorhanden ist, können Kleinreparaturen auf den Mieter umgelegt werden. Also prüfen, ob gültige Klausel vorliegt, evtl. prüfen, ob die Behebung der Kleinreparaturen vertraglich auf den Mieter abgewälzt wurde. Soweit alles geklärt ist, Rechnungshöhe prüfen und ggf. beim Mieter zur Zahlung einreichen.

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wenn im MV steht dann muss der Mieter das auch zahlen

Antwort von Ellert am 13.08.2014, 20:25 Uhr

dagmar

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muss doch keiner einziehen wenn er das nicht will

Antwort von Ellert am 13.08.2014, 20:27 Uhr

kann ja ne andere wohnung suchen ?

Ich finde ds ormal, ich bin kein Vermieter aber das ist ja sonst ein Fass ohne Boden und 300.- im Jahr selbst zahlen find eich zumutbar

dagmar

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unsere Klausel war dass alles was ÜBER 100.- ging der VM zahlte, 100.- waren immer

Antwort von Ellert am 13.08.2014, 20:29 Uhr

unser Eigenanteil
also Rechnung 150.- zahlten wir 100 und die 50.- drüber der VM

dagmar

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Ich find Mieter wie dich zum Kotzen...

Antwort von mama von joshua am tab am 14.08.2014, 11:03 Uhr

....die in Miete wohnen, quasi nix zahlen wollen ("Ich zahl doch soooooviel Miete..." )aber mit der Immobilie umgehen wollen als gehoere sie ihnen selbst. Vielleicht solltest du dir im Klaren sein, dass man dir freundlicherweise die Wohnung/ Haus gegen Geld ueberlaesst. Das muss keiner und wenn dir die Klausel nicht passt hindert dich keiner daran dir eine Wohnung zu suchen wo diese Klausel nicht drin steht. Wobei...jeder Vermieter der nicht auf den Kopf gefallen ist hat die drinstehen- zu Recht !

Wir haben die Klausel drin und nutzen sie auch.
Bei unserer Mieterin war dieses Jahr die Waschbeckenarmatur defekt sowie ein Rolladengetriebe. Diese Defekte enstehen durch die Benutzung, da seh ich das gar nicht ein weshalb ich das zahlen sollte. Bei durch Witterung gerissenen Fliesen (war auf dem Balkon der Fall) haben wir die Kosten uebernommen.

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