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Geschrieben von Hinze am 03.04.2017, 20:12 Uhr

Mal ne Frage zum Thema vermieten

Es ist so, eine Rentnerin möchte die im Haus befindliche 2. Wohnung an ihren Sohn vermieten. Wie läuft das dann mit dem Mietvertrag, was muss sie beachten, muss sie dann Abgaben leisten an irgend ein Amt? Ist so, das der andere Sohn meint, sie bekomme dann die Miete an ihre Rente angerechnet und hätte dadurch Einbußen. Kennt sich jemand aus und kann helfen ??
Wo kann sich die Frau hinwenden ?? Ist eine Nachbarin von mir. Würde ihr gerne helfen.

 
13 Antworten:

Evtl. Hilft Dir dieser Link... LG

Antwort von peekaboo am 03.04.2017, 21:58 Uhr

http://www.aktive-rentner.de/rente-und-mieteinnahmen-was-muss-versteuert-werden.html

https://www.mieteinnahmenversteuern.org/rente-freibetraege.html

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Re: Mal ne Frage zum Thema vermieten

Antwort von Benedikte am 03.04.2017, 21:58 Uhr

wenn sie Mieterträge erzielt, muss sie das in der Steuererklärung bei V und V angeben

sie kann von den erträgen Unkosten, Afa und weiss ich was noch absetzen- aber versteuert werden muss

man kann auch negative Einkünfte angeben und kriegt was erstattet- wenn man ansonsten Steuern zahlt

ich würde empfehlen, dass sie sich an Haus und Grund wendet, die Interessengemeinscahft der Eigentümer

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Zwei getrennte paar Schuhe

Antwort von Caot am 04.04.2017, 8:00 Uhr

einmal müssen alle Einnahmen, auch als Rentner, versteuert bzw. angegeben werden.

Abgaben an ein Amt, nur wegen einem MV muss sie nicht. Beachten muss Sie beim MV auch nichts. Sie muss allerdings bestätigen, dem Einwohnermeldeamt, das ihr Sohn da jetzt wohnt. Nach Paragraph 19 des BMG.

Die Frau könnte sich, wenn sie Eigentümerin ist, z.B. bei Haus-und Grund eintreten und sich dann dort beraten lassen.

So ganz schlau, werde ich allerdings nicht. Ist die alte Dame erst seit gestern eine Eigentümerin? Weiß sie nicht wie es geht? Oder ist sie nur eine Mieterin?

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Re: Zwei getrennte paar Schuhe

Antwort von Danyshope am 04.04.2017, 9:11 Uhr

Naja, für mich nicht ganz so unlogisch. wenn sie bisher nicht vermietet hat, dann dürfte das wohl alles Neuland sein. Und da muss man schon einiges beachten. neben Versicherungen, Steuererklärung, welche Nebenkosten darf man umlegen usw auch Dinge wie besonderen Bauvorschriften wie zB Rauchmelder, Rettungswege und Meldebescheinigungen. Mal von dem Mietvertrag und was man als Vermieter machen darf, was nicht, ganz abgesehen.

Entsprechend würde ich auch dazu raten sich an einen Eigentümer-verband zu wenden. Kosten dafür sind meistens minimal und man hat jemanden der einen auch bei Rechtsfragen unterstützt.

Mit einfach mal nen Vertrag aufsetzen, Kontonummer rein und fertig ist es nicht unbedingt getan. Auch wenn viele das so meinen.

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doch unlogisch - da ältere Dame.......

Antwort von Caot am 04.04.2017, 10:46 Uhr

...die das wohl, als ET, nicht ohne fremde Hilfe hinbekommt. Welche ältere Dame kauft sich eine Wohnung, wenn man damit nicht klar kommt? Eine ältere Dame, die schon ET ist, sollte jedoch wissen, wie es "läuft".

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Re: doch unlogisch - da ältere Dame.......

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.04.2017, 11:41 Uhr

GERADE bei älteren Damen finde ich das sehr logisch. Vielleicht hat sich bisher der jemand anders darum gekümmert, der es jetzt nicht mehr kann (ein kürzlich verstorbener Ehemann, zum Beispiel)? Vielleicht stand die Wohnung bisher leer? Vielleicht wurde die Wohnung bisher genutzt von einer Person, die keine Miete gezahlt hat, weil sie im weitesten Sinne zum Haushalt gehörte (die pflegebedürftige Schwiegermutter, die jetzt ins Heim gezogen ist, zum Beispiel)? Vielleicht ist ihr die Wohnung etwas unverhofft (Erbschaft?) zugefallen?

Noch ein Einwurf an die AP, weil das im Bekanntenkreis derzeit ein Problem ist: Wenn man etwas für die Wohnung absetzen können will, muß eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein. Dafür darf die Miete nicht mehr als 20% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

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Wir...

Antwort von Trini am 04.04.2017, 12:15 Uhr

sind auch seit Jahren Eigentümer, haben aber noch nie vermietet.
Insofern wäre DAS für uns auch neu.

Trini

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Re: doch unlogisch - da ältere Dame.......

Antwort von Danyshope am 04.04.2017, 13:20 Uhr

Männe ist selbst schon seit mehreren Jahren Eigentümer. Nur hat er bisher nichts damit zu tun gehabt da die vorherige Besitzerin sich um alles gekümmert hat. Da innerhalb der Familie vermietet, die Exbesitzerin bis zu ihrem Tod im Haus lebte und die das bis dahin unter sich geregelt haben. Also nein, nicht ungewöhnlich.

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Aufklärung von wegen unlogisch und warum nicht bekannt

Antwort von Hinze am 04.04.2017, 14:10 Uhr

Der Frau gehört das Haus. Es sind Zwei Etagen, wobei die untere ihrem Bruder gehört hat, der aber vor ein paar Jahren gestorben ist. Nun ist ihr Mann auch gestorben und das Haus nur noch von ihr bewohnt. So, es wurde noch nie vermietet.
Nun hat der Sohn eben nachgefragt, ob er die untere Wohnung beziehen darf.
Und sie sieht jetzt auch den Nutzen darin, das jemand da ist, sie nicht allein ist und wenn doch mal Kleinigkeiten zu machen sind, kann Sohn diese ja erledigen.

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Dankeschön für die bisherigen Antworten, das mit den Links und diese Haus und Grund

Antwort von Hinze am 04.04.2017, 14:13 Uhr

werde ich ihr sagen.
Da der Sohn momentan noch im Ausland ist, kann er sich schlecht kümmern.

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Re: Dankeschön für die bisherigen Antworten, das mit den Links und diese Haus und Grund

Antwort von Danyshope am 04.04.2017, 14:40 Uhr

So was in der Richtung dachte ich mir ja auch schon. Hier in der Straße ist das aktuell auch bei vielen den Fall. Typischer Generationswechsel. Und es hat durchaus Vorteile das ganze mit einem "Mietvertrag" abzusichern - für beide. So vermeidet man im Idealfall schon irgendwelche Erwartungen. Gibt ja des öfteren der Fall wo dann kostenlos wo gewohnt werden darf, man aber im Gegenzug dafür erwartet das im Haushalt geholfen wird, gepflegt wir oder ähnliches. Und wo derjenige der dann kostenlos wohnt, sich wo dazu genötigt fühlt obwohl er das so nicht möchte. Ein Mietvertrag - wo dann auch fest geregelt wird was das beinhaltete - hat da sicherlich Vorteile.

Und für den Fall der Fälle das der Sohn das irgendwann erben soll, kann man das ganze auch als Mietkauf machen. Nur mal so als Anregung falls das zur Sprache kommt.

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Ortsübliche Vergleichsmiete...

Antwort von Leena am 04.04.2017, 21:23 Uhr

Das ist in § 21 Abs. 2 EStG geregelt:

"Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich."

Allerdings muss man dabei auf Miete + umlagefähige Nebenkosten abstellen, und die niedrigste ortsübliche Vergleichsmiete ist auch noch eine ortsübliche Vergleichsmiete. Das Thema ist ziemlich eklig und der Teufel steckt im Detail - zumal man in den seltensten Fällen wirklich eine reale Vergleichsmiete heranziehen kann.

Die Anrechnung von Vermietungseinkünften (Einkünften, nicht Einnahmen!, also Einnahmen abzüglich Werbungskosten) bei Renten, insbesondere bei Witwenrenten, ist noch mal ein anderes Thema.

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Dann muss man aber etwas anderes raten

Antwort von Caot am 05.04.2017, 10:15 Uhr

...also, wenn ich so ein Haus hätte und mein Verhältnis mit dem Kind super ist und ich gerne hätte, das mich jemand umtüttelt, weil ich alt bin und Hilfe brauche, dann würde ich keine Miete verlangen.

Ich würde stattdessen einen Versorgungsvertrag aufsetzen und Tacheles reden. Ich werde ja nicht jünger. Der Sohn ist ja eh Erbe. Wichtig wäre daher, was passiert wenn ich eben nicht mehr einkaufen kann. Daher mietfreie Überlassung im Gegenzug zur "Versorgung". Oder eine stückweise Teilschenkung mit Versorgungsvertrag. Möglichkeiten gibt es viele.

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